Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards

Tekst
Loe katkendit
Märgi loetuks
Kuidas lugeda raamatut pärast ostmist
Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards
Šrift:Väiksem АаSuurem Aa

Handbuch

Deutsche
Kreditmarkt-Standards

Herausgegeben von:

Professor Dr. Christoph Schalast

Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt am Main

und

Dr. Jörg Keibel

Rechtsanwalt, Frankfurt an Main

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1800-5


© 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

Druck und Verarbeitung: Druckerei Hachenburg • PMS GmbH, 57627 Hachenburg

Printed in Germany

Vorwort des Vorstands

Angesichts einer seit 1996 bestehenden Institution namens Loan Market Association war es ein Abenteuer, im Jahr 2011 die Deutsche Kreditmarkt-Standards zu gründen. Im Verbriefungsmarkt waren die LMA-Standards gesetzt, aber wenn es um sonstige Muster oder Standards ging, setzten viele Banken und natürlich auch die beratenden Kanzleien auf individuelle Verträge oder Vereinbarungen. Und natürlich stellten auch die Bankenverbände, wie beispielsweise der Deutsche Sparkassen- und Giroverband oder der Verband Deutscher Pfandbriefbanken, ihren Mitgliedern Vertragsmuster zur Verfügung.

Allerdings erforderten immer mehr europäische Richt- und Leitlinien die Umsetzung in das deutsche beziehungsweise nationale Recht. Es bestand und besteht also die Notwendigkeit, einen allgemeingültigen Standard für alle Bankengruppen zu entwickeln. Diese Banken- und Stakeholder-übergreifende Entwicklung von Mustern und Standards übernimmt heute die DKS. Dabei gehen die Initiativen zur Erstellung von Vertragsmustern sowohl von Banken als auch Kanzleien aus. Zuweilen gibt es auch Anregungen aus Bachelor- oder Masterarbeiten, die mit dem jährlich vergebenen DKS-Award prämiert worden sind. Auch über die Einholung von Sachverständigengutachten wurden bereits Musterklauseln entwickelt. Der satzungsgemäß festgelegte wissenschaftliche Anspruch der DKS wird gerade in den letzten Jahren durch den entsprechend hochkarätig besetzten Beirat unterstützt.

Das große Interesse an der Arbeit der DKS wird durch den sich ständig erweiternden Kreis der DKS-Mitglieder repräsentiert. Dazu kommt themenbezogen eine große Anzahl von Interessenten, ob Mitglieder oder (noch) nicht, die vor allem die verschiedenen Bankengruppen abdecken. Als neutrale Non-Profit-Organisation wird die DKS gern genutzt, um sich neue Themenbereiche zu erschließen, wie dieses zuletzt bei dem zum Jahresanfang 2021 in Kraft getretenen Unternehmenssanierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) der Fall war. Eine Sonderrolle hat die DKS für die europäische Kommission übernommen, als es um die Entwicklung eines europäischen Industriestandards für NPL-Transaktionsplattformen ging. Ebenfalls eine Besonderheit war es, dass die DKS Leitlinien zur Restrukturierung von Schuldschein-Darlehen entwickelte, was die LMA bei der Überarbeitung des eigenen Musters noch kategorisch abgelehnt hatte. Inzwischen bietet das StaRUG insoweit Lösungen an.

Das vorliegende Handbuch veranschaulicht die Bandbreite der Themen, die die DKS in den Jahren seit der Gründung bearbeitet hat. Als neutrale Plattform gelang es, eine Vielzahl von namhaften Referenten für die DKS-Workshops und Webinare als Referenten zu gewinnen. Zudem kooperiert die DKS mit anderen spezialisierten Verbänden aus dem Kreditmarkt. Die Arbeit der DKS wird sich kontinuierlich weiterentwickeln und zu einer festen Größe im deutschen Kreditmarkt werden.

Die Herausgeber und Autoren freuen sich über Anregungen zu den Beiträgen. Es ist geplant, das Handbuch in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren.


Frankfurt am Main im Oktober 2021Der Vorstand
Prof. Dr. Christoph SchalastJens-Georg NawrathDr. Jörg KeibelAndré BarthLars LöffelholzJohann G.G. Becher

Vorwort des Beirats

Im Namen des gesamten Beirats gratuliere ich dem Verein Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V. (DKS), den Vorständen Professor Dr. Christoph Schalast (Vorsitzender), Dr. Jörg Keibel (Stv. Vorsitzender), Jens-Georg Nawrath (Stv. Vorsitzender), André Barth (Schatzmeister), Johann Becher und Lars Löffelholz sowie den mittlerweile 43 Mitgliedsinstituten zum 10. Jahrestages der Gründung.

Die DKS-Gründungsversammlung fand am 27. Oktober 2011 in der Kanzlei Schalast & Partner in Frankfurt am Main statt. Gründungsmitglieder damals waren die Commerzbank AG, die Corealcredit Bank AG, die pbb Deutsche Pfandbriefbank, die ich bis Frühjahr 2010 als Vorstandsvorsitzender geführt habe, der Frankfurt School Verlag, The Debt Exchange Inc., die Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP sowie die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) e.V.

Den Beirat gibt es seit der Gründung am 27. Oktober 2011. Erster Beiratsvorsitzender war Dr. Jörg Wulfken von Mayer Brown. Weitere Beiratsmitglieder gab es damals noch nicht. Erst im Jahr 2018 erfolgte eine Neuaufstellung unseres Beirats in der Zusammensetzung, wie sie heute noch besteht. Mitglieder in unserem Beirat sind seither Professor Dr. Matthias Casper, Prof. Dr. Peter O. Muelbert, Claus Radünz, Dr. Michael Scherl, Prof. Dr. Dirk Schiereck und Judith Wittig. So konnte auch die wissenschaftliche Basis für die Arbeit des DKS verbreitert werden. Im September 2018 gab es die erste gemeinsame jährliche Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Frankfurt.

Ziel und Zweck unseres Vereins ist es unverändert, Prozess- und Vertragsstandards für den deutschen Kreditmarkt zu schaffen. Die Standards sollen es allen Marktteilnehmern ermöglichen, mit normierten Prozessen und Abläufen künftig Kreditmarkt-Transaktionen noch besser vorbereiten, durchführen und abwickeln zu können. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kreditinstitute, die in den vergangenen Jahren nicht im Transaktionsmarkt tätig gewesen sind und somit keine oder wenig Erfahrungswerte ansammeln konnten.

Vorbild ist und war die Loan Market Association (LMA) in London, die bereits 1996 gegründet wurde, um den damals noch in der Entstehung begriffenen europäischen Markt für syndizierte Kredite durch Vertragsstandards für Primär- und Sekundärmarkt-Transaktionen zu fördern. Die LMA und ihre mittlerweile über 600 Mitglieder haben es geschafft, international anerkannte Muster-Vertragsdokumentationen für Investment Grade Corporate Loans, Akquisitionsfinanzierungen und notleidende Forderungen zu etablieren. In den USA gibt es als Pendant die Loan Syndication and Trading Association (LSTA).

In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbare Organisation. Empfehlungen für Vertragsmuster und -standards wurden bisher vielmehr von den Bankenverbänden in den jeweiligen Sektoren, also dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB), dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP) übernommen. Die Interessenvertretung der Bankenverbände wird an der Spitze von der Deutsche Kreditwirtschaft (DK) koordiniert, die im August 2011 aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen ist.

Die DKS konkurriert nicht mit der DK und den Verbänden, denn sein satzungsmäßiges Ziel ist nicht die Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren aus Sicht der Kreditinstitute, sondern er will eine Diskussionsplattform für alle Kreditmarkt-Stakeholder inklusive der Wissenschaft bieten. Die Arbeit der DKS ist aktuell in drei Fachausschüssen für Privatkunden, Firmenkunden und Immobilienfinanzierung organisiert. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern in unregelmäßigen Abständen Workshops zu aktuellen Themen veranstaltet.

In seiner Arbeit hat sich die DKS auf die Bereiche Restrukturierung und Sanierung fokussiert und entsprechende Vertragsmuster für den deutschen Markt entwickelt. Insbesondere für die Restrukturierung von Schuldscheindarlehen hat die DKS konkrete Leitlinien entwickelt. In ihrer Arbeit profitiert sie aber nicht nur von informellen Kontakten zu den Bankenverbänden und Bundesministerien, sondern auch von Kooperationen mit dem BKS und Law Made in Germany. Mit dem BKS konnten Musterverträge für Transaktionen mit notleidenden Krediten entwickelt werden. Der DKS Award, mit dem seit geraumer Zeit jährlich wissenschaftliche Arbeiten zur Kreditwirtschaft ausgezeichnet werden, bietet regelmäßig Anknüpfungspunkte für eine Intensivierung des Dialogs mit der Wissenschaft. Für die weitere Verbesserung der Arbeit der DKS wird es künftig wichtig, zu wissen, inwieweit die erarbeiteten Vertragsmuster und Leitlinien auch tatsächlich Eingang in die Vertragsgestaltungspraxis gefunden haben.

Prozess- und Vertragsstandards senken die Transaktionskosten und erleichtern und beschleunigen somit Kreditmarkt-Transaktionen. Der überwiegende Anteil der externen Finanzierung in Deutschland erfolgt nach wie vor über Bankkredite. Auch und gerade in Phasen des konjunkturellen Abschwungs und in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Kredite zügig veräußert werden können, denn sonst stauen sich auf den Bilanzen notleidende Kredite auf, belasten die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen des jeweiligen Instituts und blockieren die Finanzierung des Aufschwungs. Fehlende Standards behindern aber nicht nur das Risikomanagement in den Banken, sondern auch die Restrukturierung und Veräußerung von notleidenden Krediten, mit negativen Konsequenzen für die Solvabilität von Banken und die Kreditversorgung der Realwirtschaft.

 

Die Notwendigkeit für mehr Standardisierung von Prozessen und Verträgen gibt es nicht allein in Deutschland, sondern in Europa insgesamt. Allerdings ist ein solches Vorhaben auf europäischer Ebene ungleich schwieriger, da die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten noch lange nicht harmonisiert sind. Es lohnt sich, in den für den Kreditmarkt so wichtigen Bereichen, wie z.B. dem Insolvenzrecht, auf mehr Harmonisierung zu drängen. Insofern ist es zu begrüßen, dass sich die DKS auch verstärkt in die Debatte auf europäischer Ebene einschaltet, z.B. in puncto Non-Performing Loan (NPL), Data-Template und NPL-Transaktionsplattform.

Langfristig ist die Frage der Etablierung von Deutschen Kreditstandards auch eine Frage des Wettbewerbs der Rechtsräume. Mit dem Aufstieg des Finanzplatzes London seit dem „Big Bang“ haben auch das angelsächsische Recht und die zugehörigen, mittlerweile von der LMA vorangetriebenen Standards eine weite Verbreitung in Kontinentaleuropa gefunden. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, hängt also auch davon ab, inwieweit es uns Europäern gelingt, nach dem Brexit einen kontinentaleuropäischen Finanzplatz zu etablieren, der auf der gemeinsamen Tradition des kodifizierten europäischen Rechts fußt. Es wäre also wünschenswert, wenn die DKS in der nächsten Dekade verstärkt die Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden sucht und intensiviert.

Ich wünsche der DKS für die nächsten Jahre viel Erfolg und freue mich auch weiter aktiv an der Weiterentwicklung des Vereins mitzuwirken.

Beiratsvorsitzender Professor Dr. Axel Wieandt

Vorwort der Bundesvereinigung

Wenn wir uns heute fragen, wie wir in wirtschaftlichen Krisen ein wirksames Risikomanagement implementieren können, dann muss an erster Stelle ein profundes Verständnis und Wissen über die aktuell gültigen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen gewährleistet werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft und die Finanzindustrie werden unsere Gesellschaft noch über Jahre beschäftigen. Die europäischen und nationalen Institutionen haben daher aus gutem Grund in den letzten beiden Jahren mit verschiedensten Leitlinien und Regeln für die Finanzwirtschaft Maßnahmen ergriffen, um die aktuellen und auch künftigen Krisen besser zu managen.

Die Inhalte dieses Handbuches geben in exzellenter Form eine Übersicht der Standards im europäischen und nationalen Regelungswerk für die Finanzindustrie wieder.

Die Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing (BKS) setzt sich als Gründungsmitglied der DKS für einen funktionierenden Sekundärmarkt für das NPL-Management ein und hat insbesondere das Anliegen, Portfoliotransaktionen und das Kredit-Servicing mit Kreditmarkt-Standards zu qualifizieren und – auch mit dem Einsatz von disruptiven Technologien – permanent zu optimieren.

Die Kooperation zwischen der Deutschen Kreditmarkt Standards und der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing hat sich gerade in den letzten 12 Monaten durch viele gemeinsame Fach- und Informations-Veranstaltungen zu verschiedenen Sachthemen bewährt. Gemeinsame Stellungnahmen zu regulatorischen Fragen bzgl. der Harmonisierung von Kredit- und NPL-Markt-Standards in Europa und die Erstellung von Musterverträgen sind gute Beispiele von bedeutenden Wertschöpfungsbeiträgen für die Finanzindustrie und schaffen Qualitätsstandards bei Portfoliotransaktionen im NPL-Markt.

Die Entwicklung eines starken und nicht (über-)regulierten Sekundärmarktes für notleidende Kredite mit qualitativ hochwertigen Marktstandards wird auch in den nächsten Monaten und Jahren die Aufgabenstellung unserer beiden Verbände sein.

Ich freue mich daher, dass ich das Grußwort für die erste Ausgabe des Handbuches unseres Kooperationspartners, der Deutschen Kreditmarkt Standards, entrichten darf. Diese erste Ausgabe des Handbuches ist zusammen mit der dritten Ausgabe des Buches „Grundlagen des NPL-Geschäftes“ die gelungene Komplettierung eines Gesamtwerkes für das Risikomanagement der Banken.

Allen Lesern wünsche ich daher eine erfolgreiche Umsetzung der Ideen und Maßnahmen, die sich aus diesem Handbuch ergeben.

Jürgen Sonder, Präsident Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.

Die Herausgeber des Werkes


Prof. Dr. Christoph Schalast ist Rechtsanwalt, Notar und Managing Partner bei Schalast Law | Tax.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Anwalt und Notar sind M&A, Real Estate sowie das Bank- und Finanzmarktrecht. Mit NPL-Transaktionen beschäftigt er sich seit über 20 Jahren und hat an der Frankfurt School of Finance & Management dazu zahlreiche Forschungsarbeiten initiiert. Dort leitet er den M&A Master-Studiengang sowie den Master Financial Law. Des Weiteren ist er Chairman der jährlichen Konferenzen NPL-Forum und M&A/Private Equity.


Dr. Jörg Keibel ist stv. Vorstandsvorsitzender des Deutschen Kreditmarkt-Standards e.V. und Of Counsel in der Kanzlei Schalast & Partner in Frankfurt, wo er Mandanten in den Bereichen NPL-Transaktionen, Banking & Finance sowie M&A berät.

Nach dem Jurastudium mit Promotion an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und der mehrjährigen Tätigkeit in zwei Kieler Anwaltssozietäten wechselte er als Leiter des Juristischen Referats zur OTTO-Group nach Hamburg. Dort war er für alle M&A Aktivitäten und Kooperationen der OTTO-Group weltweit sowie der Forum Grundstücksgruppe und ECE verantwortlich. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Geschäftsführer der Umweltstiftung WWF Deutschland in Frankfurt wurde er Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften der OTTO-Tochtergesellschaft EOS Solutions. Ausschließlich im NPL-Forderungskauf aktiv war Jörg Keibel danach bei Arvato InFoScore in Baden-Baden sowie dem schwedischen börsennotierten Finanzinvestor Hoist Finance in Duisburg.

Er vertritt die DKS in der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. Berlin und ist Mitglied des International Bankers Forum. Zudem ist Jörg Keibel Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance & Management im M&A Studiengang.

Autorinnen und Autoren


Dr. Sylwia Maria BeaPartner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Norton Rose Fulbright LLP, Frankfurt am Main
Mike DanielewskyRechtsanwalt, Partner, DLA Piper UK LLP, Frankfurt am Main
Laurenz HeppdingTechnische Universität Darmstadt
Dr. Burkhard HeppeChief Technical Officer, NPL Markets, London
Dr. Franz Bernhard HerdingRechtsanwalt, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main
Dr. Jörg KeibelRechtsanwalt, Of Counsel, Schalast & Partner, Frankfurt am Main; stv. Vorstandsvorsitzender Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V., Frankfurt am Main
Lars KrudeDipl. Betriebswirt (FS), Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Düsseldorf
Carolin MeyerRechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Senior Legal Counsel Corporate Banking Germany, Santander Consumer Bank, Mönchengladbach
Oliver OttoRechtsanwalt, Counsel, DLA Piper UK LLP, Frankfurt am Main
Mathias RaabeRechtsanwalt, Counsel, Jones Day, Düsseldorf
Claus RadünzExecutive Director, Landesbank Baden-Württemberg, Mainz
Klaus Michael ReinerVice President, Group Risk Management, Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Eva RingelspacherSenior Managerin, Restrukturierungspartner RSP GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Christoph SchalastRechtsanwalt und Notar, Managing Partner, Schalast & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main; Professor, Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Dirk SchiereckProfessor am Fachgebiet Unternehmensfinanzierung, Technische Universität Darmstadt
Stephan SchneiderPartner, Manager, creditshelf AG, Frankfurt am Main
Dr. Dietrich F. R. StillerRechtsanwalt, Partner, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Dr. Christian StorckLL.M., Rechtsanwalt, Global Co-Head of Innovation, Linklaters LLP, Frankfurt am Main
Markus WeberRechtsanwalt, Partner, Jones Day, Düsseldorf
Judith WittigManaging Director, Associate General Counsel in einer deutschen Großbank, Frankfurt am Main
Carsten ZieglerSenior Manager, FSI Audit & Assurance, Credit & Securitisation Advisory, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg

Inhaltsverzeichnis

1  Vorwort des Vorstands

2  Vorwort des Beirats

3  Vorwort der Bundesvereinigung

4  Die Herausgeber des Werkes

5  Autorinnen und Autoren

6  Kapitel 1 Entstehungsgeschichte und Ziele der DKS I. Der Ausgangspunkt: Der deutsche Kreditsekundärmarkt und die NPL-Welle in den 2000er Jahren II. Was uns inspiriert hat: LMA, LSTA und Co. III. Der USP? Deutsche Kreditmarkt-Standards vs. angloamerikanische Dokumentationen IV. Die DKS: Von der Gründung bis zur Zehnjahresfeier V. Vision 2025

7  Kapitel 2 Neue EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung I. Überblick über die bestehenden EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung 1. Beispiele für Erleichterungen gegenüber der Konsultationsfassung 2. Beispiele für Verschärfungen gegenüber der Konsultationsfassung II. Auswirkungen der finalen EBA-Leitlinie zur Kreditvergabe und -überwachung III. Besondere Herausforderungen in der Umsetzung IV. Praktische Ansätze

8  Kapitel 3 Entwicklung des Verbraucherschutzrechts am Beispiel der normierten Widerrufsbelehrung I. EU-Verbraucherrechte-Richtlinie II. Widerrufsjoker im Verbraucherdarlehensrecht und bei Immobiliar-Kreditverträgen III. EuGH- und BGH-Urteile IV. Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers nach der Rechtsprechung des EuGH zum Kaskadenverweis V. Wesentliche Änderungen des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen VI. Wesentliche Änderungen bei Widerrufsbelehrungen für im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen VII. Umsetzung der neuen Widerrufsbelehrung durch die Kreditinstitute VIII. Rechtssicherheit für die Kreditinstitute im Rechtsverkehr mit Verbrauchern? IX. Weitere aktuelle Verbraucherschutzgesetze 1. Gesetz für faire Verbraucherverträge 2. Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (Legal-Tech-Gesetz) X. Ausblick

 

9  Kapitel 4 StaRUG als neue Sanierungsoption – ausgewählte Aspekte I. Der Restrukturierungsplan als Herzstück des StaRUG 1. Anforderungen an den Restrukturierungsplan a) Aufbau und Inhalt des Restrukturierungsplans b) Gestaltung von Rechtsverhältnissen c) Planbetroffene und Gruppenbildung d) Stimmrecht und erforderliche Mehrheiten 2. Bestätigung und Wirkung des bestätigten Restrukturierungsplans II. Neue Chancen durch den Sanierungsvergleich 1. Grundlagen des Sanierungsvergleichs 2. Gerichtliche Bestätigung eines Sanierungsvergleichs 3. Anfechtbarkeit des Sanierungsvergleichs

10  Kapitel 5 Restrukturierungsbeauftragter und Sanierungsmoderator gemäß StaRUG als neue Protagonisten im Restrukturierungsmarkt? I. Einleitung II. Der Restrukturierungsbeauftragte 1. Funktionen des Restrukturierungsbeauftragten 2. Abgrenzung zur Rechtsstellung des Sachwalters und Insolvenzverwalters 3. Bestellung und Aufgaben des Restrukturierungsbeauftragten a) Bestellung von Amts wegen (§§ 73 bis 76 StaRUG) aa) Bestellszenarien bb) Aufgaben cc) Auswahl b) Bestellung auf Antrag (§§ 77 bis 79 StaRUG) aa) Aufgaben bb) Antragsrecht für die Bestellung und Auswahl 4. Restrukturierungsgerichtliche Aufsicht und Entlassung 5. Haftung 6. Vergütung III. Sanierungsmoderator 1. Zugang und Antragsvoraussetzung zur Sanierungsmoderation 2. Anforderungsprofil des Sanierungsmoderators 3. Bestellung und Aufgaben des Sanierungsmoderators 4. Aufsicht des Restrukturierungsgerichts 5. Haftung 6. Vergütung 7. Entlassung und Abberufung IV. Fazit

11  Kapitel 6 Stillhaltevereinbarungen in der Bankenpraxis I. Einleitung II. Stillhaltevereinbarung und Restrukturierungsvereinbarung 1. Begriff des Stillhaltens 2. Inhalt der von Restrukturierungsvereinbarungen/Stillhaltevereinbarungen 3. Form 4. Debt-Equity-Swap 5. Covenants und Waiver Letter a) Covenant Resets b) Waiver Letter 6. Moratorium 7. Bankenhaftung

12  Kapitel 7 Die Entwicklung von Musterverträgen im Bereich der Sanierung I. Vorgeschichte II. Das Muster für Überbrückungskreditverträge (27.4.2019) 1. Gegenstand des Musters 2. Rechtlicher Rahmen für Überbrückungskredite 3. Struktur des Musters für Überbrückungskredite 4. Grundkonstellation des Musters und Schnittstellen für komplexere Sachverhaltsvarianten 5. Anwendung bei Mehr-Parteien-Beziehungen und anderen Abweichungen von der Grundkonstellation 6. Anforderungen an den Überbrückungskreditvertrag aus Sicht der Kreditinstitute III. Das Muster für Sanierungskreditverträge (19.12.2019) 1. Gegenstand des Musters 2. Rechtlicher Rahmen für Sanierungskredite 3. Struktur des Musters für Sanierungskredite 4. Hinweise zum Muster des Sanierungskreditvertrages aus Sicht der Finanzierer IV. Das StaRUG 1. Allgemeines 2. Neue Finanzierungen im Rahmen des StaRUG 3. Bestehende Vertragsverhältnisse 4. Anmerkungen zu den Regelungen des StaRUG aus dem Blickwinkel der Kreditinstitute

13  Kapitel 8 Der Cashpool in der Insolvenz aus Bankensicht I. Zielsetzung dieses Beitrags II. Funktionsweise eines Cashpools III. Risiken für Banken IV. Handlungsempfehlungen

14  Kapitel 9 Restrukturierung von Schuldscheinen – die DKS-Leitlinien und das StaRUG als Lösung I. Hindernisse für die Restrukturierung von Schuldscheindarlehen II. Ausgangspunkt: Kein vorinsolvenzliches Mehrheitsinstrument III. Entwicklung der DKS-Leitlinien 1. Ausgewogenes Restrukturierungskonzept auf Grundlage belastbarer Zahlen 2. Etablierung einer Interessenvertretung 3. Vorläufige Stabilisierung (Standstill)/Abwehr von (Droh-)Kündigungen 4. Neue Investoren als Problemlöser/Preferred Investors 5. Mehrheitskonzept zur Einbindung der Störer IV. StaRUG als Schlüssel für die Schuldscheindarlehen-Restrukturierung 1. Gestaltbarkeit der Schuldscheindarlehen 2. Gruppenbildung unter Einbeziehung der Schuldscheindarlehensgeber 3. Schutz vor Drohkündigungen durch Rechtshängigkeit und Stabilisierungsanordnung V. Ausblick

15  Kapitel 10 Ein Dreiklang für den Kreditmarkt: Benchmark-Verordnung – IBOR-Reform – Risk-Free Rates I. Die europäische Benchmark-Verordnung 1. Hintergrund 2. Regelungen der Benchmark-Verordnung a) Sachlicher Anwendungsbereich b) Verpflichtungen von Administratoren c) Verpflichtungen von Kontributoren d) Verpflichtungen von Verwendern 3. Anwendung der Benchmark-Verordnung im Kreditmarkt 4. Reform der Benchmark-Verordnung aufgrund LIBOR-Einstellung II. Das Ende des LIBOR 1. Hintergrund zum Auslaufen des LIBOR 2. Übergang zu alternativen Referenzsätzen 3. SONIA, SOFR und €STR als risikofreie Sätze III. Das Überleben des EURIBOR IV. Der Übergang zu risikofreien Sätzen 1. RFR vs LIBOR/EURIBOR a) Vorausschauend vs. Rückschauend b) Laufzeit vs. Overnight c) Prämie für das Gegenparteiausfallrisiko d) Laufzeitrisikoprämie 2. Laufzeit-RFRs 3. Aufgezinste RFRs V. Weltweit erstes €STR-basiertes Darlehen

16  Kapitel 11 ESG – Sustainable Finance aus der Perspektive der Kreditmärkte I. Status der Taxonomie-Verordnung 1. Wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung von Umweltzielen 2. Keine Beeinträchtigung eines Umweltziels 3. Einhaltung eines Mindestschutzniveaus 4. Erfüllung technischer Bewertungskriterien II. Ausgewählte Regelwerke für nachhaltige Finanzierungen 1. ICMA Green Bond Principles a) Mittelverwendung b) Projektbeurteilungs- und -auswahlprozess c) Verwaltung der Emissionserlöse d) Berichterstattung e) Green Bond Rahmenwerk und externe Prüfung 2. ICMA Sustainability-Linked Bond Principles a) Auswahl der Key Performance Indicators b) Festlegung bestimmter Nachhaltigkeitsziele c) Ausgestaltung der Schuldverschreibung d) Berichterstattung und Überprüfung 3. Weitere ICMA Regelwerke im Bereich Nachhaltigkeit 4. LMA Rahmenwerke für den Darlehensmarkt 5. EU Green Bond Standard a) Mittelverwendung b) Transparenz und Berichterstattung c) Externe Prüfung d) Regulierung und Beaufsichtigung der externen Prüfer 6. Green Schuldschein/Sustainability-Linked Schuldschein/Grüne Verbriefungen III. Gesellschaftsrechtliche Perspektive: Pflicht des AG-Vorstands zur Berücksichtigung ESG-bezogener Faktoren bei der Unternehmensleitung? 1. Leitungspflicht 2. Legalitätspflicht a) Allgemeines b) Berichts- und Offenlegungspflichten c) Risikomanagement- und Überwachungssystem 3. Unternehmerisches Ermessen des Vorstands a) Allgemeines b) Maßstab für die Leitungsausübung c) Pflicht zur Berücksichtigung von ESG-Belangen bei der Leitungsausübung? IV. Ausblick

17  Kapitel 12 Datenanforderungen für notleidende Kredite I. Überblick II. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen für NPL III. Art und Relevanz von Daten im Markt für NPL IV. Der NPL-Aktionsplan und die Data Hub-Idee der Europäischen Kommission V. Die neuen, vereinfachten EBA-NPL-Datenvorlagen VI. Wichtige Datenfelder in den neuen EBA-Templates und darüber hinaus 1. Unbesicherte Subperforming Loans und UtP 2. Unbesicherte NPL 3. Garantien 4. Besicherte Kredite 5. Sanierungen, Restrukturierungen und gestundete Forderungen 6. Historische Verwertungserlöse und vereinbarte Zahlungen 7. Daten zur Verwertungsstrategie VII. Datenstandards für das laufende Reporting im Workout VIII. Fazit

18  Kapitel 13 Kryptowährungen und die Token-Ökonomie – Ein Überblick I. Einleitung II. Technische Grundlagen 1. Distributed Ledger Technology und Blockchain 2. Hinzufügen von neuen Blöcken a) Proof-of-Work b) Proof-of-Stake III. Taxonomie von Kryptowährungen 1. Coins 2. Token a) Token-Kategorien b) Token-Emissionen IV. Aktuelles Marktumfeld V. Rechtliche und regulatorische Herausforderungen VI. Fazit, Ausblick und Decentralized Finance VII. Exkurs: Bisherige Arbeit der DKS

19  Kapitel 14 Kreditplattformen als alternativer Finanzierungszugang für mittelständische Unternehmen I. Entstehung von Plattformmodellen und Definition von Kreditplattformen II. Mehrwerte für mittelständische Unternehmen 1. Bewertung der Attraktivität von Crowdfunding- bzw. Peer-to-Peer-Plattformen 2. Bewertung der Attraktivität von Vermittlungsplattformen III. Ausblick

20  Kapitel 15 Europäischer Verband für Kreditmarkt-Standards (European Loan Market Association)? I. Europäische Kreditmarkt-Standards? 1. LMA nach dem Brexit 2. Verordnungen und Beschlüsse bzw. Richt- und Leitlinien der Europäischen Kommission und European Banking Authority (EBA) II. Europäische NPL-Transaktionsplattform III. Umsetzung von europäischen Richtlinien am Beispiel der Restrukturierungsrichtlinie der EBA IV. Aufbau eines Verbands für europäische Kreditmarkt-Standards? 1. Beispiele für europäische Vereinigungen 2. Verband für europäische Kreditmarkt-Standards? 3. Gründung einer VZW/ASBL oder IVZWAISBL IV. Ausblick

21  Anhang Restrukturierungsvereinbarung Stillhaltevereinbarung Überbrückungskreditvertrag (nachfolgend auch die „Vereinbarung“) Sanierungskreditvertrag Leitlinien für die Restrukturierung von Schuldscheinen Leitfaden und Handlungsempfehlungen für Banken im Umgang mit Cashpools in der Krise EuroSTR-Compound

22  Literaturverzeichnis