Loe raamatut: «Cannabis und Cannabinoide»
Kirsten R. Müller-Vahl | Franjo Grotenhermen
Cannabis und Cannabinoide
in der Medizin
unter Mitarbeit von
M. Berger | K. Blaas | L. Böllinger | M. Carus | R.C. Clarke
M. Fankhauser | J. Fleck | S. Glathe | S. Gottschling
F. Grotenhermen | B. Hinz | B. Lutz | K.R. Müller-Vahl
M.T. Oglakcioglu | R. Ramer | C. Schindler | O. Tolmein | B. Werse
Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Prof. Dr. med. Kirsten R. Müller-Vahl
Medizinische Hochschule Hannover
Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Unterbaumstr. 4
10117 Berlin
ISBN 978-3-95466-548-8 (eBook: ePub)
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© MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2020
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Lektorat: Monika Laut-Zimmermann, Berlin
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E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt
Zuschriften und Kritik an:
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Unter Mitarbeit von
Markus Berger
Nachtschatten Verlag
Felsberg
Dr. med. univ. Kurt Blaas
Ordination Dr. Kurt Blaas
Wien, Österreich
Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bremen
Michael Carus
nova-Institut GmbH
Chemiepark Knapsack
Hürth
Robert Connell Clarke
BioAgronomics Group Consultants
Los Angeles, USA
Dr. Manfred Fankhauser
Bahnhof Apotheke Langnau AG
Langnau, Schweiz
Dr. jur. Jürgen Fleck
Rechtsanwälte Dr. Fleck, Riedel und Stegenwallner
Berlin
Sebastian Glathe
Kanzlei Glathe & Kollegen
Freiburg im Breisgau
Prof. Dr. Sven Gottschling
Universitätsklinikum des Saarlandes
Zentrum für Palliativmedizin und
Kinderschmerztherapie
Homburg/Saar
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Steinheim
Prof. Dr. rer. nat. Burkhard Hinz
Universitätsmedizin Rostock
Institut für Pharmakologie und Toxikologie
Rostock
Prof. Dr. Beat Lutz
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-
Universität Mainz
Institut für Physiologische Chemie
Mainz
Prof. Dr. med. Kirsten R. Müller-Vahl
Medizinische Hochschule Hannover
Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und
Psychotherapie
Hannover
Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu
Universität Erlangen-Nürnberg
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Rechtsphilosophie
Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Kriminologie
Erlangen
Dr. rer. nat. Robert Ramer
Universitätsmedizin Rostock
Institut für Pharmakologie und Toxikologie
Rostock
Prof. Dr. med. Christoph Schindler
Medizinische Hochschule Hannover
CRC Core Facility
Hannover
Dr. Oliver Tolmein
Kanzlei Menschen und Rechte
Hamburg
Dr. Bernd Werse
Goethe-Universität
Institut für Sozialpädagogik und
Erwachsenenbildung
Fachbereich Erziehungswissenschaften
Frankfurt am Main
Vorwort
Cannabis als Medikament – moderne Medizin oder ein Schritt zurück ins Mittelalter?
Brauchen wir heutzutage eine Pflanze wie Cannabis als Medikament, obwohl wir chemisch definierte und charakterisierte synthetische Substanzen zur Verfügung haben? Bietet Cannabis Vorteile, die andere Präparate nicht aufweisen? Ist Cannabis ein wirksames Schmerzmittel?
Die überwiegende Mehrzahl derjenigen Ärzt/-innen, die cannabisbasierte Medikamente einsetzen, sind davon überzeugt, dass sowohl Cannabis als Gesamtpflanze als auch einzelne Cannabinoide und Cannabisextrakte eine Erweiterung des Behandlungsspektrums darstellen und in zahlreichen Indikationen sinnvoll eingesetzt werden können – insbesondere dann, wenn etablierte Medikamente nicht zu einer ausreichenden Symptomverbesserung oder nicht tolerablen Nebenwirkungen führen.
Cannabis als reines Schmerzmittel zu bezeichnen, wird dem Wirkspektrum der Pflanze sicherlich nicht gerecht: Chronische Schmerzen unterschiedlicher Genese stellen zwar eine wichtige – und mittlerweile etablierte – Indikation in der Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden dar. Nicht nur die klinische Praxis, sondern auch die Ergebnisse aktueller Studien zeigen aber, dass cannabisbasierte Medikamente bei einer großen Zahl weiterer Symptome und schwerwiegender Erkrankungen wirksam sind.
Cannabis ist aber kein „Allheilmittel“, das bei allen Patient/-innen – auch nicht bei Patient/-innen mit einer chronischen Schmerzstörung – wirksam und verträglich ist. Dies ist aber ein Umstand, der von praktisch allen etablierten Medikamenten bekannt ist. So wird angenommen, dass Medikamente auf Cannabisbasis bei etwa einem von 3–5 Patient/-innen mit chronischen Schmerzen wirksam und zugleich verträglich sind. Laut Berechnungen der Deutschen Schmerzliga leiden in Deutschland 4 bis 5 Millionen Menschen an einer chronischen Schmerzstörung, die zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führt. Dies bedeutet, dass bei immerhin etwa 1 Million Schmerzpatient/-innen eine sinnvolle Behandlung mit einem Cannabismedikament möglich wäre. Anhand solcher Bespiele wird deutlich, welches Potenzial und sozialmedizinische Relevanz Cannabismedikamente aufweisen.
Momentan kann trefflich von einem „Cannabis-Dilemma“ gesprochen werden: Es gibt gut begründete Hinweise darauf, dass cannabisbasierte Medikamente bei einer ungewöhnlich großen Zahl von Erkrankungen wirksam sind, nur fehlen derzeit für viele Indikationen Studien in ausreichender Anzahl und Qualität, um dies wissenschaftlich zu belegen. Es wird noch viele Jahre dauern, bis auch nur annähernd geklärt werden kann, in welchen Indikationen welches spezielle cannabisbasierte Medikament in welcher Darreichungsform wirksam ist.
Wegen des anzunehmenden breiten Wirkspektrums der cannabisbasierten Medikamente profitieren möglicherweise besonders solche Patient/-innen von einer Therapie, bei denen zahlreiche verschiedene Symptome bestehen, die mutmaßlich auf Cannabinoide ansprechen, etwa Schmerzen, Schlafstörungen, Appetitmangel, Spastik, Ängste und Depressivität.
Das im Jahr 2017 in Kraft getretene „Cannabis als Medizin-Gesetz“ hat in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Cannabis als Medikament zu verschreiben. Parallel wurde geregelt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit cannabisbasierten Medikamenten übernehmen müssen. Patient/-innen und Ärzt/-innen in vielen Ländern beneiden uns für diese gesetzlichen Regelungen. Das deutsche „Cannabis-Gesetz“ wird seither in zahlreichen Ländern als Vorbild für eigene gesetzliche Regelungen genutzt.
Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde aber auch deutlich, dass Anpassungen und weitere Verbesserungen des Gesetzes notwendig sind, damit möglichst viele Patient/-innen von der gesetzlichen Regelung profitieren können, der bürokratische Aufwand der praktischen Umsetzung nicht entgegensteht und die Kosten nicht explodieren. Eine erste Änderung trat daher bereits 2 Jahre später in Kraft und führte dazu, dass (i) ein Wechsel zwischen verschiedenen Cannabisblüten oder -extrakten sowie eine Änderung der Dosierung ohne erneute Genehmigung durch die Krankenkasse möglich wurden, (ii) eine Neuregelung getroffen wurde, wenn eine Behandlung mit einem cannabisbasierten Medikament während eines stationären Aufenthaltes eingeleitet wurde, und (iii) Maßnahmen ergriffen wurden, um die Kosten für eine Behandlung mit Medizinalcannabisblüten zu senken.
In diesem Buch geben führende Expert/-innen des deutschsprachigen Raums einen umfassenden Überblick über alle klinisch relevanten Aspekte zum Thema „Cannabis als Medizin“. Neben historischem Hintergrundwissen und theoretischen Grundlagen liegt der Schwerpunkt des Buches auf praktischen Aspekten der Behandlung inklusive konkreten Angaben zu Indikationen, Präparaten, Dosierungen und Nebenwirkungen. Abgerundet wird das Buch durch Übersichten zur rechtlichen Situation in Deutschland, der Schweiz und Österreich, Hinweise zur Behandlung von Kindern, Angaben zur Fahreignung, juristische Aspekte der Therapie und zahlreiche interessante Fallberichte.
Das vorliegende Buch stellt die erste umfassende Monografie zum Thema „Cannabis als Medizin“ in deutscher Sprache überhaupt dar und schließt damit eine Lücke. Wir wünschen allen Leser/-innen viel Spaß beim Studium und möchten unsere ärztlichen Kolleg/-innen ermutigen, eigene Behandlungserfahrungen mit cannabisbasierten Medikamenten zu sammeln. Seien Sie dabei versichert, dass es kaum ein anderes Medikament gibt, dass eine derart große therapeutische Breite aufweist und derart sicher und nebenwirkungsarm ist. Ihre Patient/-innen werden es Ihnen danken!
Wir bedanken uns bei unseren Patient/-innen, von denen wir viel über die Wirkungen cannabisbasierter Medikamente gelernt haben.
Dank des selbstlosen Einsatzes zahlreicher Patient/-innen – zum Teil auch unter Inkaufnahme juristischer Konsequenzen – wurde es erst möglich, dass wir heute mit dem „Cannabis-Gesetz“ in Deutschland eine Situation vorfinden, die für viele Patient/-innen eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten ermöglicht.
Wir bedanken uns bei all jenen Kolleg/-innen, Freund/-innen und Wegbegleiter/-innen, die sich seit Jahren mit uns gemeinsam unermüdlich für das Thema „Cannabis als Medizin“ engagieren“. Unser besonderer Dank geht dabei an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM).
Ein weiterer Dank geht an die Ärzt/-innen und Wissenschaftler/-innen weltweit, die durch ihre Forschungen zum Thema Cannabis in den letzten Jahren für einen enormen Wissenszuwachs gesorgt haben.
Schließlich bedanken wir uns bei den Patient/-innen, die an wissenschaftlichen Studien zur Erforschung der Wirksamkeit cannabisbasierter Medikamente teilgenommen haben und teilnehmen, da nur dadurch neue klinische Erkenntnisse gewonnen werden können.
Schließlich bedanken wir uns bei Thomas Müller-Vahl für seine Unterstützung bei der Formatierung des Manuskriptes.
Ein herzliches Dankeschön geht an die Mitarbeiter/-innen der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft, die uns mit viel Geduld bei der Erstellung des Buches zur Seite gestanden haben.
Kirsten R. Müller-Vahl
Franjo Grotenhermen
Hannover und Steinheim im November 2019
Geleitwort
Wohl kaum ein Begriff ist derzeit so umstritten wie „Cannabis“. Die einen sehen darin den Untergang unserer Kultur und den Einstieg in Sucht und Kriminalität, die anderen eine Pflanze mit außergewöhnlichen und vielfältigen Eigenschaften, die uns allen helfen könnte, nicht nur Rohstoffe besser zu erzeugen und CO2 zu beseitigen, sondern kranken Menschen auf eine Weise zu helfen, wie es auf anderen Wegen z.T. nicht möglich ist.
Leider wird diese Diskussion weitgehend ultimativ und irrational geführt. Dieses Buch schafft zumindest im Bereich der Anwendung von Cannabis in der Heilkunde Abhilfe. In einer beispiellos umfangreichen und umfassenden Weise wird Cannabis und werden Cannabinoide in ihrer Anwendung in der Heilkunde dargestellt und nachvollziehbar gemacht. Ein echter Akt der Aufklärung gegen die Kräfte des Alarmismus.
Auf über 300 Seiten werden nicht nur Ärzt/-innen aller Fachrichtungen, sondern auch alle anderen Gesundheitsberufe, Patient/-innen und Angehörige und interessierte Laien über die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden informiert. Durch die hohe Praxisorientierung des Buches werden auch die Aspekte der Verschreibung, Dosierung und Einnahme angesprochen. Es ist somit außerordentlich hilfreich, kundig und sachlich.
Neben den Autor/-innen sei dem Verlag gedankt, der dieses Buch realisiert hat. Und nicht zu vergessen dem Deutschen Bundestag und der verantwortlichen Schriftführerin im Parlament. Der Bundestag hatte im Januar 2017 in einem einstimmigen Beschluss Cannabis als Medikament zugelassen. Ein mutiger und richtiger Schritt in Verantwortung für das Wohl der Patient/-innen. Dieses Buch leistet für die weitere Umsetzung und Verbreitung dieser uralten und zu Recht wiederentdeckten Therapie einen zentralen Beitrag.
Dr. med. Günther Jonitz
Präsident der Ärztekammer Berlin
Berlin im November 2019
Abkürzungsverzeichnis
ABDA | Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. |
ABHDs | alpha/beta-Hydrolase Domänen |
ABS | Arzneimittelbewilligungssystem |
ACM | Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. |
ADHS | Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung |
AEA | Arachidonoylethanolamid/Endocannabinoid Anandamid |
AkdÄ | Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft |
ALS | amyotrophe Lateralsklerose |
AMG | Arzneimittelgesetz |
AMP | Adenosinmonophosphat |
AMPreisV | Arzneimittelpreisverordnung |
APP | Amyloid-Prekursor-Protein |
ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz |
AUC | Area under the curve |
BAG | Bundesarbeitsgericht |
BAG | schweizerisches Bundesamt für Gesundheit |
BÄK | Bundesärztekammer |
BCRP | Brustkrebs-resistentes Protein |
BetmG | schweizerisches Betäubungsmittelgesetz |
BfArM | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BGH | Bundesgerichtshof |
BSG | Bundessozialgericht |
BtMG | Betäubungsmittelgesetz |
BtMVV | Betäubungsmittelverschreibungsverordnung |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
BZgA | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
cAMP | zyklisches AMP |
CBC | Cannabichromen |
CBD | Cannabidiol |
CBDV | Cannabidivarin |
CBG | Cannabigerol |
CBN | Cannabinol |
CFS | chronisches Müdigkeitssyndrom |
CIE | chemotherapy-induced emesis |
DAC | Deutscher Arzneimittel-Codex |
DAGL | Diacylglycerollipasen |
DEA | Drug Enforcement Administration |
DSM | Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen |
ECOSOC | Economic and Social Council |
ECS | Endocannabinoid-System |
EFIC | European Pain Federation |
EIHA | European Industrial Hemp Association |
EKO | Erstattungskodex |
EMA | Europäische Arzneimittel-Agentur |
EMCDDA | Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
EMT | epithelial-mesenchymalen Transition |
ESA | Epidemiologischer Suchtsurvey |
FAAH | Fettsäureamid-Hydrolase |
FBN | Federal Bureau of Narcotics |
FDA | amerikanische Arzneimittelbehörde |
FeV | Fahrerlaubnisverordnung |
FSH | Follikel stimulierenden Hormon |
G-BA | Gemeinsamer Bundesausschuss |
GG | Grundgesetz |
GKV | gesetzliche Krankenversicherung |
GMP | Good Manufacturing Practice |
GSAV | Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung |
HMG | Heilmittelgesetz |
IACM | International Association for Cannabinoid Medicines |
IEG | immediate early genes |
IQR | Interquartilsabstand |
IQWiG | Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen |
KK | Krankenkasse |
LGS | Lennox-Gastaut-Syndrom |
LH | luteinisierendes Hormon |
LSG | Landessozialgericht |
MAFP | Methylarachidonoyl-fluorophosphonat |
MAGL | Monoacylglycerol-Lipase |
MiStra | Mitteilung in Strafsachen |
MDK | Medizinischer Dienst der Krankenkassen |
MoSyD | Monitoring-System Drogentrends |
MPU | medizinisch-psychologische Untersuchung |
MRP | Multidrug Resistance Protein |
MRSA | Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus |
MS | Multiple Sklerose |
NIDA | National Institute of Drug Abuse |
NPS | neue psychoaktive Stoffe |
NpSG | Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz |
NRF | Neues Rezeptur-Formularium |
OEA | Oleoylethanolamid |
PEA | Palmitoylethanolamid |
PET | Positronen-Emissionstomographie |
PKV | private Krankenversicherung |
PNKD | paroxysmale non-kinesiogene Dyskinesie |
PTBS | Posttraumatische Belastungsstörung |
RGBl. | Reichsgesetzblatt |
RVO | Reichsversicherungsordnung |
SGB | Sozialgesetzbuch |
SMG | Suchtmittelgesetz |
StVG | Straßenverkehrsgesetz |
THC | Tetrahydrocannabinol |
THCA | THC-Säure |
THCV | Tetrahydrocannabivarin |
THL | Tetrahydrolipstatin |
UNGASS | UN General Assembly Special Sessions |
WGKK | Wiener Gebietskrankenkasse |
ZNS | zentrales Nervensystem |