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Loe raamatut: «Mein Leben und Streben», lehekülg 17

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! ! ! als unwahr ! ! !

hiermit zurücknehme und mein Bedauern über die gemachten Aeußerungen in der »Sachsenstimme« ausdrücke und den Privatkläger deshalb

! ! ! um Verzeihung bitte ! ! !

Als dann einige Jahre später Lebius in Berlin Streit und Prozesse mit dem »Vorwärts« begann, gab dieser den Militärschriftsteller Dittrich als Zeugen gegen ihn an. Sofort griff Lebius zu seinem wohlbekannten Trick, Zeugen durch die Presse unschädlich zu machen. Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht

! ! ! als unwahr ! ! !

mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz vom 24. Dezember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich

»aus Gründen wirtschaftlicher Natur«

abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:

Lebius verleumdet den Militärschriftsteller Dittrich 1905 in seinem Dresdener Blatte.

Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdener Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen seien, und bittet um Verzeihung.

Lebius bringt 1909 in seinem Berliner Blatte jene von ihm als Lügen bezeichneten Verleumdungen als Wahrheiten wieder.

Lebius erklärt 1909 in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Charlottenburg, daß er damals das Landgericht Dresden angelogen habe.

Und warum dieser Rattenkönig von Lügen vor Gericht! Und wie ist es möglich, daß ein Mensch, der doch Ehr- und Schamgefühl besitzen muß, sich vor Gericht als Lügner erklären und dann auch diese Erklärung als Lüge bezeichnen kann? Er selbst gibt uns die Antwort auf diese Frage: Er befand sich in bedrängter Lage;

! ! ! er hatte kein Geld ! ! !

Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, Richter und Gerichtsämter zu belügen und sich als einen Charakter hinzustellen, dem kein vorsichtiger Mensch mehr etwas glauben kann!

Ich könnte stundenlang fortfahren, in dieser Weise von Lebius zu erzählen. Für meine heutigen Zwecke aber genügt das, was ich bis hierher sagte. Ich habe mir die Unwahrheiten, welche Lebius über mich verbreitete, notiert, nicht alle, sondern nur die augenfälligsten. Es sind jetzt über fünfhundert, die ich ihm gerichtlich beweisen kann. Er hat mir allein in den letzten drei Wochen vier Beleidigungsklagen zugeschickt, obgleich ich an diesen Beleidigungen ganz unbeteiligt bin. Das nennt man Hinrichtung! Und dabei legt er, wie bereits erwähnt, den größten Nachdruck immer darauf, daß ich ihn verfolge, nicht aber er mich. Auf seine vielen und fürchterlichen Artikel in den Jahren 1904 und 1905 habe ich nur einmal bei der Staatsanwaltschaft und zweimal beim Gericht Hilfe gesucht. Ich habe dann zu allen seinen ferneren Angriffen geschwiegen, bis er mich durch die angebliche Kahl-Broschüre zwang, mich zu verteidigen, weil ich »vor den Richtern kaput gemacht« werden sollte. Und selbst da habe ich ihm verziehen, habe mich mit ihm verglichen, habe gegen sein Versprechen, mich fortan in Ruhe zu lassen, meinen Strafantrag zurückgezogen, obgleich der betreffende Richter sagte, daß Lebius eine schwere Strafe erleiden werde, falls es zur Verhandlung komme. Siehe Gerichtsakten 20 B. 254 08/34, gezeichnet Schenk, Nauwerk. Ich habe es ertragen, daß Lebius trotz seines gerichtlichen Versprechens, mich künftig in Ruhe zu lassen, meine geschiedene Frau gegen mich verführte, ausbeutete, ihres Einkommens und ihrer Schmucksachen beraubte und sie fast an den Bettelstab brachte. Sie wurde von ihm zu gerichtlichen Schritten gegen mich verleitet, die man fast wahnsinnig nennen muß. Und dabei hatte er den Mut, in der ersten Instanz des vorliegenden Beleidigungsprozesses zu behaupten,

»daß er ihre Interessen vertreten habe und also den Schutz des § 193 beanspruchen dürfe!«

Niemals ist eine größere Unwahrheit ausgesprochen worden als diese! Lebius hat durch die Verführung der Frau Pollmer nur seine eigenen Privat- und Prozeßinteressen verfolgt, die Interessen dieser armen Frau aber geradezu mit Füßen getreten. Es ist unerhört, daß er dafür auch noch den Schutz des § 193 verlangt!

Es ist wiederholt von ihm in den Zeitungen behauptet worden, daß er ein Mensch sei, »der über Leichen geht.« Meine geschiedene Frau hat anstatt »Mensch« sogar ein anderes, äußerst schlimmes Wort gebraucht, ohne daß er es gewagt hat, sie darüber gerichtlich zu belangen. Ob dieser Vorwurf wahr ist oder ob er zu viel sagt, das könnte ich mit vielen Beispielen belegen; ich will aber nur das eine bringen: Nach der in den Blätterberichten völlig korrumpierten Charlottenburger Verhandlung vom 12. April dieses Jahres brachte der »Boston American« in Boston, Massachusetts, folgende ihm aus Berlin zugegangene Depeschennotiz:

»Autor frommer Bücher, ein Bandit. Berlin – — – Herr Charles May, der Millionär, Philanthrop, Autor frommer Bücher und eine hervorragende Persönlichkeit Deutschlands, wurde heute von einer Jury als der Verüber vieler, schwerer Verbrechen in der Gebirgsgegend des südlichen Sachsens, wo er vor 40 Jahren eine Räuberbande anführte, gebrandmarkt. May brach zusammen und wurde unter den Schutz seiner Freunde gestellt, um zu verhindern, daß er Selbstmord begehe usw.« Sich solche monströse Unwahrheiten aussinnen, um mich »kaput zu machen«, das ist doch wohl über Leichen gegangen. Oder nicht? Doch hiermit genug über diesen Herrn Lebius. Alles Andere gehört vor das Gericht, nicht aber hierher. Um meine Leser klar sehen zu lassen, ist nur noch zu konstatieren, daß der Münchmeyersche Rechtsanwalt Dr. Gerlach auch sein Rechtsanwalt ist und daß Beide einander gegenseitig die weitgehendste Hilfe und Unterstützung leisten. Ich habe noch zwei äußerst interessante Münchmeyersche Champions zu erwähnen, die in Beziehung auf geistige Bedeutung zwar weder an Gerlach noch an Lebius kommen, aber als fromme, katholische Klosterbrüder mitten unter protestantischen oder gar aus der Kirche ausgetretenen Kolportageinteressenten doch einen frappierenden Eindruck machen.

Der Eine von Ihnen ist der Benediktinerpater Ansgar Pöllmann in Beuron. Ich habe schon einmal einem Benediktinerpater vor Gericht gegenübergestanden. Der hieß Willibrord Beßler und bezeichnete sich als Professor. Er veröffentlichte eine schwere Beleidigung im »Stern der Jugend« gegen mich. Ich machte die Benediktinerabtei Seckau in Steiermark als seinen Wohnsitz ausfindig, reiste hin und ließ ihn vor das Kreisgericht Leoben zitieren. Da stellte sich heraus, daß er gar nicht das Recht besaß, einen Professortitel zu führen. Er leistete mir folgende schriftliche Abbitte:

»Indem ich die mir in Schriftstücken beigelegten Bezeichnungen »Professor« und »Jugendschriftsteller« auf Wunsch näher dahin bestimme, daß ich Lehrer an der Privat-Gymnasial-Lehranstalt der Abtei Seckau und Korrespondent der Jugendzeitschrift »Stern der Jugend« bin, erkläre ich hiermit der Wahrheit gemäß, daß ich die in genannter Zeitschrift (1903 Nro. 25) enthaltene Notiz über Krankheitserscheinungen des Schriftstellers Karl May bedauere und die von ihm gerichtlich inkriminierten Worte in aller Form zurücknehme.

Seckau, den 20. Oktober 1904.

Pater Willibrord Beßler

O.S.P.« [sic]

Und jetzt nun wieder ein Benediktinerpater, den ich gerichtlich belangen muß! Der Abt scheint hier wie dort Ildefons Schober zu heißen. Ist es vielleicht derselbe? Nicht in Seckau und nicht in Beuron, sondern anderwärts, haben die Benediktiner mir meine »Reiseerzählungen« ohne mein Wissen in Menge nachgedruckt, bis ich es ihnen untersagte. Ich weiß nicht, wie es möglich ist, daß ein Orden meine Werke ganz auf eigene Faust drucken und verbreiten und mich doch so öffentlich beleidigen und verfolgen resp. mich und meine selben Werke in Acht und Bann erklären kann! Ich bemühe mich vergeblich, beides logisch zusammen zu bringen. Denn daß ich diesen Nachdruck unmöglich dulden konnte, versteht sich ganz von selbst! Uebrigens ist dieser Beuroner Pater derselbe, der mir »einen Strick drehen will, um mich damit aus dem Tempel der deutschen Kunst hinauszupeitschen«. Also, erst druckt man meine Bücher nach, ohne mich zu fragen, und dann peitscht man mich hinaus! In dieser Weise charakterisiert Pater Pöllmann seinen eigenen Orden, der sich doch wahrlich mehr als genug Verdienste um unsere Literatur erworben hat, als daß er von einem seiner Angehörigen in dieser Weise beleumundet werden sollte!

Pater Pöllmann hat in der katholischen Zeitschrift »Ueber den Wassern« eine Reihe von Artikeln gegen mich geschrieben, und ich habe hierauf in der Wiener »Freistatt« geantwortet. Damit wären wir nun eigentlich mit einander fertig, und das Publikum hätte zwischen ihm und mir zu entscheiden. Aber während ich in meinen Antworten ganz selbstverständlich so sachlich und höflich wie möglich war, ist er in seinen Artikeln aus den Beleidigungen fast nicht herausgekommen, so daß er sich zu einem Gang vor das Gericht zu bequemen haben wird. Und außerdem ist sein persönliches und literarisches Verhältnis zu Herrn Lebius, dem Rechtsanwalt Gerlach und dem Münchmeyerschen Programm, mich in den Zeitungen »kaput zu machen«, festzustellen. Er hat geleugnet, mit Lebius, Gerlach u. s. w. in Beziehung zu stehen; es sind ihm aber derartige Beziehungen ganz unschwer nachzuweisen. Hierüber ist Klarheit zu schaffen. Denn daß er in dieses »Kaputmachen« auf das Kräftigste mit eingegriffen hat, kann nicht einmal er selbst in Abrede stellen. Seine »Wasser«-Artikel werden sowohl im Lebius- als auch im Pauline Münchmeyer-Prozeß auf das Eifrigste gegen mich verwendet. Er ist sogar von Lebius als Zeuge oder »Sachverständiger« benannt und wird als solcher in Berlin auszusagen haben.

Herr Pater Pöllmann befolgt in Beziehung auf unsern Beleidigungsprozeß eine Taktik, die ich nicht gutheißen kann. Ich muß mich fragen, ob es in dieser seiner Taktik liegt, das Leserpublikum irre zu führen. Zuerst erschienen von Zeit zu Zeit gewisse, ironisch von oben herab klingende Notizen darüber, daß ich es unterlassen habe, meine Drohung, ihn zu verklagen, auszuführen. Und nun sich herausstellt, daß ich dieses Versprechen doch gehalten habe, wird in gewissen, mir feindlich gesinnten Zeitungen fort und fort behauptet, daß meine Beleidigungsklage bald hier bald dort zurückgewiesen worden sei und ich sämtliche Kosten zu tragen habe. Das ist nicht fair, vielleicht sogar unwürdig. Es handelt sich hier um die Zuständigkeitsfrage, um weiter nichts. Als ich den Strafantrag gegen Pater Pöllmann stellte, gehörte ich in den Bezirk des Amtsgerichts Dresden. Inzwischen wurde das Amtsgericht Kötzschenbroda eröffnet, dem ich jetzt nun zuständig bin. Darum fragt es sich, ob die Sache infolgedessen hier oder dort oder anderswo zu verhandeln ist. Bis das entschieden ist, hat sie zu ruhen. Wer es anders darstellt, kann nur entweder unwissend oder böswillig sein. Von Kosten weiß ich kein Wort.

Ganz ähnlich liegt es mit meiner Beleidigungsklage gegen Pater Expeditus Schmidt in München. Sie wurde in Dresden eingereicht und in Kötzschenbroda erstmalig verhandelt. Auch hier sind Zuständigkeitsfragen erhoben worden, doch nicht von mir. Mir kann es sehr gleichgültig sein, an welchem Orte das Urteil gesprochen wird, denn meine Sache ist gerecht. Ich habe nicht nötig, spitzfindig zu erwägen, an welchem Orte, bei welchem Gerichte und in welchem Falle ich meinen Prozeß gewinne oder verliere. Ich habe mich nicht an solche Nebendinge zu klammern, sondern an die Sache selbst und ihre Wahrheit zu halten; das Uebrige überlasse ich den Richtern.

Mir sind diese Schiebereien nicht hinderlich, sondern förderlich gewesen. Sie haben mir Gelegenheit gegeben, die Karten meiner Gegner kennen zu lernen. Vor allen Dingen hat es sich herausgestellt, daß die beiden Pater Schmidt und Pöllmann in naher Beziehung zu dem Namen und der Sache Münchmeyer stehen. Ihr Anwalt steht in Verbindung mit dem Münchmeyerschen und Lebiusschen Rechtsanwalt. Ich werde die Beweise erbringen, und dann wird sich der Zusammenhang mit dem Münchmeyerschen Programm, mich »in allen Zeitungen vor ganz Deutschland kaput zu machen«, ganz von selbst ergeben. Um einen kurzen Rundblick über den jetzigen Stand der Dinge zu ermöglichen, schließe ich dieses Kapitel mit einem Artikel, den das »Wiener Montags-Journal« am 17. Oktober dieses Jahres brachte. Er lautet:

Karl May als Schriftsteller. (Eine Genugtuung.)

Vor uns liegt eine stattliche Reihe von Bänden, die Tätigkeit eines ungemein fruchtbaren und erfolgreichen Schriftstellers. Zugleich aber auch seine Ehrenrettung. Denn nicht oft noch ist die schriftstellerische Tätigkeit eines Menschen der Grund für solch bodenlos gemeine und hinterhältige Angriffe gewesen, wie sie Karl May zur Zielscheibe hatten. Ehe wir in eine ausführliche Würdigung der so reichen Phantasie eines deutschen Romanziers eingehen, wollen wir dem Geschmähten selbst das Wort zu einer Verteidigung geben, die jetzt, nach den erfolgreichen Prozessen gegen seine hämischen und boshaften Widersacher, zugleich eine Genugtuung ist. Herr May schreibt uns:

Die ganze sogenannte »Karl May-Hetze« ist auf Unwahrheiten aufgebaut. Die erste dieser Unwahrheiten ist, daß ich Jugendschriftsteller sei und meine Reiseerzählungen für unerwachsene junge Leute geschrieben habe. Die meisten dieser Erzählungen sind im »Deutschen Hausschatz« erschienen, der doch gewiß niemals eine Knabenzeitung gewesen ist. Und den später erschienenen Bänden sieht jedes ehrliche Auge sofort an, daß sie nur von geistig erwachsenen Leuten verstanden werden können. Hiermit fallen alle Vorwürfe, die man mir als angeblichem »Jugendverderber« macht, in sich selbst zusammen. Wenn die Jugend meine Bücher trotzdem liest, und zwar sehr gerne, so beweist das doch nicht, daß ich sie für sie bestimmt habe, sondern daß die Jugendseele in ihnen findet, was ihr von andern vorenthalten wird.

Eine zweite Unwahrheit ist die, daß ich in diesen meinen Reiseerzählungen schwindle. Wer das behauptet, ahnt gewiß nicht, welch ein schlimmes Zeugnis er seiner eigenen Intelligenz erteilt. Reicht doch der Scharfblick eines Tertianers aus, zu erkennen, daß alles, was ich erzähle, nur mit den Wurzeln in das reale Leben greift, im übrigen aber nach Regionen strebt, die nicht alltäglich sind. Jeder Leser, der mich begreift, weiß, daß ich Länder und Völker beschreibe, die bis heute fast nur in Märchen existieren, für uns aber nach und nach in das Reich der absoluten Wirklichkeit zu treten haben. Wenn ich das, was anderen noch ein Märchen ist, als Wirklichkeit erschaue und beschreibe, kann dies nur für unwissende oder übelwollende Menschen ein Grund sein, zu behaupten, daß ich schwindle.

Früher ist es keinem Menschen eingefallen, in dieser beleidigenden Weise über mich zu urteilen. Wer mich nicht begriff, der sagte höchstens, daß meine Phantasie eine sehr ausgiebige sei. Erst als die größte aller Unwahrheiten, die es über mich gibt, verbreitet wurde, nämlich die, daß ich »abgrundtief unsittliche Schundromane« geschrieben habe, wagte man es, in einem solchen Tone mit mir zu sprechen. Diese unwahre Behauptung ging von einer Kolportagebuchhandlung aus, in deren Interesse es lag, sie zu verbreiten, um durch meinen Namen möglichst viel Geld zu verdienen. Sie fand in Herrn Cardauns, dem damaligen Hauptredakteur der »Kölnischen Volkszeitung«, den Mann, der durch seine Veröffentlichungen für diese Verbreitung mehr als reichlich sorgte und es sogar unternahm, die sogenannten »Beweise« zu liefern, daß die betreffenden Unsittlichkeiten aus keiner anderen als nur aus meiner Feder stammen. Ganz selbstverständlich konnte der wahre, unanfechtbare Beweis nur durch die Vorlegung der von mir geschriebenen Originalmanuskripte geführt werden. Jeder andere Beweis konnte nur durch absichtliche Täuschung oder Selbstbetrug ermöglicht sein und mußte sich schließlich zur Spiegelfechterei gestalten.

Welche Art des Beweises nun führte Herr Cardauns? Er brachte Behauptung über Behauptung. Er führte eine ganze Reihe von »inneren Gründen« an, hinter denen sich der Mangel an wirklichen Gründen versteckte. Er sprach von Beweisen, Belegen, untrüglichen Aktenstücken und dergleichen. Das Wiener »Neuigkeits-Weltblatt« weist ihm sogar die Behauptung nach, er besitze die Originalbelege dafür, daß May unzweifelhaft schuldig sei. Jedermann mußte hierauf annehmen, daß er meine Originalmanuskripte in den Händen habe, und darum glaubte man ihm, zumal die Blätter, in denen er seine Behauptungen aufstellte, mir die Aufnahme meiner Entgegnungen beharrlich verweigerten. Er machte mit seiner Selbsttäuschung Schule: andere täuschten sich mit, bis sie mit der Zeit dann ganz von selbst zur richtigen Einsicht kamen. Heute glauben nur noch Wenige seinen Ausführungen. Andere akzeptieren sie aus prozessualen und ähnlichen guten Gründen. Ob Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann, meine beiden neuesten Gegner, wirklich an ihren Cardauns glauben, das weiß ich nicht; ich kann da nur vermuten. Was sie behaupten, gilt für mich noch lange nicht als Beweis. Aber sie fußen in allem, was sie gegen mich tun, auf altem Cardaun‘schem Grund und Boden und scheinen wirklich überzeugt zu sein, daß ich nächstens unter ihren und den Anschuldigungen ihrer Verbündeten zusammenbrechen werde.

Diese Verbündeten sind: die frühere Kolporteuse Frau Pauline Münchmeyer, Herausgeberin des berüchtigten, von der Polizei konfiszierten »Venustempels«. Ferner der Rechtsanwalt dieser Frau, Dr. Gerlach in Dresden, der nun schon seit neun Jahren unausgesetzt gegen mich im Felde liegt. Und endlich der wohlbekannte Herr Rudolf Lebius in Charlottenburg, der aus der christlichen Kirche ausgetretene Sozialist, dem ich 3000 bis 6000 Mark und dann sogar 10 000 Mark geben sollte, dafür wolle er mich in seinem Blatt loben und preisen. Ich gab ihm nichts. Da ging er zu Münchmeyers über und war seitdem der unermüdlichste meiner Gegner. Ich bemerke ausdrücklich, daß auch er Herrn Advokaten Gerlach zum Anwalt hat. Und wenn ich nun hinzufüge, daß dieser Münchmeyersche Herr Gerlach zugleich auch Anwalt und Berater von Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann ist, so ergibt sich folgendes drastische Hetzjagdbild: Ich bin vollständig eingekreist. Rund um mich stehen Herr Cardauns, Frau Kolporteuse Pauline Münchmeyer, Herr Advokat Gerlach, Pater Schmidt, Herr Lebius und Pater Pöllmann. Diese alle sind jederzeit schußbereit. Sie leugnen zwar den gegenseitigen Verkehr, geben sich aber in ihren Prozessen gegenseitig als Zeugen und Sachverständige an und helfen einander bei Sammlung von Beweismaterial gegen mich und bei der Anfertigung von Eingaben und Schriftsätzen für das Gericht. Der Ueberragendste von ihnen ist aber dieser Münchmeyersche Advokat, der alles und alle dirigiert, sogar die beiden Patres. Der unschädlichste und erfreulichste aber ist Herr Cardauns, der meines Wissens niemals zu dem Eingeständnis gebracht werden konnte, daß er meine Originalmanuskripte nicht besitze, kürzlich aber in Bonn in meiner Gegenwart vor dem beauftragten Richter als Zeuge zugeben mußte, daß er sie noch nie gesehen habe.

Ob mich die Dame Münchmeyer mit Hilfe ihrer fünf weltlichen und geistlichen Genossen zur Strecke bringen wird, ist eine schon längst entschiedene Frage. Kein Kenner der Verhältnisse stellt sie mehr auf. – —

Radebeul-Dresden, Oktober 1910.

Karl May.

IX. Schluß

Wie meine »Reiseerzählungen« nur Skizzen sind, so ist auch das vorliegende Werk nur Skizze. Es kann gar nichts anderes sein, weil das, was ich erzähle, noch nicht zu Ende ist und weil eine Menge mir auferzwungener Prozesse wie drohende Revolver auf mich gerichtet sind. Außerdem verhindern mich brutale Körperschmerzen, in der Weise zu schreiben, wie ich möchte. Zehn Jahre lang täglich viermal ganze Stöße von Briefen und Zeitungen erhalten, die von Gift und Hohn und Schadenfreude überfließen, das hält kein Simson und kein Herkules aus. Geist und Seele sind stark geblieben. Es hat sich in mir nicht das Geringste geändert. Mein Gottvertrauen und meine Menschenliebe sind nicht ins Wanken gekommen. Aber meinen Körper, den früher so unverwüstlich scheinenden, hat es endlich doch gepackt. Er will zusammenbrechen. Seit einem Jahre ist mir der natürliche Schlaf versagt. Will ich einmal einige Stunden ruhen, so muß ich zu künstlichen Mitteln, zu Schlafpulvern greifen, die nur betäuben, nicht aber unschädlich wirken. Auch essen kann ich nicht. Täglich nur einige Bissen, zu denen meine arme, gute Frau mich zwingt. Dafür aber Schmerzen, unaufhörliche, fürchterliche Nervenschmerzen, die des Nachts mich emporzerren und am Tage mir die Feder hundertmal aus der Hand reißen! Mir ist, als müsse ich ohne Unterlaß brüllen, um Hilfe schreien. Ich kann nicht liegen, nicht sitzen, nicht gehen und nicht stehen, und doch muß ich das alles. Ich möchte am liebsten sterben, sterben, sterben, und doch will ich das nicht und darf ich das nicht, weil meine Zeit noch nicht zu Ende ist. Ich muß meine Aufgabe lösen.

Meine Aufgabe? Ja, meine Aufgabe! Die habe ich endlich, endlich erkannt. Sie ist genau dieselbe, wie ich dachte, und aber doch eine ganz, ganz andere. Ich sagte bereits: Das Karl May-Problem ist, wie das Problem jedes andern Sterblichen, ein Menschheitsproblem im Einzelnen. Aber während die meisten Menschen nur dazu berufen sind, in ihrem kleinen, engen Kreise gewisse Phasen des großen Problems darzustellen, gibt es noch Andere, denen die schwere Aufgabe wird, ein Abbild desselben zwar auch nur im Kleinen, aber doch nicht im Einzelnen, sondern im Ganzen zu liefern. Die Vielen stellen Menschheitsteile, diese Wenigen aber stellen Menschheitsbilder dar. Die Vielen können ihren engen Kreis sauber halten; sie sind Dutzendmenschen; sie können sogar als Mustermenschen erscheinen. Den Wenigen aber ist die Tugend und die Sünde, die Reinheit und der Schmutz der ganzen Menschheit in gleichem Verhältnisse wie dieser zugeteilt; sie können berühmte Feldherren oder rohe Mörder, große Diplomaten oder berüchtigte Schwindler, segensreiche Finanzgenies oder niedrige Taschendiebe, niemals aber Mustermenschen werden. Ihnen ist nicht das wohltuende Glück der unbewußten Mittelmäßigkeit beschieden. Ist das Leben mächtiger als sie, so werden sie zwischen Tugend und Laster, zwischen Höhe und Tiefe, zwischen Jubel und Verzweiflung hin- und hergezerrt, bis sie über den Wolken zerstäuben oder in den Schluchten zerschellen. Sind sie stärker als das Leben und sind sie im Glücke geboren, so werden sie in stolzer Ruhe ihre leuchtenden Bahnen ziehen; kamen sie aber unter den Augen der Niedrigkeit, der Armut und der Not zur Welt, so werden sie zwar ihr Ziel erreichen, weil sie es erreichen müssen, aber der Widerstand, den sie zu überwinden haben, wird ein grausamer, ein unerbittlicher sein, und ehe sie, da oben angekommen, ihren Siegesruf erschallen lassen können, werden sie ermattet zusammenbrechen, um die Augen für diese Welt zu schließen.

Eigentlich sollte ein Jeder wissen, zu welcher von diesen Menschenarten er gehört, oder er sollte sich doch wenigstens verpflichtet fühlen, hierüber nachzudenken. Das habe ich getan, und ich bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß ich kein billiges, ungestörtes Durchschnittsglück zu beanspruchen hatte, sondern das Menschheitselend in seinen tiefsten Tiefen kennen lernen mußte, um mich ebenso beharrlich und ebenso mühevoll aus ihm emporzuarbeiten, wie die Menschheit Ströme von Schweiß und Blut und die Zeit von Jahrtausenden braucht, sich aus dem ihrigen zu erheben. Ebenso bin ich überzeugt, daß es mir beschieden war, dabei den hartnäckigen Widerstand zu finden, der sich mir auch heute noch entgegenstellt, und daß ich mich nicht über ihn beschweren darf, weil ich ihn mir ebenso selbst bereitet habe, wie die Menschheit schneller vorwärtskommen würde, wenn sie endlich aufhören wollte, sich ihren eigenen Weg mit Hindernissen zu belegen. Man sieht, daß ich keinen anderen, als nur mich selbst anklage.

Habe ich in diesem Buche einmal zu hart oder scharf gesprochen, bin ich unbillig oder unfügsam gewesen, so war dies keineswegs beabsichtigt oder gewollt, sondern die immer noch nicht ganz überwundene Anima ist es gewesen, die es mir diktierte. So lange sich der Mensch im Niedrigen bewegt, und das mußte ich in dieser meiner Lebensbeschreibung doch mehr als reichlich tun, hat das Niedrige Macht über ihn, und ich durfte nicht unwahr sein; ich mußte so schreiben, wie das Milieu es mit sich brachte. Nun ich aber zum Schlusse gelange und bessere, reinere Luft zu atmen beginne, bin ich auch reiner und freier in dem, was ich schreibe, und bekomme die Kraft zurück, alles das, was mich verbittern will, zu überwinden.

Und mich zu verbittern, war mehr als genugsam Grund vorhanden. Ich spreche da nur von den letztvergangenen zehn Jahren und den Begleiterscheinungen des Münchmeyerprozesses. Dieser wurde von Seiten meiner Gegner resp. ihres Rechtsanwalts Gerlach in einer Weise geführt, die ich vorher für vollständig unmöglich hielt. Ich ahnte nicht, in wie weitgehender Weise das Gesetz in dieser Beziehung den Anwalt schützt. Wenn es gilt, den Gegner in den Augen der Richter herabzusetzen, darf er sich erlauben, was sich sonst Niemand erlauben darf. Er steht unter dem Schutze des Paragraphen 193, denn er handelt im Interesse seines Klienten. Ich bringe eine Musterauswahl der Ausdrücke, die ich mir vom Münchmeyerischen Advokaten Dr. Gerlach gefallen lassen mußte, weil er sich ihrer in seiner Eigenschaft als Anwalt bediente:

Er beschuldigte mich »frecher Anzapfungen«, »unberechtigter Forderungen«, zahlreicher »Dreistigkeiten« und »faulen Zaubers«. Er nannte mich »raffiniert«, »frech«, »dreist«, »verleumderisch«, »pathologisch zur Unwahrheit reizend«, »Lügner«, »Lügenmay«, Renommist«, »Münchhausen«, »Aufschneider«, »Betrüger«, »Lump«, »Schwindler«, »Allerweltsschwindler«, »Einbrecher«, »Hochstabler« [sic], »Zuchthäusler« usw. usw. Ich frage: Sind dergleichen Beschimpfungen, selbst wenn sie die Wahrheit enthielten, im gewöhnlichen Leben erlaubt? Würde ein wirklich gebildeter Mann mit Einem, der sich ihrer schuldig macht, verkehren wollen? Nun, im Verkehr vor Gericht sind sie gestattet, denn ich habe diesen Anwalt auf sie hin wegen Beleidigung verklagt und bin abgewiesen worden. Aber noch mehr: Er erhob auf diese meine Klage hin Gegenklage gegen mich, und diese wurde nicht zurückgewiesen. Der Richter ist hieran völlig unschuldig; er kann nicht anders; das Gesetz verlangt es so! Eines Tages, als die Zeugenaussagen für die Münchmeyersche Partei nicht günstig ausgefallen waren, sagte dieser Anwalt zum Richter: »Aber es ist doch ganz unmöglich, daß ein vorbestrafter Mensch, wie May, den Prozeß gewinnen kann!« »Das haben Sie abzuwarten,« antwortete ihm der Richter. Ich stand dabei und mußte mir die Beleidigung gefallen lassen, denn das Gesetz erlaubte sie ihm. Das ist nun fast zehn Jahre lang so gegangen und geht noch heut in diesem Tone und in dieser Weise fort. Ein sehr hoch stehender Richter sagte, hierauf bezüglich, zu meinem Rechtsanwalt: »Niemals in meiner ganzen, langen Praxis ist mir eine Sache seelisch so nahe getreten, wie die von Karl May. Was muß dieser arme, alte Mann gelitten haben! Er hätte getrost hinzufügen können: »Was leidet er noch, und was wird er noch weiter leiden!« Dieser Richter kannte meine Vorstrafen genau; er hatte die hierüber vorhandenen Akten studiert. Ich gewann trotzdem und trotz aller gegnerischen Schmähungen den Prozeß in sämtlichen Instanzen, gewiß ein laut sprechender Beweis, daß der deutsche Richter sich durch anwaltliche Invektiven nicht beeinflussen läßt; aber ruhig anzuhören hatte ich sie doch und habe ich sie noch heut. Und sie wirken, wenn nicht auf das Urteil, so doch ganz bestimmt nach anderer Seite hin. Sie verrohen den Parteiverkehr und greifen aus dem Verhandlungszimmer hinaus in das öffentliche und hinein sogar in das private Leben. Man wird alle die beleidigenden Ausdrücke über mich, die ich oben angeführt habe, schon in den Zeitungen gelesen haben und ihnen ebenso auch im Privatverkehr begegnet sein. Das ist die notwendige Folge der Freiheiten, die jeder übelwollende, rücksichtslose Rechtsanwalt sich nehmen darf, wenn er einsieht, daß die Roheit ihn weiter führt als die Humanität. Er schreibt diese Roheiten in seine Schriftsätze und lanciert sie von da als beweiskräftiges Aktenmaterial hinaus in die Zeitungen. Oder er schickt sie zuerst in die Zeitungen und legt sie dann in gedruckter Form dem Gericht als Beweise vor, ohne zu sagen, daß sie von ihm stammen. Stehen einem derartigen Anwalte einige gleichgesinnte, von ihm gewonnene Blätter oder Blättchen zur Seite, so ist es ihm ein Leichtes, eine jede Existenz, und stehe sie noch so fest, in kurzer Zeit zu erschüttern oder wohl gar zu vernichten. »In den Zeitungen von ganz Deutschland kaput machen,« nennt man das. Und das Gesetz begünstigt dieses Treiben!

Es liegt mir da noch ein anderes, hochinteressantes Beispiel nahe, welches nichts weniger als empfehlend für mich klingt. Ich bringe es aber trotzdem, weil ich, wenn ich der Allgemeinheit nützen will, nicht fragen darf, ob ich mir selbst etwa dadurch schade. Meine erste Frau hatte die Frau eines Dresdener Schriftstellers beleidigt, welcher von Münchmeyers aus wußte, daß ich vorbestraft bin. Er rächte sich dadurch, daß er mich bei einem deutschen Fürsten denunzierte und ihm mitteilte, daß seine Verwandten meine Bücher läsen und mich auch persönlich besuchten. Der Fürst antwortete durch Schweigen. Da kam eine zweite Denunziation, und nun war der Fürst gezwungen, sich nach Dresden zu wenden, um zu erfahren, was mit meinen Vorstrafen sei. Er erhielt die eingehendste Auskunft. Es wurde ein Beamter nach Radebeul geschickt, um sich an Ort und Stelle zu erkundigen. Er erfuhr, daß meine Ehe keine glückliche sei, weshalb ich in meinen freien Stunden nicht zu Hause bleibe, und daß ich in meinen Büchern über Länder schreibe, in denen ich gar nicht gewesen sei; Alles, was ich da berichte, sei nicht wahr. Infolge dessen steht in den Dresdener Polizeiakten über mich verzeichnet, daß ich einen unsoliden Lebenswandel führe und ein literarischer Hochstabler [sic] sei. Das wurde dem Fürsten mitgeteilt, und einer der betreffenden Verwandten erzählte es mir bei nächster Gelegenheit sehr ausführlich wieder. Er wußte sehr wohl, was an der Sache war, bat mich aber um Diskretion, so daß ich gezwungen war, hierüber zu schweigen. Ich glaubte auch, schweigen zu können, weil ich annahm, daß derartige Polizeiakten zu den verschwiegendsten Dingen der Verwaltung gehören. Jetzt aber werden sie zu meinem Erstaunen von Lebius veröffentlicht und von meinen Gegnern entsprechend ausgebeutet. Wie kommt ein aus der Kirche ausgetretener Sozialdemokrat a. D. zu diesen geheimen Dresdener Polizeiakten? Das Gesetz gestattet es! Ganz selbstverständlich fühle ich mich nun nicht mehr zur Diskretion verpflichtet und werde darauf dringen, daß diese Akten revidiert und berichtigt werden.