Schuldrecht Besonderer Teil II

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Schuldrecht Besonderer Teil II
Šrift:Väiksem АаSuurem Aa

Schuldrecht Besonderer Teil II

Schuldrecht Besonderer Teil II

Gebrauchsüberlassungs- und Tätigkeitsverträge

von

Achim Bönninghaus

4., neu bearbeitete Auflage


www.cfmueller.de

Impressum

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9056-7

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221/1859-599

Telefax: +49 6221/1859-598

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© 2021 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse!


[Bild vergrößern]

Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Dieses Skript beschäftigt sich in seinem ersten Teil mit den Verträgen, die auf eine nur vorübergehende Überlassung eines Gegenstandes zum Zwecke des befristeten Gebrauchs gerichtet sind. Ausführlich werden Miete, Leihe sowie das Darlehen behandelt, wobei Pacht, Leasing und die sonstigen Finanzierungshilfen an passender Stelle zusätzlich berücksichtigt werden. Im zweiten Teil widmen wir uns den tätigkeitsbezogenen Verträgen, nämlich dem Dienstvertrag, dem Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag mit seinen verwandten Verträgen wie dem Makler- und Verwahrungsvertrag sowie dem Behandlungsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages.

Wie immer werden die wesentlichen Ansprüche wie im Gutachten in der Schrittfolge „Anspruch entstanden?“, „Anspruch erloschen?“ (= „rechtsvernichtende Einwendungen“) und „Anspruch durchsetzbar?“ dargestellt. Im Laufe des Skripts und der gesamten Skriptenreihe mag es dabei zu Wiederholungen einzelner Punkte kommen – dies ist durchaus gewollt. Wenn Sie nach dem Durcharbeiten dieses Bandes die einzelnen Prüfungspunkte „im Schlaf herunterbeten“ können, haben die Wiederholungen ihr Ziel erreicht. Das einem Kapitel jeweils vorangestellte Prüfungsschema soll Ihnen als Orientierungshilfe und „Checkliste“ für die gedankliche Durchprüfung des betreffenden Anspruchs dienen. Aber Achtung: Keineswegs müssen in der Klausur alle Punkte schriftlich abgearbeitet werden – was offensichtlich irrelevant ist, hat in der schriftlichen Ausarbeitung nichts zu suchen.

Die in den Fußnoten nachgewiesene Rechtsprechung des BGH ist durchaus als Leseempfehlung zu verstehen. Um das Nacharbeiten zu erleichtern, haben wir uns um eine möglichst genaue Angabe der Fundstelle innerhalb der Entscheidung bemüht.[1]

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte.

Köln, im Januar 2021

Achim Bönninghaus

Anmerkungen

[1]

Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik. „Entscheidungen“) abrufen.

Codeseite

JURIQ Erfolgstraining –
die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?

 

Online-Wissens-Check

Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

Ihr persönlicher User-Code: 105624977

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Gebrauchsüberlassungsverträge

A.Der Mietvertrag

I.Wirksamer Mietvertrag

1.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 535

a) Vertragspartner

b) Mietsache

c) Hauptleistungspflichten gem. § 535/Abgrenzungen

d) Beginn des Mietverhältnisses

2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

a) Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse

b) Allgemeine Wirksamkeitshindernisse

II.Primäranspruch des Mieters gem. § 535 Abs. 1

1.Anspruchsentstehung

a) Wirksamer Mietvertrag und Anspruchsumfang

b) Änderungen in der Person des Anspruchsinhabers bzw. Schuldners

c) Eintritt eines vereinbarten Anfangstermins

d) Besondere Anspruchsvoraussetzung: Mangel

e) (Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)

f) Weitere rechtshindernde Einwendungen (nur in Bezug auf Gewährleistungspflicht)

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a) Erfüllung und Erfüllungssurrogate

b) Nachträgliche Leistungsbefreiung nach § 275

c) Fristablauf

d) Eintritt einer auflösenden Bedingung

e) Kündigung/Rücktritt/Widerruf

3.Durchsetzbarkeit

a) Fälligkeit

b) Einreden

4.Übungsfall Nr. 1

III.Primäranspruch des Vermieters gem. § 535 Abs. 2

1.Anspruchsentstehung

a) Wirksamer Mietvertrag

b) Änderungen in der Person des Anspruchsinhabers bzw. Schuldners

c) Sonstige Voraussetzungen/rechtshindernde Einwendungen

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a) Erfüllung und Erfüllungssurrogate

b) Nachträglicher Wegfall gem. § 326 Abs. 1 S. 1 und § 537 Abs. 2

c) Nachträglich begründete Minderung (§ 536)

d) Beendigung des Mietverhältnisses

e)Auswirkungen der Corona-Krise auf den Mietanspruch

3.Durchsetzbarkeit

a) Fälligkeit

b) Einreden

4.Übungsfall Nr. 2

IV.Rechte des Mieters bei Mängeln

1.Anspruch auf Mängelbeseitigung, § 535 Abs. 1 S. 2

a) Anspruchsgrundlage

b) Prüfung

2.Aufwendungsersatz bei/Vorschuss für Selbstvornahme aus § 536a Abs. 2

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

3.Minderung der Miete

a) Wirkungen des § 536

b)Kein Ausschluss

4.Schadensersatzanspruch aus § 536a Abs. 1

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

d) Konkurrenzen

5. Aufwendungsersatzanspruch aus § 284 i.V.m. § 536a Abs. 1

6.Kündigungsrecht, § 543 Abs. 2 Nr. 1

a) Gewährleistungspflichtiger Mangel

b) Erfolgloser Fristablauf

c) (Kein) Ausschluss nach § 543 Abs. 4 S. 1

d) (Keine) Verwirkung (§ 242)

7.Übungsfall Nr. 3

V.Sonstige Ansprüche des Mieters

 

1.Aufwendungsersatz aus § 539 Abs. 1

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

2.Anspruch auf Duldung der Wegnahme, § 539 Abs. 2

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

3.Ansprüche auf Zustimmung

4.Rückerstattung im Voraus entrichteter Miete (§ 547)

5.Allgemeine Schadensersatzansprüche

VI.Sonstige Ansprüche des Vermieters

1.Unterlassungsanspruch aus § 541

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

2.Vornahme von Schönheitsreparaturen

3.Anspruch auf Sicherheitsleistung

a) Vertraglicher Anspruch

b) Gesetzliche Anspruch auf Sicherheitsleistung

c) Rückgabe einer geleisteten Sicherheit

4.Anspruch auf Rückgabe der Mietsache, § 546

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

5.Entschädigungsanspruch aus § 546a Abs. 1

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

6.Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung

a) Anspruchsgrundlagen

b) Pflichtverletzung

c) Besonderheiten

VII.Vermieterpfandrecht

1.Entstehung des Vermieterpfandrechts

a) Wirksamer Mietvertrag über Räume oder Grundstücke

b) Forderung des Vermieters

c) Pfändbare, bewegliche Sache des Mieters

d) „Einbringen“ durch den Mieter

2.Erlöschen des Vermieterpfandrechts

a) Entfernung der Sache, § 562a

b) Sonstige Erlöschensgründe

3.Schutz und Geltendmachung

VIII. Beendigung des Mietvertrages durch Kündigung

1.Kündigungserklärung

2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

a) Allgemeine Regeln

b) Insbesondere: Formnichtigkeit

3.Kündigungsbefugnis

a) Allgemeines

b) Ordentliche Kündigung

c) Außerordentliche Kündigung

4.Keine Verlängerung

B.Der Pachtvertrag

I.Abgrenzung vom Mietvertrag

II.Regelung mit Ausnahme der Landpacht

1.Verweis auf Mietrecht

2.Besonderheiten

III.Landpacht (§ 585)

C. Leihe

I.Wirksamer Leihvertrag

1.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 598

a) Allgemeine Regeln und notwendiger Inhalt

b) Abgrenzung zu anderen Verträgen

c) Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis

2.Wirksamkeit des Vertrages

II.Ansprüche des Verleihers

1.Rückgabeanspruch des Verleihers aus § 604

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

2.Unterlassungsanspruch analog § 541

3.Anspruch auf Erhaltung aus § 601 Abs. 1

4.Ansprüche wegen Pflichtverletzung

a) Anspruchsgrundlagen

b) Pflichtverletzung

c) Besonderheiten

III.Ansprüche des Entleihers

1.Anspruch auf Erstattung von Verwendungen, § 601 Abs. 2

a) Anspruchsentstehung

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

2.Anspruch auf Duldung der Wegnahme, § 601 Abs. 2 S. 2

3.Schadensersatzanspruch aus § 600

a) Anspruchsentstehung

b) Weitere Prüfung

4.Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen

a) Anspruchsgrundlagen

b) Haftungsprivileg

5.Übungsfall Nr. 4

D. Darlehen

I.Systematik

1.Darlehensarten

2.Verbraucherdarlehen

a)Entgeltliches Darlehen (§ 491 Abs. 2)

b) Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 491 ff.

c)Ausnahmen, § 491 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2

d) Analoge Anwendung der §§ 491a ff

II.Wirksamer Darlehensvertrag

1.Einigung mit Inhalt nach § 488

2.Wirksamkeit des Vertrages

III.Primäranspruch des Darlehensgebers (§ 488 Abs. 1 S. 2)

1.Anspruchsentstehung

a) Wirksamer Darlehensvertrag

b) Inanspruchnahme des Darlehens

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a) Erfüllung und Erfüllungssurrogate

b) Widerruf bei Verbraucherdarlehensvertrag (§ 495)

c) Sonstige

3.Durchsetzbarkeit

a) Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches

b) Fälligkeit des Zinsanspruches

c) Einreden

IV.Sekundäransprüche des Darlehensgebers

1.Anspruchsgrundlagen

2.Besonderheiten beim Verbraucherdarlehensvertrag

a) Ausgangspunkt

b) Zinsregelung in § 497

V.Ansprüche des Darlehensnehmers

1.Primäranspruch gem. § 488 Abs. 1 S. 1

2.Sekundäransprüche

VI.Besondere Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge

1.Grundvoraussetzung der §§ 506 ff

2.Entgeltliche Finanzierungshilfen i.S.d. § 506

a) Teilzahlungsgeschäft i.S.d. §§ 506 Abs. 3, 507 f.

b) Entgeltliche Nutzungsverträge mit Abnahme- oder Ausgleichspflicht, § 506 Abs. 2

c) Entgeltlicher Zahlungsaufschub (§ 506 Abs. 1 Var. 1)

3.Ratenlieferungsvertrag i.S.d. § 510

2. Teil Tätigkeitsverträge

A.Der Dienstvertrag

I.Wirksamer Dienstvertrag

1.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 611

a)Vertragsschluss

b)Abgrenzungen

2.Wirksamkeitsvoraussetzungen

a)Allgemeine Regeln

b)Verbots- und sittenwidriger Dienstvertrag (§§ 134, 138)

c)Nichtigkeit wegen Anfechtung (§ 142 Abs. 1)

II.Der Primäranspruch des Dienstberechtigten

1.Anspruchsentstehung

a)Wirksamer Dienstvertrag

b)Art und Inhalt der Tätigkeit

c)Sonstige Voraussetzungen

d)(Keine) Anfängliche Unmöglichkeit

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a)Erfüllung und Erfüllungssurrogate

b)Nachträgliche Leistungsbefreiung (§ 275)

c)Tod des Dienstverpflichteten

d)Fälle der §§ 281 Abs. 4, 355

e)Beendigung des Dienstvertrages

3.Durchsetzbarkeit

a)Fälligkeit

b)Einreden

III.Der Primäranspruch des Dienstverpflichteten

1.Anspruchsentstehung

a)Wirksamer Dienstvertrag

b)Sonstige Voraussetzungen

c)Anfängliche Unmöglichkeit der Dienstleistung (§ 326)

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a)Erfüllung und Erfüllungssurrogate

b)Sonderfall des § 300 Abs. 2

c)Nachträgliche Unmöglichkeit der Dienstleistung

3.Durchsetzbarkeit

IV.Beendigung des Dienstvertrages für die Zukunft

1.Fristablauf/Eintritt einer auflösenden Bedingung

a)Befristung

b)Eintritt einer auflösenden Bedingung

2.Kündigung

a)Wirkung der Kündigung

b)Ausübung durch Kündigungserklärung

c)Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

d)Kündigungsbefugnis

e)Aufhebungsvertrag

f)Stillschweigende Verlängerung, § 625

V.Sekundäransprüche bei Pflichtverletzungen

VI.Übungsfall Nr. 5

B.Behandlungsvertrag

I.Rechtsnatur und Abgrenzungen

1.Rechtsnatur

2.Abgrenzungen

a)Abgrenzung zum freien Dienstvertrag

b)Abgrenzung zum Werkvertrag

c)Abgrenzung zur GoA

d)Abgrenzung zur hoheitlichen Tätigkeit

II.Die Parteien des Behandlungsvertrages

1.Der Behandelnde

2.Der Patient

III.Form

IV.Die Pflichten der Vertragsparteien

1.Pflichten des Behandelnden

a)Hauptleistungspflichten

b)Nebenleistungs- und Nebenpflichten

2.Pflichten des Patienten

a)Hauptleistungspflichten

b)Mitwirkungspflichten

V.Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

1.Beweislast für Behandlungsfehler

a)Realisierung des allgemeinen Behandlungsrisikos

b)Fehlender Nachweis der Patientenaufklärung und Einwilligung

c)Nichtdokumentation

2.Vermutung des Vertretenmüssens

3.Kausalitätsvermutungen

a)Fehlende Befähigung

b)Grober Behandlungsfehler

c)Einfacher Befunderhebungs- und sicherungsfehler

C.Auftragsvertrag

I.Abschluss eines wirksamen Auftrages

1.Einigung auf einseitige Leistungspflicht gem. § 662

a)Vertragsschluss

b)Abgrenzungen

2.Wirksamkeitsvoraussetzungen

II.Primäranspruch des Auftraggebers, § 662

1.Anspruchsentstehung

a)Wirksamer Auftrag

b)Art und Inhalt der Tätigkeit

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a)Allgemeine Regeln

b)Beendigung des Auftrages

3.Durchsetzbarkeit

III.Übungsfall Nr. 6

IV.Nebenleistungspflichten

1.Herausgabepflicht, § 667

2.Informationspflichten, § 666

V.Pflichten des Auftraggebers

1.Allgemeines

2.Aufwendungsersatz gem. § 670

a)Aufwendungen

b)Umfang

VI.Pflichtverletzungen

1.Allgemeines

2.Haftungserleichterungen beim Auftrag?

D.Geschäftsbesorgungsvertrag und ähnliche Verträge

I.Geschäftsbesorgung i.S.d. § 675

1.Einheitstheorie

2.Trennungstheorie

II.Rechte und Pflichten der Parteien

III.Abgrenzungen zu weiteren Vertragstypen

1.Beratungs- und Auskunftserteilungsverträge

2.Zahlungsdienstverträge, §§ 675c ff.

3.Verwahrungsvertrag, §§ 688 ff.

4.Maklervertrag, §§ 652 ff.

Sachverzeichnis