Der Richter in mir

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Der Richter in mir
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René Münch

DER RICHTER IN MIR

Eine wahre Geschichte von Opfern und Tätern

Diese Geschichte dient der Aufarbeitung

Engelsdorfer Verlag

Leipzig

2015

Bibliografische Information durch die Deutsche Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Copyright (2015) Engelsdorfer Verlag Leipzig

Alle Rechte beim Autor

Hergestellt in Leipzig, Germany (EU)

www.engelsdorfer-verlag.de

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Vorwort

Sehr geehrter Herr Richter, heute nicht!

Gedicht

Akteneinsicht beim BStU Dresden

Zur Vorgeschichte der Familie Karge – die Familie meiner Mutter

Im russischen Sektor

Mein Aufenthalt im Haftkrankenhaus Klein-Meusdorf, 1962

Überführung

Gedicht

Auflistung Dauersäuglings-, Kinder-, Speziai- und Durchgangsheime sowie Jugendwerkhöfe in der DDR

Erster Bericht nach der Überführung aus dem Haftkrankenhaus

Am Klosterhof 1 in Dresden

Hausbesuch bei meiner Mutter

4 Bilder von Maria Merbitz, Halbschwester väterlicherseits

Halbbruder Ralf mütterlicherseits

Die Niederschrift

Als Minderjähriger im Kalten Krieg

Gedicht

Im Namen des Volkes

Rat des Stadtbezirkes Ost

Vorlage Vormundschaftsrat

Mal was Positives aus dieser Zeit

Weltfestspiele 1973 in Berlin

Ausschulungsantrag mit Beurteilung

Umerziehung

Gedicht

Fonds Heimerziehung – Erlebnisbericht

Das Familienpuzzle

Zeichnungen von mir

Ein paar Worte zum Schluss

Vorwort

In der vorliegenden psychologischen Aufarbeitung konfrontiere ich mich mit der Verfassung der DDR und belege, dass der Unrechtsstaat DDR gegen seine eigene Verfassung verstoßen hat, um Menschen psychisch hinzurichten. Ich habe mich mit Zeitzeugen unterhalten und berichte hier, wie es Betroffenen ging, als zum 13.08.1961 die Mauer hochgezogen wurde. Während dieser Aufarbeitung bleibt es nicht aus, dass ich in die Vergangenheit abtauche – jetzt bitte keine Angst, ich lebe im Hier und Jetzt und nicht in der Vergangenheit. Mir ist nicht die Vergangenheit an sich wichtig, sondern ihre Aufarbeitung. Ich schaue lieber in die Zukunft als zurück. Deshalb schließe ich die einzelnen Abschnitte dieses Buches mit kleinen Geschichten ab, in denen ich beschreibe, womit ich mich heute beziehungsweise im Augenblick beschäftige.

Seitdem ich denken und handeln kann, bin ich gezwungen, Entscheidungen, die mich und mein Leben betreffen, selbst zu fällen. Bis zu meinem einundfünfzigsten Lebensjahr gab es auf familiärer Seite niemanden, mit dem ich mich über Privates und Probleme unterhalten konnte. Warum das so war, beschreibe ich in meinem ersten Buch „Der Staat in der Republik“ – ich möchte mich in hier nicht wiederholen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen sich, wenn nötig, Rat und Unterstützung in der Familie holen. Das konnte ich nicht, und so habe ich mir in meinen Gedanken einen Richter eingerichtet, mit dem ich mich austausche. Für die meisten mag dies absurd klingen, doch mir blieb nichts anderes übrig, denn sonst wäre ich unter die Räder gekommen.

Der Richter in meinem Kopf ist sehr hart und hat stets versucht, mich als Verlierer dastehen zu lassen. Doch er kennt meine starre Haltung nicht, die mich dazu zwingt, verschiedene Instanzen gedanklich durchzugehen. Dabei betreibe ich auch Recherchen. Der Richter in mir kann mich hinrichten, mich als Verlierer dastehen lassen und dafür sorgen, dass es mir schlecht geht. Ich selbst hingegen kann entscheiden, ob ich das tue, was der Richter in mir verlangt, oder ob ich auf dem Weg durch die verschiedenen Instanzen dagegen ankämpfe.

Ich beginne meine Aufarbeitung mit Situationen, die mir als Kleinstkind widerfahren sind. Von dem Tag an, wo ich gezwungen war, selbst Entscheidungen zu treffen, geht es oft sehr hart zu, weil ich elternlos aufwachsen musste. Der Richter in mir spielte lange Jahre eine gewichtige Rolle, bis ich im Jahr 2013 mit einundfünfzig Jahren endlich meine Geschwister von väterlicher Seite gefunden habe. Der Leser wird auch erfahren, dass ich ein humorvoller, ja oft lustiger Mensch bin und nicht an Politikverdrossenheit leide. Heute agiert der Richter nur noch in einer untergeordneten Rolle.

Um alles realistisch erscheinen zu lassen, präsentiere ich, wie schon in meinem ersten Buch, Originaldokumente. Stempel, Anschriften und Unterschriften sind aus rechtlichen Gründen geschwärzt. Personen, die in den Geschichten eine Rolle spielen, agieren unter verfremdeten Namen – eine Ausnahme bilden meine Geschwister väterlicherseits. Es sind Zeichnungen von meiner großen Schwester und von mir zu sehen.

Dem Richter in mir habe ich bereits klargemacht, dass die Gründung der DDR und der Mauerbau völkerrechtswidrig waren, ebenso wie die Zwangsadoptionen, die aufgrund des Mauerbaus geschahen. Walter Ulbricht, zu dieser Zeit Chef der SED, verkündete in seinem bekanntesten Spruch: „Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten.“ Ich denke, dass sich die Menschen, als sie dies hörten, sicher fühlten und noch etwas Reisefreiheit genossen, ohne daran zu denken, dass der russische Sektor dichtgemacht wurde. An diesem 13.08.1961 stellte man Bürger vor vollendete Tatsachen, niemand konnte sich in dem geteilten Land mehr von A nach B bewegen, Bürger aus der damaligen Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden Eigentum der DDR und konnten nicht mehr zu ihren Familien und Angehörigen. Diejenigen, die es trotzdem wagten, wurden zersetzt und kamen in Strafvollzugsanstalten in der DDR. Ebenso ging es Gegnern des Mauerbaus und freiheitsliebenden Menschen.

Vielleicht gelingt es mir ja, den psychischen Mord an meiner Mutter mit diesem Buch aufzudecken und vor allem aufzuarbeiten – Dokumente vom Referat Jugendhilfe und dem MfS (Ministerium für Staatssicherheit) liegen mir vor. Der Spruch „Das war damals so“ klingt in meinen Ohren wie ein Freispruch für die Täter.

Ein Opfer bin ich nicht mehr, heute kämpfe ich um mein Recht!

Um während der Beschäftigung mit meiner Aufarbeitung nicht emotional abzugleiten, habe ich Emotionen auf Leinwand oder Karton gebracht und präsentiere diese hier. Zudem bringe ich vier Gedichte von Gerda Kocí mit ein. Gerda war damals Auszubildende im Dauersäuglingsheim Dresden, Weinbergstraße 2 und wollte in den Jahren 1961/62 Säuglingsschwester werden.

Eine Anmerkung zum Schluss: Die zahlreichen Akten, die mir für meine Aufarbeitung zur Verfügung standen, lagen größtenteils auf Pergamentpapier vor. In all den Jahren seit ihrem Entstehen hat jedoch die Qualität entsprechend gelitten und einige Passagen sind kaum lesbar. Es ist mir dennoch wichtig, die Dokumente hier zu zeigen, sind sie doch Zeugnis all dessen, was ich vom Tage meiner Geburt an erlebt habe.

Sehr geehrter Herr Richter, heute nicht!

Hallo, Herr Richter, ich muss schon sagen, dass Sie mich heute wieder nerven in meinem Oberstübchen. Sagen Sie mal, kann ich Sie duzen oder wollen Sie lieber mit „Sie“ angesprochen werden?

 

„Herr Münch“ klingt sehr förmlich, und da ich mich nun mal in deinem Kopf befinde und ein Teil von dir bin, können wir uns gern duzen.

Okay, du Richter, sei bitte nicht sauer auf mich, wenn ich Sie ab und zu sieze. Das muss immer dann sein, wenn Sie mich nerven und ich gerade nicht die Zeit habe, mich mit Ihnen zu unterhalten. Der Tag hat vierundzwanzig Stunden, und wenn ich zwei Stunden für Dich abzweige, ist das völlig ausreichend. Mehr Zeit mit dir würde mich überfordern. Abgemacht, du Richter?

Ist schon okay. René, sag mal, warum schreibst du über solch schreckliche Themen? Das alles ist doch mehr als zwanzig Jahre her.

Ja, Richter, das ist so eine Sache mit der Aufarbeitung. Da sind Dinge geschehen, über die heute noch geschwiegen wird, das hat was mit der Hemmschwelle zu tun. Wie soll ich dir das erzählen, Richter? Hör mir einfach zu und lass mich bitte auch ausreden. Alles, was ich zu DDR-Zeiten erlebt habe, schleppe ich nun schon mehr als fünfzig Jahre mit mir herum. Wenn ich davon mal was erzählen wollte, habe ich es lieber gelassen, denn das sind Tatsachen, die man belegen muss, damit sie dem, der zuhört, glaubwürdig erscheinen.

Stimmt, René, bezüglich der Glaubwürdigkeit gebe ich dir recht. Nun sag doch mal: Wie kam es dazu, dass du das Buch „Der Staat in der Republik“ geschrieben hast?

Okay – nerv! 2012 wurde der Fonds Heimerziehung für DDR-Heimkinder eingerichtet. He, dachte ich mir, als ich davon hörte, auch ich musste schon als Säugling damit leben, ein Heimkind zu sein. Ich kramte in meinen Unterlagen und fand einen alten Impfausweis, auf dem sich der Stempel von einem Dauersäuglingsheim befand. Ich fragte mich, ob der Stempel reichte, wahrscheinlich jedoch nicht. Ich beantragte meine Kinderheimakte und konnte es nicht glauben: Der Horrorkatalog war noch da, und ich durfte Kopien davon anfertigen. Was wollte ich mehr? Das Manuskript für mein Buch schwebte mir auch schon im Kopf herum, und das Einzige, was mir noch fehlte, waren Dokumente – Beweise.

Die haben dir also wirklich die Akte gezeigt und du konntest Kopien davon machen?

Ja, Richter, das haben sie. Ich musste da zwar etwas Druck machen, aber es hat sich gelohnt und ich konnte damit beginnen, meinen Kopf leer zu schreiben und das Gewesene aufzuarbeiten. Ich wollte das alles schon immer mal aufschreiben und ein Buch rausbringen. Wenn ich so etwas zu DDR-Zeiten geschrieben hätte, dann wäre ich in das Gelbe Elend (Stasi-Gefängnis) nach Bautzen gekommen – oder woanders hin. Schon meine Mutter hatte man wie einen Staatsfeind behandelt, und als ich ihr im Alter von achtzehn Jahren begegnete, verging mir der Gedanke daran, ein Buch über eine DDR-Diktatur zu schreiben. Heute ist das anders, da kann ich es. Natürlich bin ich einigen Menschen mit Sicherheit ein Dorn im Auge, aber nun ja, da müssen sie halt durch!

René, wenn es der Aufarbeitung dienlich ist und du anderen helfen kannst, ziehe ich vor dir den Hut.

Danke, Richter.

Ja, und nun sag mal, warum schreibst du dieses Buch jetzt ausgerechnet mit mir? Ich habe dich doch, seit du denken und handeln kannst, ziemlich bösartig auf falsche Fährten gelockt.

Ach, Richter, wenn du wüsstest, dass du da oben in meinen Kopf nicht allein bist, dass da nämlich noch drei andere sind, die lustiger sind als du, würdest du vielleicht gleich toben und dich fragen: Was wollen die, und wieso bin ich nicht allein?

Du sagst mir erst jetzt, dass ich in deinem Oberstübchen nicht allein bin?

Ach, Richter, fang jetzt keinen Streit an. Du hast mich nicht danach gefragt und ich fühlte mich nicht dazu verpflichtet, es dir zu sagen. Weißt du, Richter, du bist nur ein Teil von mir wie die anderen drei auch, und mit dir gehe ich lieber Instanzen durch, um mich nicht selbst psychisch hinzurichten. Ich brauche dich. Du bist mir schon oft eine gute Hilfe gewesen, gerade im Umgang mit den Behörden und Ämtern, die immer noch glauben, dass es die DDR noch gibt, zumindest glauben es diejenigen Mitarbeiter, die man nach der Wende übernommen hat.

Ach, komm, René, hör mal auf, so zu denken. Und ja, durch mich bist du ein Kämpfer geworden, obwohl ich dich auch gern mal aufs Glatteis geführt und dir viele Steine in den Weg gelegt habe.

Gut, dass du das zugibst. Genau deswegen gibt es ja die anderen drei da oben. Die helfen mir dann schon, die Steine aus dem Weg zu schaffen, egal ob die von dir oder von einer Behörde dort hingelegt worden sind. Herr Richter, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du ins Negative abgleitest und mich wütend machen willst. Doch bedenke: Das geht nicht mehr so einfach, wie du es gern hättest. In den letzten drei Jahren hat sich einiges geändert.

Sage mal, René, wenn man über solche Geschehnisse schreibt, muss man doch seine Hemmschwelle überschritten haben, oder?

Ja, Richter, das habe ich auch. Nachdem ich mir Kopien von der Kinderheimakte gemacht und mich damit beschäftigt hatte, nahm ich mir vor, erst einmal den Kopf leer zu schreiben und alles zu dokumentieren. Ach, ich sehe gerade, dass ich meine Fenster mal wieder putzen müsste. Wenn ich mich recht erinnere, waren sie letztes Jahr im September schon dran, und jetzt haben wir August! Ja, wenn ich die Scheiben so betrachte, muss das jetzt sein – die Fliege vom letzten Jahr ist auch noch da, nur fliegt sie nicht mehr.

Herr Münch, Sie sind ein Spielverderber!

Herr Richter, das ist für mich kein Spiel. Für heute bitte ich mir im Oberstübchen Ruhe aus. Gern können wir uns morgen wieder unterhalten, wenn wir mit dem Manuskript „Der Richter in mir“ beginnen.

Ihr Wort mein Segen, doch wenn ich etwas weiß oder etwas mit Ihnen besprechen möchte, dann melde ich mich gern ohne Ankündigung.

Etwas anderes bin ich doch sowieso nicht von Ihnen gewohnt. Bitte seien Sie nicht sauer, wenn ich Sie jetzt auffordere, für heute Ihre Klappe zu halten. Morgen beginnen wir mit einer kleinen Vorgeschichte zur Einleitung, da brauche ich Sie – nein: dich – dann.

Okay, René. Eine Frage oder Bemerkung hätte ich da aber noch …

Nein, für heute ist Schluss. Meine Fenster rufen und die Fliege muss weg. Bis morgen!

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik [vom 7. Oktober 1949]

Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit anderen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.

A. Grundlagen der Staatsgewalt

ARTIKEL 1

(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.

(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.

(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.

(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

ARTIKEL 10

(1) Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden.

(2) Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden.

(3) Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.

Gedicht

Der Staat hatte immer das Recht

wie er mit dir verfuhr

er machte dich als Kind zum Knecht

gab vor die Lebensspur

der Mutter eben erst entschlüpft

nahm man dich ihr schon weg

hat dir ein anderes Ziel geknüpft

der Staat bestimmt den Zweck.

Gelitten haben Seelen

das war dem Staat egal

wenn Peiniger auch quälen

sie waren groß an Zahl

sie wiesen dir die Richtung

die du zu gehen hast

des Willens strikte Bändigung

die hat man dir verpasst.

Die Seelen all der Kinder

die sind nun klein und krumm

doch immer noch vorhanden

die Peiniger sind stumm.

Denn in den Akten finden

die Kinder, wer es war

man will sie wieder binden

den Tätern droht Gefahr

sie sind, so meinen sie,

noch heute doch im Recht

die Meinung änderte sich nicht

IHR Staat war doch nicht schlecht!?

(Gerda Kocí)

Akteneinsicht beim BStU Dresden

Bevor ich mit der Aufarbeitung beginnen konnte, benötige ich noch weit mehr Material als nur meine Kinderheimakte. Mir fehlte noch die Einsicht in meine Stasi-Akte und die meiner Mutter. Mir war bekannt, dass das MfS und das Referat Jugendhilfe wie mit einer Axt durch den Wald durch die Familie von mütterlicher und väterlicher Seite gegangen sind.

René, nun fang an zu erzählen und halte dich nicht gleich zu Beginn mit ewigen Wortspielereien auf.

Klappe jetzt, und hör mir zu, sonst nimmt das Kapitel kein Ende. Im Jahr 2010 beantragte ich Akteneinsicht beim BStU, dem Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Außenstelle Dresden, worauf ich zunächst eine Eingangsbestätigung erhielt. Das hörte sich dann so an:

„Sehr geehrter Herr Münch, mit meinem Schreiben vom 06.05.2010 erhielten Sie die Auskunft, dass Sie in den seinerzeit vorhandenen und erschlossenen Karteien des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Ihren Personalien auf einer Karteikarte zwar erfasst waren, aber keine Unterlagen ermittelt werden konnten.


So sieht die Karteikarte aus, wenn man bei VEB Horch und Guck registriert war.

Aufgrund Ihres erneuten Antrags auf Akteneinsicht wurden nochmals umfangreiche und aufwendige Recherchen in der Zentralstelle Berlin und der Außenstelle Dresden durchgeführt. Diese Recherchen haben keine Hinweise auf Unterlagen ergeben, die über die Ihnen bereits bekannten hinausgehen. Da die Erschließung der Archive inzwischen weit fortgeschritten ist, gehe ich davon aus, dass auch in Zukunft zu Ihrer Person keine weiteren Unterlagen aufzufinden sind.“

René, die wollen nicht, dass Dinge, die dich betreffen, ans Tageslicht kommen.

Ach, mach mich jetzt mal nicht verrückt, Richter. Wenn das so ist, muss der BStU Dresden damit klarkommen. Hier geht es um mich, meine Gesundheit und meine Familie. Ich wurde 1962 geboren und nicht 1990, als man das MfS abgewickelt hat. Da ich aufgrund der Kinderheimakte nun auch das genaue Geburtsdatum meiner Mutter und meines Vaters kannte, konnte ich nach Vorlage der Sterbeurkunden die entsprechenden Akten beantragen. Am 18.04.2013 erhielt ich folgende Mitteilung: „Mit oben genanntem Antrag haben Sie Zugang zu betreffenden Informationen in Unterlagen zu anderen Personen beantragt. Dies gilt als Antrag eines Dritten im Sinne des § 6 Abs. 7 Stasi-Unterlagen-Gesetz.“

Andere Personen sind doch deine Eltern, René.

Ich weiß, Richter.

Am 11.06.2014 kam diese Information: „Sie haben Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beantragt, die möglicherweise zu Ihrer verstorbenen Mutter vorhanden sind. Sie werden in Kürze über Art und Umfang der zu dem Antrag aufgefundenen Unterlagen informiert. Sobald die eventuell vorhandenen Unterlagen für Sie aufbereitet sind, setze ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung. Bitte haben Sie dafür Verständnis.“ Jetzt kommt der Akt am 09.09.2014, der einen schon mit Flashbacks versorgen kann: „Die Recherchen haben ergeben, dass Informationen zu Ihrer Person als Dritter im Sinne des § 6 Abs. 7 Stasi-Unterlagen-Gesetz vorliegen. Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 ff. Stasi-Unterlagen-Gesetz haben Sie nur zu dem Teil der Unterlagen Zugang, der Informationen zu Ihrer Person enthält. Diese Unterlagen haben einen Umfang von 3 Seiten.“

 

Respekt vor dem BStU Dresden, kann ich dazu nur sagen, René!

Ich sehe das anders, du Nase. Aber Geduld bitte, der Kampf mit dem BStU Dresden ist noch nicht vorbei. Also hör hin – und Kommentare bitte zum Schluss! „Um einen schnellen Zugang zu ermöglichen, sende ich Ihnen Kopien dieser Unterlagen zu.“

Sag mal, René, hattest du nicht um Akteneinsicht gebeten?

Ja, sicher hatte ich das, und einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht habe ich auch. Die müssten sich vielleicht mal schulen lassen, die Mitarbeiter vom BStU Dresden. Ich gebe da sehr gern Tipps zum Thema „Akteneinsicht“:

Akteneinsicht für nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen

Die Akten vermisster oder verstorbener Personen sind in der Regel nicht zugänglich. Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Nahe Angehörige sind Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister; unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch adoptierte Kinder und deren leibliche Eltern dazu. Sind keine nahen Angehörigen mehr vorhanden, können auch Verwandte bis zum dritten Grad (also Großeltern, Urenkel, Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen) Anträge stellen.

Die genannten nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen, dass sie mit Hilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten.

Die Angehörigen bis zum dritten Grad können, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind, Akteneinsicht beantragen, wenn es ausschließlich um

- Fragen der Rehabilitierung,

- den Schutz des Persönlichkeitsrechts, insbesondere zur Klärung einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst,

- die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person geht.

Der Nachweis, dass der Angehörige vermisst oder verstorben ist und der Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses sind dem Antrag beizufügen. Angehörige bis zum dritten Grad müssen zudem den Nachweis erbringen, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind.

Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen des glaubhaft gemachten berechtigten Interesses bzw. glaubhaft gemachten Zwecks zur Verfügung gestellt werden und soweit keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Vermissten oder Verstorbenen oder anderer Personen (z. B. anderer Angehöriger) beeinträchtigt werden.

Die Klärung gegenwärtiger vermögensrechtlicher Fragen, sonstiger Familienstreitigkeiten sowie die Klärung der eigenen Abstammung oder die Suche nach leiblichen Eltern begründen kein Recht auf Zugang zu eventuell vorhandenen Unterlagen, da es hier an dem vom Gesetzgeber geforderten Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes fehlt.

Richter, ich glaube, der BStU Dresden mag mich nicht. Immer dann, wenn ich persönlich dort Anträge und Unterlagen eingereicht habe, bekam die Sachbearbeiterin ein schlechtes Gewissen und einen roten Kopf. Das gibt mir schon zu denken. Warum das so sein könnte, erfährt der Leser in meinem Buch.

Ich helfe dir bei der Aufarbeitung, René.

Ja, doch bitte lass uns nicht alles auf einmal angehen, sondern Schritt für Schritt. Ich will ja meine Mutter und mich rehabilitieren lassen, da zählen Fakten und knallharte Recherchen. Hier geht es schließlich um psychischen Mord, weswegen sich auch der BStU Dresden scheut, mit mir eine vernünftige Akteneinsicht durchzuführen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Mittlerweile nerve ich die beim BStU Dresden. Und siehe da: Am 30.09.2014 bekam ich erneut Post. Darin bittet mich die Außenstelle Dresden, folgende Angaben über meinen Fall betreffende Täter zu machen: das genaue Geburtsdatum, den Geburtsort sowie Wohn- und andere Orte, die für die Recherchen in Frage kommen. Lieber BStU Dresden, ich habe nicht einmal die Handynummern von den Tätern, die ich Ihnen benannt habe, die werden sich auch hüten, mir die Daten freiwillig zu geben, und zum Schnüffler lasse ich mich nicht machen. Mir blieb nichts anderes übrig, als eine Liste von mir bekannten Tätern zu erstellen mit ihrer jeweiligen Funktion, die sie zu DDR-Zeiten innehatten. Es begann mit den Mitarbeitern der Abteilung Volksbildung und endete mit dem ABV (Abschnittsbevollmächtigten), das Ganze versehen mit einem Eingangsstempel vom 23.09.2014. Seitdem herrscht Funkstille zwischen dem BStU Dresden und mir. Wie so eine Anonymisierung des BStU ausschaut, erfährt der Leser auf den nächsten Seiten.

René, jetzt hol doch mal Luft! Du platzt ja gleich.

So schlimm ist das nun auch nicht! Es hindert mich nur an der Aufarbeitung, wenn mir die Akteneinsicht verwehrt wird, aus was für Gründen auch immer.

Ich merke schon, das Thema nervt dich, richtig? Doch wat mut, dat mut, mien Jung!

Klasse rübergebracht, du Held. Klappe jetzt!

René, du hast doch die Unterlagen vom Haftkrankenhaus ungeschwärzt bekommen. Den Rest findest du in der Kinderheimakte mit Hinweisen auf die Täter. Da pfeif mal für eine kurze Zeit auf den BStU Dresden und hau in die Tasten.

Richter, wenn ich dich nicht hätte!

Ja, was wäre dann?

Die Frage kann ich dir nicht beantworten, ich kenne es ja nur mit dir und den drei anderen da oben. Als Nächstes gibt es erst einmal eine kurze Vorgeschichte, damit man sich hineinversetzen kann, wie alles begann und wo meine Mutter aufgewachsen ist, bis sie 1955 in den russischen Sektor kam.