Zur Springzeit setzen die Gezeitenströme z. T. deutlich stärker als zur Nippzeit.
1. In Gezeitenstromatlanten, Seehandbüchern,
2. in Seekarten aus Gezeitenstromtabellen, die bezogen sind auf die Hochwasserzeiten des dort genannten Bezugsortes.
Der Ort der Zahl liegt 2,3 m über Kartennull und kann trockenfallen.
WT – H = KT oder KT + H = WT (Lösung auch als Skizze möglich).
Um anhand der Gezeitentafel feststellen zu können, ob das Wasser steigt oder fällt.
Eine Skala zur Anzeige des Wasserstandes.
Der Wind kann Strömungen und Wasserstandsänderungen hervorrufen, die zu den Gezeitenströmen und den Gezeiten hinzutreten.
1. GPS arbeitet weltweit.
2. Die Positionsanzeige ist jederzeit verfügbar.
3. Der Positionsfehler ist gering.
1. GPS: 10–20 m bei einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95 %.
2. DGPS: 1–10 m bei einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95 %.
1. Bei Abschattung der GPS-Antenne.
2. In der Nähe von Flughäfen und in der Nähe von Fernsehsendern.
3. In der Nähe von Marineeinrichtungen.
4. Bei Nutzung von UKW-Geräten und anderen elektronischen/elektrischen Geräten an Bord.
Global Positioning System.
Durch Laufzeitmessungen von GPS-Signalen vom Satelliten zum Empfänger und damit durch Abstandsmessungen zu den Satelliten wird die Ortsbestimmung ermöglicht.
DGPS = Differential Global Positioning System.
Hierbei handelt es sich um eine regionale Verbesserung der Ortsbestimmung. Dabei werden von Referenzstationen über Funk Korrekturwerte für die GPS-Messwerte an die Schiffe übertragen.
1. Sie muss ringsum freie Sicht (ohne Abschattungen) haben.
2. Einwandfreie Erdung.
1. Die Position zur Zeit des Tastendrucks wird gespeichert.
2. Rechtweisende Peilung (rwP) und Distanz zu diesem Punkt werden angezeigt.
Das Schiff befindet sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % in einem Fehlerkreis von 100 m Radius um den beobachteten Ort. Also: jede 20.
Ortsbestimmung (5 %) ist ungenauer als ca. 100 m.
1. Durch den vom Empfänger angezeigten HDOP (horizontal dilution of precision = Satellitenverteilung).
2. Durch die vom Empfänger angezeigte Anzahl der getrackten Satelliten.
3. Durch Vergleich mit anderen Navigationssystemen und der Koppelposition.
Das Bezugssystem muss übereinstimmen. Dieses kann geschehen durch:
1. Auswahl und Einstellung des Kartenbezugssystems im Empfänger.
2. Manuelle Verschiebung des GPS-Ortes um die in der Seekarte angegebenen N/S- und E/WKorrektur.
3. Verwendung von Seekarten, die auf dem System WGS 84 beruhen.
Geographische Koordination eines anzusteuernden Punktes.
1. Globales Bezugssystem „World Geodetic System 1984“.
2. Mit diesem System (= Referenzellipsoid bei GPS) wird weltweit eine optimale Anpassung an die reale Form des gesamten Erdkörpers erreicht.
1. Durch Seegang und/oder Niederschlag,
2. durch falsche Bedienung,
3. durch zu große Entfernung,
4. durch Gieren des eigenen Fahrzeugs bei relativ vorausorientierter Radarstellung (head up).
1. Peilung eines Objektes gibt einen Peilstrahl als Standlinie.
2. Abstandsmessung mit dem VRM (Variable Range Marker) gibt einen Abstandskreis als Standlinie.
1. Kurze Impulslänge wählen.
2. Messbereich verkleinern.
AIS bezeichnet das automatische Identifizierungssystem (Automatic Identification System).
Alle ausgerüsteten Schiffe senden automatisch (also ohne Aufforderung und menschliches Eingreifen) in regelmäßigen kurzen Abständen ihre Identität und einen schiffsbezogenen Datensatz.
Außerdem können bei Bedarf sicherheitsrelevante Nachrichten („safety related messages“) von Bord oder von Landstationen gesendet werden.
Die Reichweite und Ausbreitungsbedingungen entsprechen denen von UKW. Bei Handelsschiffen kann man von 20 bis 30 sm ausgehen. Die Reichweite ist abhängig von der Antennenhöhe.
Unter bestimmten Umständen kann die Reichweite heraufgesetzt werden (z. B. mit Hilfe von „Relaisstationen“), wobei ggf. auch abschattende Hindernisse umgangen werden können.
– Statische Daten: ID, Rufzeichen, Länge und Breite des Schiffes u. a.
– Dynamische Daten (i. w. Sensordaten): UTC, Position, Heading, Kurs und Fahrt über Grund, ggf. Rate-of-turn, Fahrtstatus (z. B. Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Ankerlieger, manövrierbehindertes Fahrzeug.
– Reisebezogene Daten: Tiefgang, Zielort (Destination), ETA u. a.
Andere Fahrzeuge werden nur angezeigt, wenn das Fahrzeug auch sendet, d. h., wenn
1. das Fahrzeug mit AIS ausgerüstet ist,
2. das sendende Fahrzeug AIS nicht abgeschaltet hat (darf der Kapitän allerdings nur bei bestimmten zwingenden Gründen),
3. GPS aktiv ist und
4. aus Kapazitätsgründen (z. B. durch zu viele Schiffe in einem Seegebiet = „target overflow“) keine Fahrzeuge ausgeschlossen werden.
– Position:
Mit AIS wird zusätzlich zur GPS-Position eines Schiffes die Information übertragen, ob es sich um einen GPS- oder DGPS-Ort handelt. Ist die GPS-Position eines Schiffes falsch, wird diese falsche Position auf allen anderen Schiffen angezeigt.
– Manuell eingegebene Daten:
Es muss damit gerechnet werden, dass Zielort, Tiefgang, Fahrtstatus u. a. falsch sind, wenn sie – z. B. aus Nachlässigkeit – nicht von der Schiffsführung aufdatiert werden.
Sportfahrzeuge werden häufig auf den Radargeräten anderer Schiffe nicht sicher angezeigt bzw. die Anzeigen gehen im Seegangsclutter oder in der Informationsfülle unter. Da jetzt auf vielen Schiffen die AIS-Daten zusätzlich im Radar dargestellt werden, besteht die Gefahr, dass Sportfahrzeuge noch weniger auffällig sind, wenn sie nicht selbst mit AIS ausgerüstet sind.
Steuerkompass, Peilkompass, Lot, Log, Uhr.
1. Steuerkompass,
2. Peileinrichtung,
3. terrestrisches oder satellitengestütztes Funknavigationsgerät,
4. Log,
5. Lot,
6. Fernglas,
7. Barometer,
8. Weltempfänger für Rundfunk,
9. Seebücher und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten für das zu befahrende Seegebiet,
10. Logbuch,
11. Uhr/Zeitmesser.
1. Der Kugelkompass kann auch bei größerer Krängung noch als Messinstrument benutzt werden.
2. Die Kugelform verbessert die Ablesbarkeit der Kompassrose (Vergrößerungseffekt).
Veränderung des magnetischen Zustandes an Bord, z. B. Einbauten und Lageänderung von Ausrüstungsgegenständen.
Elektronische Geräte (z. B. Radio, Handy), magnetisierte Gegenstände (z. B.Werkzeug, Peilkompass) und Gleichstromleitungen in der Nähe des Kompasses.
Mindestens 1 Meter.
Bild: Wechsel der Gastlandflagge unter der Steuerbord-Saling vor dem Einlaufen in einen griechischen Hafen aus der Türkei kommend – bei deutscher Schiffsflagge.
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Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a., die nicht befahren werden dürfen.
Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brückenoder Decksdienstes behindert ist.
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder
0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können (z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).
Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h., allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.
1. Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
2. Diese dürfen nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren werden, aber unter Nutzung der vollen Breite des Einbahnweges.
Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
1. Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleger im Einsatz,
2. Bagger, Vermessungsfahrzeuge im Einsatz,
3. Versorger im Einsatz,
4. Flugzeugträger im Einsatz,
5. Minenräumfahrzeuge im Einsatz,
6. Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.
Das Fahrzeug muss jederzeit innerhalb einer solchen Entfernung zum Stehen gebracht werden können, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.
Fahrzeuge ab 12 m Länge.