Loe raamatut: «Die Katholische Grundschule NRW Öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand»
Petra Lillmeier Die Katholische Grundschule NRW Öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand
Studien zur Theologie und Praxis der Seelsorge
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Herausgegeben von
Erich Garhammer und Hans Hobelsberger
in Verbindung mit
Martina Blasberg-Kuhnke und Johann Pock
Petra Lillmeier
Die Katholische Grundschule NRW Öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand
Ein grundschultheoretischer Diskurs
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© 2015 Echter Verlag GmbH, Würzburg
Druck und Bindung: Friedrich Pustet, Regensburg
ISBN 978-3-429-03886-1 (Print)
978-3-429-04832-7 (PDF)
978-3-429-06249-1 (ePub)
Ist der Herr in unserer Mitte oder nicht?
(Ex 17,7)
Als ich 2002 zur Schulleiterin einer Katholischen Grundschule bestellt wurde, fragte man mich bei meiner Vorstellung im Rat der Stadt, ob ich auch dann bereit sei diese Schule zu leiten, würde sie in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.
Der dieser Frage zugrundeliegende Sachverhalt, dass nämlich das Bundesland Nordrhein-Westfalen öffentliche Grundschulen als Gemeinschafts- und Bekenntnisgrundschulen bereithält, beschäftigt mich grundschultheoretisch und –praktisch bereits über viele Jahre: als Grundschullehrerin, als langjährige Schulleiterin und seit 2013 als Dozentin für Grundschulpädagogik und -didaktik am Institut für Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen.
Was kann, darf und muss, im Kontext der Zeichen der Zeit und ihrer Menschen, erwartet werden von einer Schulart, die als „Katholische Grundschule in öffentlicher Trägerschaft“ konstituiert ist?
Die hier vorliegende Arbeit wurde im Frühjahr 2015 im Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften der Universität Osnabrück als interdisziplinär angelegte Dissertation unter dem Titel „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen. Öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand. Ein grundschultheoretischer Diskurs.“ angenommen.
Ich bin mir sehr bewusst, dass ein solches Werk ohne Unterstützung nicht geschrieben werden kann; schon gar nicht berufsbegleitend. Daher danke ich an dieser Stelle allen, die mich durch ihre je eigene Art und Weise bei meiner Arbeit an dieser Dissertation unterstützt haben:
Meine Doktormutter, Frau Professorin Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, gab mir in anregenden Diskussionen, aus ihrem großen religionspädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Wissensfundus wichtige Impulse und Hinweise. Ihre wertvollen Anregungen waren mir immer wieder Hilfe und Ansporn.
Mein besonderer Dank gilt ferner Frau Dr. Dorothea Steinebach: ihrem aufrichtigen Interesse und geduldigen Zuhören, ihren stets dezenten, unaufdringlichen Hinweisen und ihrer konstruktiven Kritik verdanke ich so manche Klärung eines Gedankenganges, Stärkung und Durchhalten.
Für die Mühen der Korrekturarbeit richtet sich meine Anerkennung und Verbundenheit an „meine Grundschulfraktion“: meinen eigenen Grundschullehrern Herrn Grundschulrektor a.D. Winfried Schulte und Frau Barbara Kynast sowie meiner Kollegin und Freundin im Grundschullehramt Frau Karin Holtermann.
Den Herausgebern der Reihe „Studien zur Theologie und Praxis der Seelsorge“ im Verlag Echter, insbesondere Frau Professorin Dr. Martina Blasberg-Kuhnke und Herrn Professor Dr. Erich Garhammer, danke ich für die freundliche Aufnahme in diese Reihe.
Widmen möchte ich diese Arbeit meinem Vater, der die Beendigung dieser Arbeit auf seinem irdischen Weg leider nicht mehr erleben konnte. Seinem aus dem Bildungshunger der Nachkriegszeit gespeisten christlich-katholischen, kritischen und freiheitsorientierten Denken und Handeln verdanke ich viel!
Verl, im Juni 2015
Petra Lillmeier
Inhaltsverzeichnis
1Einleitung
1.1Die Katholische Grundschule Nordrhein-Westfalen
1.2Fokussierung der Fragestellung
1.3Methodischer Zugriff und Forschungsstand
1.4Aufbau der Studie
TEIL IRekonstruktion
2Historische Wurzeln
2.1Die Grundschule der Weimarer Verfassung
2.2Der Klerus zur Schulfrage der Weimarer Republik
2.2.1Denkschrift der katholischen Bischöfe von 1920
2.2.2Hirtenworte der deutschen Bischöfe zur Schulfrage
2.2.3Papst Pius XI.: Divini illius magistri
2.3„As in the Weimar Republic“: Die Grundschule nach 1945
2.3.1Die deutschen Bischöfe 1945
2.3.2Aufruf zur Abstimmung über die Konfessionsschule
2.3.3Der nordrhein-westfälische Episkopat zur Landesverfassung
2.4Die Grundschule in NRW als eigenständige Schulform
2.4.1Katholische Bekenntnisschule in Fachartikeln seit 1970
2.4.2Wilhelm Wittenbruch: „Inneneinsichten“
2.5Erkenntnisse
TEIL IIDeskription
3Rechtliche Grundlagen
3.1Staatliches Recht: Die Katholische Grundschule als öffentliche Schule
3.1.1Aufnahme von Schülerinnen in die Grundschule
3.1.2Der Staat als Träger einer Katholischen Grundschule
3.1.3Elternrechte
3.1.4Kinderrechte
3.1.5Lehrerinnen an einer Katholischen Grundschule
3.1.6Schulleiterin an einer Katholischen Grundschule
3.2Die Katholische Grundschule im Kirchenrecht
3.2.1Die Katholische Schule im Codex Iuris Canonici
3.2.2Die Katholische Grundschule im Diözesangesetz
3.3Zusammenschau
4Standortbestimmung
4.1Institutionelle Verortung der Katholischen Grundschule
4.1.1Grundschule in Gesellschaft
4.1.2Grundschule im Selbstbild der katholischen Kirche
4.1.2.1Ecclesia ad intra: Lumen Gentium (LG)
4.1.2.2Ecclesia ad extra: Gaudium et Spes (GS)
4.1.2.3Grundsätze des Bekenntnisses
4.2Funktion und Auftrag der Grundschule
4.2.1Aktuelle Richtlinien der Grundschule in NRW
4.2.1.1Grundlegende Bildung
4.2.1.2Erziehender Unterricht
4.2.2Religiöse Erziehung und Bildung
4.2.2.1„Gravissimum educationis“
4.2.2.2„Die Katholische Schule“
4.2.2.3„Qualitätskriterien für Katholische Schule 2009“
4.2.3Pädagogische und religionspädagogische Richtungsanzeigen
4.3Schulische Akteure
4.3.1Person, Subjekt, Identität
4.3.2Das Kind
4.3.3Die Lehrerin
4.3.4Die Eltern
Teil IIIPerformation
5Die KGS als Entwicklungsmodell
5.1Religiöse – Christliche – Katholische Grundschule?
5.2Schulkultur
5.3Unterrichtskultur
5.4Leistungskultur
5.5Begegnungskultur
5.5.1Verantwortung
5.5.2Mitgefühl – Compassion
5.5.3Verständnis
5.5.3.1Information
5.5.3.2Sozialklima
5.6Katholische Grundschule entwickeln
5.6.1Vision – Mission – Ziele
5.6.2Herausforderungen
5.6.2.1Herausforderungen auf der Makroebene
5.6.2.2Herausforderungen auf der Mesoebene
5.6.2.3Herausforderungen auf der Mikroebene
6Schlussbetrachtung
7Literatur
7.1Rechtsquellen
7.2Sekundärliteratur
7.3Internetquellen
1 Einleitung
Die Frage nach der Rolle und Bedeutung von „Religion“ im öffentlichen Raum von Schule wird auf dem Hintergrund einer religiös heterogenen „postmodernen“ Gesellschaft diskursiv diskutiert und dabei zumeist auf den grundgesetzlich verankerten konfessionellen Religionsunterricht fokussiert. So wird beispielsweise grundsätzlich gefragt, ob ein konfessioneller Religionsunterricht unter den Bedingungen einer sogenannten Postmoderne überhaupt noch angezeigt, eine kooperativ-konfessionelle oder eine interreligiöse Ausrichtung nicht eher angesagt ist oder ob nicht ein allgemeiner Ethikunterricht eine zeitgemäßere Alternative darstellt.1
Eine solche Fokussierung der „Gretchenfrage“ auf den schulischen Religionsunterricht verkürzt Religion allerdings auf Unterricht und verstellt den Blick für die Frage nach Religion im gesamten allgemeinen, öffentlichen Raum von Schule.
In Eingrenzung dieser weiten Fragerichtung auf die Schulstufe der Grundschule, die ja die Eingangsstufe in das staatliche schulische Bildungs- und Erziehungswesen darstellt und die sich aufgrund ihrer „exponierten Anfangsstellung mit den wohl meisten Zusatzbedingungen und -erwartungen auseinandersetzen“2 muss, stellt sich dann die Frage: Welche Rolle spielen eine religiöse Erziehung und Bildung von Kindern innerhalb einer öffentlichen Grundschule, deren Auftrag und Ziel3 in einer umfassenden grundlegenden Bildung und Erziehung bestehen?
In Anlehnung an die Ausführungen von Jürgen Baumert4, dem ehemaligen Leiter des deutschen PISA-Konsortiums, ist davon auszugehen, dass es neben einem kognitiven, ästhetischen und normativen auch einen religiösen Zugang zur Welt gibt und dass ferner diese vier Zugänge in Verschränkung mit kulturellen „Basiswerkzeugen“ (sprachliche Kompetenz, mathematische Kompetenz etc.) insgesamt die Grundlage einer umfassenden Bildung darstellen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Fragen nach Grundlagen und Gestaltungsperspektiven von Bildungs- und Erziehungsprozessen unter Einbeziehung religiösen Lernens in der Grundschule.
Im Rahmen dieser Überlegungen stößt man auf eine Schulart Grundschule, wie sie schulgeschichtlich in diesem Format ausschließlich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erhalten geblieben ist: die staatliche Grundschule im Typus einer Bekenntnisgrundschule oder, wie es im Titel heißt: eine öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand. Ihr Spezifikum auszumachen erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als schwierig, ist gleichwohl aber – nicht zuletzt im Blick auf die politische Entwicklung der Existenz dieser Grundschulart – in verschiedener Hinsicht dringend zu klären.
1.1Die Katholische5 Grundschule Nordrhein-Westfalen
Eine Präzisierung und Begründung erfährt das Forschungsinteresse im Sinne einer wissenschaftlichen Annäherung zunächst durch einen Blick auf die strukturelle Organisation des Schulwesens in Deutschland:
Das gesamte Schulsystem steht gemäß § 7 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland unter der Aufsicht des Staates. Es ist föderaler Natur, so dass die Kulturhoheit in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegt. Das gesamte Schulsystem ist nach Schulstufen aufgebaut.
Die Schulform Grundschule6 innerhalb der Schulstufe der Primarstufe, auf die sich diese Untersuchung konzentriert, realisiert sich gemäß der nordrhein-westfälischen Landesverfassung in drei verschiedenen und voneinander zu unterscheidenden Schularten, nämlich der Gemeinschaftsgrundschule, der Bekenntnisgrundschule oder der Weltanschauungsschule.7 Bekenntnisgrundschulen sind gemäß Artikel 12 der Landesverfassung „Evangelische oder Katholische Grundschulen“8.
Grundsätzlich ist auf der Grundlage der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 7,4) zwischen öffentlichen und privaten Schulen zu unterscheiden. So ist beispielsweise die Katholische Grundschule NRW als öffentliche, staatliche Grundschule keine Privatgrundschule, oder, wertneutraler formuliert, sie ist keine Grundschule in freier Trägerschaft der Katholischen Kirche. Bekenntnisschulen sind also öffentliche Schulen in staatlicher Trägerschaft, deren Auftrag darin besteht, Unterricht und Erziehung im Rahmen der staatlichen Vorgaben nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.9
Als eine Schulart innerhalb der Schulform Grundschule ist sie landesverfassungs- und schulrechtlich10 von der Gemeinschaftsgrundschule zu unterscheiden, in der Schülerinnen und Schüler „auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen“11 unterrichtet werden. Im Unterschied dazu realisieren sich in der Bekenntnisgrundschule Unterricht und Erziehung nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses.12 In Nordrhein-Westfalen ist damit schulhistorisch eine Schulart erhalten geblieben, die in allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Niedersachsen, in dieser Form abgeschafft wurde.
Gegenstand dieser Untersuchung ist die Bekenntnisgrundschule in NRW in ihrer katholischen Ausprägung. Unter den Bekenntnisgrundschulen in NRW insgesamt stellen sie den zahlenmäßig größten Anteil dar: So waren nach der amtlichen Schulstatistik des Landes NRW im Schuljahr 2011/1213 von den insgesamt 2978 staatlichen Grundschulen mit ihren 632 545 Schülerinnen und Schülern 914 Grundschulen Katholische Grundschulen mit 190 372 Schülerinnen und Schülern.
Innerhalb der nordrhein-westfälischen Grundschullandschaft realisiert sich die KGS regional unterschiedlich: In manchen Fällen bildet sie die einzige Grundschule innerhalb einer Kommune oder eines Stadtteils, die faktisch von mehr oder weniger allen Kindern des Ortes/Ortsteils und nicht – wie zu vermuten wäre – ausschließlich von den katholischen Schülerinnen und Schülern besucht wird. In anderen Fällen ist die KGS in regionaler Nähe zu einer Gemeinschaftsgrundschule verortet. Dann stellt sie mit Blick auf eine regionale Nähe zum Wohnort des Kindes eine Angebotsschule dar, ein Alternativangebot. Dieses grundsätzliche Nebeneinander (Alleinstellung und Koexistenz) der beiden Schularten führt nicht selten zu Problemen: In einigen Kommunen, die eine Katholische Grundschule als Angebotsschule vorhalten, führt der konfessionelle Zuschnitt zu einer „Milieuverengung“ innerhalb der Schüler- und Elternschaft der jeweiligen Schulart (GGS/KGS). Für den Schulträger, also eine Stadt oder eine Gemeinde, ergeben sich aus dem Nebeneinander der beiden Schularten Zuweisungsprobleme in der Festlegung der Zügigkeiten einer Schule und in der Steuerung der Schülerströme. Wenn nun, auch und gerade angesichts in der Regel offener Schulbezirksgrenzen,14 die Katholische Grundschule eine verfassungsrechtlich garantierte Alternative zur Gemeinschaftsgrundschule darstellt, muss die berechtigte Frage Antwort finden, was denn im Unterschied zur GGS das Spezifische an ihr ist, worin also ihr Proprium besteht. Ist sie die einzige Grundschule vor Ort und wird daher von mehr oder weniger allen Grundschülerinnen und -schülern des Ortes bzw. des Ortsteils besucht, stellt sich die Frage ihrer Ausrichtung zwar nicht in regionaler Unmittelbarkeit zu einer GGS, wohl aber mit Blick auf ihre Ausrichtung: In ihrem Namenszug nämlich trägt sie die Bezeichnung „Katholische Grundschule“. Dies darf mit Erwartungen verbunden sein. Aber mit welchen, so muss gefragt werden.
Die Tatsache also, dass es überhaupt neben einer GGS auch Bekenntnisgrundschulen gibt, sowie das Nebeneinander dieser Schularten als beiderseits öffentliche Schulen innerhalb der nordrhein-westfälischen Grundschullandschaft werfen eine Reihe von Fragen und Problemen auf. Gerhard Fuest spricht von einem als krisenhaft zu beschreibenden Zustand der staatlichen Bekenntnisschule zur Zeit der zweiten Grundschulreform (1968) bis heute.15
Auch in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion ist die Frage nach einer öffentlichen Bekenntnisschule virulent. So titelt und fordert die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ auf ihrer Homepage: „Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Schulen in NRW.“16
Eine substanzielle, wissenschaftlichen Standards genügende Auseinandersetzung und Argumentation setzen hier bei der Frage an, was es denn handlungstheoretisch eigentlich bedeutet, Kinder nach dem katholischen Bekenntnis zu unterrichten und zu erziehen.
Innerhalb dieser Untersuchung geht es also darum, Antworten auf die Frage nach einem Proprium Katholischer Grundschulen zu finden: Worin liegen ihr besonderer, auf einem katholischen Bekenntnis beruhender pädagogischer Beitrag und gesellschaftlicher Auftrag? Findet eine Katholische Grundschule als Schulart in einer sogenannten postmodernen, zunehmend kirchenfernen Gesellschaft als staatliche Regelschule substanziell noch ihre Berechtigung, und welchem spezifischen Anliegen und Auftrag kommt sie nach? Zu fragen ist dann auch nach grundlegenden und begleitenden Ressourcen, wie es sich für eine Untersuchung, die sich an der Praxis der Grundschule orientiert und die also nach Handlungsoptionen fragt, gebietet.
Eine wissenschaftliche Untersuchung des Phänomens „Katholische Grundschule NRW“ als einer öffentlichen Grundschule im konfessionellen Gewand, wie sie hier vorgelegt wird, stellt innerhalb der grundschulpädagogischen und religionspädagogischen Forschung ein Desiderat dar. Sie ist dringend angezeigt, weil sich die KGS den genannten weitreichenden, berechtigten Anfragen ausgesetzt sieht und sich direkte Antworten oder zumindest Handlungsempfehlungen in der wissenschaftlichen Literatur neueren Datums bisher nicht finden.
Die Betrachtung der KGS als einer Bekenntnisgrundschule stellt unter grundschulpädagogischen und religionspädagogischen Gesichtspunkten zweifellos ein weites Feld dar, so dass wir notwendig begründete Abgrenzungen vornehmen müssen.
1.2Fokussierung der Fragestellung
Innerhalb dieser Untersuchung werde ich mich auf das Land NRW konzentrieren, gleichwohl die Bekenntnisgrundschule als Schulart auch in Niedersachsen existiert. Eine solche Abgrenzung ergibt sich aus der föderalen Verantwortung der Bundesländer im Bildungsbereich (Schule und Hochschule) und den daraus resultierenden unterschiedlichen schulrechtlichen Bestimmungen der beiden Länder. Gleiches gilt für die historische Rückfrage, warum andere Bundesländer die Bekenntnisgrundschule im Laufe der Schulgeschichte als Schulart aufgegeben haben.
Ferner wird sich die Untersuchung auf die Katholische Grundschule ausrichten. Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass Katholische Grundschulen unter den Bekenntnisschulen den zahlenmäßig größten Anteil ausmachen. Zum anderen liegt in diesem Zuschnitt auch das persönliche wissenschaftliche Interesse: Denn diesen Forschungsgegenstand auf die Bekenntnisgrundschule als Katholische Grundschule hin zu betrachten, ist für mich auch berufsbiographisch motiviert durch diverse Erfahrungen im Feld: Für mich als katholische Grundschullehrerin, als langjährige Schulleiterin einer Katholischen Grundschule und aktuell als Dozentin für Grundschulpädagogik und -didaktik im Bereich der Lehrerfort- und -weiterbildung haben die aus einer reflektierten Praxis gewonnenen Erkenntnisse subjektiv nachvollziehbare Auswirkungen auf die Ausbildung identitätsstiftender und berufsbezogener Kompetenzen. Insofern bildet die hier vorgelegte wissenschaftstheoretische Auseinandersetzung durchaus auch einen „inneren Diskurs“ ab, indem sie gewissermaßen auf intrapersonaler Ebene subjektives Erfahrungswissen und kognitive und emotionale Einstellungen und Haltungen in einen differenzierten pädagogischen und religionspädagogischen Denkansatz einzubinden versucht.
Infolge dieser Zuspitzung auf die KGS ist die Evangelische Grundschule, die sich auf den Grundsätzen des evangelischen Bekenntnisses realisiert, der wissenschaftlichen Eindeutigkeit halber aus dieser Untersuchung ausgeschlossen.
Ferner konzentriert sich diese Studie auf die Grundschule als eigenständige Schulstufe innerhalb des Bildungssystems und lässt damit das Feld der Sekundarstufe I, genauerhin die Bekenntnishauptschule, unbeachtet. Eine wissenschaftstheoretische Orientierung an einer eigenständigen wissenschaftlichen Grundschulpädagogik, wie sie sich insbesondere in den 1970er Jahren durchsetzte, ist somit konsequent.
Einem Theorieverständnis von Grundschule wäre sicher auch die Frage nach einem Proprium der Gemeinschaftsgrundschule dienlich, wie sie im nordrhein-westfälischen Schulgesetz ebenfalls definiert ist. Damit wäre die Frage verbunden, was es handlungstheoretisch oder auch normativ-pragmatisch bedeutet, Kinder auf der „Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam“17 zu unterrichten und zu erziehen, und welche Verbindlichkeit in dieser Hinsicht zu erwarten ist. Auch diese Fragestellung wird nicht weiterverfolgt, denn der methodische Zugriff wird – wie noch zu sehen sein wird – nicht in einer komparativen Gegenüberstellung bestehen, sondern in einer phänomenologischen Betrachtung und Bestimmung der Schulart einer Katholischen Grundschule.
Nur kurz wird die Sprache auf eine mögliche Genderperspektive kommen. Diese stellt zum Beispiel aufgrund der Tatsache, dass insbesondere Frauen den Beruf der Grundschullehrerin ausüben, und hier unter der Fragestellung spezifischer religiöser Zugänge von Frauen eine interessante und lohnende wissenschaftliche Untersuchung dar, die allerdings ein Desiderat bleiben muss.