Das Finanzkapital

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Peter Decker

Konrad Hecker

Joseph Patrick

Das
Finanzkapital

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Inhalt

Vorwort

I. Die Basis des Kreditsystems: Von der Kunst des Geldverleihens

1. Der notorische Geldmangel der kapitalistischen Geschäftswelt und seine Bewältigung und Ausnutzung durch die erste Grundgleichung des Finanzkapitals: Geld wird als Kapital zur Ware und dadurch selber Geldkapital

a) Die Bedarfslage

Zusatz

b) Der Geschäftsartikel

Kleiner Exkurs zum Begriff des Eigentums

Zusatz

c) Der Ertrag

2. Die Schöpfung von Kredit und Geld durch die zweite Grundgleichung des Bankgewerbes: Schulden fungieren als Kapital und stiften Zahlungsfähigkeit

a) Der Zirkel der Kreditschöpfung

Zusatz

b) Das Umlaufmittel unter dem modernen Kreditsystem

c) Konkurrenz und Einheit der Geschäftswelt im Kredit

3. Das andauernde Bemühen um die Stiftung von Sicherheit im Kreditgeschäft vermittels der dritten Grundgleichung des Finanzgewerbes: Liquidität schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Liquidität

a) Das Risiko

b) Die notwendige Inszenierung von Sicherheit: Liquiditätsmanagement und ‚Interbankenmarkt‘

c) Produktivkraft und Schranken des Geschäftsmittels ‚Vertrauen‘

4. Die Beglaubigung der Kredit- und Geldschöpfung des Finanzkapitals durch die Gleichung, die die Staatsgewalt als ‚Bank der Banken‘ den drei anderen hinzufügt: Was im Zahlungsverkehr der Kreditinstitute wie Geld funktioniert, ist ein vollwertiger Ersatz für die gesetzliche Geld-‚Ware‘

a) Das gesetzliche Zahlungsmittel

b) Der Staat als ‚Bank der Banken‘

c) Die widersprüchliche Errungenschaft: Staatliches Kreditgeld

Zusatz

II. Das etwas andere Wachstum: Die Akkumulation des fiktiven Kapitals

1. Der Fortschritt vom Leihgeschäft zum Handel mit fiktivem Kapital

2. Die Geschäftsartikel des Kapitalmarkts und ihr Wert

3. Kapitalwachstum durch Spekulation

a) Wertpapierportfolios und ihre gewinnbringende Bewirtschaftung

b) Das Regime des fiktiven Kapitals über die ‚Realwirtschaft‘

c) Einheit und Gegensätze zwischen fiktivem und ‚realem‘ Kapital

4. Das Geschäft mit dem ‚Risikotransfer‘ und seine politökonomische Bedeutung

a) Derivate

Zusatz

b) Die Produktivkraft eines umsatzstarken kapitalistischen ‚Nullsummenspiels‘

Zusatz

5. Das Finanzgewerbe und ‚die Konjunktur‘: Zweierlei Wachstum und die Notwendigkeit von Krisen

Zusatz

III. Finanzsektor und öffentliche Gewalt: Eine konfliktreiche Symbiose

1. Die Betreuung des Finanzgeschäfts durch den Staat: Dienst am und Auftrag ans Kreditgewerbe

a) Rechtssicherheit für die Lebenslüge des Finanzkapitals

Zusatz

b) Materielle Beglaubigung des Bankgeschäfts per Refinanzierung durch gesetzliche Zahlungsmittel

c) Ökonomische Beglaubigung des staatlichen Kreditgelds durchs Bankgeschäft

Zusatz

2. Geld und Schulden: Die Inanspruchnahme des Finanzgeschäfts für den Staatshaushalt

a) Herrschaft mit Geld für die Herrschaft des Geldes

b) Der Staat als Kunde der Kreditwirtschaft – das Kreditgeschäft als Instrument der Staatsmacht

c) Produktivkraft und Unproduktivität staatlicher Schulden

Exkurs: Der große Streit um staatliche Selbstfinanzierung durch Geldschöpfung – und was er über die Natur des Geldes verrät

3. Notwendigkeit und Ideal staatlicher Wachstumspolitik: Erfolg durch steuernde Einflussnahme auf das Geschäft mit Geld und Kredit

a) Staatsräson Wirtschaftswachstum

b) Notenbankpolitik für eine passgenaue Geldmenge

c) Haushaltsgeld fürs Wachstum seiner Quelle

Zusatz

d) Die ökonomische Rechtfertigung der politischen Herrschaft: Gutes Geld

IV. Das internationale Finanzgeschäft und die Konkurrenz der Nationen

1. Konvertibilität der Währungen: Die Staaten internationalisieren die rechtliche Grundlage und die geldhoheitliche Absicherung des Kreditgeschäfts

Zusatz

2. Der internationale Handel mit Waren und Währungen

a) Das Geschäft mit dem Währungstausch, die Herstellung der Wechselkurse und deren Bedeutung für die internationale Konkurrenz der Kapitale

b) Die Außenhandelsbilanz: Von der Abrechnung über den Reichtumstransfer zwischen den Nationen zur Konkurrenz der Staaten um die kapitalistische Leistungsfähigkeit ihres Landes

3. Welthandel mit Geldkapital

a) Kredit als internationale Handelsware und der globale Finanzmarkt

b) Die Konkurrenz der Staaten um die Kreditwürdigkeit ihrer Nation und die Anerkennung ihres Geldes

4. Die ‚eine Welt‘ des Geldkapitals und seiner staatlichen Hüter

a) Die Macht der Finanzmärkte im Weltmaßstab

 

b) Freisetzung, Kontrolle, Korrektur und strategische Ausnutzung des globalen Geschäfts mit Geld und Kredit durch die kapitalistischen Weltmächte

(1) Der Weltfinanzmarkt: ein amerikanisches Weltkriegsprodukt und sein Widerspruch

(2) Die Bewirtschaftung von Staatspleiten und Weltfinanzkrisen durch das widersprüchliche, aber haltbare Kollektiv imperialistischer Mächte

(3) Der mehrfache Nutzen des Weltfinanzgeschäfts für die Ordnungs- und Abschreckungspolitik der Hüter der globalen Geschäftsordnung

Anhang

National-Ökonomie mit internationalisiertem Kapital

Vorwort

Die Geschäfte, mit denen sich Geldinstitute als kapitalistische Unternehmen bewähren – ihr Wirken gehorcht ihrer eigenen Gewinnrechnung, zielt auf kontinuierliche Steigerung von Umsatz und Überschüssen –, verhelfen ihren Betreibern nicht nur zu ansehnlichen Bilanzen – wenn die sich in einer Nation aufs Dreifache des zusammengezählten Bruttoinlandsprodukts eines Jahres belaufen, gilt das als normal und eher moderat –, sondern auch zu einem besonderen Ruf. Höchster Wertschätzung erfreuen sich die Dienste, die das Finanzgewerbe fürs Funktionieren der Marktwirtschaft erbringt: Ihm verdanken ‚die Märkte‘ die Geldversorgung, die Unternehmen aller Geschäftszweige die Ausstattung mit Kapital. Wo und wann immer es routiniert und eigennützig Beiträge zu einem gelungenen Wachstum liefert, genießen seine herausragenden Akteure Anerkennung als Repräsentanten des Erfolgs von Land und Leuten; und die revanchieren sich, indem sie allerlei Großbauten in die Landschaft stellen, Sportstätten finanzieren und beschriften usw. Wenn jedoch Verluste anfallen, wo der Standort auf Gewinn gesetzt hat, gar am Finanzplatz eine Krise ausbricht, die ihre Kreise zieht, dann ist den Bankern die Missgunst einer undankbaren Öffentlichkeit sicher. Dann erklären Politiker ganz volkstümlich die geschädigte ‚Realwirtschaft‘, die Arbeitsplätze, Sparer und Kleinaktionäre und den Staatshaushalt dazu zum Opfer von ‚Heuschrecken‘; Spitzenmanager des Finanzkapitals verdienen plötzlich zu viel, sind auf angloamerikanischen ‚shareholder value‘ statt auf deutsche Arbeitsplätze scharf. Und alle Welt weiß, dass da eine elitäre Elite ihr Recht auf Gewinn in ganz unberechtigter Gier auf Kosten der Dienste geltend macht, die sie uns allen schuldet, weil wir alle darauf angewiesen sind. Was also schon wieder für die Branche spricht, soweit sie ihr Geschäft mit ihrer anerkannten Unentbehrlichkeit für das gesamte Wirtschaftsleben macht. Und schon wieder kommt vor lauter kritischem Respekt vor der Macht der Branche die Eigenart der Geschäfte, auf denen diese Macht beruht, gar nicht wirklich zur Sprache.

Der profitable Handel mit Geld und Kredit befähigt seine Akteure zur Erledigung zentraler Aufgaben im marktwirtschaftlichen Gefüge. Deren Art der Bereicherung ist unerlässliche Bedingung und Hebel des kapitalistischen Wachstums, der Mehrung von Geldreichtum; sie begründet die Macht des Geldkapitals über die ökonomischen Leistungen in allen Abteilungen der Marktwirtschaft, was diesem Privatgeschäft nicht erst in der Krise eine besondere staatliche Fürsorge sichert.

Das ist zu erklären.

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I. Die Basis des Kreditsystems:
Von der Kunst des Geldverleihens

Das Finanzgewerbe ist keine Branche wie jede andere. Jede öffentliche Stimme, jedes Lehrbuch der Ökonomie, der Gesetzgeber selbst billigt ihm eine Sonderstellung im Getriebe des Kapitalismus zu: eine übergeordnete Bedeutung in der Konkurrenz der verschiedenen Geschäftszweige. Diese Bedeutung erwächst ihm aus der Eigenart der Geschäfte, denen es sich widmet. Sie beruht auf der Besonderheit der Ware, die Geldhäuser anzubieten haben; mithin auf den Bedürfnissen, die diese bedienen und auszunutzen verstehen.

1. Der notorische Geldmangel der kapitalistischen Geschäftswelt und seine Bewältigung und Ausnutzung durch die erste Grundgleichung des Finanzkapitals: Geld wird als Kapital zur Ware und dadurch selber Geldkapital

a) Die Bedarfslage

Der Bedarf, den das Bankgewerbe bedient, entsteht im gewöhnlichen marktwirtschaftlichen Geschäftsleben, wo unter Einsatz von Lohnarbeit Elemente der Natur so kunstvoll auf- und zubereitet werden, dass allerlei brauchbare Güter herauskommen. Diese Produkte unterliegen in der ‚Realwirtschaft‘, die sie herstellen lässt, einer entscheidenden Qualitätskontrolle: Im Erlös, den sie beim Verkauf den Unternehmen einbringen, müssen sie sich als rentabel erweisen. Um dieses Ergebnis, zu erzielen in der Auseinandersetzung mit der Konkurrenz – ‚auf den Märkten‘ –, bemühen sich die Betriebsleitungen. Alle Maßnahmen, die beim Einkauf der Produktionsfaktoren, in der Organisation der Arbeit und bei der Vermarktung der Erzeugnisse fällig werden, sind Bestandteile einer Kosten-Gewinn-Rechnung. Was zunächst einmal heißt, dass das Geld für eine in diesem Sinne effiziente Produktion und Zirkulation aufgebracht werden muss; und zwar zur rechten Zeit und in erforderlicher Menge. Das macht Probleme.

Damit die Produktion nützlicher Dinge sich rentiert, muss der Vorschuss reichen, um die Arbeit des benötigten Personals so produktiv zu machen, dass das Verhältnis zwischen den Kosten seiner Bezahlung sowie für Produktionsmittel auf der einen Seite, den zu erzielenden Marktpreisen fürs Produkt auf der anderen Seite einen Gewinn hergibt, der das Unternehmen zufriedenstellt. Da diese gewinnbringende Aktivität kontinuierlich ihren Fortgang nehmen soll, kommt es des Weiteren entscheidend darauf an, dass das vorgeschossene Geld, um einen Gewinn vermehrt, dem Unternehmen möglichst rasch aus dem Verkauf wieder zufließt: Je länger diese Zeitspanne, umso mehr Kapital muss aufgewandt werden, um den Betrieb am Laufen zu halten und beständig Einnahmen und Gewinn zu erzielen; umso geringer folglich die Rendite. Schon beim Produzieren kommt es daher auf Geschwindigkeit an; dass dann bis zum Verkauf meist weitere Zeit vergeht, oft genug noch nicht einmal feststeht wie viel, ist erst recht ein Ärgernis. Vor allem aber gilt es den Absatz überhaupt zu sichern, also gegen Konkurrenten, die alle dasselbe Ziel verfolgen, Marktanteile zu erobern, zu verteidigen und auszuweiten. Deswegen muss jede Firma beim Produzieren produktiver, beim Vermarkten effizienter sein als ihresgleichen. Die dafür immer von neuem nötigen Mittel sind zu haben oder zu beschaffen – für genügend Geld, das zusätzlich aufgebracht werden muss. Wie viel, das bemisst sich an der Härte des Konkurrenzkampfes, den die Unternehmen ihren Mit-‚Wettbewerbern‘ liefern. Also jedenfalls nicht am schon erzielten Überschuss: Auf ihren Gewinn dürfen kapitalistische Betriebe sich prinzipiell nicht beschränken, wenn sie den Kampf um Kontinuität und Rentabilität ihres Geschäftsgangs bestehen wollen. Sie müssen investieren, um zu funktionieren; sie müssen wachsen, um investieren zu können; und um hinreichend zu wachsen, müssen sie eigentlich dauernd ‚über ihre Verhältnisse leben‘. So machen sich im ganz gewöhnlichen Geschäftsgang die Fristen des Kapitalumschlags und der Druck der bzw. auf die Konkurrenten als permanent drohender oder wirklicher Geldmangel bemerkbar.

Dieser Not nimmt sich das Finanzgewerbe an. Sein Interesse und seine Mitwirkung am Wirtschaftsgeschehen, soweit dieses den materiellen Lebensunterhalt der Gesellschaft bewerkstelligt, hält sich schwer in Grenzen; uneingeschränkt dagegen beteiligt es sich an der Rechnung, der die in Industrie und Handel tätige Firmenwelt das Produzieren, Verteilen und Konsumieren unterwirft. In diesem Sinne betätigt es sich als Partner aller Geschäftszweige und Protagonist des marktwirtschaftlichen Wachstums überhaupt.

Zusatz

Schon in diesem Ausgangspunkt unterscheidet sich das moderne Kreditwesen vom Geschäft der Geldverleiher früherer Zeiten. Der Mangel, den es in großem Stil ausnutzt, ist nicht die Not, die aus Armut erwächst, auch nicht die Verlegenheit von Fürsten, die aus ihren Untertanen notorisch zu wenig Macht und Lebensmittel herausholen, sondern eine Notwendigkeit des kapitalistischen Wachstums;1) die Geldmittel, die es zur Verfügung stellt, sind für die Unternehmen, die sie brauchen, kein Notbehelf, sondern Bereicherungsmittel; Ziel und Ergebnis des Geschäfts ist nicht Ausplünderung bis zum Ruin des kreditierten Partners, sondern Teilhabe an dessen Verwertungs- und Akkumulationsprozess. Daneben verdienen die Banken natürlich auch mit Krediten an die große Masse, der Schulden als kostspieliges Hilfsmittel vertraut sind, um mit den engen Schranken der eigenen Zahlungsfähigkeit zurechtzukommen; auch Wucher ist keineswegs ausgestorben. In der Hauptsache zielen die einschlägigen Konsumentenkredite aber nicht auf die ruinöse Ausnutzung einer ausnahmsweise eingetretenen Notlage, sondern auf die dauerhafte Ausbeutung des systemeigenen Widerspruchs, dass gemäß dem ‚Gesetz‘ der rentablen Arbeit der gezahlte Lohn einerseits im Verhältnis zum geschaffenen Reichtum erbärmlich, andererseits für den Verkauf eines Teils der produzierten Waren unentbehrlich ist. Die Finanzierung des Konsums der Verbraucher mit der unzureichenden Kaufkraft dient insofern, auf deren Kosten, gleichfalls dem Umschlag und Wachstum des Kapitals, das mit deren Bedürfnissen sein Geschäft macht.

b) Der Geschäftsartikel

Das Finanzgewerbe bedient den dringlichen Bedarf der Geschäftswelt an mehr Geld, als sie schon verdient hat: Es liefert gegen Zins das Benötigte, verkauft auf Zeit die Verfügung über ein Quantum allgemeiner, beliebig einsetzbarer ökonomischer Verfügungsmacht. Dabei geht es von vornherein um den Gebrauchswert des Geldes als Geldquelle: als Vorschuss zur Erwirtschaftung eines Überschusses. Was gegen Zins verkauft wird, ist die Potenz des Geldes, als Kapital zu fungieren; die Leihfrist gibt den Zeitraum an, in dem das verliehene Geld sich als Kapital zu bewähren hat.

Dieser Handel mit der Kapital-‚Eigenschaft‘ des Geldes setzt zum einen voraus, dass die Herstellung des materiellen Reichtums dem Zweck der Kapitalvermehrung untergeordnet, das Kommando des geldwerten Eigentums über die Produktivkräfte der Gesellschaft zum Normalfall der Ökonomie geworden ist; und zwar so allgemein, dass das Eigentum an – genügend – Geld zu seiner Vermehrung nicht bloß taugt, sondern als deren hinreichender Grund auftritt. Seinen Ausdruck findet dieses Verhältnis in der Profitrechnung der Unternehmen, die ihren Ertrag an ihrem Vorschuss messen, weil sich daran ihr marktwirtschaftlicher Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Der Erlös, den sie erzielen, erscheint als Abkömmling der vorgeschossenen Geldsumme; und das geht marktwirtschaftlich völlig in Ordnung, weil an den Produkten, in denen technisch produktiv gemachte Arbeit und verarbeitete Natur stecken, tatsächlich nichts anderes als Reichtum zählt als die damit verdiente Geldsumme im Verhältnis zu dem Geldaufwand, den das Regime über Arbeit und Arbeitsmittel kostet.

Der Handel mit dieser Sorte Reichtum, den das Finanzgewerbe betreibt, setzt zum andern voraus, dass die Verfügungsmacht über die Potenz des Geldes, seine eigene Vermehrung zu bewirken, auf Zeit erkauft gegen Zins, denselben Dienst tut wie Geld, das man hat. Denn das ist ja die erste eigentümliche Dienstleistung der Banken: Sie steigen nicht selber mit einem Vorschuss ins Geschäftsleben ein, sondern geben Geld in fremde Hände; für eine Frist, in der der Empfänger es auf eigene Verantwortung als Kapital zu verwenden und um Zinsen vermehrt zu erstatten hat. Sie lösen die Geldnöte der kapitalistischen Unternehmenswelt, indem sie diese fremdes Geldvermögen wie eigenes als Mittel ihrer Bereicherung benutzen lassen. Das ist zwar gewöhnlich, aber alles andere als selbstverständlich. Denn immerhin ist das Geld, das da in fremder Hand seine produktive Kommandomacht entfaltet, nichts anderes als die vergegenständlichte, dadurch verselbständigte und veräußerlich gemachte Macht des Eigentums. Und das ist schon ein wenig paradox: Als Bankkunde muss ein Unternehmer nicht Eigentümer sein, um die Macht des Eigentums für sich, nämlich für die Mehrung seines Eigentums wirken zu lassen.

 

Kleiner Exkurs zum Begriff des Eigentums

Zum Verständnis dieser Paradoxie ist es nützlich, sich den Begriff des Eigentums zu vergegenwärtigen, der – scheinbar absurderweise, tatsächlich aus gutem apologetischem Grund – ausgerechnet der Gesellschaft gar nicht geläufig ist, die ihre ganze Produktionsweise darauf aufbaut.

– Die bürgerliche Welt versteht unter Eigentum ein vom Staat zu schützendes ausschließendes Verfügungsrecht bzw. die Gegenstände, auf die dieses Recht sich bezieht. Mehr oder meist weniger deutlich darin enthalten ist die Auffassung, dass Eigentum im Prinzip nicht das Resultat willkürlicher Zuteilung durch eine übergeordnete Instanz ist, sondern durch eigene Leistung verdient ist oder jedenfalls sein muss. Die Verknüpfung von Eigentum mit produktiver Tätigkeit bleibt dabei eher vage. Explizit hergestellt wird sie – immerhin – ausgerechnet an solchen Produkten, bei denen der Ausschluss fremden Zugriffs der Natur der Sache widerspricht und entsprechend kunstreich vom Recht erst herbeigeführt werden muss, nämlich bei allgemein verwendbaren ‚Schöpfungen‘, die in die Kategorie des ‚geistigen Eigentums‘ fallen.

– Tatsächlich setzt das bürgerliche Eigentumsrecht die Herstellung einer Sache, rechtlich: die Vergegenständlichung der willentlichen Tätigkeit eines Rechtssubjekts in einem Produkt, als die erste Quelle des Eigentums voraus, wenn es – gemäß dem großen historischen Imperativ ‚Jedem das Seine!‘ – die exklusive Verfügungsmacht über eine Sache zum Grundrechtstatbestand erhebt. Mit diesem Rechtsgrundsatz bezieht sich der bürgerliche Staat aber schon nicht mehr auf den banalen – im Begriff des Eigentums als Voraussetzung enthaltenen – Umstand, dass willensbegabte Subjekte in ihrer produktiven Tätigkeit ein Stück – womöglich schon bearbeitete – Natur ihrem Bedürfnis gemäß zurechtmachen und in diesem materiellen Sinn sich aneignen. Der Staat leistet damit vielmehr seinen elementaren Ordnungsdienst an einer Ökonomie, die als Warenhandel vonstattengeht: Er stiftet Rechtssicherheit für eine Wirtschaftsweise, bei der Arbeitsprodukte nicht für den allgemeinen Nutzen, sondern einerseits als private Verfügungsmasse ihres Produzenten, andererseits als Güter nicht für dessen Bedarf, sondern für den Tausch gegen andere Produkte hergestellt werden. Nur insofern, also auf dem Weg der Veräußerung gegen fremdes Eigentum, ist das, was als Privateigentum produziert wurde, Teil der und Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtarbeit. Die ausschließende Verfügungsmacht, die die bürgerliche Rechtsordnung mit der Herstellung einer Sache verknüpft, bezieht sich auf diese ökonomische Zweckbestimmung des Produkts, nämlich als Mittel zum Tausch gegen andere Produkte zu fungieren. Das Recht schreibt also als den eigentlichen Sinn und Zweck des Eigentums den Erwerb fremden Eigentums fest.

– Diese ökonomische Zweckbestimmung des Eigentums wird im Geld, das die Subjekte dieser Ökonomie als Tauschmittel verwenden, zu einer eigenen, dinglich existierenden Größe getrennt von der Herstellung der Produkte und selbständig neben den Gütern, deren Herstellung das Eigentum an ihnen begründet. Indem der Staat den Warenhandel samt Geldverkehr unter seinen Schutz stellt, fixiert und sanktioniert er dieses Paradox einer privaten Verfügungsmacht verselbständigt gegen den Produktionsprozess, dem diese Macht entspringt: Eigentum als handhabbare Sache unabhängig von seinem Entstehungsprozess und dessen materiellem Ergebnis, nämlich als quantitativ bestimmte, an einer staatlich definierten Geldmaterie haftende Zugriffsmacht auf alle käuflichen Produkte.

– Die im Geld verselbständigte Verfügungsgewalt entfaltet ihre eigentliche Produktivkraft im rechtsstaatlich geschützten, marktwirtschaftlich produzierenden Gemeinwesen auf der Basis der Eigentumslosigkeit der großen Masse der Gesellschaft, ihrer eigentumsrechtlichen Trennung von den Mitteln der Produktion materiellen Reichtums, und komplementär dazu der Monopolisierung dieser Mittel und des Geldes zu ihrer Beschaffung im Eigentum einer Minderheit. In Form eines staatlich als rechtens anerkannten Tausches von Geld gegen Dienstleistungen wird den Massen ohne produktiv einsetzbares Eigentum die Verfügung über ihre Fähigkeit, produktiv tätig zu werden, abgekauft. Mit der Zugriffsmacht seines Geldes übernimmt der Eigentümer der Produktionsmittel als ‚Arbeitgeber‘ das Kommando über seine ‚Arbeitnehmer‘, betätigt sich als das bestimmende zwecksetzende Subjekt der von denen verrichteten Arbeit, macht sich also zu dem Urheber der Produktion, dem alle Produkte rechtlich als sein Werk und folglich als sein rechtmäßiges Eigentum zuzurechnen sind. Die bezahlten Leute reproduzieren in ‚ihrem‘ Betrieb die Zugriffsmacht, die über sie verfügt.

– Auf dieser Grundlage erbringt das Bankgewerbe seine eigentümliche Leistung: Es trennt die Zugriffsmacht auf Arbeitsprodukte und die Kommandomacht über produktive Tätigkeit, die dem Geld als der Verselbständigung des Eigentums gegen dessen Schaffung innewohnt, auch noch vom Eigentum selbst, das im Geld verselbständigt existiert; es überträgt dieses Gewaltverhältnis auf seine Kunden – auf Zeit, und um ein Geld zurückzubekommen, das nunmehr das vom Schuldner tatsächlich geschaffene größere Eigentum repräsentiert. So löst sich das Paradox der Produktivkraft des verliehenen Eigentums am Ende auf: Sie tut für beide Seiten ihren Dienst.