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Blutsicherung
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Klara Urania

Blutsicherung

Band 1

Zu diesem Buch

Ladies and gentlemen,

ich bin Klara Urania. Mir geht es um „die Wahrheit“, um das was nicht stimmt, die ich hier zur Sprache bringe. In diesem Buch erfasse ich das Zeitgeschehen aus meinem Blickwinkel und artikuliere damit originell sowie mit Empathie die Wunden der Gesellschaft. In einer bildhaft anschaulichen Sprache vermittele ich meine Weltanschauung. Zum Unterhaltungswert sei gesagt: er kommt nicht zu kurz, lassen Sie sich überraschen!

Über mich, die Autorin

Klara Urania ist mein Pseudonym. Ich bin Deutsche nicht deutscher Herkunft. Deutsche mit Migrationshintergrund - mit dieser neuen politisch korrekten Staatsangehörigkeitsdefinition mag ich mich gar nicht anfreunden, denn sie klingt für mich unehrlich, so als ob, aber eigentlich doch nicht.

Imprint

Blutsicherung

Klara Urania

published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

Copyright: © 2012 Klara Urania

ISBN 978-3-8442-2860-1

Inhaltsverzeichnis

Das pochende Herz

BotoX

1. Das pochende Herz

Qur´an, Sure 101, „Die Pochende“

„Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Erbarmers!

1 Die Pochende!

2 Was ist die Pochende?

3 Woher weißt Du, was die Pochende ist?

4 Am Tage, da die Menschen wie vertreute Motten sein werden

5 und Berge wie gerupfte Wollflocken!

6 Wessen Waagschalen dann schwer wiegen,

7 der wird ein angenehmes Leben haben.

8 Wessen Waagschalen aber leicht wiegen,

9 mit dem geht es in den Abgrund!

10 Woher weißt du, was dieser ist?

11 Sengendes Feuer!“

An der Finsternis der langen Nächte erquicken sich die dunklen Mächte. Dracula, Frankenstein & Co. schleichen sich aus ihren Gruftburgen, um sich zu nehmen, was ihnen der Opfertisch an schmackhaften Gaben bietet. Jedes, unerwartete, Zappeln der festgebundenen Beute läßt sie fast erstarren. Eingetaucht in die unermeßlichen Abgründe des menschlichen Lebens krallen sie sich lebendige Menschen. Deren Körper sind warm, mit einem Herz, das in seinem eigenen Rhythmus pocht. Mit Blut, das durch ihre Adern fließt.

Menschen in weißen Kitteln, man nennt sie „Götter in Weiß“, befördern willkürlich vom Diesseits ins Jenseits. Vergessen, weil verdrängt in das Schattenreich, der Eid des Hippokrates – er ist zu einem Meineid verkommen. Genauso verkommen wie der Mensch sein kann. Ohne Liebe. Ohne Mitgefühl. Ohne Achtung. Jegliche Würde absprechend, systematisch aberkennend. Mit einem Alibi.

Immer nachts. Immer bei lebendigem Leibe. Immer bei fließendem Blut. Immer bei pulsierendem Herzen. Nicht immer nach der medizinischen Diagnose eines „Gehirntodes“ nehmen Explantationsexperten lebendige Menschen aus. Der Begriff „Gehirntod“ ist ein Alibi für Transplantationsmediziner, weil mit dem Feststellen des Ausfalls von Teilen der Gehirnfunktionen der Tod eines Menschen bescheinigt wird, obwohl dieser Mensch lebendig ist. Haben Sie schon von „Tod durch Gehirn“ gehört? Wie denn auch? Entweder lebt der Mensch oder er ist tot. Ein „Gehirntod“ ist naturwissenschaftlich nicht beweisbar. Denn erst wenn die Totenstarre und der unaufhaltsame Verwesungsprozeß eingetreten sind, kann eindeutig vom Tod ausgegangen werden, kein Jota vorher. So lange das Herz pocht, der Blutkreislauf intakt ist, der Mensch atmet, sein Körper warm ist, lebt er. Nur und nur in diesem lebendigen Zustand sind „Organentnahmen“ für Transplantationszwecke möglich! Für „Gewebespenden“ allerdings kann der „Organspender“ bereits verstorben sein.

Die Bezeichnung „Gehirntod“ legitimiert ein Verbrechen an einem Lebenden mit der Absicht dessen Organe und Gewebe zu rauben, die ihm den Tod bringen aber einem anderen das Leben zu verlängern. Rechtlich betrachtet ist die „Organspende“ entweder ein vorsätzlicher Totschlag, weil eine durch Vorsatz, nämlich der Organ- bzw. Gewebeentnahme, bedingte Handlung den Tod eines Menschen zur Folge hat oder Tötung auf Verlangen, wenn eine Einwillung des „Organspenders“ vorliegt. Beihilfe zum Mord wäre die rechtliche Auslegung für die Angehörigen, die ihre schriftliche Zustimmung dazu geben.

Für die Voraussetzung des vorsätzlichen Totschlags gilt noch der Nutzen für den Täter aus dieser Tat. Eine ganze Industrie profitiert davon auf legalem Weg: Transplantationsmediziner, Krankenhäuser, ästhethische Chirurgie, Kosmetikindustrie, Operationsgerätehersteller und vor allem die Pharmabranche. Die Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien versteckt sich geschickt im Gesetzesdschungel:

Arzneimittelgesetz § 4 (9):

Arzneimittel für neuartige Therapien sind Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gentherapeutika nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2008 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABL. L 324 vom 10.12.2007, S. 121).“

Dennoch, ist es nicht der „Organempfänger“ der in erster Linie einen Vorteil daraus zieht? Ist er Mittäter? Haupttäter? Mitwisser? Unschuldig schuldig? Das Festhalten an der Anonymität zwischen „Organspender“ und Organempfänger setzt Berechnung voraus. Damit entzieht man den Angehörigen der Ermordeten eine Grundlage für rechtliche Schritte.

Um den Tatbestand des Mordes, Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Mord wegzuwischen, erließ der Staat das Transplantationsgesetz. Der Deutsche Bundestag wurde dabei von der Bundesärztekammer beraten. Die Bundesärztekammer, ein privater Verein, ist ein Zusammenschluß der Landesärztekammern. Am 26.09.1997 stimmte der Deutsche Bundesrat dem Transplantationsgesetz zu. Das Transplantationsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Lesen Sie:

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