Erfolgreiches Verpflegungsmanagement

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1.8Charakterisierung des Gemeinschaftsverpflegungsmarktes

Der Gemeinschaftsverpflegungsmarkt in Deutschland kann nach den Betreibern und nach den Bewirtschaftern charakterisiert werden.

Bei jeder Betrachtungsweise besteht die Problematik, dass es keine umfassende Statistik über die Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe in Deutschland gibt. Die Informationen können nur bruchstückhaft aus Sekundärstatistiken zusammengetragen werden, wobei unterschiedliche Bezugszeitpunkte, unterschiedliche Mengenbezüge und unterschiedliche Definitionen die Zusammenführung der Statistik erschweren. Schätzungen überwiegen in der Statistik. Heinrichsdobler (2003) schätzt die Anzahl der täglich in Großküchen (Gemeinschaftsverpflegung und Individualverpflegung) verpflegten Personen auf 23 Millionen. Alle folgenden Statistiken beziehen sich ausschließlich auf die Gemeinschaftsverpflegung.

1.8.1Marktsegmente nach Betreibern

Betreiber sind jene Institutionen, in denen Menschen verpflegt werden. Tabelle 1.2 zeigt die Struktur der Gemeinschaftsverpflegung nach Betreibern in Anlehnung an die Klassifikation von Paulus (1988, S. 230). Die größte Anzahl der Betriebe liegt bei den Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) vor. Es ist jedoch nicht statistisch erfasst, in wie vielen dieser Einrichtungen auch eine Verpflegungsdienstleistung angeboten wird. Bei den stationären Einrichtungen sind es die Krankenhäuser und Pflegeheime, die täglich die meisten Essen produzieren.


1VT = Verpflegungsteilnehmer

2Tageseinrichtungen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, Stand 01.02.2018; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2018c, S. 11. Unklar ist, in welchem Anteil der Einrichtungen eine Verpflegung angeboten wird.

3Verwaltungseinheiten mit Ganztagsbetrieb in öffentlicher und privater Trägerschaft 2017, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2019, 1* ; Schüler-/innen im Ganztagsschulbetrieb an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft 2017, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2019, 35*.

4Stand: 2017; Quelle: Deutsches Jugendherbergswerk (2018, S. 29)

5Stand: 2016, Quelle: Deutsches Studentenwerk 2017, S. 2; als Anzahl ist die Anzahl der Tischplätze angegeben; Mehrfachnutzungen der Plätze sind möglich.

6Stand: 2006; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2019b.

7Stand: 2017; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2019d.

8Stand: 01.01.2012; Quelle: Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2014, S. 34.

9vollstationäre und teilstationäre Pflegeheime; Stand: 2017; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2018a, S. 16.

10Familienferienstätten, Häuser der Erwachsenenerholung einschl. Seniorenerholung und Frauenhäuser, Stand: 01.01.2012; Quelle: Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2014, S. 28.

11Einrichtung und Genehmigte Plätze am 31.12.2016 in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf einem Heimgelände (Stammhaus): Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2016, S. 9 und Statistisches Bundesamt (Destatis) 2016, S. 19

12Stand: 31.08.2018; Anzahl der Vollzugsanstalten und Belegungsfähigkeit; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2018b.

13Stand 2010; Quelle: Arens-Azevêdo und Wollmann 2012.

14Stand 2011; Anzahl der Essenteilnehmer wurde aus der Anzahl der Verzehrsfälle pro Jahr und 260 Verpflegungstagen pro Jahr errechnet. Quelle: Roehl und Strassner 2011, S. 19.

Tab.1.2: Marktsegmente der Gemeinschaftsverpflegung nach Betreibern (Zusammenstellung in Anlehnung an Pfau (2004))

Die Betriebsverpflegung stellt wahrscheinlich das größte Marktsegment dar. Die Anzahl der Betriebe bezieht sich nur auf solche Betriebe, die mindestens 100 Beschäftigte haben.

1.8.2Marktsegmente nach Bewirtschaftern

Bewirtschafter sind jene Betriebe, die die Verpflegungsdienstleistungen erstellen. Dies kann der Betreiber selbst sein (Eigenbewirtschaftung), oder die Bewirtschaftung ist an ein anderes Unternehmen fremdvergeben (Fremdbewirtschaftung). Über die eigenbewirtschafteten Betriebe gab es lange Zeit gar keine Statistik. Seit 2006 führte das Redaktionsteam der Zeitschrift gv-praxis eine Umfrage bei den großen eigenregiegeführten (einschließlich Rechtsform GmbH) Betriebskantinen durch, die weder vollständig noch repräsentativ ist. Diese in 2018 befragten TOP 40 Betriebe verköstigen in 578 eigenregiergeführten Einheiten täglich 323.300 Mitarbeiter (Schmid und Reif 2018b, S. 20).

Über die fremdbewirtschafteten Betriebe erarbeitet das Redaktionsteam der Zeitschrift gv-praxis seit vielen Jahren jährlich eine Marktanalyse (Schmid und Reif 2018a). Es handelt sich jedoch nicht um eine statistische Vollerhebung, sondern um Selbstauskünfte der vom Redaktionsteam angeschriebenen Unternehmen (für einige Unternehmen wurden die Daten geschätzt). Das Redaktionsteam geht davon aus, dass dies die 31 größten Unternehmen auf dem deutschen Markt sind.

Marktführer (die fünf Unternehmen mit dem meisten Umsatz) sind nach dieser Analyse die Firmen Compass Group Deutschland GmbH, Aramark Holdings GmbH & Co. KG, Sodexo Services GmbH, Klüh Catering GmbH sowie apetito catering B.V.& Co. KG.

Die Anzahl der Verpflegungsteilnehmer wird in dieser Marktanalyse nicht ausgewiesen. Der Gesamtumsatz der 31 befragten Unternehmen lag im Jahr 2017 bei 3,31 Mrd. € (Schmid und Reif 2018a). Das könnten bei einem Durchschnittsbon von etwa 4,50 € etwa 2,8 Mio. Verpflegungsteilnehmer pro Tag sein (eigene Schätzung).

Tabelle 1.3 zeigt die Anzahl der Verträge (also der bewirtschafteten Betriebe) und die Umsätze der 31 größten Cateringunternehmen Deutschlands im Jahr 2017. Ein Vergleich mit Tabelle 1.2 zeigt große Unterschiede. Während Tabelle 1.2 alle Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen ausweist, zeigt Tabelle 1.3 nur die von den 31 größten Cateringunternehmen bewirtschafteten Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe.


Tab.1.3: Anzahl der Verträge sowie Umsatz 2017 der 31 größten Cateringunternehmen Deutschlands (Schmid und Reif 2018a)

1.9Begriffsklärung

Die im Folgenden erläuterten Begriffe werden teilweise in der Umgangssprache anders verwendet als in der Fachsprache. Aus diesem Grund erfolgt hier eine Definition. Abbildung 1.3 stellt die Definitionen anhand eines Beispiels grafisch dar.

Lebensmittel sind nach Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFBG (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch 2005) sowie EU-Verordnung 178/2002 (VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002) alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind […], dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.

• Speisen sind in Anlehnung an Zacharias (1992, S. 44) verzehrfertige rohe, gegarte oder anders zubereitete Lebensmittel oder Kombinationen von Lebensmitteln.

•Ein Rezept ist eine Anleitung, nach der Lebensmittel zu Speisen für den menschlichen Verzehr zubereitet werden. Es besteht (nach Bölts und Dickau 2016) aus:

a)der Aufzählung der Zutaten nach Art und Menge,

b)einer Arbeitsanweisung für das Vorbereiten, Garen und Aufbereiten,

c)sowie nach Zacharias (1992, S. 44) den Merkmalen für die Bewertung des Ergebnisses.


Abb.1.3: Begriffsdefinitionen in der Gemeinschaftsverpflegung

•Ein Gericht ist nach Zacharias (1992, S. 44) eine Zusammenstellung verschiedenartiger, sich ergänzender Speisen in getrennter oder gemischter Form. Die Speisen eines Gerichts werden üblicherweise gleichzeitig verzehrt (beispielsweise Leberragout mit Kartoffelpüree). Es kann sich um Vorgericht (umgangssprachlich: Vorspeise), Hauptgericht oder Nachgericht (umgangssprachlich: Nachspeise) handeln.

•Ein Menü ist in Anlehnung an Zacharias (1992, S. 44) eine Kombination mehrerer Speisen und/oder Gerichte, die in einer aufeinander abgestimmten Reihenfolge (zum Beispiel in der Reihenfolge Vorgericht – Hauptgericht – Nachgericht) verzehrt werden.

•Beispiele für Menüs sind Frühstücks-, Vormittags-, Mittags-, Nachmittags-, Vesper-, Abend- und Spätmenü.

•Eine Mahlzeit ist in Anlehnung an Karg (1985, S. 20) die Zeit, zu der ein Mahl eingenommen wird. Beispiele für Mahlzeiten sind Frühstücks-, Vormittags-, Mittags-, Nachmittags-, Vesper-, Abend- sowie Spätmahlzeit.

•Ein Speisenplan ist eine Zusammenstellung der Menüs, Gerichte und Speisen, die zu den Mahlzeiten angeboten werden. Es gibt Tages-, Wochen- und Mehrwochenpläne. Der Speisenplan einer Gemeinschaftsverpflegungseinrichtung unterscheidet sich von einer Speisenkarte eines Restaurants.

•Auf einer Speisenkarte wird das Angebot ohne zeitlichen Bezug dargestellt, denn jede Speise der Speisenkarte wird an jedem Tag angeboten.

2Ziele des Verpflegungsbetriebs

von Margot Dasbach, Annegret Reiprich

 

Was ist zu tun, um die Qualität der Verpflegungsleistung zu verbessern? Sicher bietet diese Frage ausreichend Diskussionsstoff, um mehrere Dienstberatungen zu füllen. Es gibt viele Aspekte und Antworten. Betriebe, die mit Zielen und Zielsystemen arbeiten und deren oberstes Ziel in einem Leitbild formuliert ist, finden oft schneller und effektiver eine Antwort oder Lösung.

Ziele helfen planen: Zum Beispiel plant die Küchenleitung jeden Freitag Zeit ein, um an der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems zu arbeiten, denn diese Aufgabe ist in den Zielen festgeschrieben.

Ziele helfen entscheiden: Stehen Alternativen zur Verfügung, wird die Möglichkeit gewählt, die dem vorgegebenen Ziel entspricht oder ihm am nächsten kommt. Die neue Küchenleiterin in einem Altenpflegeheim steht zum Beispiel im Frühjahr vor der Aufgabe, eine Aktionswoche durchzuführen. Zur Wahl stehen eine Italienische Woche und eine Erdbeer-Spargel-Woche. Die Entscheidung fällt zugunsten der Erdbeer-Spargel-Woche aus, denn als Ziel ist formuliert, dass das Haus saisonale und traditionelle Kost bietet.

Ziele helfen führen: In einer Mensa werden zum Beispiel die Studierenden am Ende eines jeden Semesters gebeten, die Qualität der Verpflegungsdienstleistung zu bewerten. An der letzten Befragung nahmen nur 10 Prozent der Studierenden teil. Davon waren nur 35 Prozent mit der Qualität zufrieden. Ziel ist es nun, die Teilnahme an der nächsten Befragung zu erhöhen und die Zufriedenheit zu steigern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mensa kennen das Ziel und wissen, worauf es in der täglichen Arbeit ankommt.

Ziele helfen, sich selbst und andere einzuschätzen: Der Vergleich der erreichten Ziele mit den gesteckten Zielen hilft bei der eigenen Einschätzung sowie bei der Einschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Welche Ziele wurden erreicht, welche Ziele nicht und warum konnten diese nicht erfüllt werden? Daraus kann dann die weitere Vorgehensweise (Veränderung der Strategie zum Erreichen der Ziele, Veränderung der Ziele usw.) abgeleitet werden (Bottler 1982, S. 66).

Das Leitbild ist das oberste Ziel eines Betriebs. Die Aussagen, die im Leitbild getroffen werden, sind für den gesamten Betrieb, also für jeden Bereich, für jede Abteilung gültig. Aus diesem Grund sind sie sehr allgemein formuliert. Diese allgemeinen Aussagen des Leitbilds müssen für jeden Bereich einzeln in Form von Zielen konkreter formuliert werden.

Geht es beispielsweise in dem Leitbild einer Schule darum, dass sich die Schülerinnen und Schüler wohlfühlen sollen, dann sollte sich jeder Bereich, auch die Schulküche, folgende Fragen stellen: Wie können wir das erreichen? und Was müssen wir dafür tun? Daraus ergeben sich konkrete Ziele, zum Beispiel unser Geschirr ist farbenfroh, die Wände des Speiseraums werden mit Bildern geschmückt, dabei werden Alter und Interessen unserer Gäste (Schülerinnen und Schüler) berücksichtigt …

In einem anderen Beispiel steht die Küchenleitung einer Pflegeeinrichtung vor der Frage, ob das leicht angeschlagene Geschirr weiterhin benutzt werden kann oder auszutauschen ist. In den Zielen des Verpflegungsbetriebs ist zu finden, dass das Geschirr frei von schadhaften Stellen ist. Mit diesem Ziel wird ein kleiner Teil der Aussage aus dem Leitbild, … die Würde des Menschen liegt uns am Herzen … beschrieben.

2.1Leitbild – das oberste Ziel

Das Leitbild beschreibt die obersten Ziele des Trägers (Trägerleitbild) oder der Einrichtung (Einrichtungsleitbild). In einigen Einrichtungen spricht man synonym anstelle von Leitbild auch von Leitsätzen.

Mit dem Leitbild wird eine gemeinsame Wertvorstellung niedergeschrieben. Leitbilder sind nicht etwas von und für die Chefetage. Leitbilder sind von und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sollten entsprechend gelebt werden.

Idealerweise sollten sich ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus jedem Bereich zusammenfinden und das Leitbild formulieren. Die Leitung sollte dabei nicht federführend, jedoch richtungsweisend sein.

In einem Leitbild werden beispielsweise Fragen nach der Identität, der Herkunft, den angebotenen Leistungen und der großen gemeinsamen Aufgabe einer Einrichtung beantwortet.

Diese Aussagen stärken nicht nur das Selbstbewusstsein eines Unternehmens auf dem Markt gegenüber den Kundinnen und Kunden sowie Mitwettbewerbern, sondern unterstreichen die Wichtigkeit jeder im Unternehmen tätigen Person, unabhängig davon, welche Stellung sie hat und welche Aufgabe sie erfüllt. Mit dem Leitbild können festgelegte Wege konsequent verfolgt werden, die auf die Erfüllung der Ziele gerichtet sind. Die Einrichtung hat dadurch die Möglichkeit, geschlossen und harmonisch zusammenzuarbeiten.

Das folgende Leitbild ist ein Trägerleitbild der Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH, auf dessen Grundlage jede Einrichtung dieses Trägers Einrichtungsleitbilder entwickeln kann.

Unser Leitbild

Wir orientieren uns an den Grundwerten, die in der Bibel stehen.

Das heißt für uns:

•Wir orientieren uns an den Erfahrungen, die Menschen aus ihrem Vertrauen in Gott in ihrem Lebensalltag machten und machen.

Wir orientieren unser Handeln an christlichen Grundwerten und Erfahrungen.

Wir widmen dem Menschen unsere Aufmerksamkeit.

Wir streben nach Glaubwürdigkeit in Wort und Tat.

Wir achten die Würde jedes Menschen.

Das heißt für uns:

Wir nehmen jeden Menschen, unabhängig von seiner Glaubenszugehörigkeit, von seinem Alter und Geschlecht sowie von seinem Rang und Namen, vorbehaltlos an.

Wir akzeptieren, dass jeder Mensch aus seinen Erfahrungen heraus weiß, was er will und was er braucht.

Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Wir verschaffen uns und anderen Gehör.

Das heißt für uns:

Wir bestärken und unterstützen Menschen, ein selbstverantwortetes Leben zu führen.

Wir sind bestrebt, Ausgrenzungen jeder Art zu verhindern.

Wir begegnen neuen Herausforderungen kreativ und innovativ.

Das heißt für uns:

Wir nehmen die diakonische Tradition bewusst als eine lebendige wahr und führen diese durch unser Tun fort.

Wir sind offen für Neues und Anderes.

Wir sind eine Dienstgemeinschaft von Frauen und Männern.

Das heißt für uns:

Wir haben gemeinsame Ziele und unterstützen einander.

•Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter verfolgen gemeinsame Absichten in ihren unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern.

Wir lassen unterschiedliche Meinungen zu, bearbeiten Konflikte ehrlich und respektvoll.

Wir setzen uns ein für das Leben in der einen Welt.

Das heißt für uns:

Wir tun alles in unseren Möglichkeiten stehende, diese Welt zu bewahren und den Frieden zu erhalten.

Wir sind mit all den anderen solidarisch, die dieses Anliegen unterstützen und verfolgen.

Wir unterstützen Projekte, die dort helfen, wo Not herrscht.

In Verantwortung

zu diesem Leitbild verstehen sich die Rechte und Pflichten eines jeden Mitarbeiters – Damit Leben gelingt.

Das folgende Leitbild eines diakonischen Altenpflegeheims, wurde auf Grundlage des Trägerleitbilds der Diakonie Riesa-Großenhain entwickelt.

Unser Leitbild

Das SeniorenHaus „Albert Schweitzer“ ist eine Einrichtung der Diakonie Riesa-Großenhain gemeinnützige GmbH. Die Mitarbeiter des SeniorenHauses sind dem diakonischen Auftrag verpflichtet, gemäß den Worten von Jesus Christus: „Ein Beispiel habe ich euch gegeben, dass ihr tut, wie ich euch getan habe“ (Joh. 13, 15 aus „Die Fußwaschung“)

In unserer Einrichtung haben wir das Ziel, älteren Menschen ein neues eigenes Zuhause zu schaffen, in dem sie fürsorglich betreut werden und sich wohl fühlen können. Wir sind bestrebt, dass Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der BewohnerInnen wiedererlangt, erhalten und gefördert werden.

Entsprechend der christlichen Werte achten und bewahren wir die Würde und Einzigartigkeit des Menschen, besonders in der Zeit des Altwerdens, Krankseins oder Sterbens. Wir bieten Seelsorge und ermöglichen Begleitung durch Angehörige und Betreuer.

Neue Erkenntnisse und Leistungen der modernen Medizin bejahen wir, sofern diese dem Menschen dienen. Die uns anvertrauten Menschen pflegen wir fachgerecht, in dem wir uns dafür einsetzen, die Ursachen ihrer Pflegebedürftigkeit zu erkennen und diese nach Möglichkeit zu mindern.

Ein Anliegen ist es uns, den Anspruch auf qualitativ gute Arbeit, verbunden mit menschlicher Zuwendung, mit dem auf wirtschaftliche Betriebsführung zu vereinbaren. Dabei berücksichtigen wir die uns gegebenen und gebotenen Möglichkeiten.

Nach konstruktiver Zusammenarbeit streben wir mit Medizinern und Therapeuten, mit Kirchgemeinden, Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Einrichtungen sowie Angehörigen und Betreuern.

Wir vertreten unsere Einrichtung in der Öffentlichkeit als Partner unserer BewohnerInnen.

Dienstgemeinschaft ist die Form unserer gemeinsamen Arbeit, in der jeder Mitverantwortung trägt und im Rahmen unseres Auftrages Eigeninitiative entwickelt. In der Arbeit miteinander sind wir offen und respektieren einander. Wir fördern und erhalten die Gesundheit aller Mitarbeiter. Durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern wir unsere Fachlichkeit.

IN VERANTWORTUNG zu diesem Leitbild verstehen sich die Rechte und Pflichten eines jeden Mitarbeiters –

DAMIT LEBEN GELINGT .

März 2013

Nur die Existenz eines Leitbilds allein genügt nicht, um die Qualität der angebotenen Leistungen zu steigern und damit die Stellung der Einrichtung am Markt zu verbessern. Das Leitbild muss vielmehr bestimmte Anforderungen erfüllen, um zu sichtbaren Erfolgen zu führen. Es ist wenig sinnvoll, ein Leitbild zu entwickeln, welches der Realität fern ist, weil irreale Wunschvorstellungen und Schönfärberei die Leitbilderstellung stark beeinflusst haben. Das Leitbild muss so formuliert werden, dass die Einrichtung in ihrer Weiterentwicklung nicht eingeengt wird und nicht an Flexibilität verliert.

Häufig erstellt ein Betrieb nicht ausschließlich Verpflegungsdienstleistungen. Zum Beispiel werden an einer Hochschule hauptsächlich Bildungsleistungen erbracht, die Mensa ist jedoch ein Teil der Hochschule, auch wenn der Träger das Studentenwerk ist. Die Mensa sollte sich im Leitbild der Hochschule wiederfinden. Die Küche in einer stationären Pflegeeinrichtung ist neben Pflege ein wichtiger Bereich des Hauses und sollte sich aus diesem Grund auch mit dem Leitbild identifizieren.

Diese zwei Beispiele zeigen, dass es häufig kein Leitbild ausschließlich für den Verpflegungsbereich gibt. Erstellt ein Betrieb jedoch ausschließlich Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel eine bundesweite Cateringfirma, so wird selbstverständlich ein Leitbild entwickelt, das sich ausschließlich auf die Verpflegung bezieht. Wird beispielsweise ein Betriebsrestaurant durch eine Cateringfirma betrieben, so sollten sich die Leitbilder der Cateringfirma (Bewirtschafter) und des Betriebs, für die die Cateringfirma Leistungen erbringt (Betreiber), nicht widersprechen.

Insbesondere für reine Verpflegungsbetriebe, die ein eigenes verpflegungsspezifisches Leitbild erstellen, aber auch für Küchen, die Teil einer Einrichtung oder eines Betriebs sind (zum Beispiel Altenheimküche, Betriebsrestaurant, Mensa, Schulküche usw.), sind im Folgenden einige Fragen aufgeführt, die bei der Erstellung eines Leitbildes unbedingt diskutiert werden sollten:

•Wer sind wir?

•Wo kommen wir her? – Was sind unsere Wurzeln?

•Was können wir?

•Wo liegt unsere Kompetenz?

•Was haben wir geleistet und was leisten wir heute?

•Welche Leistungen bieten wir an?

•Was sind unsere ideellen Ziele?

•Mit welchen Mitteln wollen wir diese Ziele erreichen?

•Worauf beruht unser Erfolg?

•Was unterscheidet uns von unseren Wettbewerbern?

 

•Welche Eigenschaften sollten wir beibehalten?

•Welche Eigenschaften sollten wir verändern?

•Welche Eigenschaften sollten wir neu entwickeln?

•Welche Kernaussagen sind in unseren Informationsmaterialen getroffen? Wie präsentiert sich unsere Einrichtung nach außen? (Büse 1995, S.23)