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EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
Raamatust
Die EU-Entwaldungsverordnung (kurz: EUDR) stellt einen Teil des EU-Green-Deals dar, der durch die EU, als Teilelement zur Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN, erlassen wurde.
Konkretes Ziel der EUDR ist es, die weltweite Entwaldung zu reduzieren und damit negativen Effekten entgegenzuwirken, die die Umwandlung von Waldflächen in landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit sich bringen. Schützenwert sind dabei insbesondere die Fähigkeit von Wäldern, den Gehalt an Treibhausgasen in der Atmosphäre zu reduzieren, sowie die Erhaltung der Biodiversität durch intakte Waldgebiete. Damit einher geht der Schutz von Rechten indigener Völker und der Menschenrechte im Allgemeinen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und der Export bestimmter Rohstoffe und Produkte in bzw. aus der EU reguliert. Betroffen sind Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja und hieraus erschaffene Erzeugnisse. Ein vollständiges Verbot gilt ab dem 30.12.2024 für nicht entwaldungsfreie Produkte. Hierfür sind Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferketten-Compliance zu implementieren und anzuwenden.
Die Einhaltung der Regelungen muss durch Einreichung einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden. Im Falle von Verstößen haben Unternehmen mit verschiedenen Arten von Sanktionen zu rechnen, die neben finanziellen Auswirkungen auch die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen können. Hierauf geht vorliegendes Werk ein und soll damit eine erste ausführlichere Einordnung der An- und Herausforderungen der EUDR an Unternehmen ermöglichen.