Raamatust
2018 jährt sich der Todestag Gustav Klimts zum hundertsten Mal. Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen: über erfolgte und nicht erfolgte Rückgaben seiner Werke an die rechtmäßigen Eigentümer und deren Erben. «Feindliche Gewalten» zeichnet einen prominenten Fall exemplarisch nach – den des Beethovenfrieses.
Der Beethovenfries, ein für eine Ausstellung in der Wiener Secession 1902 gemalter monumentaler Bilderzyklus von Gustav Klimt, befand sich ab 1915 im Besitz des Sammlerehepaares August und Szerena Lederer, das 1938 von den Nationalsozialisten enteignet wurde.
Deren Erbe Erich Lederer war der Beethoven- fries nach Kriegsende zwar zurückgegeben worden, eine Ausfuhrgenehmigung erhielt er allerdings nicht. Und das jahrzehntelang: 1972 verkaufte er den Fries schlussendlich für bescheidene 15 Millionen Schilling an den österreichischen Staat.
Selbst viele Jahre später, 2015, nach Inkrafttreten des sogenannten «Kunstrückgabegesetzes», wurde der Zusammenhang zwischen Ausfuhrverbot und Verkauf bewusst ignoriert. Der Fries ging nicht an die Erben nach Erich Lederer zurück.