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Die Prinzen von Orleans

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Ein anderes Decret der provisorischen Regierung vom 26. hatte verfügt: »1) Die in Paris zum 22. Febr. zahlbar gewesenen und verfallenen und bis einschließlich 15. März verfallenden Handelspapiere werden um zehn Tage in der Art prorogirt, daß die am 22. Febr. verfallenen nicht eher als am 3. März 2c. zahlbar werden. 2) Alle Proteste, Bürgschaften und im Art. 1 einbegriffene Verschreibungen sind ebenfalls auf zehn Tage suspendiert und prorogirt. 3) Der Finanzminister ist ganz besonders mit Vollziehung dieses Decrets beauftragt. So geschehen im Stadthause, dem Sitze der provisorischen Regierung der Republik, am 26. Febr. 1848«

Selbst der Erzbischof von Paris schloß sich der Bewegung an. Er besuchte das Hotel Dieu, die Charité und das Hospital von Beaujou in Begleitung seiner Großvicare und mehrer Geistlicher, um den Verwundeten seinen Segen und die Tröstungen der Religion zu spenden, und ordnete ausdrücklich an, daß kein Pfarrer seine Kirche, wenn sie für Verwundete in Anspruch genommen werden sollte, verweigern dürfe. »Angesichts des großen Ereignisses, dessen Schauplatz die Hauptstadt war, – sagt er in seinem Hirten briefe, – ist unsere erste Bewegung gewesen, zu weinen über das Loos der Opfer, welche der Tod auf so unvorhergesehene Weise ereilte. Wir beweinen sie Alle, weil sie unsere Brüder sind, weil sie uns abermals überzeugt haben, von all der Uneigennützigkeit, der Achtung vor dem Eigenthum und den großmüthigen Gefühlen im Herzen der Bewohner von Paris. [ 125 ] Wir dürfen uns aber nicht darauf beschränken Thränen zu vergießen. Beten wollen wir für Alle, die im Kampf erlagen. Gott bitten wollen wir, daß er ihnen den Ort der Erquickung aufhue, des Lichtes und des Friedens. Demnach wollen Sie so rasch wie möglich einen feierlichen Gottesdienst mit allem von den Hilfsmitteln Ihrer Kirche gestatteten Pomp abhalten lassen. Die zu haltende Messe ist die in die obitus mit dem Gebete pro pluribus defunctis c.« Schließlich ward noch eine Collecte für die armen Familien der Getödteten und Verwundeten angeordnet.

In Folge der Zertrümmerung einer Maschinenpresse erließen eine Anzahl Arbeiter im Einklang mit dem Herausgeber des Atelier und Mitgliede der provisorischen Regierung, Hrn. Albert, einen Aufruf an die Arbeiter des Inhaltes: »Brüder! Wir vernehmen, daß mitten in der Freude des Triumphs, einige der Unsrigen, mißleitet durch treulose Rathschläge, den Ruhm unserer Revolution durch Excesse beflecken wollen, welche wir mit aller unserer Energie mißbilligen. Sie wollen die mechanischen Pressen zertrümmern. Brüder! Die Leute haben Unrecht! Wir leiden so gut wie sie von den Störungen, welche die Einführung des Maschinenwesens in die Industrie herbeigeführt hat; aber statt uns an die Erfindungen zu halten, welche die Arbeit abkürzen und die Production vervielfältigen, klagen wir mit unsern Schmerzen die egoistischen und unvorsorgenden Regierungen an. Es kann in Zukunft nicht so bleiben. Also Achtung vor den Maschinen! Uebrigens die mechanifchen Pressen angreifen, das hieße die Revolution hindern, ihre Stimme ersticken, das hieße, bei dem ernsten Umständen, unter denen wir uns befinden, die Thaten schlechter Bürger verrichten!«

Der Maire von Paris, Hr. Garnier-Pages, machte [ 126 ] an demselben Tage bekannt, daß er vernommen: »es denke ein Theil seiner Mitbürger an Zerstörung der königl. Residenzen, um die letzten Spuren der Tyrannei verschwinden zu machen. Allein diese Gebäude seien fortan Besizthum der Nation und sollten nach einem Beschlusse der provisorischen Regierung verkauft und der Erlös zur Erleichterung der Opfer der glorreich vollbrachten Revolution und Entschädigung der Arbeiter und des Handels verwendet werden. Daher möchten alle guten Bürger eingedenk seien, daß die Nationalgebäude unter der Obhut des Volks sich befänden.«

Unter der Masse der am 26. Febr. noch veröffentlichten Proclamationen heben wir noch Folgende hervor:

1) Französische Republik. (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.) Die provisorische Regierung, unterrichtet, daß Missethäter sich auf verschiedene Punkte begeben haben, um das öffentliche und Privateigenthum zu zerstören, Brücken einzuäschern, die für die Proviantirung von Paris so wichtigen: Hauptstraßen abzuschneiden und die Eisenbahn unfahrbar zu machen, erklärt: das öffentliche und Privateigenthum, die Brücken, Straßen, Eisenbahnen und Monumente sind unter den besondern Schutz der Republik (sauvegarde de la république) gestellt. Wer auf solchen Angriffen ertappt wird, ist augenblicklich zu verhaften und nach aller Strenge der Gesetze zu bestrafen 2c. Bürger! Die Zerstörung des Eigenthums ist immer eine schändliche Handlung: unter den gegenwärtigen Umständen ist es ein Verrath an der Republik. Gewährt uns also kräftige, thätige Unterstützung. Indem Ihr Euch selbst vertheidigt, vertheidigt Ihr zugleich das heilige Interesse des Vaterlandes. Die Mitglieder der provisorischen Regierung.

2) Enttäuschung aller Prätendenten. Franz Republik. F. G. B.! Bürger! Das Königthum, in welcher [ 127 ] Form es sei, ist abgeschafft. Keinen Legitimismus, keinen Bonapartismus, keine Regentschaft mehr. Die provisorische Regierung hat alle Maßregeln ergriffen, um die Rückkehr der alten, wie die Einsetzung der neuen Dynastie unmöglich zu machen. Die Republik ist verkündet, das Volk vereinigt. Alle Forts, welche die Hauptstadt umgeben, sind in unsern Händen. Die tapfere Garnison von Vincennes ist eine Garnion von Brüdern. Behalten wir mit Achtung jene alte republikanische Fahne, deren Farben mit unseren Vätern die Welt durcheilten. Zeigen wir, daß dieses Sinnbild der Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit auch das Sinnbild der Ordnung sey, die nun wirklich und dauerhaft ist, da die Gerechtigkeit ihre Grundlage und das gesamte Volk für sie wirksam ist. Das Volk hat schon eingesehen, daß die Verproviantirung von Paris freieren Verkehr auf den Straßen erheischt und die Hände, welche die Barrikaden errichteten, öffneten Zwischenräume, breit genug, um Lebensmittel durchzulassen. Folge man diesem Beispiel überall; möge Paris bald wieder den gewöhnten Anblick darbieten und der Handel Thätigkeit und Vertrauen wiedererhalten; das Volk schütze zu gleicher Zeit die Erhaltung seiner Rechte und fahre wie bisher fort, die öffentliche Ruhe und Sicherheit zu behandhaben.

3) Die provisorische Regierung verordnet die sofortige Errichtung von Nationalwerkstätten. Der Nationalbautenminister ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

4) Ermahnung an das Volk, darüber zu wachen, daß an den Staatsgebäuden keine Rache ausgeübt werde.

5) Buchez, Adjunkt des Maires von Paris, erklärt, daß die Haupteinnahme der Stadt Paris in dem Octroi bestehe. Obgleich nun die Abänderung dieser Steuer schon beschlossen worden, weil sie am härtesten auf dem Volk (dem [128 ] Hauptconsumenten) laste, so müsse er doch auf deren vorläufige Beibehaltung dringen, weil sonst Paris die zerstörten Brücken, Straßenverbindungen u.s.w., unmöglich aus seiner Gemeindekasse sofort wieder herstellen lassen könnte.

Eine andere Verfügung organisierte die bereits oben erwähnte mobile Nationalgarde, meist aus Arbeitern. Sie besteht aus 24 Bataillonen (Nr. 1—24), so daß immer zwei auf jedes Arrondissement von Paris kommen. Jedes Bataillon hat 1058 M., in 8 Compagnien, deren jede aus 131 M. besteht, wozu noch der Stab (état major) kommt, der 15 Personen zählt. Diese Nationalgardisten bestehen aus Freiwilligen von 16—30 Jahren. Zu Anfang wurden jedoch die Corporale und Sergeanten zur Hälfte aus der Linie hinüber versetzt, die andere Hälfte jedoch von den Freiwilligen aus ihrer Mitte gewählt. Die Fouriere wurden aus den Freiwilligen genommen, welche schreiben und rechnen konnten, Feldwebel vorerst aus den Linientruppen. Bataillonschefs, Capitains, Lieutenants und Unterlieutenants wurden von den Freiwilligen unter dem Vorsitze des Maires gewählt, der dem Arrondissement vorsteht, wozu das Bataillon gehörte. Einige andere Offiziere wurden aus der Linie genommen. Der Sold, der »nur als Entschädigung, nicht als Bezahlung betrachtet wird,« ist für die Corporale und Unteroffiziere eben wie für die Gemeinen 1 Fr. 50 Cent. täglich. Der Generalstab besteht aus einem Chef d'Escadron desselben und aus 4 und nach Befinden aus einer größeren Anzahl Offizieren, welche hierdurch wie die Anderen, die aus der Armee hierher versetzt werden, Anspruch auf Beförderung in der Armee erhalten. Die Disciplin wird von den Nationalgardisten selbst beaufsichtigt (sauve gardée). Jede Strafe über 24 Stunden Arrest wird von Disciplinarräthen ausgesprochen. Diese bestehen für jede Compagnie aus 5, für jedes Bataillon aus 7 Mitgliedern, welche durch, [ 129 ] das Loos bestimmt und auf eben diese Weise jeden Monat erneuert werden. Die Strafen werden durch die Mehrzahl in dem der Compagnie vorgesetzten Rathe verfügt und dann von dem des Bataillons verworfen, vermindert oder bestätigt. Wo die Vergehen mehr als Disciplinarstrafen erfordern und bis zur Ausschließung aus dem Corps gehen, werden sie von der Compagnie selbst, in einer Versammlung wo mehr als zwei Drittheilen derselben anwesend sein müssen, durch die Mehrzahl bestimmt. Das Engagement gilt auf ein Jahr und einen Tag, und kann nur durch eine Gesetzesentscheidung der Regierung, welche die bewegliche Nationalgarde auflöst oder vermindert, aufgehoben werden.

Alle Soldaten von der Linie, die sich in Paris befanden, und deren Corps noch nicht organisiert waren, erhielten den Befehl mit der Nationalgarde und den bewaffneten Bürgern die Wachen zu beziehen. Alle Angestellte an den Ministerien hatten sich in Waffen auf ihre Bureaux zu begeben, um Fremde zu verhindern in strafbaren Absichten hinein zu dringen. Diejenigen Angestellten, welche binnen drei Tagen nicht erschienen waren, wurden abgesetzt. Im Finanzministerium wurde allen Angestellten ihr Gehalt ausbezahlt.

In den Tuilerien soll man mehr als 100 Millionen an Bankscheinen vorgefunden haben. Das Grundeigenthum der Familie Ludwig Philipps ward vorläufig als gemeinsames Nationalgut erklärt, wird aber einstweilen bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung sequestrirt.

 

Das Fort von Vincennes hatte sich auf die erste Anforderung ergeben.

Am 26. Febr. um 1 Uhr holte ein Volkshaufe von 800 M. den Repräsentanten Lambert in Belleville zu dessen Wegnahme dahin ab; um 2 Uhr langte man vor den Thoren des Forts an; die Garnison erschien auf den Wällen und die Thore wurden [ 130 ] geöffnet. Was haben nun alle die jahrelangen kostspieligen Festungen genutzte Canonville mit seinen ungeheuren Wällen, Vincennes mit seinen 60.000 Flinten und seinen Kanonen, zahlreich genug um eine Armee damit zu versehen, und so nahe gelegen, daß halb Paris von da aus bestrichen werden konnte, und Mont Valerien, das Riesenfort, das aus dem blauen Himmel ins Land hinausragt, und vor dessen Anblick man unwillkürlich zusammenschauert? Und alle die Forts und der 15 Stunden lange Ringwall, was waren sie anders als Spielwerke, womit sich die Phantasie des schwachen Greises wiegte und beruhigte.

Wir theilen nun die in ununterbrochener Folge erschie- nene Proclamationen im Auszuge mit, die wichtigsten dersel- ben haben wir bereits in extenso gegeben, fiel bilden in ihrem Zusammenhange die wahre Geschichte des Tages:

1) General Subervic ist Kriegsminister. —

2) General Bedeau ist Commandant der ersten Division der Armee. —

3) Die sämmtlichen 13 Legionen der Pariser Nationalgarde werden die Revue passiren. —

4) Verkündigung der Unterwerfung sämmtlicher Forts um Paris. —

5) Telegraphische Depesche aus Dijon: die Republik ist proclamiert. Ebenso in Rouen und Havre. —

6) Der Maire des dritten Arrondissements fordert die Handelsleute auf, ihre Läden wieder zu öffnen. —

7) Da mehrere Buchdrucker-Schnellpressen von Arbeitern zerschlagen wurden, so erlassen eine Menge Arbeiter eine Proclamation, die es für verderblich und barbarisch erklärt, seine Wuth an den Maschinen auszulassen. —

8) Die Regierung garantiert dem Arbeiter seine Existenz durch Arbeit, garantiert allen Bürgern Arbeit, anerkennt [ 131 ] das Recht der Theilnahme am Arbeitsgewinn, bestimmt den Arbeitern die nächstverfallende Million der Civilliste. —

9) Die Regierung behält den gallischen Hahn und die drei Farben als Insignien der Republik bei. —

10) Der Cassationshof hat beschlossen, daß von heute an alle Urtheile im »Namen des französischen Volks« erlassen werden. —

11) Der bekannte republikanische Buchhändler Pagnerre wird zum Maire des 10. Arrondissements ernannt. —

12) Die provisorische Regierung bestimmt: I. Die Bürger werden aufgefordert, ihr Pulver nicht zu Freudenschüssen zu verwenden, sondern es zu schonen, noch sei der Feind vor den Thoren. – II. Hr. St. Amand, Capitain der ersten Legion der Nationalgarde, wird zum Commandanten der Tuilerien, und der Oberst Dumoulin, ehemal. Adjutant des Kaisers, zum Commandanten des Louvre ernannt. – III. Die Direction der Museen, die seither der Civilliste anvertraut war, wird dem Minister des Innern untergeordnet, und alle Künstler von Paris zusammenberufen, um eine Jury für die Zulassung der Kunstwerke zur Kunstausstellung zu erwählen. – IV. Die Deputiertenkammer ist aufgelöst; den Mitgliedern der Pairskammer wird verboten, sich zu versammeln. – V. Die Schüler der polytechnischen Schule und die »Bürger« der beiden Schulen von Bassano und Salins werden mit der Ueberwachung der Einfuhr der Lebensmittel betraut. —

13) Der Maire von Paris fordert alle Bürger auf, sich in die Nationalgarde einschreiben zu lassen; jeder Dienstthuende erhält vom Staate gratis die Uniform und 1 Fr. 50 Centimes Gage per Tag.

14) Unter den Beifallsbezeigungen des Volkes hat die [ 132 ] provisorische Regierung die Verpflichtung übernommen, sich alsbald mit der Organisation der Arbeit zu beschäftigen. – Alle Maßregeln sind getroffen, um die Subsistenz der Stadt zu sichern. – Alle Generale haben der Republik ihre Dienste angeboten. – So lange die Nationalgarde und das Volk einig sind, wird der Triumph der Freiheit gesichert sein —

15) Die provisorische Regierung veröffentlicht folgende Proclamation: »Bürger von Paris. Die Bewegung, welche noch fortwährend in Paris herrscht, könnte nicht etwa den Sieg, wohl aber die Wohlfahrt des Volkes compromittiren. Sie würde die wohlthätigen Folgen der Triumphe, die wir in den beiden letzten unsterblichen Tagen erkämpften, unnützer Weise hinausschieben. Diese Bewegung wird sich in wenig Tagen legen, denn sie hat in den Ereignissen keinen wahrhaften Grund mehr. Stunde für Stunde kommen neue Regimenter zu ihrer Pflicht zurück, – zur Ergebenheit an die Nation allein. Die durch die Barricaden gestörte Circulation eröffnet sich verständig und vorsichtig, aber rasch der Unterhalt für die Stadt reicht nach Angabe der Bäcker für 35 Tage aus. Die Generale bringen uns einer um den andern ganz freiwillig ihre Unterwerfung unter die Republik. Nur eine einzige Sache hält noch das Gefühl der öffentlichen Sicherheit auf, – dies ist die Aufregung des Volkes, dem es am Arbeit fehlt, und das übelbegründete Mißtrauen, kraft dessen man die Waarenlager schließt und die Geschäfte unterbricht, – Morgen bereits wird die Unruhe eines großen Theils der armen Bevölkerung unserer Stadt schwinden, durch Wiederaufnahme der unterbrochenen Arbeiten und die besoldete Enrolirung in die beweglichen Legionen der Nationalgarde. Wir verlangen von der Hauptstadt und vom Volke keine Wachen mehr, um die Volksregierung zu reorganisieren und um die für die Arbeiten nötige Ruhe wieder zu finden. [ 133 ] Nur noch zwei Tage und der öffentliche Friede wird wieder vollkommen hergestellt werden. Noch zwei Tage und die Freiheit wird unerschütterlich gegründet sein! Nur noch zwei Tage und das Volk wird feine Regierung haben! Gezeichnet von allen Mitgliedern der provisorischen Regierung.«

16) Die provisorische Regierung befiehlt, daß alle im Leihhause von Paris seit dem 1. Februar niedergelegten Pfänder, deren Darlehen nicht über 10 Francs geht, ihren Eigenthümern unentgeltlich zurückgegeben werden.

17) Die provisorische Regierung verordnet: die Tuilerien sind von nun an ein Versorgungshaus für alte und invalide Arbeiter.

18) Alle von der vorigen Regierung aufgelösten Nationalgarden in den Departements find reorganisiert und haben sogleich wieder ihren Dienst anzutreten.

19) Alle politischen Gefangenen sollen augenblicklich in Freiheit gesetzt werden. 20) Die Kinder der im Kampfe für die Freiheit gefallenen Bürger werden von der französischen Republik adoptirt. Die Regierung übernimmt die Sorge für die Familien der Verwundeten.

21) Neue Generalprocuratoren der königl. Gerichtshöfe; die Herren Delangle, Peyramont, Golbèry, Paris, Corbin, Blanchet, Preux, Didelot, Lepeytre, alles streng ministerielle Deputierte der letzten Kammer, werden in Ruhestand versetzt.

22) Die provisorische Regierung, »überzeugt, daß Seelengröße die erhabenste Politik sei, daß es kein größeres Princip gebe als die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens, daß in den merkwürdigen letzten Tagen auch nicht. Ein Ruf der Rache oder des Blutdurstes aus dem Munde des Volkes [134 ] erschallt ist,« schafft vorläufig die Todesstrafe in allen politischen Angelegenheiten ab und überläßt das Weitere der Ratification der Nationalversammlung. Selbst wenn die letzten Minister in die Hände dieses Volkes fielen, würde man sie nur durch Entehrung, nicht durch den Tod bestrafen.

23) Die provisorische Regierung befiehlt die augenblickliche Errichtung von National-Werkstätten, wo Jedermann Arbeit finden kann.

24) Auf allen öffentlichen Gebäuden und Monumenten wird die Devise der Republik: »Freiheit, Gleichheit, Brüderschaft!« wieder hergestellt.

25) Die Municipalität von Paris macht bekannt, daß, da sie jetzt doppelt große Ausgaben habe, da sie die Stadt neu pflastern, die öffentlichen Monumente wieder herstellen, Tausenden Arbeit und Verdienst geben müsse, und da ihre Haupt-Einnahme dafür die Accise sei, diese wieder hergestellt werden müsse. Jedoch werde man die Tarife augenblicklich in der Art revidieren, daß die Last der Accise-Abgabe nicht auf die nöthigsten und ersten Lebensbedürfnisse und somit auf die ärmeren Classen, sondern auf Artikel des Luxus, der Bequemlichkeit 2c. falle.

26) Der Maire von Paris »benachrichtigt, daß Mehre die Absicht ausgesprochen hätten, alle Schlösser, die dem gefallenen Königthume gehört hätten, zu zerstören, damit auch die letzte Spur der Tyrannei verschwinde«, erklärt, daß diese Gebäude jetzt der Nation gehören, daß sie verkauft und das Erträgniß als Entschädigung für die Arbeiter, die Industrie und den Handel für die in dieser Krisis erlittenen Verluste verwendet werden wird. Er ermahnt daher, das Eigenthum der Nation zu achten.

27) Der Erzbischof von Paris erläßt einen Hirtenbrief worin er dem Volke zu seinem Siege und zu seiner Mäßigung [ 135 ] Glück wünscht, in allen Kirchen Todtenämter für die Gefallenen und Sammlungen anordnet, und, wo es nöthig sei, die Kirchen zu Spitälern herzugeben befiehlt.

28) Der Justizminister befiehlt, daß alle Todesurtheile, deren Vollziehung schon beschlossen ist, vorläufig suspendiert bleiben, daß ein neuer Bericht über jeden derartigen Krimimalfall ihm vorgelegt werden soll, um womöglich die Todesstrafe in eine andere zu verwandeln. Bei Fällen, wo die Schwere des Verbrechens eine solche Umwandlung unmöglich machte, bleibt die Vollziehung der Todesstrafe dennoch suspendiert, bis die National-Versammlung sich über das Fortbestehen der Todesstrafe ausgesprochen habe.

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Inzwischen gewann die provisorische Regierung immer mehr an Autorität. So war z. B. einer der Couriere des sardinischen Gesandten an der Barriere vom Volk angehalten worden. Sobald die Regierung von diesem Mißgriffe Nachricht erhielt, ließ sie sich beim Gesandten entschuldigen und die vom Volke dem Courier abgenommenen Depeschen unverletzt zurückstellen. In der Umgegend von Paris fanden zwar noch einige Excesse statt, besonders an den Eisenbahnen; alsbald ward aber die Nationalgarde in allen Ortschaften unter die Waffen gerufen, um über Sicherheit der Personen und des Eigenthums zuwachen. Merkwürdig ist die Art und Weise, wie sich die Parteien dabei verhielten; Alles drängte seine Wünsche und Hoffnungen zurück, um nur vor Allem die Regierung stark, die Ordnung gesichert zu machen, Niemand dachte anfangs daran, zu polemisiren, und man sah nirgend einen Versuch machen, die Republik zu compromittieren. Zehn bis zwölf junge Legitimisten hatten es eines Abends versucht, in der Vorstadt St. Germain eine legitimistische Demonstration zu machen. Sie erschienen im schwarzen Anzuge mit weißen Cocarden und Bändern auf [ 136 ] der Straße. Das Volk, das sehr heiter war, rief: »Die Todtengräber! die Todtengräber!« Die jungen Leute wendeten sich nun an das Volk: »Freunde! Brave Pariser! Ihr habt einen elenden Usurpator gestürzt; aber erinnert Euch an den großen König Heinrich IV. Proclamiert seinen Urenkel. Es lebe Henri V.!« Aber das Volk blieb in seiner humoristischen Stimmung; von allen Seiten ertönten unter schallendem Gelächter die Zurufe: »Ach! der liebe Prinz! – Lebt er noch! – Ist er noch nicht todt? – Wie geht es ihm denn? – Erzählen Sie uns doch etwas Neues von ihm. – Nun, er wird jetzt zufrieden sein. – Heinrich IV. ist todt und Heinrich V. brauchen wir nicht. Es lebe die Republik!« Und donnernd ward von taufend Kehlen die Marseillaise angestimmt, so daß die jungen Legitimisten nicht mehr zu Worte kommen konnten und sich beschämt verloren. – Die meisten Legitimisten hatten übrigens die richtige Lage der Dinge begriffen; sie waren froh, daß sie durch die außerordentlichen Ereignisse der letzten Tage aus einer ganz unhaltbaren und unnatürlichen Lage befreit wurden, die schon längst lächerlich zu werden anfing. Fast alle bedeutenden Legitimisten ließen sich in die Nationalgarde ihres Arrondissements einschreiben. »Heinrich IV. ist todt. Heinrich V. Ist unmöglich! Es lebe die Republik« Das ist jetzt ihr Wahlspruch.