Loe raamatut: «Rechtsmedizin», lehekülg 9

Font:

Anmerkungen

[1]

Krause, D., Schneider, V., Blaha, R. (1998): Leichenschau am Fundort. 4. Aufl., Wiesbaden: Ullstein Medical, S. 48.

IV. Gewaltsamer Tod

Inhaltsverzeichnis

1. Stumpfe Gewalt

2. Pfählungsverletzungen

3. Scharfe Gewalt

4. Ersticken

5. Tod im Wasser

6. Schuss

7. Elektrizität

8. Hohe Temperaturen

9. Niedrige Temperaturen

10. Nahrungsmangel

IV. Gewaltsamer Tod › 1. Stumpfe Gewalt

1. Stumpfe Gewalt

Die stumpfe Gewalt ist charakterisiert durch eine flächige oder kantige Einwirkung auf den menschlichen Körper. Dabei sind mehrere Abläufe möglich:


Der sich bewegende Mensch trifft auf ein ruhendes Widerlager. Dies geschieht vor allem beim Sturz zu ebener Erde (Standfläche), auf der Treppe oder aus größerer Höhe.
Ein bewegter Gegenstand trifft auf den Körper. Hierzu zählen Schläge mit den Fäusten und mit Gegenständen (Knüppel, Kanthölzer, Schlagstöcke, Baseballschläger, Schlagringe, Hämmer, Beile oder Äxte mit ihrer stumpfen Seite, Flaschen) sowie geworfene und herabfallende Gegenstände (z. B. Pflastersteine, Dachziegel).
Beim Zusammenstoß (Kollision) treffen ein Mensch und ein Gegenstand oder Gegenstände aufeinander (Verkehrsunfall).

Die Folgen stumpfer Gewalt werden bestimmt von Art und Intensität der Einwirkung sowie von der Lokalisation am Körper und damit von der Beschaffenheit der getroffenen Körperstelle. Die Verletzungen sind außerordentlich vielgestaltig und können an der Körperoberfläche sichtbar sein oder im Körperinneren entstehen. Demzufolge vermittelt die äußere Besichtigung des Leichnams keinen vollständigen Überblick über Art und Schwere aller Verletzungen.

Die Schädigungen durch die Einwirkung stumpfer Gewalt können umschrieben sein und nur einzelne Körperabschnitte betreffen. Nicht selten handelt es sich aber um Mehrfachverletzungen. Ein und dasselbe Ereignis schädigt gleichzeitig mehrere Körperregionen oder Organsysteme, wobei wenigstens eine Verletzung oder die Kombination mehrerer lebensbedrohlich ist (Polytrauma).

Je nach Verletzungslokalisation und -mechanismus sind folgende Todesursachen nach stumpfer Gewalteinwirkung möglich:


Zertrümmerung lebenswichtiger Organe, einzeln oder kombiniert,
Schädelinnenraumblutungen,
innere oder äußere Verblutung,
Ersticken durch Blutaspiration oder durch Aspiration von erbrochenem Mageninhalt,
Kreislaufschock,
Fettembolie, Luftembolie,
Komplikationen (Infektionen wie Tetanus und Gasbrand, Multiorganversagen, Lungenentzündung, Allgemeininfektion = Sepsis, Thromboembolie).

IV. Gewaltsamer Tod › 1. Stumpfe Gewalt › 1.1 Verletzungen der Haut

1.1 Verletzungen der Haut

Infolge streifender oder schräger Einwirkung auf die Körperoberfläche (Schürfen, Kratzen, Rutschen, Schleifen) entsteht eine Abschürfung (Exkoriation) oberflächlicher Hautschichten. Kriminalistisch bedeutsam ist die Möglichkeit, an den zusammengeschobenen Oberhautschüppchen (sog. Epithelmoräne) die Schürfrichtung zu erkennen. Aufgehäufte Hautschüppchen an einem Wundrand belegen eine Abschürfung in Richtung dieses Randes. In Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit des schürfenden Gegenstandes kann es zu Materialübertragungen zwischen Gegenstand und Haut kommen (z. B. Erde, Fahrbahnbestandteile, Lacksplitter, Hautpartikel, Gewebsflüssigkeit).

Oft wird die Oberhaut nur geringfügig verletzt, sodass die betroffene Stelle nicht sofort sichtbar ist. Die Verletzung tritt an der Leiche erst nach einiger Zeit zutage, weil durch das Fehlen der oberflächlichen Zellschicht Gewebswasser verdunsten kann und die geschädigte Fläche vertrocknet. Diese Hautvertrocknungen sind von gelblich-brauner Farbe und weisen eine pergament- bis lederartige Konsistenz auf.

Vereinzelt werden Oberhautdefekte durch senkrechte Gewalteinwirkung hervorgerufen. Von kriminalistischer Bedeutung sind die resultierenden Hautvertrocknungen, weil daran die Form der verursachenden Gewalt ablesbar sein kann (Schlagflächen, Kanten, Profile). Auch Strangulationsmarken sind geformte Defekte der Oberhaut, die alsbald vertrocknen.

Es lässt sich bei vertrockneten Oberhautdefekten nicht immer erkennen, ob die Verletzung vor oder nach dem Tod entstanden ist. Erbringt die Leichenöffnung eine Unterblutung dieser Stelle, darf eine Entstehung der Hautabschürfung zu Lebzeiten angenommen werden.

Wird durch die schürfende Gewalt auch die unter der blutgefäßlosen Oberhaut gelegene, gefäßführende Lederhaut verletzt, kommt es zu Blutungen und Wundschorfbildung.

Ein Bluterguss (Hämatom) entsteht infolge Zerreißung von Blutgefäßen durch Gewebsquetschung und -zerrung mit oder ohne Hautabschürfung. Sein Ausmaß ist abhängig von der Größe der einwirkenden Gewalt, den anatomischen Gegebenheiten der betroffenen Körperregion, dem Blutgefäßreichtum der verletzten Stelle und der individuellen Blutungsbereitschaft. Besonders leicht entstehen Blutergüsse an Stellen, an denen die Haut direkt über einem Knochen liegt (Schienbein, Schädeldach). In lockeren Gewebsschichten breiten sich Blutungen leicht aus (Augenober- und -unterlid mit Absinken bis in die Wange, Hodensack, äußere weibliche Geschlechtsorgane). Ausgedehnte Hämatome entstehen bei krankheitsbedingter Blutungsbereitschaft (Bluterkrankheit, schwere, häufig alkoholbedingte Lebererkrankungen) oder bei Dauerbehandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten zur Thrombosevorbeugung (z. B. nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei Durchblutungsstörungen an den Beinen).

Die Blutergüsse können die Haut, die Unterhaut und/oder die tiefer liegenden Weichteilgewebe betreffen. Je nach ihrer Lage treten die Hämatome gleich nach der Gewalteinwirkung oder aber nach Stunden, mitunter erst nach Tagen an der Körperoberfläche in Erscheinung. Es dauert einige Zeit, bis eine in der Tiefe entstandene Blutung unter der Haut sichtbar wird.

Die Blutunterlaufung der Haut, als blauer Fleck bekannt, entspricht in ihrer Ausdehnung ziemlich genau dem geschädigten Bereich. Eine Hautunterblutung muss aber nicht unbedingt den Ort der äußeren Gewalteinwirkung markieren. So kann die Unterblutung von Ober- und Unterlid eines Auges (Monokelhämatom, blaues Auge) durch eine direkte Gewalteinwirkung mit der Faust entstanden sein oder bei einem Schädelbasisbruch indirekt zustande kommen, weil sich die Blutung von der Bruchstelle bis in das lockere Bindegewebe der Augenregion ausbreitet. Durch kräftiges Saugen an der Haut, vor allem des Halses, können umschriebene Hautunterblutungen verursacht werden (sog. Knutschflecke).

Unabhängig von ihrem Zustandekommen ist die frische Blutunterlaufung von blauer bis blau-roter Farbe und meist gut konturiert. Je nach der Lokalisation schwillt der Bereich mehr oder weniger stark an. Bei Blutungen in der Kopfschwarte ist die Ausbreitung über den Ort der Gewalteinwirkung hinaus nur gering. Eine solche Blutung bleibt bei kurzer Überlebenszeit umschrieben und lässt sich scharf gegen die Umgebung abgrenzen. Zu tasten ist eine Schwellung mit weichem Zentrum, eine sog. Beule.

Die Färbung der Hautunterblutungen erlaubt eine Schätzung ihres Alters, weil beim Überleben der Verletzung der rote Blutfarbstoff über verschiedene farbliche Zwischenstufen abgebaut wird. Bei großflächigen Blutunterlaufungen dauert es bis zum vollständigen Verschwinden 2 bis 4 Wochen, bei kleineren Hämatomen einige Tage.

Nach einer überlebten Verletzung vollziehen sich die Farbveränderungen wie folgt:


bis 6 Tage blau-violett,
6 bis 8 Tage grünlich,
mehr als 8 Tage gelblich.

Bei größeren Hautunterblutungen dienen die Farbveränderungen in der Randzone zur Altersschätzung. Mit fortschreitender Alterung wird die ursprünglich scharfe Kontur immer unschärfer und die Farbe verblasst. Je älter die Hautunterblutung ist, desto schwieriger wird es, den verletzten Bezirk von der umgebenden gesunden Haut abzugrenzen. Demnach sind Größenangaben bei älteren Unterblutungen nur noch Zirkaangaben.

Geformte Hauteinblutungen lassen manchmal einen Rückschluss auf das Zustandekommen der Verletzung zu. So kann der einwirkende Gegenstand regelrecht abgebildet sein (z. B. Gürtelschnalle, Schürhaken, Schuhsohlen- und Fahrzeugreifenprofil).

Stockschläge und Schläge mit anderen länglichen Gegenständen verursachen parallel verlaufende, streifige Hautblutungen mit einem blassen, blutleeren Mittelstreifen. Solche Doppelstriemen (Abbildung 7) entstehen dadurch, dass das Gewebe an der Auftreffstelle gequetscht wird und die rechts und links daneben liegenden Blutgefäße zerreißen.

Abb. 7:

Doppelstriemen in der Haut nach Stockschlägen, aus [9]


Als spezielle Erscheinungsformen der Hautunterblutung sind die Stauungsblutungen bei Strangulation zu werten, ebenso die anämischen Aufschlagspuren beim Sturz aus großer Höhe.

Durch eine massive, tangentiale Gewalteinwirkung (z. B. Überrollen von Kraftfahrzeug) kann es zur Ablösung eines Hautareals vom zerstörten Unterhautfettgewebe oder der Haut einschließlich des Unterhautfettgewebes von der Muskulatur kommen. Dabei bildet sich eine Wundtasche, die vorwiegend mit Blut und Fettgewebe gefüllt ist. Eine solche Verletzung wird als Ablederung (Décollement) bezeichnet. Der Hautbezirk über der Wundtasche zeigt auch bei schweren inneren Verletzungen häufig keine oder nur eine geringfügige Unterblutung.

Nach schwersten Misshandlungen (Schläge, Tritte) können die Haut- und Weichteilblutungen ein solches Ausmaß erreichen, dass der Tod durch Verbluten in das Unterhautfettgewebe eintritt. Begünstigend wirken dabei eine Fettembolie und ein allgemeines Kreislaufversagen (Verblutungsschock).

Um die Lokalisation, die Ausdehnung, die Mitbeteiligung von Knochen und inneren Organen sowie den Ausgangspunkt der Blutaustritte feststellen und beurteilen zu können, ist eine Leichenöffnung erforderlich.

Bei der Einwirkung stumpfer oder stumpfkantiger Gewalt entstehen Hautdurchtrennungen (Wunden), wenn die Elastizitätsgrenze der Haut überschritten wird. Für derartige Verletzungen sind die Bezeichnungen Platz-, Riss- und Quetschwunde gebräuchlich. Bei der sog. Platzwunde handelt es sich nach dem Entstehungsmechanismus um eine Quetsch-Riss-Wunde.

Bevorzugt treten solche Verletzungen dort auf, wo die Haut ohne wesentliches Weichteilpolster straff über Knochenflächen oder -kanten gespannt ist (Schädeldach, Kinn, Schienbein, Fingerknöchel).

Für die Wundbeurteilung sind zu beachten:


Wundrand (Wundumgebung),
Wundwinkel,
Wundgrund.

Die typische Wunde infolge stumpfer Gewalteinwirkung ist die Kopfplatzwunde, an der man die wichtigsten Charakteristika meist gut erkennen kann. Kennzeichnend sind unregelmäßige Wundränder (gezähnelt, fetzig, zipfelig) mit mehr oder weniger breitem Vertrocknungssaum und Blutunterlaufung der umgebenden Haut. Manchmal erweisen sich die Wundränder auch als abgeschoben (unterminiert). Die Wunden können einen linearen oder einen mehrstrahligen Verlauf mit mehr als zwei Wundwinkeln zeigen. In der Tiefe auf dem Wundgrund finden sich Gewebsbrücken, die aus kleinen Blutgefäßen, Bindegewebssträngen und Nerven bestehen. Gelegentlich bleiben bei größeren Wunden auch Hautbrücken erhalten. Bei der Wundinspektion ist besonders auf Fremdkörper am Wundgrund zu achten, die einen Hinweis auf das verletzende Werkzeug oder auf den Entstehungsvorgang geben können (Holz-, Metall-, Lack-, Glassplitter, Textilfasern, Sand).

Eine Sonderform der Hautwunde ist die Bissverletzung, die durch Menschen oder Tiere verursacht sein kann. Typische Menschenbisse zeigen mehr oder weniger deutlich den Gebissabdruck als runden bis ovalen Bissring durch Blutunterlaufungen und Abschürfungen. Solche Bissverletzungen kommen aus sexuellen Motiven, bei Kindesmisshandlung oder als Abwehrverletzung bei tätlichen Auseinandersetzungen vor, wenn sich das Opfer durch Beißen wehrt.

Die Bisse von Tieren bewirken meist Gewebsdurchtrennungen, wobei die Verletzungen unterschiedlich schwer sein und bis zum Zerfleischen ganzer Körperteile führen können. Ausgedehnte tödliche Verletzungen sind möglich (sog. Kampfhunde, große Raubtiere). Bei Schlangenbissen steht die Giftwirkung im Vordergrund.

IV. Gewaltsamer Tod › 1. Stumpfe Gewalt › 1.2 Verletzungen von Knochen und Muskeln

1.2 Verletzungen von Knochen und Muskeln

Eine stumpfe Gewalteinwirkung kann am Skelettsystem zu einer Verrenkung (Luxation) und zu einem Knochenbruch (Fraktur) führen.

Als Luxation bezeichnet man die Verschiebung gelenkbildender Knochenteile gegeneinander, wobei eine Zerreißung der Gelenkkapsel sowie von Bändern und Muskeln entstehen kann. Die verschobenen Knochenteile haben entweder überhaupt keinen Kontakt mehr miteinander (vollständige Luxation) oder berühren sich nur noch teilweise (unvollständige Luxation).

Die Frakturen weisen einen außerordentlichen Formenreichtum auf (Abbildung 8). Ihre Klassifizierung kann nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgen. So lassen sich die Frakturen einteilen nach


Knochenbeschaffenheit – traumatische Fraktur = Bruch eines gesunden Knochens infolge äußerer Gewalteinwirkung = häufigste Form – pathologische Fraktur = Bruch eines krankhaft veränderten Knochens (z. B. Verminderung der Knochensubstanz bei Osteoporose)
Ort der Gewalteinwirkung – direkte Fraktur = Knochenbruch an der Stelle der Gewalteinwirkung – indirekte Fraktur = Knochenbruch entfernt vom Ort des Traumas
Grad der Kontinuitätstrennung – vollständige Fraktur = Knochenquerschnitt komplett durchtrennt, zwei oder mehr Bruchstücke – unvollständige Fraktur = Knochenzusammenhang teilweise erhalten, häufig bei Kindern als sog. Grünholzfraktur
Verlauf der Frakturlinien – einfache Frakturlinien, bezogen auf die Längsachse des Knochens = Quer-, Schräg-, Spiral- und Längsfraktur – mehrfache Frakturlinien = T- oder Y-Fraktur, Splitter- oder Trümmerfraktur
Anzahl der Frakturen – Einzelfraktur = Knochen einmal gebrochen – Doppel- oder Mehrfachfraktur = Knochen zwei- oder mehrmals gebrochen – multiple Frakturen = Brüche verschiedener Knochen, Sonderform Reihen- oder Serienfraktur, wenn die Knochen eine funktionelle Einheit bilden (Rippen, Mittelhand- und Mittelfußknochen)

Weiterhin werden Frakturen nach der Mitbeteiligung der darüberliegenden Haut in offene und geschlossene Knochenbrüche unterschieden. So können spitze Knochenbruchstücke die Haut durchspießen (z. B. beim Unterschenkelbruch) und dadurch eine offene Fraktur verursachen. Ebenso ist es möglich, dass innere Organe verletzt werden (z. B. Lungenanspießungen durch Rippenbruchstücke).

Bei der Leichenschau lassen sich Knochenbrüche an sicheren Frakturzeichen erkennen. Das sind:


Fehlstellung,
abnorme Beweglichkeit,
Knochenreiben (Krepitation: Werden die rauhen Bruchflächen gegeneinander bewegt, ist das Knochenreiben hör- und fühlbar.),
sichtbare Knochenbruchstücke.

Abb. 8:

Formen von Knochenbrüchen, aus [1]


[Bild vergrößern]

Im Gegensatz zu Knochenbrüchen der Gliedmaßen lassen sich Frakturen des Rumpfskeletts und des Schädels äußerlich oft nicht erkennen.

Für die kriminalistische Praxis resultiert die Bedeutung der Frakturen vor allem daraus, dass sich von der Bruchform auf das Zustandekommen des Knochenbruchs rückschließen lässt. Dadurch können wertvolle Anhaltspunkte für die Rekonstruktion hinsichtlich Angriffspunkt, Art und Richtung der Gewalteinwirkung gewonnen werden. Eine sachgerechte Interpretation der verschiedenen Frakturformen setzt eine entsprechende Erfahrung voraus und erfordert nicht selten das Zusammenwirken von Rechtsmediziner, Unfallchirurg und Röntgenarzt.

Die Knochenbruchheilung dauert unterschiedlich lange je nach Frakturform, Gesundheitszustand des Verletzten und Hinzutreten von Komplikationen (z. B. Infektion, unzureichende Ruhigstellung der Bruchstelle). Auch das Alter hat einen Einfluss. Bei Kindern heilt eine Fraktur schneller, im Greisenalter dagegen langsamer. Die Bruchstelle wird durch die Neubildung von Knochengewebe (Kallus) stabilisiert. Nach 4 bis 6 Wochen besteht eine feste, knöcherne Verbindung der Bruchenden und die Fraktur ist verheilt. Anders verläuft die Knochenbruchheilung nach operativer Behandlung (Osteosynthese).

Verheilte Frakturen sind zeitlebens nachweisbar und deshalb in Verbindung mit anderen individuellen Besonderheiten wichtige Identitätsmerkmale.

Auf spezielle Frakturformen der einzelnen Skelettabschnitte (Schädel, Wirbelsäule, Brustkorb, Becken, Gliedmaßen) wird bei der Beschreibung von Kopfverletzungen (Kapitel IV Nummer 1.4), Schusswirkungen (Kapitel IV Nummer 6), Verkehrsunfällen (Kapitel XII) und Kindesmisshandlungen (Kapitel XIII Nummer 4) eingegangen.

Eine stumpfe Gewalteinwirkung auf die Muskulatur kann eine Quetschung, Zerreißung oder Zermalmung größerer Muskelanteile bewirken. Bei ausgedehnten Schädigungen (z. B. Sturz aus großer Höhe, Verkehrsunfall, Schläge und Tritte, Verschüttung) wird Muskeleiweiß (Myoglobin) freigesetzt. Über den Blutstrom gelangt es in die Nieren und führt zum Nierenversagen durch Verstopfung der Nierenkanälchen (sog. Crush-Niere).

Tasuta katkend on lõppenud.

31,99 €