Loe raamatut: «Hoof wie es früher einmal war», lehekülg 8

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Die Schöffenweistümer von Hoof und Leitersweiler

Im Gerichtsbezirk der Vögte von Hunolstein und der Herren von Schwartzenberg, der die Dörfer von Hoof und Leitersweiler sowie einen Teil des Dorfes Grügelborn umfasste, gab es Weistümer, datiert aus den Jahren 1529, 1538, 1542, 1550 und 1563, die in dem Aktenstück Nr. 963 L/2 des Staatsarchives Speyer, Bestand Zweibrücken I, verwahrt werden.

Hier ein Auszug aus den Weistümern, deren Inhalte eine besondere Bedeutung im damaligen Rechts- und Wirtschaftsleben spielten.

„Der Scheffen zum Hoiff undt Lauterßweyler Weyßthumb, uff Samstag de 5ten Junij Anno 1563 gewießen worden. Im Beyseyn der Edlen undt Vesten Johannes von Schwarzenburg, undt Valentin Schlägels Hunolsteinischen Dhieners: Erstlich weißen sie an Bonnetz Eich ahn, hinauß in den Jung Waldt (Anmerkung: Ein „Jungwald“ gibt es als Flurname heute noch in Leitersweiler), da stehet ein Gemarckstein, von Schneiß oben Lautersweyler hin (Anmerkung: Die „Schneiß“ gibt es heute noch als Flurname in Leitersweiler), bißß auff Birck, do hatt auch ein stein gestanden, ist aber kürzlich umgefallen. Von dannen an dem Trierischen Gerichte hin, biß bey Krüelborrnn, der Straß hin biß an den Schwarzen Kirschbaum, von demselben herein biß in Weydenbornn, von dannen das Floß herein, bis in die Betzelbach, so durch das Dorff lauffet, von dannen daselb Bächlein herein biß zu der Rungenden Bietz, von dannen uff Häwelswaßem, davon die Grießbach Glam hinein biß in Gaßenborrn, furthers biß in Kellers glom, von dannen hinauf uff Steinluck, von dannen den Forst hinein, biß an Schleidtwald, von Schleidtwald biß uff Gremel bey den Noßbaum, von demselben biß in Enderßforth, von dannen an Eltzenberg, bey das BuchenRiß, davon außen zu dreyen Eichen zu. Von denselben hinauß, über die Tresch, biß an Wehners weiger, von dannen biß wieder zu Bonnatz Eich, aldo finden undt laßen Sie es, darin aber niemand seiner Gerechtigkeit verlustig wie von alters daruff sein die Scheffen durch Vorbemelden Junkern undt Dhiener befragt worden, wen sie vor Ober- undt Hochgerichtsherren, in solche Bezirck sie jetzo gewießen, erkennen. Daruff haben Sie geantwortet, Sie erkennen kein andere Vor Ober- undt Hochgerichtsherren des Orths, dann die Edlen und Vesten Johannen von Schwartzenberg und Johann Voigten zu Hunolstein. Fürters sein sie befragt worden, wem Bruch und Frevel, wo sich dero eines des Orths begeben, zuständig, auch wo ein Mißthätiger, in dem Bezirck sie gewießen, begriffen würde, wie es damit gehalten werden soll. Daruff Sie geantwortet, Sie erkennen Beyde von Bemeldten Junckern alle Bruch und Frevel, so sich in bemeldten Bezirck zutragen würde, allein undt keinem andern zu. Auch so ein Mißthätiger ergriffen würde, soll der Schultheiß, so von Beyden Junckern des Orths gesetzt, denselben Mißthäter nehmen, undt ihne in den Stock schlagen eine Stundt, Zwo oder Drey, danach soll er denselben Verwarlich starck genug, gehen Kallenfels, lieffern undt führen, aldo haben Beyde Bemeldete Junckern eine Gefängnuß. Darin soll mann ihnen Sechs Wochen lang undt Zwen Tag gefänglich einhalten, undt wo er seine Begangenen Mißthat nichts Bekennet, soll er peinlich befragt werden, und so er bekennet, des das Toits, oder sunst strafwürdig sey, soll er wiedder in das Hochgericht Zum Hoiff (Anmerkung: Hof = Hoof) gefüret, undt aldo nach seinem Verdienst gesträft werden.

Undt sein dies die Scheffen, so solches erkennt, nemlich: Wendel Scheffeler, Schwartt Hannß, Schleegs Simont, Alt Hannß Nicolaß, alle Vier von Lauterßweiler. Chuns Garab, Hillenhannß und Brein Thibault, alle Gerichtscheffen zum Hoiff undt Lauterßweiler.

Es folgen nun die Auszüge der Weistümer zum Hoiff und Lauterßweiler:

Anno 1538, Freytags nach Ashumptionis (= 16. 8. 1538) haben die eigenen Angehörigen Juncker Johannes von Schwartzenberg, undt Veltin Schlegeln, an Stadt Juncker Adams, Voigts zu Hunolstein gelobt, geschwohren und Huldigung gethsn, ist ihnen dargegen Versprochen worden, sie Zuhalten wie von alters … Darnach ist den Schultheißen befohlen, dass er kein Besthaupt Verthetigen lassen, sunder Vorwißen der Herrschaft oder wen sie dazu Verordnen werde, bey Pein und Straff Sie daruff geben oder legen. Zum Andern sollen die Güter so verkauft werden, mit ihnen Beschwehrten undt Gülten Verkauft, undt vor dem Gericht zum Hoiff, undt niregends anderswo uffgetragen werden, bey Straff der Herren, undt sollen eigentlich ins ZinßRegister verzeichnet werden. Die Eckerbaume undt Brennholtz, so biß hierher gehauen worden, dieweil der Waldt klein und gar ins abnehmen komen, wie vor Augen, so soll firohin kein Bäume oder Holtz darin, sunder erlaubnuß undt Verwilligung der Herrschaft gefällt oder gehauen werden, bey straff derselbig.

Dergleichen soll der Schultheiß keines weegs Holtz fellen noch hinweg lassen, sonder wißen der Herrschaft, bey obbmeldter Straff, doch sindt ihme die Windfäll erlaubt.

Item die Bäch, die sollen Verspotten und Zugethan seyn von der Düfwießen an biß Lauterßweiler Viehtrift oder Fhurt, und die ganze Dommelbach, sunst sollen die Unthertanen außenwendig diesem Bezirck, vor Kindtbetterin, und krancke Leuth Fischen nach Notdurft, und wo einer vom Schultheiß oder einem Scheffen gesehen oder funden, undt nicht angezeigt würde, sollen der oder derselbig gleich dem Thäter gestrafft werden.

Dieweil auch der Schultheiß als die wirth die Nachpauern über gebührliche Zeit sitzen läßt, dardurch sie das ihrige Verschwenden und Muthwillig Verthun, auch viel Unraths darauß entstanden.

Anno 1542, Montags den 21igsten Augusti:

Ist denen Nachpauern verbotten worden, dieweilen etliche mit Uffsatz undt Nachtheil das Ihrig muthwillig Verkauffen, daß hinführo keiner Nichts sonder Vorwissen der Herrschaft verkauffen soll, bey Straff deroselbigen.

Dergleichen dermahls auch gebotten worden, keiner seine Kinder, ehelichen sunder Vorwißen der Herrschaft, bey gleicher Straff, zu versprechen.

ITEM: Die Herrschaft haben zu Brücken ein eigen Hauß, Stücken, Hube und Gerechtigkeit, nun hatt Gerlach Kulp ein mannbahre Tochter und seine besten Güter daselbst liegen, wehr guth, da sie daselbst Bestallt undt daselbig uffbauet.

Anno 1550, Montags, den 3ten Mertz:

Huben Juncker Johann von Schwartzenberg undt Veltin Schlegel, Hunolsteinischer Dhiener, den Scheffenstuhl daselbst besetzt, nemlich Kulpen Gerlach, Scheffen Wendell, Bongin Schultheiß.“

(Anmerkungen und Ergänzungen: Die Grenze des Hunolsteinisch-Schwartzenbergischen Gerichts zu Leitersweiler und Hoof wendet sich der gemeinsamen Banngrenze Hoof-Haupersweiler bzw. Hoof-Osterbrücken zu. Vom Schleidwald (heute: Schladwald) und zwar etwa von der Hoofer Eisenbahnunterführung ab zog die Grenze in einer Schlangenlinie am früheren Bahnhof in Hoof vorbei über den Kremel (Bauernhof Hinkelmann), dann am östlichen Rand des Bremmenrechs, der Enterswiese und der Leimkaut vorbei zu dem den Eltzenberg hinauf führenden Feldweg. Der Feldweg über den Eltzenberg führte fast geradlinig bis zur Fröhn und von der Fröhn hinab durch die „Seiters“ in die „St. Wendeler Straß“, die den Mühlenwald hinab über den dort aufgeworfenen Weiherdamm an der ehemaligen „Hunolsteinischen Lorenzen-Mühle“ vorbei und über den Tiefenbach zur Höhe und schließlich zum Ausgangspunkt, der Bonnetzeiche (Budelmannseiche) führte, wo sie beim Langenfelder- oder Wendalinushof in die von Niederkirchen her kommende Straße nach St. Wendel einbog.

Die vom Bremmenrech bei Hoof bis zur Budelmannseiche führende „Leitersweiler bzw. St. Wendeler Straß“ war noch um 1738 die Banngrenze zwischen Hoof und Leitersweiler einerseits und die von Marth und Niederkirchen andererseits.

Die Vögte von Hunolstein und die Herren von Schwartzenberg als Grund- und Hochgerichtsherren hatten ihre Güter und Rechte in Leitersweiler und Hoof, teils auch in Grügelborn, als Erben des Ritters Ulrich vom Steine und seiner Gemahlin Irmgard von Heinzenberg in Besitz. Ritter Ulrich vom Steine und seine Gemahlin Irmgard tauchen erstmals im Jahre 1344 in der genannten Gemeinde auf. Dieses Jahr 1344 ist auch das Jahr der Ersterwähnung von Leitersweiler und Hoof. In der entsprechenden Urkunde, datiert am 13. Januar 1344, werden erstmals „Namen“ (damals nur Vornamen) aus den beiden Orten genannt und zwar: Wylche, Hennechin und Herbord aus Luterswilre und Adelheid vom Hofe. Sie waren die Verkäufer ihres Erbwaldes und Leute der ritterlichen Grundherren vom Steine. Ulrich vom Steine ist 1348 verstorben, seine Frau erst viel später. Durch ihre Tochter Ida vom Steine kam eine Hälfte des noch ungeteilten Besitzes und der Rechte von Leitersweiler und Hoof an die Vögte von Hunolstein. Die andere Hälfte befand sich im Besitz der Herren Dietrich von Manderscheid und des Johann von Schwartzenberg. Alle zusammen hatten zur Wahrung ihres Besitzes und ihrer Rechte einen gemeinsamen Schultheißen bestellt, der in Leitersweiler wohnte. Hoof und Leitersweiler bildeten eine Schultheißerei und einen Gerichtsbezirk. Sieben für diesen Bezirk bestellte Schöffen, 4 aus Leitersweiler und 3 aus Hoof, wiesen auf dem Gerichtstag das Recht, das in den Weistümern festgehalten wurde. Im Ort Hoof befand sich ein Halseisen und außerhalb desselben auf dem Krähenberg nahe der Lotharingischen Grenze und den dort vorbeiführenden Höhenstraßen ein Galgen (Galgenberg). Wegen des Hochgerichts kam es mit dem Herzog zu Pfalz-Zweibrücken öfters zu schweren Auseinandersetzungen, weil dieser, zum absoluten Territorialherren aufgestiegen und im Bewusstsein seiner Macht, die hohe Gerichtsbarkeit der genannten Grundherren nicht anerkennen, sondern ihnen nur die niedere, die Grundgerichtsbarkeit, zugestehen wollte. Deshalb hatten die Beamten des pfalz-zweibrückischen Oberamtes Lichtenberg das Galgengericht in Hoof zerstören lassen. Am 8. März 1543 kam es zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem Pfalzgraf Ruprecht als Vormund der Kinder des Adam, Vogt von Hunolstein andererseits, wonach dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken als dem Landesherrn für alle Zukunft „die Hohe Gerichtsbarkeit und das Bergregal (über Silber-, Erz- und Metallvorkommen), ferner die Appellation und andere der Hohen Obrigkeit anhängigen Regalien vorbehalten, den Junkern „aus Gnaden gestattet wurde, innerhalb des Gerichtsbezirks und zwar in dem Ort H o o f ein Halseisen und außerhalb desselben einen Galgen wieder aufzurichten“. Die Grundherren kämpften Jahrhunderte lang um die Wiedererlangung ihrer „althergebrachten und auch ausgeübten Hoheitsrechte.“ Das Kaiserliche Kammergericht war mehrere Jahrzehnte mit der Untersuchung der Rechtslage befasst, aber die Entscheidung hatte sich, bedingt durch die verschiedenen Kriege und Nachkriegsereignisse immer hinausgezögert. Als sich endlich ein Erfolg für betroffene und schwer verschuldeten Grundherren abzeichnete, suchte die herzogliche Regierung rechtzeitig in ständigen Verhandlungen die Prozessgegner dazu zu bewegen, die Dörfer Hoof und Leitersweiler mit ihren Untertanen und ihren Rechten und Gerechtigkeiten an den Herzog von Pfalz-Zweibrücken zu verkaufen, was schließlich durch den Abschluss von Kauf- und Tauschverträgen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelang. Damit war der Herzog auch der wichtigste Grundherr in den beiden Dörfern geworden.

Kleine Funde erzählen von großen Zeiten – Erste Spuren reichen in die Steinzeit zurück

(Bericht vom Autor in der Saarbrücker Zeitung anlässlich der 650-Jahrfeier in Hoof im August 1994)

Die Geschichte von Hoof beginnt lange vor der ersten urkundlichen Erwähnung am 13. Januar 1344. Erste Spuren einer spärlichen Besiedlung stammen aus der Jüngeren Steinzeit (3000 – 2000 v. Chr.). 1948 wurde am Krähenberg im Abraum des dortigen Steinbruches ein Steinbeil gefunden. Als Folge der Einwanderung urkeltischer Völkerschaften war die Gemarkung Hoof während der Eisenzeit (750 – 200 v. Chr.) allerdings relativ dicht besiedelt, was zahlreiche Bodenfunde bestätigen. Im Mai 1975 wurden im „Quetterling“ auf dem neuen Siedlungsgelände bei der Ausschachtung zum Bau von Wohnhäusern (beim Aushub der Baustelle Helmut Schneider) mehrere keltische Brandgräber durch Baggerbetrieb zerstört. Drei keltische Brandgräber mit mehreren Tongefäßen, Tonscherben, Eisenresten und einer Bronze-Fibel wurden angeschnitten. Die Fundmeldung ist Bildhauer Herbert Kraushaar zu verdanken. Das Staatliche Konservatoramt in Saarbrücken (damals war Alfons Kolling aus St. Wendel Landeskonservator) untersuchte die Funde. (Die schriftliche Mitteilung hierzu befindet sich heute noch im Besitz von Dieter Kremp, der im Mai 1975 die Funde zum Konservatoramt nach Saarbrücken brachte.)

Ähnliche Funde keltischer Brandgräber wurden beim Ausbau des Feldweges „Am Staffel“ und auch am „Eltzenberg“ entdeckt. Sie sprechen von Bestattungen in der frühen römischen Kaiserzeit, im 1. Jahrhundert n. Chr.

Das geschichtsträchtigste Hoofer Gebiet ist aber die „Hirtenwiese“ vor der „Schrermeshöhe“ („Scharmeshöhe“), unweit der Gemarkungsgrenze von Haupersweiler. Am südlichen Abhang auf der „Schermeshöhe“ (410 m) befand sich in einer versumpften Senke ein Brunnen. Im Brunnenloch wurde vor Zeiten ein grob behauener Sandstein entdeckt. Es dürfte sich um eine von zwei Quellen handeln, die unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Hoof-Haupersweiler entspringen, die eine an einem Grenzstein (Hoof), die andere 30 Meter östlich (Haupersweiler) davon. Das benachbarte Ackergelände war überall von römischen Ziegelscherben übersät, teilweise noch heute beim Pflügen des Feldes zu finden. Hundert Meter nordöstlich des Brunnens sind vor Jahrzehnten acht Krüge zum Vorschein gekommen. Am westlich anschließenden „Krähenberg“ auf der Gemarkung Hoof wurden im Jahre 1928 Steine mit Inschriften gefunden, die damals in einem Feldweg verbaut wurden.

Hier auf der „Hirtenwiese“ vor der „Schermeshöhe“ stand einst ein römisches Landhaus (villa rustica), das wohl Ende des 3. Jahrhunderts während der Germaneneinfälle zerstört und abgebrannt wurde. Noch heute sind an den Ziegelscherben Brandspuren zu finden. Die früheren Hoofer Lehrer Peter Böll, Albin Damian, Johann Theiß, Karl Jausel und Friedrich Herrig waren der Meinung, dass diese römische Hofstätte später wieder aufgebaut wurde. Danach kamen ein alemannischer und später ein fränkischer Herr. Von hier aus sollen die „Leute vom Hofe“ durch das Bruchwiestal in das Tal des Grügelbaches gezogen sein.

Die heutigen Heimatforscher Klaus Zimmer und Hans Kirsch hingegen schließen diese „Legende“ aus. Wann der Ort Hoof genau gegründet wurde, ist nicht bekannt. Jedenfalls entwickelte sich das Dorf Hoof aus einer bäuerlichen Hofstätte, die entweder im Auftrag des Königs oder durch einen vom König beschenkten Adligen errichtet wurde. Hoof erscheint urkundlich zusammen mit Leitersweiler am 13. Januar 1344. In der Urkunde wird eine Frau, Adelheid vom Hofe, genannt. Sie ist die erste namentlich genannte Einwohnerin des Ostertalortes. Ritter Ulrich vom Steine und seine Gemahlin Irmgard von Heinzenberg waren die Grundherren von Leitersweiler und Hoof. Durch ihre Tochter Ida vom Steine kam eine Hälfte des noch ungeteilten Besitzes und der Rechte von Leitersweiler und Hoof an die Vögte von Hunolstein. Die andere Hälfte befand ich im Besitz der Herren Dietrich von Manderscheid und des Johann von Schwartzenberg. Alle zusammen hatten zur Wahrung ihres Besitzes und ihrer Rechte einen gemeinsamen Schultheißen bestellt, der in Leitersweiler wohnte. Hoof und Leitersweiler bildeten eine Schultheißerei und einen Gerichtsbezirk. Sieben für diesen Bezirk bestellte Schöffen, vier aus Leitersweiler und drei aus Hoof, sprachen auf dem Gerichtstag das Recht, das in den Weistümern festgehalten wurde. im Ort Hoof wartete ein Halseisen, auf dem Krähenberg („Galgenberg“) ein Galgen auf die Verurteilten. Der Platz, wo das Hoof-Leitersweiler Gericht tagte, lag am Fuße des Eltzenberges in der Flur „Im Ding“ (germanisch „Thing“). Noch heute gibt es hier zwei Flurnamen „Auf dem Ding“ und „Vor dem Ding“. (Anmerkung: „Auf dem Ding“ steht das Haus von Dieter Kremp, „Vor dem Ding“ das Haus von Otfried Gerhart.)

Für Hoof wird 1720 erstmals eine Schule erwähnt, die nur im Winter existierte, um in der kalten Jahreszeit den Kindern den beschwerlichen Weg nach Niederkirchen und Leitersweiler zu ersparen.

Um 1550 gab es schon einer Hoofer Mühle. Steinkohle wurde 1766 durch den Breitenbacher Steiger Konrad Diehl auf der Gemarkung Hoof entdeckt und bis ins Ende des 19. Jahrhunderts im und um den Ort abgebaut. Gegenüber der Mühle am „Hommersrech“ wurde 1770 durch den Staat eine Glashütte, später Ziegelei, errichtet, die schon nach wenigen Jahren einging.

(Anmerkung: Auf der 650-Jahrfeier von Hoof im August 1994 war der Grubenforscher und weithin bekannte Rutengänger Wilhelm Mörsdorf aus Stennweiler zu Gast und pendelte vor über 400 Zuschauern den genauen Standort der „villa rustica“ in der „Hirtenwiese“ aus.)

Orthofoto – Karte der UHG Hoof – Gemarkung Hoof mit Wanderwegen

Im Jahre 1999 gab die Unterhaltungsgruppe Hoof (UHG) eine Orthofoto – Karte mit der Hoofer Gemarkung heraus. Die UHG ist der kulturelle Mittelpunkt des Hoofer Dorfgeschehens. Die Karte ist mit 24 Bildern der Gemarkung ausgestattet. Dazu kommt ein Foto des Dorfes und der Gemarkung.

Die Karte wurde von Dieter Kremp, Reiner Becker, Hans Hoffmann, Bernd Kunz, Udo Ritter und Karl-Martin Wagner erstellt.

Steindenkmal:

Ein „Bildhauersymposium“, bestehend aus drei behauenen Steinen, gibt es im nördlichen Teil der Gemarkung Hoof. Die drei Steindenkmäler, errichtet vom einheimischen Bildhauermeister Herbert Kraushaar, stehen am Rundweg, der an der „Hirtenwiese“ vorbeiführt.

Der kleinere Stein erinnert die Wanderer an die Reaktorkatastrophe 1986 in Tschernobyl. Das zweite Denkmal beinhaltet die Worte von Rainer Maria Rilke: „Der Tod ist groß, wir sind die Seinen, wenn wir uns meinen mitten im Leben, wagt er zu weinen mitten in uns.“

Das dritte Denkmal ähnelt einem Grenzstein. Es führt u. a. die Inschrift: „Gemarkung Hoof, Flur 1, Nr. 18. 49 Grad nördlicher Breite. Höhe: 399,5 m über NN.“

Fischweiher des ASV Hoof:

Die idyllisch gelegene Weiheranlage des Angelsportvereins Hoof in der oberen Bruchwiese lädt den Wanderer zum Verweilen ein. Der ASV Hoof wurde 1959 von Ludwig Schillinger gegründet. Der obere Weiher wurde 1962 erbaut, der untere Weiher 1967 errichtet. Beim Stammtisch im Fischerheim, 1969 erbaut, ist es mittwochs abends urgemütlich, wenn beim Petri Heil „Anglerlatein“ geredet wird. Im Weiherwettbewerb auf Kreisebene erhielt der ASV Hoof 1978 einen zweiten Platz. Das traditionelle Weiherfest im August zieht alljährlich viele „Heemer“ an.

Luitpoldlinde:

Die Luitpoldlinde in der vorderen Vorstadt ist das historische Naturdenkmal in Hoof, das Wahrzeichen des alten Ortskerns. Die Luitpoldlinde wurde anlässlich des Geburtstages des bayerischen Prinzregenten Luitpold im Jahre 1891 vom damaligen Lehrer Peter Böll gepflanzt, der auch für die Pflanzung der ehemaligen Lindenallee in der Vorstadt verantwortlich war. Er pflanzte auch oberhalb des neuen Friedhofs das „Böllsche Wäldchen“. Luitpold war von 1886 bis 1912 Prinzregent des Königreichs Bayern, zu dem damals das Ostertal gehörte.

Naturdenkmal Hainbuche:

Die uralte Hainbuche, im Volksmund auch „Hornbuche“ genannt, im oberen Buchengraben ist mehr als 420 Jahre alt, genauso alt wie die Leitersweiler Buchen. Das einzige Naturdenkmal auf der Gemarkung Hoof macht demnach den alten Baumpatriarchen auf den Leitersweiler Buchen Konkurrenz. Im Jahre 1962 wurde der ausgehöhlte Stamm der Hainbuche restauriert, um den Baum für die Nachwelt zu erhalten.

Bienenstände:

Zwischen dem „Böllschen Wäldchen“ oberhalb des neuen Friedhofs und dem Panoramaweg am Rosenberg entlang stehen die Bienenstände des Hoofer Imkers Heinz Strauch. Die Gemarkung Hoof ist mit Bienenständen reichlich bestückt. Es waren die Imker Walter Cullmann, Heinz Strauch, Erhard Geis, Herbert Kraushaar und August Schneider („de Bienevadder vom Oschderdaal“), die auf dem „Heemer Bann“ 1999 insgesamt 84 Bienenvölker hatten, die für die Befruchtung der Obstbäume sorgten.

Auf der Fröhn:

Seitlich vom Hochbehälter auf der „Fröhn“ wütete im Februar 1980 der Wirbelsturm Wiebke und entwurzelte den gesamten 80jährigen Fichtenwald. Nur 800 m weit weg von hier ist die „Schanz“, das Wahrzeichen des mittleren Ostertales. Die „Heemer“ oder „Marthemer Schanz“ befindet sich auf der Gemarkung Niederkirchen und ist die höchste Erhebung des Kehrberges (438, 8 m). Die einst stark bewaldete Schanz ist heute nur noch schütter bewachsen. Der Name „Schanz“ erscheint in keiner Flurkarte, geht wohl auf die mundartliche Namensgebung der Bewohner von Hoof, Marth und Niederkirchen zurück, wonach früher eine „Schanz“ eine befestigte, erhöhte Stelle über dem Tal war, die in Kriegszeiten als Zufluchtsort für die Dorfbewohner diente; das war wohl im 30jährigen Krieg der Fall.

Katholische Kirche:

Ein lang gehegter Wunsch der Katholiken in Hoof, die bisher nach Breitenbach gepfarrt und von Oberkirchen aus betreut wurden, ging am 22. Juli 1934 mit der Einweihung der katholischen Kirche in der „Aacht“ in Erfüllung. Die Glocke dazu kam von der katholischen Kirche in Kusel. 1988 wurde das Pfarrheim eingeweiht, das heute Pater-Emil-Künzle-Haus heißt. Zwischen der Kirche und dem alten Friedhof wurde 1926 das alte Kriegerehrenmal eingeweiht.

Die „Alt Miehl“ in Hoof:

Der erste Hinweis über eine Mühle stammt von 1550, als Theobald, des Müllers Sohn von Hoof, als Huber auf dem Königreich genannt wird. Weitere Hinweise auf Mühlenbetriebe in der Gegend von Hoof finden wir im Jahre 1587 in Flurbezeichnungen: „Bey der alten Mülenn“, „Unden an den Mülen“ und „Obwendig der Mühle“. Im Jahre 1606 wohnte in Hoof der hunolsteinisch-schwartzenbergische Leibeigene Müll (Muhl) Simon, seines Zeichens Müller von Beruf. Wahrscheinlich stand damals der Hoofer Mühlenbetrieb schon am Grügelbach (Betzelbach), und zwar dort, wo sich heute noch die ehemalige Hoofer „Miehl“ befindet. Dieser Hoofer Müller taucht heute auch im Einwohnervberzeichnis von 1609 auf. Auch die Flurbezeichnung „Im Mühlengraben“ („Im Miehlegrawe“) erinnert an die alte Hoofer Mühle, die als Bauernhof von Ottfried (gestorben) und Elisabeth Kunz bis in die 1990er Jahre geführt wurde.

Bauernhaus Spengler

In einem völlig verwahrlosten Zustand war „Alt-Schreinerjobs-Haus“, das Dr. Gernot Spengler 1976 bis 1985 restauriert hat. Dafür erhielt Gernot Spengler eine Anerkennung in dem Wettbewerb „Alte Bauernhäuser im Saarland“. Das Bauernhaus ist wohl eines der ältesten Häuser in Hoof. Im Haus befindet sich ein zwölf Meter tiefer, gut erhaltener Brunnen, in dem Spengler eine Münze von 1768 fand. Es ist ein „Preußisch Drittel-Taler“. Also muss das Haus mindestens 260 Jahre alt sein. Spengler hat ein altes Foto, auf dem Emil Cullmann, Adolf Cullmann und deren Eltern abgebildet sind.

Bauernhaus Stromereder

Die Familie von Anita und Ingo Stromereder wohnt in diesem alten Bauernhaus in der Hoofer Dorfmitte. Warum das Haus „Schumachersch“ heißt, weiß heute keiner mehr. Ein zweiter Name bezeichnete später das Haus „Koch Daniels“. Erbaut wurde es 1851 von Daniel Koch und Margaretha Müller aus Leitersweiler. „Thue recht und scheue niemand“ steht als Hausspruch auf dem Türbogen eingemeißelt. Lehrer Erwin Damian war 1972 Literaturpreisträger der Pfalz. Er wurde im sogenannten „alten Schulhaus“ neben der evangelischen Kirche geboren. Seine Großmutter stammte aus „Koch-Daniels-Haus“.

Evangelische Kirche und altes Schulhaus:

Die protestantische Kirche wurde 1852/53 erbaut, wobei die Kosten von 1 761 Gulden fast ganz aus Gemeindemitteln aufgebracht wurden. Die Bauarbeiten erfolgten unter tatkräftiger Mitarbeit und Mithilfe der Gemeindeglieder, die durch freiwillige Gespannstellungen und durch Übernahme von Beifuhren nach besten Kräften mitarbeiteten. Am 24. April 1853 wurde das Gotteshaus eingeweiht. Beim 100jährigen Jubiläum der Kirche 1953 weilte der damalige Ministerpräsident des Saargebietes, Johannes Hoffmann (Joho) in Hoof. Seit der Einweihung der Kirche feiern die „Heemer“ am letzten Aprilsonntag das einzige echte Kirchweihfest in der Pfarrei Niederkirchen, die „Heemer Kerb“. Vorher gab es hier eine Kapelle, die in den Wirren des 30jährigen Krieges zerstört und 1717 neu aufgebaut wurde. 1841 wurde die Kapelle baufällig.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Müller aus Saal ordnete das Landeskommissariat Kusel 1824 den Bau eines Schulhauses an, das 1826 oberhalb der ehemaligen Kapelle (heute Kirche) erbaut wurde. Ab 1720 gab es in Hoof schon eine sogenannte „Winterschule“. „Schule Wertschaft“ auf der anderen Seite schräg gegenüber erinnert wohl daran. Wie schön waren noch für die „Heemer“ die Zeiten, als es in „Schule“ noch eine „Wertschaft“ gab. Und die einstigen Wirtinnen „Schule Anni“ und „Schule Friedche“ sind auch noch heute bei den Älteren im Dorf bekannt.

Dorfbrunnen in der Ortsmitte:

„Am Brunnen vor dem Tore, da steht ein Lindenbaum. Ich träumt in seinem Schatten so manchen süßen Traum…“ Durch Sponsoren und die finanzielle Rücklage aus der 650-Jahrfeier konnte Hoof 1997 einen Traum verwirklichen: In der Ortsmitte vor der damaligen Sparkasse errichtete der einheimische Bildhauermeister Gerd Kraushaar einen historischen Dorfbrunnen. Auf der „Schermeshöhe“ stand der Überlieferung nach der Hof, der dem Dorf Hoof seinen Namen gab. Von dort aus lief einst das Wasser über die Bruchwiese zum Brunnen, der früher vor der evangelischen Kirche stand. Der aus Dolomit gefertigte Dorfbrunnen zeigt die Inschrift: „Zwischen Kusel und St. Wendel, zwischen Schermeshöh und Fröhn, zwischen Schollen und Stollen.“ Damit wird an den Bergbau und an die Landwirtschaft erinnert.

Das alte Feuerwehrgerätehaus in der Dorfmitte:

Das alte Feuerwehrhaus in der Ortsmitte, im Volksmund auch „Spritzenhaus“ genannt, wurde 1950/51 erbaut. Es wurde dort an die gemeindeeigene Viehwaage angebaut.

Zu dieser Zeit gab es in Hoof noch eine Pflichtwehr. Die Freiwillige Feuerwehr wurde dann im Juli 1952 gegründet. Erster Wehrführer war Artur Knoop. In den 50er Jahren wurde vor dem alten Feuerwehrhaus die „Heemer Kerb“ gefeiert, später fand hier dann seit 1988 alljährlich der Weihnachtsmarkt statt. Im Mai 1990 zog die Feuerwehr in ihr neues Feuerwehrhaus auf dem Dorfplatz am Dorfgemeinschaftshaus ein.

Dorf- und Festplatz:

Auf dem inmitten im Dorf gelegenen Festplatz steht das Anfang der 70er Jahre erbaute kleine Dorfgemeinschaftshaus, an das ein neues Feuerwehrgerätehaus angebaut wurde. Am Rande des Dorfplatzes befindet sich auch das Kelterhaus des Obst- und Gartenbauvereins sowie eine Grillhütte, die der Jugend des Dorfes zur Verfügung steht. Das frühere Kelterhaus wurde dann nach der Auflösung des Gartenbauvereins als Bistroladen genutzt, und das bis heute.

Der Fest- oder Kirmesplatz wurde im Jahre 1999 völlig neu gestaltet. Weiterhin dient der Platz für Vereinsfeste und für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes.

Unterhaltungsgruppe Hoof:

Die Unterhaltungsgruppe Hoof (UHG) wurde Mitte der 70er Jahre als Interessengemeinschaft Hoofer Vereine gegründet zur Intensivierung des kulturellen Geschehens im Dorf, was ihr auch trefflich gelungen ist. Seit 1994 ist die UHG ein eingetragener Verein und über die Grenzen von Hoof hinaus bekannt durch Kappensitzungen, Theateraufführungen, Scheunenfeste, Kinderferienprogramme, bunte Abende und abenteuerliche Wanderungen, natürlich auch für ihre kulinarischen Spezialitäten, insbesondere die „Echten Heemer Gefilde“. Einen weiteren Höhepunkt in ihrer Vereinsgeschichte erreichte die UHG durch den Entwurf und die Herausgabe dieser Wanderkarte, mit der die UHG allen „Heemern“ und auch den Gästen von außerhalb ein paar gemütliche Stunden auf dem „Heemer Bann“ wünscht.

Die Gemarkung von Hoof (Gemeindebann):

Hoof im Ostertal hatte 1999 rund 1220 Einwohner und war damit damals der größte Ort im mittleren Ostertal. (2017 sind es nur noch 950 Einwohner, während Niederkirchen rund 1020 Einwohner hat.) Der Ort hat sich aus einer Hofstätte entwickelt und hat diesen schlichten Namen über Jahrhunderte hin beibehalten. In der urkundlichen Ersterwähnung aus dem Jahre 1344 heißt es „vom Hofe“.

In den fast sieben Jahrhunderten wandelte sich der Name mehrfach ab: 1387 „zum Hoff“, 1413 „vom Hobe“, 1538 „von dem Hobe“, 1585 „zum Hoff“, 1621 „zum Hoff im Osterthal“ und seit 1828 „Hoof“.

Die im 15. und 16. Jahrhundert auch gebrauchte Form „vom Hobe“ lebt noch heute in der Dialektbezeichnung „Hoob“ weiter. Die Einwohner von Hoof sind überall als „Heemer“ bekannt.

Die Gemarkungsfläche von Hoof beträgt 495 Hektar, davon sind 159 Hektar stadteigenes Land. Die höchsten Erhebungen sind der „Eltzenberg“ mit 389, 9 m, wobei der „St. Wendeler Weg“ über den Eltzenberg hinauf zur „Fröhn“ führt, der Rosenberg mit 400, 8 m, der Steinhübel dicht an der Gemarkungsgrenze zu Osterbrücken mit 410, 7 m und der Krähenberg dicht an der Gemarkungsgrenze zu Leitersweiler („Sandkaut“ und „Auf dem Gericht“) mit 438 m. Die Gemarkung grenzt im Norden an Haupersweiler, im Osten an Osterbrücken, im Südosten und Süden an Marth und Niederkirchen und auf der Westseite an Leitersweiler.

Die Hoofer Gemarkung hat die Form des Kontinentes Südamerika, wobei der langgestreckte und schmale Südzipfel („Feuerland“ und „Kap Horn“) mit seiner Spitze bis zum Wendalinushof reicht. Hier liegen die Gewanne „Amtmannsheck“, „Lange Steinheck“ und „Seiters Wäldchen“.