Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung

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Anmerkungen

[1]

Jesse 2017, S. 17; Backes/Jesse 2006.

[2]

Jesse 2017, S. 17.

[3]

Jesse 2017.

[4]

Vgl. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung; 2.1.2021.

II Begriffsbestimmungen › 4. Radikalisierung

4. Radikalisierung

Die hier zu untersuchenden Phänomenbereiche von PMK, 1. Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus, 2. Rechtsextremismus, 3. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie 4. Linksextremismus, werden alle in den einzelnen Hauptkapiteln sowohl theoretisch-hypothetisch als auch empirisch anhand ähnlicher Radikalisierungsfaktoren untersucht.

Folgende Radikalisierungsfaktoren werden in allen Phänomenbereichen dieser Untersuchung kategorisch analysiert:


Ideologie bzw. Ideologieelemente als Radikalisierungsfaktor,
Der soziale Nahbereich, das Milieu, die Szene, die peer group als Radikalisierungsfaktor,
Angebote des Internets als Radikalisierungsfaktor.

Um jedem Phänomenbereich der PMK gerecht zu werden und seine spezifischen Radikalisierungsfaktoren zu analysieren, setzt jedes Hauptkapitel in seiner Bearbeitung zusätzlich zu den Radikalisierungsfaktoren, 1. Ideologie, 2. der soziale Nahbereich und 3. Angebote des Internets, noch weitere spezifische, individuelle Schwerpunkte.

Folgende Analysebereiche stehen daher im Mittelpunkt der Untersuchung dieses Buches:


Warum und wie entfernen sich Menschen von demokratischen Prinzipien wie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) und wenden Gewalt an, um religiös-politische (Islamismus) bzw. politische Ziele (Linksextremismus, Rechtsextremismus, „Reichsbürger“) zu erreichen?
Akteursanalyse: Wer wird warum Extremist und/oder islamistischer, rechtsextremistischer, linksextremistischer Terrorist?
Taktik und Mittel: Wie gehen Extremisten strategisch und taktisch vor? Können (wiederkehrende) Muster identifiziert werden, aus denen dann Gegenmaßnahmen entwickelt werden können?

Besondere Schwerpunkte, spezifische Radikalisierungsfaktoren sind z.B.


Rechtsextremistische Aktivitäten in Bezug auf die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland,
Radikalisierungsfaktor linksextremistische Peer Groups, Milieus und autonome Zentren,
Radikalisierungsfaktor gesellschaftliche Akzeptanz linksextremistischer Einstellungen.

III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus

III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus

Inhaltsverzeichnis

1. Der Phänomenbereich Islamismus

2. Islamistische Radikalisierung: Wege in den Islamismus, Salafismus und islamistischen Terrorismus

3. Islamistisch motivierte Straftaten und von Sicherheitsbehörden verhinderte Anschläge

4. Das aktuelle islamistische, salafistische und jihadistische Personenpotenzial

5. Aktuelle Daten zu islamistischen und jihadistischen Organisationsformen

III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus › 1. Der Phänomenbereich Islamismus

1. Der Phänomenbereich Islamismus

Der islamistische Terrorismus, Islamismus und Salafismus sind wesentliche, existenzielle politisch motivierte Bedrohungen unserer Zeit und der nächsten Jahrzehnte. Nicht erst die zahlreichen geplanten und durchgeführten islamistisch-terroristischen Anschläge und Attentate innerhalb der letzten fünf Jahre in Europa und Deutschland verdeutlichen den Grad der Bedrohung, die aktuell und zukünftig von islamistischen Terroristen, Islamisten und Salafisten für demokratische, westlich-freiheitliche Staaten wie Deutschland ausgeht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Islamismus wie folgt:

Der Begriff Islamismus bezeichnet eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass Religion, hier: der Islam, nicht nur eine persönliche, private ‚Angelegenheit‘ ist, sondern auch das gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung zumindest teilweise regelt. Der Islamismus postuliert die Existenz einer gottgewollten und daher ‚wahren‘ und absoluten Ordnung, die über von Menschen gemachten Ordnungen steht. [1]

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden verstehen unter Islamismus eine vom Islam zu unterscheidende, sich auf die Religion Islam berufende Form von politischem Extremismus.[2] Daher betonen die Verfassungsschutzberichte verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz in jedem jährlichen Verfassungsschutzbericht und an anderen Orten, dass „der Islam als Religion und seine Ausübung nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“[3]

Kurz gesagt beschreiben die deutschen Verfassungsschutzbehörden Islamismus als eine religiös-politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch interpretieren.[4] Diese Definition von Islamismus durch die deutschen Verfassungsschutzbehörden ist quasi identisch mit den gängigen Definitionen von Islamwissenschaftlern:

Beim Islamismus handelt es sich um Bestrebungen zur Umgestaltung von Gesellschaft, Kultur, Staat oder Politik anhand von Werten und Normen, die als islamisch gesehen angesehen werden. […] Eine Verabsolutierung des Islams für die Gestaltung des individuellen, gesellschaftlichen und staatlichen Lebens, kombiniert mit dem Ziel der weitgehenden Durchdringung der Gesellschaft. […] Die Forderung, statt der westlichen Volkssouveränität die ‚Souveränität Gottes‘ ins Werk zu setzen. Das führt zu starker Ablehnung von ‚menschengemachten Gesetzen‘, als die alle von Parlamenten beschlossenen Gesetze angesehen werden. [5]

Die politisch-religiösen Ziele der Islamisten bestehen nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden darin, „mittelfristig die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland – in Teilen auch mit Gewalt – im Sinne ihrer Ideologie zu ändern“.[6] Besonders wichtig ist es hierbei, diese religiös-politische Ideologie des Islamismus von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islam zu unterscheiden, weil Islamisten die Religion Islam nicht ausschließlich als Religion, sondern als rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche interpretieren: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen.[7]

Aus dem islamisch-theologischen Verständnis von „Glaube an die Einheit und Einzigartigkeit Gottes“ (tauhid) ergibt sich für Islamisten, dass nur Allah der legitime Herrscher, Souverän und Gesetzgeber sein darf, was sich wiederum in der islamistisch angestrebten Einheit von Religion und Staat (din wa daula) ausdrückt.[8]

Zusammenfassend muss die islamistische religiös-politische Ideologie und ihre als für alle verbindlich angestrebte Religionspraxis als im eindeutigen Widerspruch zu demokratischen Verfassungsordnungen stehend beurteilt werden.[9] Entsprechend widerspricht das von Islamisten angestrebte Konzept eines Gottesstaates, in dem jegliche staatliche Legitimation unmittelbar von Gott hergeleitet werden soll, demokratischen Prinzipien von Volkssouveränität und Gewaltenteilung. Des Weiteren lehnt das Weltbild des Islamismus Pluralität, Säkularismus, Individualität und Gleichberechtigung von Mann und Frau als unzulässige Neuerungen und daher als unislamisch ab und schließt die universelle Geltung der Menschenrechte, wie zum Beispiel der Menschenwürde, aus. Die islamistische Forderung nach einer Durchsetzung der sog. „Hadd“-Strafen (Körperstrafen) wie das Abtrennen von Gliedmaßen für Diebstahl, die Todesstrafe für Ehebruch oder den Abfall vom Glauben sprechen in diesem Zusammenhang für sich.[10]

 

Anmerkungen

[1]

BfV 2016a, S. 150.

[2]

BfV 2012, S. 5.

[3]

Ebd.; LfV Hessen 2014.

[4]

BfV 2016a, S. 150; BfV 2012, S. 5; LfV Hessen 2014.

[5]

Seidensticker 2015, S. 9; Halm 2014, S. 85-89; Goertz 2017d, S. 11-15.

[6]

LfV Bayern 2016a, S. 5.

[7]

Goertz 2017d, S. 13.

[8]

Brachman 2009, S. 44; Goertz 2017d, S. 14.

[9]

„Demokratie ist in den Augen der Islamisten eine falsche ‚Religion‘“; MIK NRW 2014, S. 137.

[10]

Goertz 2017d, S. 13.

III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus › 1. Der Phänomenbereich Islamismus › 1.1 Definition und Kurzzusammenfassung

1.1 Definition und Kurzzusammenfassung

Islamismus

ist eine religiös-politische Ideologie mit dem konkreten Anspruch darauf, das politische System und das gesellschaftliche und kulturelle Leben auf der Grundlage einer extremistischen Interpretation des Islam zu ändern und nur diese eigene Koraninterpretation anzuerkennen.[1]

Islamismus


ist eine Form des politischen Extremismus;
ist religiös-politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islam berufen und diese politisch interpretieren;
zielt auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) der Bundesrepublik Deutschland ab;
geht von der Existenz einer gottgewollten und daher „wahren und absoluten“ Ordnung aus, die über von Menschen gemachten Ordnungen (Verfassung, Gesetze) steht;
für den Islamismus ist Religion, hier: der Islam, nicht nur eine persönliche, private „Angelegenheit“, sondern soll das gesamte gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung regeln;
hat als politisches Ziel die Einheit von Religion und Staat (din wa daula), was gegen das demokratische Prinzip des Säkularismus verstößt;
will die westliche, demokratische Volkssouveränität durch die „Souveränität Gottes“ ersetzen;
strebt mittelfristig eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland – teilweise auch mit Gewalt – an;
will die gesellschaftliche Ordnung durch die islamische Rechtsordnung der Sharia – eine von Gott verordnete Rechtsordnung für Staat und Gesellschaft – organisieren;
verstößt unter anderem gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter und verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit;

Anmerkungen

[1]

Ebd. S. 14.

[2]

Goertz 2017d, S. 15.

III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus › 1. Der Phänomenbereich Islamismus › 1.2 Der Phänomenbereich Salafismus

1.2 Der Phänomenbereich Salafismus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Salafismus wie folgt:

Salafismus ist eine fundamentalistische islamistische Ideologie und zugleich eine extremistische moderne Gegenkultur mit markanten Alleinstellungsmerkmalen (Kleidung und Sprache)[1].

Einleitend muss festgestellt werden, dass der Salafismus keine strukturierte Organisation oder Denkschule, sondern viel mehr „ein Trend, eine Geisteshaltung, eine dogmatische Verbindung zu den Grundlagen der Religion“ ist.[2] Während sich manche Anhänger und Mitglieder des islamistischen Spektrums des Salafismus selbst als „Salafi“ bezeichnen, nutzen die meisten europäischen und deutschen salafistischen Organisationen, Netzwerke, Gruppen und Einzelpersonen nicht offen den Begriff „Salafi“, sondern sprechen vom „wahren Islam“ bzw. der „wahren Religion“ und von sich selbst als den „wahren Muslimen“, womit sie sich von angeblich „unwahren“ islamischen Ausprägungen und von jeder anderen Religion abgrenzen.[3] Aus dem Arabischen werden die „Salaf“ in der Regel als die „frommen Altvorderen“ übersetzt und als „die Gefährten Mohammeds“ verstanden.[4] Historisch berufen sich die zeitgenössischen Salafisten auf „die frommen Altvorderen der ersten drei Generationen der Muslime nach Mohammed“[5], wobei es allerdings keinen Konsens über die genaue Zeitspanne gibt.[6]

Grundsätzlich muss die gegenwärtige salafistische Szene in Europa und Deutschland als organisatorisch äußerst heterogen und eher regional vernetzt beschrieben werden. Religiös-theologisch allerdings orientieren sich quasi alle Salafisten an den Lehren des Wahhabismus[7] und der Salafiya.[8] Entsprechend bezeichnet der salafistische Phänomenbereich Allah als einzig legitimen Gesetzgeber, mit dem Koran, der Sunna und der Sharia als allein rechtmäßigem Ordnungs- und Regelsystem. Sowohl die Salafiya als auch der Wahhabismus orientieren sich am „Ideal“ der muslimischen Ur-Gemeinde in Medina und kritisieren beide die Aufspaltung der sunnitischen Muslime in verschiedene Rechtsschulen. Sowohl die Salafiya als auch der Wahhabismus ziehen die „reine Glaubenslehre“ (aqida) der Rechtswissenschaft (fiqh) vor. Der Monotheismus (tauhid) steht im Mittelpunkt der Salafiya. Ebenso wird die Unterscheidung zwischen den historisch unterschiedlich gewachsenen islamischen Rechtsschulen kritisiert und so folgt sie keiner dieser Rechtsschulen, sondern exklusiv einer eigenständigen Rechtsfindung unter Beachtung des Koran, der Sunna und der geschichtlichen Überlieferungen der „rechtschaffenen Altvorderen“.[9]

Die augenblicklich in Europa agierenden Salafisten glorifizieren einen stilisierten, idealisierten Ur-Islam des siebten und achten Jahrhunderts und streben diesen als Blaupause für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft auf der Grundlage ihrer Interpretation islamischer Werte und Normen an.[10] Die salafistischen Interpretationen des Islam streben eine „Reinigung“ des Islam und die Wiederherstellung eines Islam in seiner als „ursprünglich“ und Mohammed gerecht werdenden Form an. Daher orientieren sich die salafistischen Islaminterpretationen an der religiösen Praxis und Lebensführung des Propheten Mohammed sowie der sog. rechtschaffenen Altvorderen (al-salaf al-salih), da diese drei Generationen auf Grund ihrer zeitlichen Nähe zum Leben Mohammeds im 8. und 9. Jahrhundert n. Chr. noch einen „reinen Islam“ praktiziert hätten. Dieser Rückbezug auf Mohammed und seine Gefährten – die Altvorderen – bedeutet, dass lediglich der Koran und die Sunna als islamische religiöse Quellen anerkannt werden.

Zusammenfassend: Salafisten erschaffen eine simplifizierende Dichotomie von „gut“ oder „böse“. Dadurch erkennen sie nur noch ein „richtig oder falsch“, was ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken entstehen lässt. Aus diesem dichotomen Weltbild von „gut“ und „böse“ heraus entwickeln sie ein (elitäres) Überlegenheitsgefühl gegenüber anderen Muslimen und vor allem gegenüber Nichtmuslimen. Diese Dichotomie ist zugleich auch ein taktisches Mittel innerhalb des salafistischen Milieus, um komplexe Fragestellungen unzulässig zu simplifzieren und propagandistisch, radikalisierend im Sinne der salafistischen Ideologie beantworten. Die salafistischen Simplifizierungen und Dichotomien fördern dabei auch sehr stark eine Rekrutierung und Radikalisierung von neuen, gewaltbereiten Salafisten und potenziellen Terroristen.[11]

Anmerkungen

[1]

BfV 2016a, S. 170.

[2]

Roy 2006, S. 231; Farschid 2014, S. 160-192; Goertz 2017d, S. 16.

[3]

Ebd.

[4]

Ebd.

[5]

„Die besten in meiner Ummah sind diejenigen in meiner Epoche, dann diejenigen, die nach ihnen folgen, dann diejenigen, die nach ihnen folgen.“ Sahih Al-Bukhari Hadith Nr. 3728.

[6]

Der Tod von Ahmad Ibn Hanbal, dem Begründer der hanbalitischen Rechtsschule – verstorben 855 n. Chr. – wird nach dem gängigen Verständnis der Salafiya als das Ende der letzten Generation der Altvorderen betrachtet. Goertz 2017d, S. 16.

[7]

Wagemakers 2012, S. 6.

[8]

Roy 2006, S. 231. Zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Salafiya und der Wahhabiya als religiös-ideologischem Hintergrund des politischen Salafismus siehe u.a. Wagemakers 2012, S. 55-79; Goertz 2017d, S. 16.

[9]

Ebd.

[10]

Ebd.

[11]

Ebd. S. 18.

1.2.1 Kategorisierung des salafistischen Spektrums in puristischen, politischen und jihadistischen Salafismus

Bei der islamistischen Ausprägung des Salafismus handelt es sich um ein heterogenes Spektrum, das unterschiedliche (salafistische) Strömungen beinhaltet: Den puristischen, den politischen und den jihadistischen Salafismus. Allerdings muss festgestellt werden, dass bei allen drei Strömungen fließende Übergänge zueinander zu verzeichnen sind. Allerdings nutzt lediglich der Verfassungsschutz des Bundeslandes Berlin die Kategorie des puristischen Salafismus. Alle anderen Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz operieren lediglich mit zwei dieser drei Kategorien: Mit dem politischen – teilweise auch „missionarisch“ genannten Salafismus – und mit dem jihadistischen Salafismus.[1]

 

Jedoch darf bei aller Wichtigkeit einer analytischen Kategorisierung auf keinen Fall verdrängt werden, dass die religiös-theologisch-ideologische Grundlage aller drei salafistischer Strömungen im Wesentlichen gleich ist und dass die drei salafistischen Kategorien vornehmlich nach ihren Strategien, Taktiken und der Funktion von Gewalt unterschieden werden. Eine Kategorisierung von Salafismus in unterschiedliche Bereiche suggeriert die Chance einer Grenzziehung und dadurch ein besseres analytisches Verständnis. Daher werden kategorische Systematisierungen verwendet, die wie die Kategorie des puristischen Salafismus eher wissenschaftstheoretischen Wert besitzen, als einen entscheidenden Einfluss auf eine korrekte rechtliche und polizeiliche Behandlung haben.[2] Diese vermeintliche Chance einer akademischen Kategorisierung birgt jedoch große Risiken, da die Übergänge zwischen den drei Strömungen – aufgrund der entscheidenden gemeinsamen Ebene, ihrer religiös-theologisch-ideologischen Grundlage – fließend sind und daher sowohl durch die Sicherheitsbehörden als auch durch die wissenschaftliche Forschung häufig kaum zu identifizieren sind.[3]