Mit der 19. überarbeiteten Auflage von „Das Einmaleins der Entgeltabrechnung 2022“ halten Sie eine aktualisierte Ausgabe dieses Standardwerks in der Hand. Maßgebliche Informationen werden in einer übersichtlichen und leicht zu erfassenden Art und Weise dargestellt. Alles Wichtige für die tägliche Arbeit sowie besondere Hinweise sind wie folgt gekennzeichnet:
Wichtig
Zeigt Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen.
Vorsicht
Darstellungen mit besonderer Aussagekraft oder Stolperfallen in der Praxis.
Tipp
Hier erhalten Sie nützliche Tipps für die tägliche Arbeit.
Hinweis
Besondere Hinweise und Anmerkungen.
Beispiel
Eine Vielzahl von praktischen Beispielen soll Ihnen das Verständnis erleichtern.
Aufgabe
Hier sind Sie gefordert – im praktischen Teil des Buches.
Das „Einmaleins der Entgeltabrechnung“ ist ein Standardwerk für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Entgeltabrechnung und des Personalwesens. Es beantwortet in einfacher und verständlicher Weise viele Fragen, die sich mit der täglichen Personalarbeit befassen – angefangen beim Eintritt eines Arbeitnehmers bis hin zu dessen Austritt bzw. zum Übergang in die Rente. Zu den wichtigsten Fragen, die dieses Buch in anschaulicher Form und mit vielen Beispielen beantwortet, gehören:
Welche Regeln und gesetzlichen Vorgaben müssen bei einer Einstellung bzw. einem Austritt aus Sicht der Entgeltabrechnung beachtet werden?
Wie entsteht ein Bruttoentgelt? Welche unterschiedlichen Einkommensarten gibt es und welchen Einfluss haben Zeitfaktoren auf die Bezahlung?
Welche Abgaben werden erhoben? Wie werden diese berechnet und wer bekommt das Geld?
Welche Arbeiten sind bei der Nachbearbeitung der Entgeltabrechnung durchzuführen und welche Behörden/Organisationen sind wie zu informieren?
Welche Arbeiten sind im Umfeld der Entgeltabrechnung durchzuführen?
Im Folgenden werden Musterlösungen zu diesen Fragen in Form von ausführlichen Beispielen demonstriert und genau erläutert. Neben den Grundlagenthemen werden auch spezielle Anforderungen wie z. B. Minijobs, Altersversorgung u. v. a. besprochen.
Das „Einmaleins der Entgeltabrechnung“ ist somit nicht nur für Neueinsteiger gedacht, sondern bietet auch erfahrenen Praktikern die Möglichkeit, vorhandenes Wissen aufzufrischen bzw. zu vertiefen.
Aber nicht nur das Fachpersonal der Payroll muss über dieses Wissen verfügen, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Datenverarbeitung sind in dieser Hinsicht gefordert. Die modernen Datenverarbeitungssysteme setzen zwar bereits eine Vielzahl von gesetzlichen und tariflichen Vorgaben um, dennoch ist es unvermeidlich, dass bestimmte Feineinstellungen im Rahmen des Customizings vorgenommen werden. Die betriebsinternen Vorgaben eines Unternehmens, die sich in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsanweisungen, Individualverträgen etc. wiederfinden, müssen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften für das Personalabrechnungssystem aufbereitet werden. Als Beispiel sei hier die Umsetzung eines Arbeitszeitplans in einer Vollkontischicht angeführt. Diese umfasst Nachtarbeit und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen. Bei der Umsetzung muss demnach der extrem komplizierte § 3b des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden. Das Standardwerk „Einmaleins der Entgeltabrechnung“ befasst sich ausführlich mit diesem Thema und sollte deshalb in keiner Datenverarbeitungsabteilung fehlen.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalbetreuung und -verwaltung müssen sich vielfach mit Fragen aus dem Bereich der Entgeltabrechnung befassen. Bei der Gewährung von Bonuszahlungen, Sachleistungen sowie Entgeltzusätzen müssen die einschlägigen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften genauso beachtet werden wie bei einer Veränderung der Arbeitszeit oder bei einer Änderung des Beschäftigtenstatus. Auch hier bietet das Standardwerk „Einmaleins der Entgeltabrechnung“ umfassende Informationen.
Das Buch wird jährlich den neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst und stellt somit immer die Aktualität der Informationen sicher, die zudem durch ein Online-Update ergänzt werden. Es eignet sich sowohl zum Selbststudium als auch zur Vertiefung von Seminarbesuchen.
Das „Einmaleins der Entgeltabrechnung“ kann die Belastung und Herausforderung der Payroll etwas erleichtern, wird aber niemals einfache Antworten auf die eingangs gestellten Fragen bieten. Die Entgeltabrechnung ist und bleibt ein sehr komplexes Aufgabengebiet und erfordert motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren persönlicher Einsatz einen nicht zu unterschätzenden Wert für das Betriebsergebnis und das Betriebsklima hat. Dazu tragen auch die aktuellen Informationen bei, die durch weitere Veröffentlichungen aus dem Hause DATAKONTEXT gewährleistet werden. Als aktuelle Ergänzung zum Fachbuch empfiehlt sich die Fachzeitschrift „LOHN+GEHALT“ (www.lohnundgehalt-magazin.de).
In der 19. Auflage werden die Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 ausführlich behandelt und dargestellt. Die Erhöhung des Grundfreibetrags (Kap. 4.2) ist ebenso berücksichtigt wie die geänderten Werte in der Sozialversicherung (Kap. 4.3). Bei der Überlassung eines betrieblichen Firmenwagens an Arbeitnehmer sind die wichtigen gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Elektromobilität übersichtlich dargestellt (Kap. 9.6.17.5 und 9.6.21). Bereits in diesem Buch erwähnt werden die geplanten Änderungen der Bundesregierung – soweit diese bei Drucklegung bekannt waren. Die Checklisten am Ende des Buches sind ebenfalls aktualisiert. Zudem finden sich an einigen Stellen im Buch Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung, damit Sie auch hier keine Überraschungen erleben.
Somit sind Sie mit diesem Standardwerk bestens für die tägliche Praxis gerüstet.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen mit diesem Buch und freue mich über Ihre Anregungen.
Syke, den 02.01.2022
Markus Stier
A | |
AAG | Aufwendungsausgleichsgesetz |
AE | Arbeitsentgelt |
AG | Arbeitgeber |
AltEinkG | Alterseinkünftegesetz |
AN | Arbeitnehmer |
AO | Abgabenordnung |
AOK | Allgemeine Ortskrankenkasse |
ArEV | Arbeitsentgeltverordnung |
ATE | Auslandstätigkeitserlass |
ATZ | Altersteilzeit |
AV | Arbeitslosenversicherung |
Azubi | Auszubildende(r) |
B | |
BAB | Betriebsabrechnungsbogen |
bAV | Betriebliche Altersversorgung |
BBG | Beitragsbemessungsgrenze |
BDA | Bundesverband der Arbeitgeberverbände |
BEEG | Bundeserziehungsgeld- und Elternzeitgesetz |
BetrAVG | Betriebliches Altersvermögensgesetz |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGRS | Beitragsgruppenschlüssel |
BKK | Betriebskrankenkasse |
BMG | Bemessungsgrundlage |
BSG | Bundessozialgericht |
BFH | Bundesfinanzhof |
BUrlG | Bundesurlaubsgesetz |
BVerG | Bundesverfassungsgericht |
BVV | Beitragsverfahrensverordnung |
D | |
DEÜV | Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung |
d. h. | das heißt |
DV | Direktversicherung |
E | |
EAE | Einzelarbeitsentgelt |
EB | Einmalbezug |
EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz |
EK | Ersatzkasse |
ELStAM | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale |
ELSTER-DB | ELSTER-Datenbank |
EStG | Einkommensteuergesetz |
F | |
F | Faktor |
G | |
GAE | Gesamtarbeitsentgelt |
GoBD | Grundsätze der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen |
GewStG | Gewerbesteuergesetz |
ggf. | gegebenenfalls |
GKV | Gesetzliche Krankenversicherung |
H | |
HGB | Handelsgesetzbuch |
I | |
IKK | Innungskrankenkasse |
i. V. m. | in Verbindung mit |
J | |
JAE | Jahresarbeitsentgelt |
JAEG | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
K | |
KV | Krankenversicherung |
L | |
LJ | Lebensjahr |
LStDV | Lohnsteuerdurchführungsverordnung |
LStR | Lohnsteuerrichtlinien |
M | |
MuSchG | Mutterschutzgesetz |
P | |
PKV | Private Krankenversicherung |
PV | Pflegeversicherung |
R | |
RV | Rentenversicherung |
Rz. | Randziffer |
S | |
SFN | Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge |
SGB | Sozialgesetzbuch |
SolZ | Solidaritätszuschlag |
St-Tage | Steuertage |
SV | Sozialversicherung |
SvEV | Sozialversicherungsentgeltverordnung |
SV-Tage | Sozialversicherungstage |
T | |
TN | Teilnehmer |
U | |
u. a. | unter anderem |
UStG | Umsatzsteuergesetz |
usw. | und so weiter |
U1 | Umlage 1 |
U2 | Umlage 2 |
V | |
VermBG | Vermögensbildungsgesetz |
VFB | Versorgungsfreibetrag |
Z | |
z. B. | zum Beispiel |
ZPO | Zivilprozessordnung |
Abbildung 3.1: Sozialversicherungsausweis
Abbildung 4.1: Steuertarif
Abbildung 4.2: Ausdruck elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2022
Abbildung 6.1: Schaubild Abrechnung
Abbildung 6.2: Lohnkonto
Abbildung 6.3: Lohnjournal
Abbildung 6.4: Buchungsbeleg
Abbildung 6.5: Beitragsnachweis 2022 (Entwurf)
Abbildung 6.6: Lohnsteueranmeldung 2022
Abbildung 8.1: Mehrfacherkrankungen
Abbildung 9.1: Schaubild SFN-Zuschläge
Abbildung 10.1: Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte
Tabelle 4.1: Vergleich Einkommensteuer – Lohnsteuer; Basis ist die am 01.01.2022 verfügbare Lohnsteuerberechnung
Tabelle 4.2: Kirchensteuersätze
Tabelle 4.3: Kirchensteuerberechtigte Konfessionen
Tabelle 4.4: Eintragungen der Konfession
Tabelle 4.5: Prozentsätze bei Pauschalierung der Kirchensteuer
Tabelle 4.6: Übersicht Pauschalierungsmöglichkeiten
Tabelle 4.7: Pauschale Kirchensteuersätze (ohne detaillierte Landesregelungen)
Tabelle 5.1: Beitragssätze 2022
Tabelle 5.2: Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Tabelle 5.3: Personengruppenschlüssel
Tabelle 5.4: Beitragsgruppen
Tabelle 5.5: Beitragsgruppenschlüssel
Tabelle 5.6: Übersicht wählbare Krankenkassen
Tabelle 5.7: Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Tabelle 5.8: Checkliste KV-Pflicht/-Freiheit
Tabelle 5.9: Umlageversicherungspflicht
Tabelle 5.10: Meldegründe DEÜV
Tabelle 6.1: Fälligkeit SV-Beiträge 2022
Tabelle 9.1: Steuerfreie SFN-Zuschläge
Tabelle 10.1: Versicherungspflicht nach Rentenarten
Tabelle 12.1: Jahresendarbeiten
Wie in jedem Jahr müssen die Basiswerte auch zum 01.01.2022 wieder angepasst werden. Steuerlich sind dies u. a.:
Altersentlastungsbetrag,
Versorgungsfreibetrag,
Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Sozialversicherungsrechtlich wurden u. a. geändert:
Beitragsbemessungsgrenzen,
Jahresarbeitsentgeltgrenzen,
Arbeitgeberzuschuss zu KV und PV,
sonstige Rechengrößen,
einige Beitragssätze,
Sachbezugswerte.
Änderungen | Aktionen |
---|---|
Beitragsbemessungsgrenzen RV/AV-West: 84.600 € RV/AV-Ost: 81.000 € KV/PV: 58.050 € | Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert |
Beiträge RV: 18,60 % AV: 2,40 % PV: 3,05 % KV: 14,60 % | Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert, Nettolohnhochrechnungen anpassen |
Jahresarbeitsentgeltgrenze für am 31.12.2002 privat Versicherte: 58.050 € Sonstige: 64.350 € | Bei der Prüfung auf KV-Freiheit beachten, ggf. Reports oder Programme anpassen |
Beitragszuschuss zu privater KV, allgemein: 384,58 € privater KV, ohne Krankengeldanspruch: 370,07 € privater PV: 73,77 € Sachsen: 49,58 € | Rechenwerte in den Systemen aktualisieren |
Sachbezugswerte u. a. Frühstück: 1,87 € Mittagessen: 3,57 € Abendessen: 3,57 € | Lohnarten anpassen |
KV für Studenten und Praktikanten ab 01.10.2020: 76,85 € zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags | Lohnarten anpassen |
PV für Studenten und Praktikanten ab 01.10.2020: 22,94 € ohne Kinder ab 01.01.2022: 25,57 € | Lohnarten anpassen |
KV-Anwartschaftsversicherung: 48,03 € zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags | Lohnarten anpassen |
PV-Anwartschaftsversicherung: 10,04 € | Lohnarten anpassen |
Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (§ 3 Nr. 63 EStG) Höchstbetrag: 6.768 €/Jahr bzw. 564 €/Monat | Lohnarten anpassen; evtl. erhöhen die Mitarbeiter ihren Vertrag |
Altersentlastungsbetrag 14,4 %, max. 684 €/Jahr | Lohnarten anpassen |
Versorgungsfreibetrag 14,4 %, max. 1.080 €/Jahr | Lohnarten anpassen |
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 324 €/Jahr | Lohnarten anpassen |
Schwerbehindertenausgleichsabgabe 140 € bei 3 bis 5 % 245 € bei 2 bis 3 % 360 € bei 0 bis 2 % | keine Änderung |
Pfändungsfreigrenzen | |
für den Schuldner: 1.252,64 €/Monat für den ersten Unterhaltsberechtigten: 471,44 €/Monat | Tabelle seit 01.07.2021 |
für den zweiten bis fünften Unterhaltsberechtigten: 262,50 €/Monat Absolute Höchstgrenze gemäß § 850c Abs. 2 Satz 2 ZPO: 3.840,08 €/Monat | Neue Tabelle zum 01.07.2022 (Werte bei Druck noch nicht bekannt) |