Handbuch IT-Outsourcing

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Dabei findet § 10 Satz 2 TMG keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

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Ausschlaggebend ist das Vorhandensein der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale „Kenntnis“ und „offensichtliche“ Rechtswidrigkeit. Dabei trägt der Anspruchsteller die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kenntnis,[135] während die Haftung für den Host-Provider sich auf Vorsatzstraftaten und -delikte beschränkt.[136] In einer neueren Entscheidung kam der BGH zu der Ansicht,[137] dass File-Hosting-Dienste für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden können, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. In dieser Entscheidung konnten Nutzer des Dienstes eigene Dateien auf der Internetseite des Providers hochladen, die dann auf deren Servern abgespeichert werden. Dem Nutzer wird ein Link übermittelt, mit dem die abgelegte Datei aufgerufen werden kann. Der Provider kennt weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien, noch hält er ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vor. Gewisse Suchmaschinen (so genannte „Link-Sammlungen“) gestatten aber, nach bestimmten Dateien auf den Servern des Providers zu suchen. Da die Nutzer des Dienstes ohne vorherige Kenntnis des Providers ihre Dateien hochladen, ist der Provider bei dabei begangenen Urheberrechtsverletzungen weder Täter noch Gehilfe. Der Provider kann allerdings als Störer auf Unterlassung haften,[138] wenn er Prüfpflichten verletzt hat. Als Diensteanbieter im Sinne des TMG muss der Provider die bei ihm gespeicherten Informationen nicht allgemein auf Rechtsverletzungen überprüfen, vgl. § 7 Abs. 2 TMG. Eine solche umfassende Prüfungspflicht ist auch nicht etwa deswegen geboten, weil der Dienst des Providers für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig wäre. Denn legale Nutzungsmöglichkeiten dieses Dienstes, für die ein beträchtliches Bedürfnis besteht, sind in großer Zahl vorhanden und üblich.[139] Eine Prüfungspflicht der Beklagten entsteht erst, wenn der Provider auf eine klare Rechtsverletzung in Bezug auf die gehosteten Programme hingewiesen hat.[140] Hierbei bezieht sich der BGH auf Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den Elektronischen Geschäftsverkehr, wonach Überwachungspflichten allgemeiner Art ausgeschlossen sind. Dagegen sind nicht ausgeschlossen Überwachungspflichten in spezifischen Fällen. Provider, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen außerdem die nach vernünftigen Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern.[141]

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Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Host-Provider sich die Daten zu Eigen macht. Dann haftet der Host-Provider nach den allgemeinen Vorschriften, ohne nach dem TMG privilegiert zu sein, vgl. § 7 Abs. 1 TMG. Die Abgrenzung zwischen eigenen und fremden Inhalten wird von der Rechtsprechung nach wie vor danach vorgenommen, ob der Plattformbetreiber aus Sicht des Nutzers die Informationen als eigene übernehmen will oder ob diese für ihn erkennbar fremd sind.[142] Danach macht sich ein Host-Provider fremde Informationen nicht dadurch zu Eigen, dass er eine Gebühr für die Nutzung seiner Plattform erhält.[143] Anders verhält es sich, wenn der Host-Provider eine Überprüfung der abzuspeichernden Informationen selbst vornimmt. In solchen Fällen könnte ggf. ein Zueigenmachen in Betracht kommen. Ob dieser Fall in der Praxis eine Rolle spielt, darf bezweifelt werden, da sich Provider i.d.R. nicht die konkreten Daten auf ihren Systemen anschauen.

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Sollte ein störerrechtlicher Abwehranspruch geltend gemacht werden, richtet sich dieser nicht auf den Ersatz des entstandenen Schadens, sondern lediglich auf die Beseitigung der eingetretenen Störung und auf die Verhinderung künftiger Störungen. In der Diskussion steht dabei die Frage, ob der Betreiber der Plattform gemäß § 10 Nr. 1, 1. Alt. TMG solange von einer Störerhaftung ausgenommen bleibt, wie er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Tat hatte. Eine solche Sichtweise hat der BGH aber grundsätzlich abgelehnt.[144] Dabei vertritt der BGH die Ansicht, der § 10 Nr. 1 TMG beziehe sich zum einen ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche und zum anderen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Providers für Inhalte der von ihm betriebenen Seiten. Der Störer sei demnach nicht haftungsprivilegiert und unterfalle – wie durch § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG bestätigt werde – den allgemeinen Gesetzen.[145] In der Literatur wird dazu vertreten, dass die Anwendung der Haftungsprivilegierung auch auf die Störerhaftung das TMG zurückgeht. Ziel der ECRL und damit auch des TMG ist unbestrittenermaßen die Schaffung von Rechtssicherheit für elektronischen Rechtsverkehr im Binnenmarkt. Aus diesem Grund sei es nicht akzeptabel, dass nach der Rechtsprechung des BGH Diensteanbieter, die die Verhaltensregeln der §§ 8 bis 10 TMG befolgten, dennoch im Wege der Störerhaftung in Anspruch genommen werden können.[146]

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Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der § 10 TMG auf das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit für grobe Rechtsverstöße abstellt. Die bloße Tatsache, dass ein RZ-Mitarbeiter des Providers eine Newsgroup gesichtet hat, heißt im Ergebnis nicht, dass er deren Inhalt richtig, d.h. als Rechtsverstoß, bewerten kann, unabhängig von seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit. Für die zivilrechtliche Haftung schließt Vorsatz neben dem Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung auch das Bewusstsein von der Rechtswidrigkeit des Angebots mit ein. Da diese Wertung gerade im fließenden E-Commerce-Recht schwierig zu ziehen ist, hat es der Gesetzgeber bei Schadensersatzansprüchen für erforderlich erachtet, dass der Anbieter sich der Tatsachen und Umstände bewusst ist, aus denen die rechtswidrige Information offensichtlich wird.[147]

b) SAP Basisbetrieb

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Die Firma SAP AG[148] bietet eine Reihe von (Software-)Produkten zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse eines Unternehmens wie Buchführung, Controlling, Vertrieb, Einkauf, Produktion, Lagerhaltung und Personalwesen an. SAP hat über 100.000 Kunden, darunter viele Großunternehmen und Dax-Konzerne und wird dabei von etwa 12 Millionen Anwendern eingesetzt[149] und dies bietet Raum für einen entsprechenden Markt.

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Viele Provider bieten für den (Basis-)Betrieb von SAP-Produkten eine Reihe von IT-Services an, welche unter dem Begriff SAP-Basisbetrieb zusammengefasst werden. Beim SAP-Basisbetrieb ist ein reibungsloser, effektiver und sicherer Betrieb der verbundenen SAP-Systeme und IT-Landschaften wesentlich. Um Reaktions- und Antwortzeiten auch bei wachsender Datenlast stets gering zu halten, müssen Applikationen, Datenbanken und Betriebssysteme kontinuierlich überwacht und optimiert werden. Die Leistungen, die ein Provider beim SAP-Basisbetrieb für einen Kunden erbringt, gehen weit über ein reines Hosting hinaus. Beim SAP-Basisbetrieb erbringt der Provider neben dem Hosting eine Reihe von zusätzlichen IT-Services für den Kunden.

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Zum Basisbetrieb zählen i.d.R. folgende Services:


Systemüberwachung: Betriebssystem, Datenbank, SAP-Anwendung – Design und Aufbau einer Monitoring-Architektur
Optimierung von SAP-Benutzer- und Berechtigungs-Management, insbesondere im Hinblick auf die Lizenzvermessung durch SAP
Nutzung des SAP-Solution Managers und Zusammenarbeit mit dem SAP-Service und -Support
Analyse des bestehendes Betriebsmodells sowie Aufdecken möglicher Optimierungspotenziale im SAP-Betrieb

aa) SAP-Grundlagen

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Die SAP AG hat eine Reihe von Software-Produkten entwickelt, für die ein Basisbetrieb von einem Provider für einen Kunden erbracht werden kann.

(1) SAP Business Suite

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Die SAP Business Suite[150] der SAP AG, ist eine integrierte, branchenneutrale Standardsoftware, die alle betriebswirtschaftlichen Anwendungsbereiche abdeckt, integriert und miteinander verbindet.[151] Bis zu dem Release-Stand 4.7 (ca. 2003) bezeichnet das Unternehmen SAP AG seine ERP-Produkte als SAP R/3. Die Weiterentwicklung von SAP R/3 ab dem Release-Stand 4.7 werden als SAP (z.B. SAP ERR Release-Stand 6.0) bezeichnet, wobei die gesamte ehemalige SAP R/3 Software heute als SAP Business Suite bezeichnet wird. Die SAP AG hat mit der Einführung der neuen Produktgeneration SAP Business Suite eine komplette System- und Geschäftsumgebung für die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen geschaffen. Gleichzeitig bildet SAP Business Suite die Ergänzung der Software SAP R/3 um weitere Produkte und Komponenten. Es handelt sich dabei um Lösungspakete, die in Verbindung mit SAP R/3 oder auch als eigenständige Softwareprodukte eingesetzt werden können.[152] Hierbei besteht die Businesssuite in ihren Kernbereichen aus den Produkten/Lösungen: SAP ERP, SAP PLM, SAP SRM, SAP SCM und SAP CRM. Für diesen Kernbereich können sog. Zusatzprodukte erworben werden. Die betriebswirtschaftlichen Anwendungsbereiche kommen aus den Bereichen:

 

Rechnungswesen (Modul FI = Finance Information) mit Buchhaltung, Kostenstellenrechnung, Kalkulation, Controlling und Treasury.
Logistik (Modul MM = Material-Management) mit Materialwirtschaft (Einkauf, Bestandsführung), Produktionsplanung und -steuerung, Instandhaltung, Produktdatenmanagement, Qualitätsmanagement, Vertrieb (Verkauf, Versand, Rechnungsschreibung).
Personalwirtschaft (Modul HR = Human Resource) Personalmanagement, Zeitmanagement (Cat‘s), Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalplanung und -entwicklung, Reisekostenabrechnung und Veranstaltungsmanagement.
Spezielle Lager (Modul FI-SL = Spezielle Ledger) Mit dem Begriff »Spezielle Ledger« beschreibt SAP ein Verfahren für die Realisierung unternehmensspezifischer Aufgabenstellungen in zusätzlichen »Büchern« (= Ledgern).
Treasury (Modul TR) Mit der SAP-Anwendung Treasury (TR) steht Unternehmen jeder Größe eine effiziente Anwendung für die Planung und Abwicklung der Transaktionen im Umfeld der Geldmittelverwaltung zur Verfügung.
Controlling (Modul CO) Controlling versteht sich als Führungsfunktion mit der Aufgabe, die Entscheidungsträger des Unternehmens mit Informationen zu versorgen, die zur Unternehmensführung erforderlich sind.
Investitionsmanagement (Modul IM) Planung und Steuerung der Investitionen durch ein Investitionsmanagement.
Unternehmenscontrolling (Modul EC-EIS = Executive Information System) SAP stellt hiermit ein Instrument zur Verfügung, mit dem (Outsourcing-)Kunden die für sie relevanten Unternehmensdaten übersichtlich zusammentragen und auswerten können.
Produktionsplanung und Steuerung (Modul PP = Produktionsplanung und Steuerung) Die SAP-Produktionsplanung und -steuerung bietet umfassende Funktionen für die Planung und Steuerung der Produktion in verschiedenen Branchen.
Instandhaltung (Module PM = Plant/Product Maintenance und CS = Customer Service) Das Modul PM behandelt alle kaufmännischen und technischen Geschäftsvorfälle der unternehmensinternen Maschinen- und Betriebsinstandhaltung. Das Modul betrachtet Instandhaltung als Dienstleistung für andere Unternehmen.
Qualitätsmanagement (Modul QM) Das SAP-Qualitätsmanagement wirkt mit seinen Funktionen anwendungsübergreifend in der Integration zu den operativen Anwendungen der Materialwirtschaft (MM), der Produktion (PP) und des Vertriebs (SD). Zusätzliche Funktionen werden in Zusammenarbeit mit der Instandhaltung (PM), der Personalwirtschaft (HR) und dem Controlling (CO) wahrgenommen.
Projektsystem (Modul PS) SAP bietet mit dem Projektsystem eine Möglichkeit, Projekte zu planen und realisieren.
Vertrieb (Modul SD = Sales and Distribution) Der SAP-Vertrieb stellt eine Reihe von Funktionen für die umfassende systemunterstützte Vorgangsabwicklung des Verkaufs und der damit verbundenen logistischen Tätigkeiten bereit.
Customer Service (Modul CS) Der SAP-Customer Service deckt die Kerngeschäftsprozesse von Unternehmen ab, die im Bereich der Wartung und Reparatur von Fremd- bzw. Kundenanlagen tätig sind.
Branchenlösungen wie z.B. – SAP-Banking (IS-B mit den Modulen AM, CML) – SAP-Utilities (IS-U)

(2) SAP NetWeaver

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Ein weiteres SAP-Produkt der Firma SAP AG ist der SAP NetWeaver. Der NetWeaver wird als Plattform für Geschäftsanwendungen verwendet. Grundlage für alle Anwendungen auf NetWeaver ist der SAP NetWeaver Application Server. Das Produkt fasst zahlreiche Komponenten zusammen, die für Unternehmensanwendungen relevant sind, darunter Process Integration, Business Intelligence, ein Portal, mehrere Anwendungsserver und weitere Funktionen zur Unterstützung von Unternehmensanwendungen. Die NetWeaver-Plattform ist offen, um über eine Serviceorientierte Architektur (SOA) – im SAP-Sprachgebrauch Enterprise Service Oriented Architecture (ESOA) genannt – auch Fremdsysteme anzuschließen:[154]


SAP NetWeaver Application Server
SAP NetWeaver Business Intelligence
SAP NetWeaver Composition Environment (CE)
SAP NetWeaver Portal
SAP NetWeaver Identity Management (IdM)
SAP NetWeaver Master Data Management (MDM)
SAP NetWeaver Mobile
SAP NetWeaver Gateway (GW)
SAP NetWeaver Process Integration (PI)

(3) SAP Business One

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Mit dem Softwarepaket SAP Business One bietet die Firma SAP AG Lösungen für kleine bis mittlere Unternehmen (1 bis 100 Mitarbeiter, wobei nicht alle Anwender sein müssen). Architektur und Funktionalität haben keine Verbindung zu SAP Business Suite oder R/3. Business One hat eine eigene GUI-Technik, ist plattformgebunden und läuft derzeit nur unter Microsoft Windows.

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Business One enthält als integrierte ERP-Lösung standardmäßig Module für alle wichtigen Bereiche der Unternehmensverwaltung. Neben Verkauf und Einkauf können auch Produktionsabläufe, die Finanzbuchhaltung oder die Abwicklung von Eingangs- und Ausgangszahlungen abgebildet werden. Damit ist es als kaufmännische und logistische Software für viele unterschiedliche Unternehmen und Branchen geeignet. Direkt von SAP gelieferte Add-ons sind beispielsweise der SAP-eigene Print Layout Designer oder der Advanced Layout Designer, der erweiterte Layout- und Druckfunktionen für Abfragen und Berichte bietet und auf dem Reportingtool combit List & Label basiert. Ein wichtiges Reporting-Werkzeug ist außerdem der mit Microsoft Excel kompatible XL Reporter, der die wesentlichen Leistungskennzahlen von Unternehmen auf Grundlage präziser Echtzeitinformationen in grafisch aufbereiteten Gesamtübersichten zusammenstellt. Dieses Modul stammt von der norwegischen Firma iLytix, die 2005 von SAP übernommen wurde. Von Bedeutung sind die ebenfalls von SAP mitgelieferten Add-ons Payment (Erzeugung von Bankdateien), ELSTER (Übermittlung der steuerrelevanten Daten an das Finanzamt) sowie DATEV (Export der Buchhaltungsdaten z.B. zur Übermittlung an den Steuerberater). Mit vielen weiteren Add-ons, die von diversen Partnern der SAP entwickelt werden und die Standardfunktionen erweitern, wird Business One so zur Branchenlösung. Diese Partner werden von SAP als ISV (Independent Software Vendors) bezeichnet. Ihre Lösungen werden mit unterschiedlichen Zertifizierungen wie „SAP Certified Integration“ oder „Enabled by SAP Business One“ freigegeben und sind in der Regel in die Grafische Benutzeroberfläche (GUI) von SAP Business One eingegliedert. Diese Partner-Add-ons erstrecken sich vom Bereich der Produktionsplanung und -steuerung über die Erstellung von Druck-Layouts bis hin zu detailliertem Projektmanagement oder Web-Shops. Über die Integrationsplattform Integration Framework, die von SAP zur Verfügung gestellt wird, ist ein Datenaustausch zwischen Business One und anderen Systemen möglich. Das ermöglicht etliche Szenarien wie die Integration mit einer Konzernmutter, die SAP ERP nutzt, oder mit einem Schwesterunternehmen oder externen Geschäftspartnern.[155]

bb) SAP-Projekt

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Ein SAP- Projekt kann grundsätzlich in zwei Projektbereiche, einen Solution (System Integration) und einem Operating Teil (Outsourcing) aufgeteilt werden (siehe Abbildung 36). Legt man hier wieder den in der IT-Branche üblichen Ansatz Plan, Build, Run[156] zugrunde, so liegen die Bereiche Planung (Plan) und Implementierung (Build) im Bereich der Solution-Leistungen (System Integration) und der Bereich Laufender Betrieb (Run bzw. Operate) im Outsourcing-Bereich. Beim Lösungsgeschäft (System Integration) werden Projekte an Serviceprovider vergeben, bei denen ein Projekt meist mit einem Soll-Zustand bzw. mit einer werkrechtlichen Abnahme i.S.v. §§ 640 ff. BGB beendet ist. Hierbei wird in der Planungsphase im Wesentlichen ein Business-Blueprint erstellt, nach dem die spätere System Integration verwirklicht wird. Die Hauptaufgabe in der Implementierungsphase (Build) liegt in dem Customizing der entsprechenden SAP-Applikationen. Daneben müssen häufig noch Schnittstellen programmiert oder Daten vom Altsystemen migriert werden. Im Rahmen des Solution-Projektes werden auch sog. „Sizing-Konzepte“ erstellt, in dem Empfehlungen für die Hardware (z.B. SUN-Server) und für die Software (Datenbank wie DB2) des Hosting der SAP-Applikationen gemacht werden.

601

Beim Outsourcing im laufenden Betrieb (RUN) übernimmt der Provider das Betreiben der SAP-Applikation. Ggf. werden hierbei auch Application Management Services (AMS) erbracht. Ein Ende der Outsourcing-Leistung ergibt sich dabei nur durch die Beendigung des Outsourcing-Vertrages.[157]

Abb. 36:

SAP-Projekt


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