Volk Gottes

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Kapitel VIII spielt eine Sonderrolle. Es kann den Charakter des vormals eigenständigen Traktates nicht ganz verleugnen. Das Kapitel enthält eine eigene Einleitung, die wie LG 2 zunächst von der Initiative Gottes handelt (LG 52f.).434 LG 55–59 beleuchten das heilsgeschichtliche Wirken des dreieinen Gottes an Maria und ähneln von der Grundidee LG 2–4, bzw. LG 9. Maria ist u.a. als Tochter Zion Bild für das von Gott befreite und erlöste Gottesvolk (LG 55).435 Die besondere Rolle Mariens im Leben der Kirche, die in LG 60–65 dargestellt wird, bestimmt Maria u.a. als Typus der Kirche (LG 63) und als Vorausbild der vollendeten Menschheit (LG 65).436 Zusammen mit dem Abschnitt über die Verehrung Mariens in der Kirche (LG 66 und 67) ergeben sich Zusammenhänge mit Kapitel VII.437 Diese Verbindung wird durch die abschließenden Absätze über das wandernde Gottesvolk (LG 68 und 69) durch den thematischen Zusammenhang mit dem Abschnitt über die pilgernde Kirche (LG 48) noch gestärkt. Somit kann Kapitel VIII sowohl eine enge Zusammengehörigkeit mit Kapitel I und II, als auch Kapitel VII zugeschrieben werden, wobei Kapitel VII eher in Parallele zu Kapitel I sowie Kapitel VIII zu Kapitel II zu sehen ist.

Gerard Philips’ Gliederungsvorschlag kann noch nicht zufriedenstellen. Über die eben genannten Einwände zu den Kapiteln V-VIII hinaus geht sein Vorschlag an der Brückenfunktion von Kapitel II vorbei, das neben seiner inhaltlichen Nähe zu Kapitel I zugleich Einleitung für die folgenden Kapitel III-VI sein möchte. Damit verunklart die vorgeschlagene Gliederung, so der Einwand von Dario Vitali, eine zentrale Errungenschaft der Konstitution, den gemeinsamen Ausgangspunkt in der Würde und Sendung aller Glieder der Kirche. Die inhaltlichen Verbindungslinien der ersten beiden Kapitel zu Kapitel V, VII und VIII werden zudem in der vorgeschlagenen Aufteilung auf vier Teile nicht sichtbar.438 Vitali schlägt daher eine alternative Strukturierung der Konstitution

vor439:

A – Das Mysterium der Kirche (Kapitel I)

B – Das Volk Gottes (Kapitel II)

C1 – Die hierarchische Verfassung der Kirche (Kapitel III)

C2 – Die Laien (Kapitel IV)

[B*] – Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche (Kapitel V)

C3 – Die Ordensleute (Kapitel VI)

B1 – Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche (Kapitel VII)

A1 – Die selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche (Kapitel VIII)

Die vorgeschlagene Interpretation der Struktur geht von einer großen heilsgeschichtlichen Klammer (im Mysterium des sich offenbarenden Gottes) aus, die aus Kapitel I und VIII besteht. Der ganze davon umfangene Teil schildert die Kirche als Gottesvolk von ihrer Entstehung (LG 9) bis zu ihrer Vollendung (Kapitel VII). Von diesem „Volk Gottes“ als Grundkonstante der Kirche her sind die einzelnen Personengruppen in der Kirche zu beschreiben (Kapitel III, IV und VI).440 Kapitel V wird inhaltlich Kapitel II zugeordnet.

So sehr der hier vorgelegte Entwurf eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Philips’ darstellt, sind an ihn ebenfalls einige Anfragen zu stellen. Auch in Vitalis Vorschlag ist die Brückenfunktion des Kapitels II nicht abgebildet, wenn auch dieses Mal in die andere Richtung. Mit der Entkoppelung von Kapitel II von Kapitel I wird ersteres zur Grundlage eines mächtigen Hauptteils der Kirchenkonstitution und droht, den Sakramentsbegriff in seiner Bedeutung noch weiter zurückzudrängen. Nach dem vorgelegten Strukturvorschlag steht der Kernbereich der Konstitution (Kapitel II-VII) unter dem Leitwort „Volk Gottes“. Kapitel VIII kann in seiner Sonderstellung die gewünschte Funktion der schließenden Klammer zu Kapitel I allein nicht erfüllen. Im Leseeindruck des Kapitels bleibt nicht die einmal in der Mitte des Kapitels erwähnte Beschreibung der Kirche als „Sakrament“ (LG 59) im Gedächtnis, sondern die finalen Aussagen zum pilgernden Volk Gottes (LG 68 und 69). Kapitel I und VIII bilden keine harmonische Einheit. Damit droht den beiden Kapiteln, auch wegen ihres vornehmlich biblisch-theologischen Charakters, als Zusatz bzw. geistliche Rahmung der Konstitution wahrgenommen zu werden, während das „Eigentliche“ der Kirche in ihrem Hauptteil zu finden ist. Die heilsgeschichtliche Klammer ist zwischen Kapitel I und II und Kapitel VII und VIII gegeben. Beide Teile eröffnen in LG 1 und LG 48 mit der Kennzeichnung der Kirche als „Sakrament des Heiles“ und schließen jeweils in LG 17 und LG 69 mit dem missionarischen Auftrag der Kirche zur Sammlung aller Menschen.441

Es mag sein, dass es aufgrund der Vielfalt der in einzelnen Kapiteln von „Lumen gentium“ gebotenen Themenfülle sowie die der langen Entstehungsgeschichte, teilweise auch dem Zeitdruck geschuldeten Ecken und Kanten der Konstitution, die eben keinen in allen Belangen konsequent durchgearbeiteten eleganten einheitlichen Bogen schlägt, keine unanfechtbare systematische Übersicht über die gesamte Konstitution geben kann. Wahrscheinlich wird man sich mit Annäherungen begnügen müssen. Da aber eine schematische Gesamtsicht auf die Konstitution für ihr Verständnis bedeutend ist, soll aus dem bisher gesagten eine vielleicht verbesserte Annäherung versucht werden.

Wenn die Bestimmung der Kirche als Sakrament als leitende theologische Idee (LG 1) bei der Bestimmung des Verhältnisses der verschiedenen Metaphern für die Kirche bereits gute Dienste geleistet hat, bietet es sich an, diese Grundidee auch auf die Gliederung der gesamten Konstitution anzuwenden. Damit soll nicht mehr gezeigt werden, als dass „Lumen gentium“ in seiner Struktur aus dem Verständnis der Kirche als „Sakrament“ heraus gelesen werden kann. Es handelt sich um das Angebot eines Leseschlüssels.

In Anknüpfung an die klassische scholastische Lehre442 ist ein Sakrament externes, äußerliches Zeichen („sacramentum tantum“) einer freien Gnadenmitteilung Gottes („ex opere operato“) und erzeugt bei Aufnahme durch den Empfänger („ex opere operantis“) eine bleibende Wirkung („res et sacramentum“) der mitgeteilten Gnade („res tantum“). Das Sakrament ist gegenwärtiges Zeichen göttlicher Gnade („signum demonstrativum“) und einer heilsgeschichtlichen vermittelten Realität („signum rememorativum“). Es ist zugleich Vorausbild der eschatologischen Vollendung („signum prognosticum“). Wendet man diese Definition in analoger Form auf die Kirche als Sakrament an, wird in ihr der göttliche Heilswille („res tantum“) im äußeren Zeichen der gesellschaftlich verfassten Gemeinschaft der Kirche und ihrer Glaubensvollzüge in Liturgie, Verkündigung und Caritas und sichtbar („sacramentum tantum“). Gott handelt dabei aus freiem Entschluss („ex opere operato“). Adressat der Gnade ist die ganze Menschheit, wobei diejenigen, die Glieder der Kirche sind („ex opere operantis“) im „Volk Gottes“ Anteil an der Einigkeit, Heiligkeit und Katholizität der Kirche haben („res et sacramentum“) Sie sind dazu aufgerufen, in ihrem Glauben, Dienst und Apostolat zum Heilswerk der Kirche beizutragen („ex opere operantis“). Für die Kirchenkonstitution ergibt sich aus dem Gesagten folgende Struktur:


Kapitel II wird sowohl Kapitel I als auch den Kapiteln III-VI zugeordnet. LG 7 und 8 weisen überdies schon auf die Kirche als „signum demonstrativum“ sowie die äußerer Verfasstheit der Kirche hin. Eine eindeutige Grenze zu ziehen, ist nicht möglich. Die dargestellte Struktur bildet für Kapitel I und II eher eine tendenzielle Orientierung ab. Der Vorteil der Betrachtung liegt in der Einheit, die die Kirchenkonstitution trotz differenzierter und teilweise divergierender Themen und theologischen Ansätze durch die Kennzeichnung der Kirche als „Sakrament“ erhält. Die Kennzeichnung als „signum“ in der dreifachen Konnotation verdeutlicht die heilsgeschichtliche Aussage. Sie lässt sich auch ohne gnadentheologische Implikationen verstehen.

259 S. ALBERIGO, Die Ankündigung des Konzils, 1f, 48–54. Für die biografischen Angaben zu den Akteuren des Konzils s. (sofern nicht anders angegeben): QUISINSKY / WALTER, Personenlexikon zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Die verschiedenen Bearbeitungsstufen und Textentwürfe (auch der Alternativschemata) auf dem Weg zu LG werden, sofern nicht anders angegeben, zitiert nach: ALBERIGO / MAGISTRETTI, Constitutiones Dogmaticae Lumen Gentium Synopsis Historica.

260 AD I/2,1, Xf, s. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 104f.

261 Die Rückmeldequote auf das Schreiben Tardinis liegt bei 76,4%, wobei die Voten von sehr unterschiedlicher Länge und Qualität sind. S. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 109–120. Zur Auswertung der Voten: Ders., 158–168.

262 Analyticus Conspectus Consiliorum et Votorum quae ab Episcopis et praelatis data sunt, in: AD I, Appendix 2, 1+2.

263 Die Problematik des „Analyticus Conspectus“ besteht in seinem Aufbau, der sich an den klassischen neuscholastischen Lehrtraktaten und dem Kirchenrecht ausrichtet und zudem Positionen kumulativ zusammenfasst, so dass neuartige Impulse keine angemessene Berücksichtigung finden oder nicht deutlich werden. Diese Tendenz wird im Abschlussbericht, der „sintesi finale“ deutlich, die versucht, die Voten der Bischöfe vereinfacht und möglicherweise tendenziös auf lediglich 18 Seiten darzustellen S. HÜNERMANN, Theologischer Kommentar, 292; FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 163–168.

264 Analyticus Conspectus 1, 35–43.

 

265 Analyticus Conspectus 1, 68–76. Das Fehlen des Begriffs muss angesichts der Tatsache, dass es einige Eingaben zu diesem Thema gegeben hat verwundern (s.u.).

266 Hierzu finden sich in den Kapiteln über die wesenhaften Aussagen zur Kirche sieben Einträge. S. Analyticus Conspectus 1, 35–76.

267 S. Analyticus Conspectus 1, 755–763. Schwerpunkte sind dabei die Klärung der Aufgaben und Pflichten der Laien (15 Einträge), die Forderung nach einer Theologie der Laien (7 Einträge), die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Laien und Priestern (7 Einträge) sowie vereinzelte Forderungen nach einer Darstellung des allgemeinen Priestertums, nach mehr kirchlicher Mitbestimmung der Laien und einer stärkeren Demokratisierung der Kirche. Dabei sind Rückmeldungen hinsichtlich einer größeren Öffnung und positiven Bewertung der Laien, aber auch im Sinne einer defensiven Klärung des Aufgabenbereiches gegen eine zu starke oder „protestantisierende“ Tendenz der Laienbetätigung in der Kirche etwa zu gleichen Teilen vorhanden.

268 Vgl. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 132–141 gibt einen Überblick über diese Voten, die er in den Kontext der eher pastoral geprägten Rückmeldungen der Bischöfe einreiht.

269 JACOBS, Les „vota“ des évequês néerlandais pour le concile, 99–103.

270 AD I/2,2, 509–516. S. JACOBS, Les „vota“ des évequês néerlandais, 104–108. Alfrink nimmt damit zentrale Fragestellungen des Konzils vorweg. Zudem äußert er sich auch zu den Fragen der Eigenständigkeit der Ortskirchen, der Internationalisierung der Kurie, der Rolle der Frauen in der Kirche, der Beziehungen von Kirche und Welt sowie der Ökumene.

271 S. POTTMEYER, Die Voten und ersten Beiträge der deutschen Bischöfe zur Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils: Pottmeyer zählt bei den deutschen Bischöfen vier Einträge zum „Volk Gottes“ (145). Er deutet die Voten insgesamt als zukunftsweisend: „Zweifellos zeichnen sich in diesen Vorschlägen die Grundzüge von Lumen gentium ab: eine biblisch und patristisch fundierte, trinitarische begründete Theologie der Kirche als Sakrament, als communio, als Volk Gottes, unterwegs zum vollendeten Reich Gottes“ (146). Zudem zeigen die Voten einen insgesamt ökumenisch ausgerichteten Geist (149).

272 JOHANNES XXIII., Motu proprio „Superno Dei“.

273 Auch „Kommission für die Glaubens- und Sittenlehre“ – im Folgenden als Theologische Kommission (CT) bezeichnet.

274 S. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 258f. Daneben entstehen weitere Entwürfe zur Offenbarung („De deposito“) und moralischen Fragestellungen („De rebus moralibus et socialibus“). Zum weiteren Verlauf bis zur endgültigen Festlegung der Themen der Schemata am 21. Dezember 1960, s. Ebd., 259–262

275 S. TROMP, Konzilstagebuch, 1/1, 98.

276 S. Ebd. Vorsitzender der Kommission ist der Thomist Marie-Rosaire Gagnebet, Mitglieder der ersten Stunde u.a. der Rektor der Lateranuniversität, Antonio Piolanti und der Amerikaner Joseph Fenton.

277 Tromp, der selbst ein pastorales Interesse an den Tätigkeiten der Katholischen Aktion hatte, war mit Philips bereits in der vorhergehenden Jahren im Zusammenhang mit der Frage des Laienapostolates verbunden. In seinem Tagebuch äußert er sich positiv über Philips und hält ihn von den Mitgliedern der Unterkommission für den Fähigsten. Wiederholt treffen sich Tromp und Philips zu Arbeitssitzungen im kleinen Kreis S. TROMP, Konzilstagebuch 1/1, 102, 198, 244, 324.; S. auch TEUFFENBACH, Einleitung, 20.

278 S. TROMP, Konzilstagebuch 1/1, 302. Vgl. Ebd.: Congar, der sich bereits 1960 in einem Memorandum an die Mitglieder der theologischen Kommission gewandt hatte (90), spricht am 16. November persönlich bei Tromp vor, wird von diesem aber offensichtlich gemieden, was Tromps ablehnende Haltung auf das Anliegen Congars zur Teilnahme an den Sitzungen der Unterkommission zeigt (302). Er lädt sich daraufhin mehr oder weniger selbst ein (326, 368). Zum Zeitpunkt seines Mitwirkens ab November 1961 sind wesentliche Arbeitsaufträge allerdings bereits abgeschlossen. Congars Konzilstagebuch bestätigt, dass Congar sich bereits seit längerem über den Stand der Arbeiten informiert und von Philips auf dem Laufenden gehalten wird. Für den 20.11.1961 bestätigt er die erste Teilnahme an einer Sitzung der Unterkommission. S. CONGAR, My Journal, 39f, 65.

279 Vgl. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 263f. Zum Inhalt des Memorandums s. QUISINSKY, Geschichtlicher Glaube, 250ff.

280 Vgl. TROMP, Konzilstagebuch 1/1: Johannes Witte, Leiter des ökumenischen Zentrums in Groningen stößt am 26. November 1960 zur Kommission hinzu, der Aachener Kirchenrechtsprofessor Heribert Schauf, ein Schüler und enger Vertrauter Tromps wird im Januar Mitglied der Kommission (146). Der auf Wunsch für den ausgeschiedenen Piolati kommende Professor am Lateran, Ugo Lattanzi (158ff) verfasst Ende 1961 die erste Version des ersten Kapitels zum Wesen der Kirche, nachdem der Vorsitzende der Kommission, damit zuvor allerdings Tromp betraut hatte (182, 336ff, 358). Zudem gehören 1961 Joseph Lecuyer, und der Franziskaner Karlo Balić als Experte für Mariologie zur Unterkommission (248). Noch im September 1961 lädt Tromp zudem Umberto Betti in den Kreis der Theologen ein (302).

281 Komonchak bietet hierzu einen Überblick. Offenbar waren die ersten Entwürfe Lattanzis in der Vollversammlung der Zentralkommission im März 1962 so kritisiert worden, dass Tromp hinter dem Rücken Lattanzis von Gagnebet mit der Abfassung eines neuen Textes beauftragt wurde. Nach Intervention Lattanzis einigt man sich auf ein Kompromisspapier zur Vorlage in der Zentralkommission. S. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 325f. S. auch ACERBI, Due ecclesiologie, 115; CONGAR, My Journal, 76.

282 AS 1/4, 12–91.

283 S. Ebd. Auf die Enzyklika „Mystici Corporis“ wird in den Anmerkungen zu den Artikeln 4–7 insgesamt sechsmal verwiesen.

284 Der Verweis auf das Priestertum ist allerdings noch eingeschränkt. Die Laien sind „gleichsam (tamquam) wie das auserwählte Volk, das königliche Priestertum […]“ (Nr. 21).

285 In den folgenden Artikeln 23–27 wird der Weltdienst der Laien wie auch ihre Mitwirkung in der Kirche näher dargelegt, außerdem Dankbarkeit gegenüber dem Einsatz der Laien ausgedrückt.

286 HÜNERMANN, Kommentar, 296.

287 Vgl. HÜNERMANN, Kommentar, 297.

288 S. ACERBI, Due ecclesiologie, 136f.

289 S. HÜNERMANN, Kommentar, 303f.

290 S. ACERBI, Due ecclesiologie, 115, 147. Congar beklagt deutlich das Fehlen aktueller ekklesiologischer Forschung. S. CONGAR, My Journal, 76.

291 Bea selbst war als Bibelwissenschaftler und Leiter des Päpstlichen Bibelinstituts zwischen 1930 und 1949 ein Förderer neuer exegetischer Ansätze, darunter auch der historisch-kritischen Exegese. Die Mitarbeiter des Einheitssekretariats kommen in der Regel aus Ländern, in denen der ökumenische Dialog eine besondere Rolle spielt (Großbritannien, USA, Deutschland, Niederlande, Schweiz), u.a. Johannes Willebrands, Hermann Volk, Frans Thijssen und Lorenz Jäger. S. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 297f.

292 Vgl. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 328.

293 Vgl. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 327f.

294 Vgl. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 303.

295 S. ACERBI, Due ecclesiologie, 115f. Acerbi verweist auf weitere Eingaben anderer Theologen, die die alleinige Gültigkeit des „Leib Christi“-Begriffs in Frage stellen. S. auch Karl Rahners kritisches Votum an Kardinal König: RAHNER, Gutachten an Kardinal König vom 29. April.

296 Dieser Unmut schlägt sich im Abstimmungsergebnis nieder. Für die ersten vier Kapitel heißt dies: 3 placet, 1 non placet, 30 placet iuxta modum. S. TROMP, Konzilstagebuch 1/1, 434ff. Zu den Kritikern hinsichtlich des defensiven Ansatzes und der theologischen Ausrichtung gehören Liénart, König, Döpfner, Suenens und Alfrink. Vgl. Ebd.

297 KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 353.

298 Die Ablehnung der angeregten Änderungen sind auch deshalb nicht verwunderlich, weil die von der Vorbereitungskommission beauftragte Gruppe der CT zur Überprüfung der Eingaben aus den Hauptverfassern des Schemas, namentlich Gagnebet, Tromp und Schauf besteht. S. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 345f., 352ff.

299 S. WITTSTADT, Am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils, 462ff. Bereits bei diesem ersten Versand war es den Konzilsvätern aufgrund der knappen Zeit schwer möglich, bereits im Voraus Stellung zu beziehen. Für das Schema „De ecclesia“ wird dies noch in eklatanterer Weise gelten. S. Ders., 472–483. Allerdings kommt es bereits zu einigen eindeutig kritischen Beiträgen zu Stil und Inhalt der sieben ersten vorgelegten Schemata. S. z.B. Rahners Bericht von einem Treffen mit verschiedenen Bischöfen und Theologen: RAHNER, Gutachten an Kardinal König vom 19. September. Dazu auch: SIEBENROCK, „Meine schlimmsten Erwartungen sind weit übertroffen“. In der Zeit unmittelbar vor dem Konzil kommt es zu verstärkten Kontakten zwischen den Episkopaten Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Deutschlands, die ihre Theologen in die Diskussion mit hineinnehmen. Die sich auf dieser Ebene etablierenden Strukturen werden für die weitere Entwicklung des Kirchenschemas von großer Bedeutung sein. S. z.B. WITTSTADT, Julius Kardinal Döpfner, 50ff.

300 WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament Kirche, 193.

301 Cicognani soll Suenens am 13. Oktober in der Konzilsaula gefragt haben: „Mais pourquoi ne feriez-vous pas un schéma De ecclesia?“ Bereits am 15. Oktober erwähnt Suenens in einem Brief, dass er Philips diesen Auftrag erteilt habe. S. LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 91. Yves Congar bestätigt die Pläne zur Ersetzung des Schemas am 6. November. S. CONGAR, My Journal, 150.

302 S. FOGARTY, Das Konzil beginnt, 102. Zu den zusammengerufenen Theologen zählen Congar, Rahner, Ratzinger, Semmelroth, McGrath, Lécuyer und Colombo. S. Ebd. Bereits am 18. Oktober hat es zu einem neuen Entwurf bereits Konsultationen zwischen Philips und Congar gegeben. S. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 332. Zudem scheint Gustave Thils als persönlicher Sekretär Suenens’ maßgeblich an der Redaktion des Schemas beteiligt gewesen zu sein. Suenens spricht Anfang 1963 vom Schema Philips-Thils. S. FAMERÉE, Gustave Thils et le De ecclesia, 570. S. hierzu auch PHILIPS, Carnets concilaires, 83.

303 Das Schema Philips erfährt bereits bis zur 1. Interzession des Konzils verschiedene Bearbeitungen. Die folgende Darstellung bezieht sich auf den Bearbeitungsstand vom 22. November 1962, bei ALBERIGO / MAGISTRETTI, Synopsis, als Nr. 2 wiedergegeben. Für die Genese des Philips-Schemas s. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 351ff. Das Schema erreicht Tromp, der bereits am 12. November erste Gerüchte vom Bestehen des Textes gehört hat am 29. November, wo ihm Philips persönlich eine französischsprachige Fassung überreicht. Tromp sieht in der Initiative der „belgischen Bischöfe“ nicht nur eine Beleidigung der Theologischen Kommission, sondern auch ein illegitimes Verfahren, da hier offensichtlich noch vor dem offiziellen Versand des Schemas alternative Entwürfe erstellt werden. S. TROMP, Konzilstagebuch, 2/1, 28, 106. Kardinal Ottaviani wird die Kritik an diesem Vorgehen bei der Generaldebatte wiederholen. Congar berichtet, dass Ottaviani das Philips-Schema zum Zeitpunkt des Beginns der Debatte in der Konzilsaula bereits auch dem Inhalt nach kennt. CONGAR, My Journal, 205f. Wie Philips ausführt, empfindet er sich bei Bekanntwerden des Schemas selbst als Verräter. Die Mitglieder der vorbereitenden Generation rücken in der Folge von ihm ab. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 86.

304 Vgl. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 353.

305 Vgl. „De ecclesia“ Nr. 1 und 3.

306 SCHILLEBEECKX, Animadversiones in „secundam seriem“ Schematum Constitutionum et Decretorum, 1066f.; Vgl. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 359. Die Hauptkritik Schillebeeckxs bezieht sich auf das Bischofskapitel. S. Ebd., 359–363.

307 S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament Kirche, 195. Die Anmerkungen Rahners und Semmelroths werden ausführlicher in Kap. 3.2 vorgestellt.

 

308 Neben Tromps Verweis auf die Gerüchte zum zirkulierenden Philips-Schema gibt es Hinweise auf eine breite Streuung von mehreren Hundert Kopien des Schillebeeckx-Papiers und der „Animadversiones“ von Rahner und Semmelroth. S. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 359 (Fn 38), 366 (Fn 44).

309 S. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 371. Congar berichtet von einem vorbereitenden Treffen der französischen Bischöfe am 28. November, bei dem er seine Kritikpunkte am vorliegenden offiziellen Schema, u.a. auch die fehlende „Volk Gottes“-Perspektive vorbringt. S. CONGAR, My Journal, 217f.

310 AS 1/4, 121. Ottaviani hatte allen Grund, die Ablehnung des Schemas zu fürchten. Bereits die vorausgegangene Debatte über das Schema „De deposito“ hatte die ablehnende Haltung einer Konzilsmehrheit gegen die Arbeitsgrundlage sichtbar gemacht. Zudem zirkulieren, wie Tromp berichtet, kurz vor der Debatte Gerüchte, „Ottaviani werde eine Lektion erteilt bekommen“. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 108.

311 Vgl. AS 1/4, 126f.

312 Vgl. AS 1/4, 132f.

313 AS 1/4,143.

314 S. AS 1/4,142f. De Smendt nennt in diesem Zusammenhang auch andere biblische Bilder wie „Braut“ und „Heiligtum des Heiligen Geistes“.

315 Döpfner, der im intensiven Kontakt zu den deutschen Theologen steht, wird auf dem Konzil u.a. vom Münchener Kirchenrechtler Klaus Mörsdorf begleitet. Dieser hatte in direkter Anknüpfung an Mannes Koster vom „Volk Gottes“ als grundlegender Bezeichnung der Kirche gesprochen (s.o. Kap. 1.1.4). Mit der „idea fundamentalis“ knüpft Döpfner evt. direkt an Mörsdorf an. Wenn dies so wäre, wäre hier ein direkter Nachklang auf Kosters „Ekklesiologie im Werden“ zu finden. S. hierzu POTTMEYER, Die Voten, 152.

316 Davon 77 Reden in der Konzilsaula und 85 im Nachgang eingereichte schriftliche Gutachten. S. AS 1/4.

317 Die Seitenzahlen dieser und der folgenden Fußnoten beziehen sich auf AS 1/4: Liénart (Lille), 126f.; Elchinger (Straßburg), 147; Marty (Reims), 191; Huyghe (Arras / Frankreich), 195; Barrachina y Estevan (Orihuela, Spanien), 354; Hakim (Melkiten), 358f.

318 Devoto (Goya, Argentinien), 250; Volk (Mainz), 387; Tatsuo Doi (Tokio), 397f.; Richaud (Bordeaux), 408; Charue (Namur, Belgien), 433; Daem (Antwerpen), 450; Guano (Livorno), 505; Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.; Nguyen-van Hien (Da Lat, Vietnam), 514. Nguyen bringt als Alternativvorschlag ein, „Familia Dei“ zum Grundbegriff der Ekklesiologie der neuen Konstitution zu machen. Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.

319 König (Wien), 133; De Smendt (Brügge), 143; Elchinger (Straßburg), 147f.; Döpfner (München-Freising), 184; Marty (Reims), 192; Devoto (Goya, Argentinien), 251; Volk (Mainz), 387; Richaud (Bordeaux), 408; Höffner (Münster), 517; Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.; Simons (Indore, Indien), 579f.

320 Alfrink (Utrecht), 134; Spellmann (New York), 172f.; Gargitter (Brixen), 194; Barrachina y Estevan (Orihuela, Spanien), 354; Feltin (Paris), 405f.; Guano (Livorno), 505; Rigaud (Pamiers, Frankreich), 548.

321 Vgl. AS 1/4, 436.

322 Vgl. AS 1/4, 147f.

323 Vgl. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 140.

324 S. QUISINSKY, Geschichtlicher Glaube, 301–315. Das Treffen fand vom 22.-25. Januar 1963 statt. Vgl. CONGAR, My Journal, 253.

325 Der neue Entwurf, an dem auch Volk, Rahner, Semmelroth, Grillmeier und Schmaus beteiligt sind, nimmt dabei Intentionen der „Animadversiones“ Rahners und Semmelroths auf. Der Entwurf wird am 27. Januar auf einem Treffen u.a. mit Schillebeeckx, Congar und Philips besprochen. Zur Entstehung des in der deutschen und österreichischen Bischofskonferenz sowie mit weiteren deutschsprachigen Bischöfen aus den Nachbarländern abgestimmten sog. „Deutschen Schemas“ s. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 279–293; POTTMEYER, Die Voten, 153.

326 S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 330f.

327 Die Auswahl und Vielzahl der biblischen Metaphern geht im Wesentlichen auf Rudolf Schnackenburg zurück. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 316. S. hierzu auch: SCHNACKENBURG, Die Kirche im Neuen Testament.

328 Vgl. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 355f.

329 Es ist die Absicht der Verfasser des Textes, so Rahner in seinen Erläuterungen zum Schema, eine Engführung der biblischen Theologie auf das Bild vom „Leib Christi“ zu vermeiden. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 317f.

330 Die Einfügung einer „idea fundamentales“ ist unter den deutschsprachigen Bischöfen ein wichtiges Anliegen. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 304: „Je treuer der Text gegenüber einer einzigen Intention ist, je systematischer er das einzelne vom Prinzip her ordnet, desto eindeutiger und verständlicher wird die Lehre des Konzils über die Kirche sein.“

331 Die Koordinierungskommission beschließt am 23. Januar 1963 die Neugliederung des Schemas nach dem über Charue eingereichten von Philips erarbeiteten Vorschlag. S. HÜNERMANN, Kommentar, 323; LAMBERIGTS / DECLERCK, The role of Cardinal Suenens, 95–99. Die Theologische Kommission nimmt es am 4. Februar als Arbeitsgrundlage an. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 196. Am 26. Februar fällt, auch mit Unterstützung der deutschsprachigen Bischöfe in der Kommission die Entscheidung zugunsten des Philips-Schemas. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 256. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist Philips als Person ein Bindeglied zwischen der alten und neuen Fassung des Schemas. S. GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 354, 375–380. Sein Entwurf steht in einer gewissen Kontinuität zu „De ecclesia“ und verwendet in weiten Teilen das Material dieses Entwurfes. Wegen seiner Kürze ist der Philips-Entwurf für eine zukünftige Erweiterung und Ausarbeitung des neuen Schemas geeignet. S. GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 477f. Außerdem setzt sich Kardinal Suenens, der innerhalb der Koordinierungskomission für die weitere Arbeit an „De ecclesia“ verantwortlich ist, im Vorfeld bereits massiv für den Entwurf ein, u.a. in einem persönlichen Brief an Papst Johannes XXIII. S. LAMBERIGTS / DECLERCK, The role of Cardinal Suenens, 93, 99. Philips erläutert seinen eigenen Ansatz der konziliaren ekklesiologischen Entwicklung zwischen Tradition und Innovation in: PHILIPS, Deux tendances dans la théologie contemporaine.

332 Congar notiert, Daniélou habe ihn am 2. März gebeten, seinen Platz in der Unterkommission einzunehmen, da er diese Aufgabe aufgrund seiner Tätigkeit in verschiedenen anderen Kommissionen nicht wahrnehmen kann. S. CONGAR, My Journal, 263.

333 GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 357; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 471ff. Wie Philips berichtet, habe innerhalb der Kommission vor allem Thils den progressiven, fordernden Part übernommen. Damit ist es Philips möglich, eine vermittelnde Rolle einzunehmen. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 92ff.

334 GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 357.

335 Die alternativen Vorschläge für das neue Schema werden hier nicht näher dargestellt, da sie für die „Volk Gottes“-Thematik wenig neue Entwicklungen bringen. Das Schema der chilenischen Bischöfe bedient sich weitgehend einer klassischen ekklesiologischen Grundlegung auf der Basis von „Mystici Corporis“, setzt dann aber wichtige Impulse hinsichtlich der Sendung der Kirche in die Welt. Das Schema verweist allerdings auf die gemeinsame Grundlage der Zugehörigkeit aller zum „Volk Gottes“ (Nr. II,3) und entfaltet die gemeinsame Berufung des Volkes, auch bezogen auf die drei „munera“ Christi (Nr. VI). Das französische Schema entfaltet eine heilsgeschichtliche Sicht und nimmt den Begriff des „instrumentum salutis“ auf. Das Schema Parentes ist als Gegenentwurf zu Philips eine weitgehende Bestätigung des Ausgangsschemas. S. HÜNERMANN, Kommentar, 338f; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 475f.

336 S. hierzu die Analyse des neuen Schemas bei ACERBI, Due ecclesiologie, 194–237. Joseph Ratzinger macht auf die Verbindung der verschiedenen Ansätze im neuen Schema aufmerksam. Er spricht davon, dass das Schema die Mitte zwischen der scholastischen Prägung und den modernen Arbeiten deutscher und französischer Theologen wahrt. S. RATZINGER, Das Konzil auf dem Weg, 25.

337 AS 2/1, 215–281. Die Erarbeitung hat wiederum eine eigene Geschichte, die neben der Auseinandersetzung um die Kollegialität und das Kapitel über die Ordensleute auch um die Einführung des Leitbegriffes „Sakrament“ geprägt ist. Die Koordinierungskommission stimmt am 28. März den neu erarbeiteten Kapiteln I und II zu, am 3./4. Juni auch den mittlerweile nochmals überarbeiteten Kapiteln III und IV. S. GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 477–489; TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 270–276, 286. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 366–374.