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Friedrich Arnold Brockhaus - Erster Theil

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Hiltrop beruhigte sich aber nicht und reichte nach Verlauf mehrerer Jahre, am 17. August 1819, eine neue Klage gegen Brockhaus ein. Damit beginnt das dritte und letzte Stadium dieses langwierigen Processes. Das königlich preußische Oberlandesgericht zu Hamm bestätigte durch ein Erkenntniß vom 5. Januar 1822 die für den Beklagten ungünstigen Urtheile von 1809 und 1813, während es unterm 30. März 1822 eine von Brockhaus gegen einen Arrest auf ein Erbtheil seiner minorennen Kinder erhobene Klage im wesentlichen zu seinen Gunsten entschied. Gegen diese Erkenntnisse, insbesondere das erste, appellirte Brockhaus. Er verfaßte für den Justizcommissar Cappel in Hamm selbst eine ausführliche »Instruction« (worin er unter anderm sagt, daß diese Erkenntnisse »sich ebenso wenig mit den anerkanntesten Sätzen des Völkerrechts als mit dem Geiste der preußischen Proceßgesetzgebung, diesem Meisterstücke einer legislativen Weisheit, vereinbaren lassen«) und ließ die obenerwähnte »Sammlung von eilf Actenstücken« für das Gericht und für seine Freunde drucken (das Vorwort dazu ist aus Leipzig vom 1. Juli 1822 datirt). Indeß betätigte der zweite Senat des Oberlandesgerichts zu Münster unterm 28. September 1822 lediglich die frühern Erkenntnisse. Brockhaus gab sich aber noch immer nicht für besiegt, obwol er damals eben eine lebensgefährliche Krankheit überstanden hatte, deren Wiederholung er kaum ein Jahr darauf erlag: er ergriff das letzte Mittel, das ihm übrigblieb, und wandte sich an das Geheime Obertribunal zu Berlin mit der Bitte um Cassation, resp. Revision des Erkenntnisses von 1813. In dem von ihm selbst wieder verfaßten »Revisionsbericht« (der kein Datum hat, aber jedenfalls noch im Spätherbst 1822 geschrieben ist) betont er, daß ihn zu diesem Antrage außer dem bedeutenden Objecte des Processes (zuletzt gegen 10000 Thlr.) besonders der Umstand bestimme, wegen eines vermeintlichen »Betrugs« und infolge eines irrigerweise für »rechtskräftig« angenommenen Erkenntnisses verurtheilt zu werden.

Noch ehe die Antwort von Berlin erfolgt war, starb Brockhaus. Erst mehrere Jahre nach seinem Tode (1828) wurde der Proceß endlich von seinen Erben durch einen Vergleich mit Hiltrop beendigt; letzterer starb am 2. April 1845.

Das Urtheil des Geheimen Obertribunals in Berlin vom 2. April 1824 hatte die frühern Erkenntnisse bestätigt, doch war den Stadtgerichten zu Leipzig durch ein allerhöchstes Rescript der königlich sächsischen Landesregierung zu Dresden vom 23. October 1824 die Befolgung der betreffenden Requisitionen untersagt worden. Hiltrop ruhte trotzdem noch immer nicht, und um ihr in Preußen befindliches Eigenthum vor ihm zu schützen, sah sich die Firma F. A. Brockhaus veranlaßt, ihre Rechnung mit den preußischen Buchhandlungen in der Zeit vom 15. November 1824 bis 21. November 1828 unter der Firma »Literatur-Comptoir in Altenburg La B« zu führen, wozu der mit ihr seit langem befreundete Besitzer dieser Firma, Johann Friedrich Pierer in Altenburg, bereitwillig die Hand bot.

Dieser Proceß mußte hier, obwol er Brockhaus' Hauptthätigkeit, die buchhändlerische, nicht berührt, ausführlicher dargestellt werden, weil er ihn während seines ganzen Lebens beschäftigte und von ihm persönlich mit der größten Energie und Ausdauer betrieben wurde. Es war in der That, wie er sich selbst später ausdrückte, der »blutige Faden«, der sich durch sein ganzes Leben hindurchzog und auf dasselbe mehrfach entscheidend einwirkte: er hatte die Familie entzweit (obwol selbst fast alle Verwandten Hiltrop's auf Brockhaus' Seite traten und dessen Verfahren misbilligten); er hatte ihn aus seiner Vaterstadt vertrieben und war die Veranlassung, daß er diese nur noch einmal (1811) besuchte; er verfolgte ihn überallhin: nach Amsterdam, Altenburg und Leipzig, und nöthigte ihn gerade auch in den, durch andere Aufregungen ihm schon so verbitterten, letzten Jahren seines Lebens zu eigener aufreibender Thätigkeit.

Die Frage liegt hier nahe, ob denn im Laufe der 22 Jahre, die dieser Proceß dauerte, nie Versuche zu Vergleichen gemacht worden seien. Allerdings ist das geschehen und zwar — zur Ehre und Rechtfertigung von Brockhaus muß dies hervorgehoben werden — insbesondere von seiner Seite, jedoch, wie er selbst sagt, »von diesem einzig und allein nur aus dem Grunde, daß er gewünscht hat, Ruhe zu gewinnen und sich von dem Odiösen, was mit der Führung eines solchen Processes überhaupt und besonders in weiten Entfernungen verbunden ist, völlig befreit zu sehen: nie aber, daß er durch einen Vergleich habe anerkennen wollen, als ob seitens Brockhaus und Mallinckrodt je etwas in dieser Sache geschehen, was auf irgendeine Weise gegen kaufmännische Sitte und Ehre und gegen kaufmännische Ordnung oder gegen kaufmännisches Recht gewesen«. Abgesehen von dem unterm 24. April 1800 abgeschlossenen, aber bald wieder von Hiltrop umgestoßenen Vergleiche sowie davon, daß Brockhaus, wie früher berichtet, auf die Bitte von Hiltrop's Frau die Klage gegen diesen beim Reichskammergericht in Wetzlar unterließ, bot er 1816 oder 1817 Hiltrop zur Niederschlagung alles Zwistes eine jährliche Rente von 200 Thlr. an, die nach seinem Tode auf seine Kinder bis zur Volljährigkeit des jüngsten übergehen solle. Und als Hiltrop dies ablehnte, wollte sich Brockhaus 1821 selbst zur terminlichen Zahlung von 4000 Thlr. verstehen, einer Summe, die das, was Hiltrop ursprünglich an Bethmann in London verloren, bedeutend überstieg. Aber auch dieses Anerbieten war von Hiltrop unangenommen und sogar unbeachtet geblieben. Selbst noch 1822 erklärte er sich bereit, »wesentliche, wenn auch bei veränderter und günstigerer Lage der Sache nicht mehr so bedeutende Opfer zu bringen, wenn ihm dazu auf angemessene Weise die Hand geboten würde und der Gegner damit nicht zu lange warte«. So kann Brockhaus sicherlich nicht der Vorwurf der Unversöhnlichkeit, Streitsucht oder Rechthaberei gemacht werden. Eher könnte man ihn deshalb tadeln, daß er, zunächst aus Theilnahme für seinen frühern Associé Hiltrop und um diesen vor einem Verlust zu bewahren, sich in eine ihm ganz fremde Angelegenheit gemischt und dann im Anfange des Processes dem Gegner mehrfach selbst die Waffen gegen sich geliefert habe; er fühlte dies auch selbst und that in dieser Beziehung die für ihn charakteristische, aber gewiß nur ehrenvolle Aeußerung: es sei dies von seiner und Mallinckrodt's Seite besonders geschehen »aus Ueberspanntheit, da wir die Welt noch nicht nahmen, wie sie ist, sondern wie sie sein sollte, und die wir damals noch so einfältig waren, zu glauben, als ernte man von dem Haufen der Menschen für große und rechtschaffene Handlungen Dank ein.«

Der Hiltrop'sche Proceß hat übrigens, wie aus Vorstehendem wol hervorgegangen sein dürfte, außer dem persönlichen auch ein mannichfaltiges allgemeineres Interesse, und es mögen deshalb zum Schluß einige Stellen aus der mehrerwähnten Schrift folgen, die Brockhaus über den Proceß 1822 zusammenstellte, in der Hoffnung, daß sie »dem Sachkenner genügen werden, um sich über den Charakter der darin handelnden Personen und über die Natur der stattgefundenen und obschwebenden Verhältnisse zu orientiren«.

In treffendster Weise, mit scharfem Verstande, klarem weitblickenden Geiste und in prägnantem Stile charakterisirt er den Proceß und sein Verhalten in demselben mit folgenden Worten:

Bei einem Processe, der fast ein Vierteljahrhundert unter vier verschiedenen Gesetzgebungen und Gerichtsformen geführt worden ist und in welchem mehrere der Sachwalter die Sache selbst gar nicht begriffen haben, läuft die Wahrheit am Ende Gefahr, unter der Masse der stattgefundenen Verhandlungen und angehäuften Actenstöße völlig erdrückt oder erstickt zu werden, sodaß es die größte Noth thut, das Wichtige und Wesentliche von dem Unwichtigen und Unwesentlichen zu scheiden, um dem künftigen Referenten und endlichen Richter die Uebersicht und Beurtheilung zu erleichtern oder gar — nur möglich zu machen. Ohnehin haben die bloßen Juristen in Städten und Gegenden, wo kein großer Handelsverkehr ist, in der Beurtheilung verwickelter kaufmännischer Verhältnisse höherer Art selten große Stärke und gerathen nur gar zu leicht auf Abwege, die von der Wahrheit entfernen. Ich erinnere hier an die Verhandlungen im Fonk'schen Processe über dessen Handlungsbücher und Berechnungen ...

Der Proceß (Hiltrop) ist interessant durch den Wechsel der Gesetze und gerichtlichen Formen, unter deren Herrschaft er geführt wurde. Er begann zu einer Zeit, wo Dortmund noch als Freie Stadt dem Deutschen Reiche angehörte; er wurde fortgesetzt unter der fürstlich nassau-oranischen Regierung, unter der Herrschaft der französischen Gesetze, welche im Jahre 1811 im Großherzogthum Berg in Kraft getreten waren; er ist wieder aufgenommen unter der jetzigen königlich preußischen Regierung und wird jetzt nach preußischen Rechten und Formen verhandelt. Es ist für das Interesse der Rechtswissenschaft von großer Wichtigkeit, die Verhältnisse dieser verschiedenen Gesetzgebungen in ihrer Wechselwirkung und vorzüglich zu dem Zwecke zu betrachten, um die Bedingungen und Grenzen der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit richtig zu bezeichnen.

Er ist interessant durch die kaufmännischen Verhältnisse, welche ihm zu Grunde liegen, deren Combinationen sich die Richter der ersten und zweiten Instanz durchaus nicht klar zu machen vermocht haben, so einfach sie auch jedem Sachkundigen erscheinen müssen.

Er hat endlich in dem neuesten Abschnitte noch eine allgemeine Wichtigkeit durch die völkerrechtliche Frage gewonnen, inwiefern ein königlich preußischer Staatsbürger einen entfernten Ausländer zwingen kann, vor den königlich preußischen Gerichten sich als Beklagter zu stellen und den Vortheil aufzugeben, welcher mit der Verhandlung der Sache vor seinem ordentlichen Richter, in gewohnten Formen, nach bekannten Rechten, für ihn verknüpft ist. In der That würden die von dem königlichen Oberlandesgericht zu Hamm in erster Instanz hierüber aufgestellten Grundsätze alle Ausländer, welche in Preußen Geschäfte treiben, und alle benachbarten Regierungen zur besondern Aufmerksamkeit und zu abweichenden Maßregeln verpflichten. Diese wichtige völkerrechtliche Frage macht in der jetzigen Lage der Sache den Hauptpunkt des Streites aus. Der Gang der Sache ist nämlich folgender ...

 

So liegt die Sache in diesem Augenblicke; einfach an sich in jedem ihrer Abschnitte, so verworren auch der erste Anblick derselben sein mag. Zunächst dreht sie sich fast nur um Formalien, um Gerichtsstand und Rechtskraft. Man ist nur zu sehr geneigt, auf denjenigen, welcher mit der bloßen Form ficht, den Verdacht eines Bewußtseins des Unrechts in der Sache fallen zu lassen, und daher war dem Beklagten an nichts mehr gelegen als daran, zu zeigen, daß er sich gegen die Form nur im Vertheidigungsstande befindet, nicht aber sie zur Schutzwehr einer Ungerechtigkeit gebraucht. Man hat es ihm vielleicht verübelt, daß er die Entscheidung eines königlich preußischen Gerichtshofs so eifrig abzulehnen bemüht ist; allein man würde dabei aus den Augen gesetzt haben, welchen großen Werth es für einen Jeden hat, nur von seinem ordentlichen heimischen Gerichte nach bekannten Gesetzen und Formen gerichtet zu werden. Wer irgend eine Erfahrung in dieser Art gemacht hat, der vermag die großen Nachtheile zu würdigen, mit welchen schon die bloße Entfernung den Betrieb eines Rechtsstreites umgibt.

Man wird es unter diesen besondern Umständen dem Beklagten nicht verargen, wenn er durch den gegenwärtigen Abdruck der wichtigsten Actenstücke seines Processes sowol für das Urtheil seiner Richter als für die Meinung seiner Freunde (für das größere Publikum sind diese Blätter ohnehin nicht bestimmt) die Materialien in einer leichtern Uebersicht zu liefern bemüht war. Er will dasselbe nicht bestechen, nicht für sich einnehmen; denn er legt die Hauptsache so vollständig vor, daß sie auch seinem Gegner zu statten kommen mag, wenn er selbst sich in seinen Ansichten geirrt haben sollte. Allein ein mehr als zwanzigjähriger Proceß, eine so vielfache Verkettung rechtloser Formen und Fragen bedarf wol eines Fadens, in dessen Finden nicht immer gerade derjenige am glücklichsten ist, welcher ihn für sich und andere zu suchen bestellt ist. Der Erfahrene weiß, daß dies zu sagen weder Anmaßung noch ein Vorwurf ist, und dreimal wenigstens wurde schon in der gegenwärtigen Sache der richtige Weg verfehlt.

Wir verlassen hiermit diesen unerquicklichen Proceß, der uns weit über die Zeit hinausgeführt hat, die wir zunächst zu schildern haben, und versetzen uns wieder nach Amsterdam und dem Jahre 1801, in welchem Brockhaus sein Geschäft dorthin verlegte.

Zuvor sei indeß noch ein von Brockhaus selbst herrührender Rückblick auf sein Leben bis zu diesem Zeitpunkte mitgetheilt.

4.
Ein Rückblick

Brockhaus schrieb in spätern Jahren, wahrscheinlich erst 1818 oder 1820, einen Rückblick auf seine Erlebnisse nieder, um einer Schwägerin, die in trüben Verhältnissen seine Vertraute geworden war, einen nähern Einblick in sein Leben zu gewähren. »Sie kennen es nicht«, fügte er hinzu, »oder nur durch verworrene Sagen, und doch liegt in jeder Vergangenheit der Schlüssel und häufig die Bedingung der Gegenwart.«

Diese Selbstbiographie, die unsere bisherige Schilderung in manchen Punkten ergänzt und den Verfasser trefflich charakterisirt, leider aber nur bis zu dem Wendepunkte in seinem Leben reicht, an dem wir uns jetzt befinden, lautet:

Ich bin 1774 geboren.8 Mein Vater, Sohn eines benachbarten Predigers, hatte meine Mutter, die Tochter eines angesehenen Kaufmanns, als Witwe geheirathet. Zwei Kinder erster Ehe waren gestorben, und aus dieser Ehe entsprangen zwei Söhne, von denen ich der jüngste bin, und der älteste mein noch in Dortmund lebender Bruder ist. Mein Vater, der erst 1811 gestorben, war ein sehr braver und wackerer Mann, aber nicht transcendent. Meine Mutter dagegen war eine geistreiche, vortreffliche Frau, und ihr Bild steht noch immer als das Ideal einer vollendeten Hausfrau vor meiner Seele.

Ich war ein aufgeweckter Knabe mit einem brennenden Durst nach Kenntnissen aller Art, und einer wahren Bücherwuth. Noch schwebt es mir wie gestern in Andenken, und gibt dies zugleich ein Bild jener Zeit, wie ich das erste Buch kaufte und wie es ablief. Ich mußte für den Vater in den Bücherauctionen Folianten und Quartanten erstehen, die er in seinem Laden als Maculatur gebrauchte. Hier kam nun auch Voltaire's Leben von Karl XII. in der alten Uebersetzung unter den Hammer. Niemand bot etwas. Ich hatte das größte Gelüste nach dem Buch und wagte es, 2 Groschen zu bieten, und siehe da, ich erhielt es und war der glückliche Besitzer! Aber der Vater, ein strenger Mann, vermerkte es sehr übel, wie ihm überhaupt mein vieles Lesen in den Tod zuwider war, verwies mir meine Verschwendung, und ohne das Dazwischentreten der immer guten und verständigen Mutter hätte ich wol noch eine Ohrfeige dazu erhalten. Es ist, als ob ein Jahrhundert dazwischen läge zwischen dem, wie es damals war, und jetzt ist.

Im funfzehnten Jahre kam ich nach Düsseldorf in eine dortige große Schnitthandlung, die zugleich Bankiergeschäfte machte, in die Lehre. Mein Lehrherr hieß Hofmann, er lebt noch und ist mein Freund geblieben. Er zeichnete mich unter sechs andern Commis und Burschen sehr aus, und zu sehr. Er bekam den Einfall, sein Geschäft zu erweitern, da er ein sehr wohlhabender Mann war, und eine Großhandlung neben der bestehenden Schnitt- und Wechselhandlung zu errichten, und er warf auf mich, den jüngsten Lehrburschen, die Augen, dazu die ersten Reisen zu machen, weil in dortigen Gegenden Alles durch Reisediener besorgt werden muß, da die Messen zu fern liegen. So wurde ich unerfahrener Mensch in einem Alter von kaum 17 Jahren auf ziemlich große Reisen, die sich bis Hannover, Kassel, Koblenz, Lüttich, Cleve ausdehnten, geschickt, um die neuen Geschäfte zu gründen. Diese so frühen Reisen haben sehr nachtheilig auf mich eingewirkt. Meine Bildung war noch nicht vollendet und wurde dadurch ganz zerrissen, indem ich oft in Monaten nicht zu Hause kam, und anstatt geführt zu werden, wie es dem Jünglinge ziemt, mußte ich mich selbst führen. Gegen jetzt war damals eine große Sittenreinheit, aber dagegen wieder eine größere Roheit. Die gänzliche Freiheit, worin sich der siebzehnjährige Jüngling aber auf diesen Reisen befand, das fortwährende Gasthofleben und die stete Gesellschaft mit andern Reisedienern wirkte nothwendig nachtheilig auf Sitten und Charakter.

Indessen vollzog ich meine Geschäfte zur höchsten Zufriedenheit meines Herrn, ich bildete mich zu einem tüchtigen Geschäftsmann, und mir ward vor Ablauf der Lehrzeit und noch nicht 20 Jahr (der Auftrag?), das Geschäft auch nach Braunschweig auszudehnen und dort die Messen zu beziehen. Mein Herr blieb dabei fein zu Hause, und mir ganz allein war das schwierige und kitzliche Geschäft der ganzen ersten Organisation übertragen. Und unser Geschäft war höchst bedeutend. Auch hier ging Alles gut, und ich erntete Ehre und Lob die Fülle. Auf der vierten Messe hatte ich das Unglück, daß mir 100 Louisdor gestohlen wurden. Ich empfange solche vor Tisch, eben wie zum Essen geläutet wird, und bin dadurch behindert, sie in mein Bureau zu verschließen, lasse sie also auf dem Tische stehen. Wie ich nach Tisch wiederkomme, sind sie weg. Dieser Vorfall hatte auf mein Schicksal großen Einfluß. Herr Hofmann war darüber hart und ungerecht gegen mich, ich indignirte mich deshalb und bot ihm den successiven Ersatz an. Er war kleinsinnig genug, es anzunehmen, und dies empörte mich vollends. Ich sagte ihm auf und verließ sein Haus. Wäre dieser Vorfall nicht eingetreten, so wurde ich nach einigen Jahren gewiß Compagnon, und dies um so leichter, da sich eine zarte Neigung zu einer nahen Verwandten des Herrn Hofmann, Marie Sibel, in meiner Brust gebildet hatte, die gebilligt und mit Innigkeit erwiedert wurde. Ich hatte gegen Herrn Hofmann Unrecht, obgleich er nicht großmüthig handelte. Mein kecker Trotz kam mir später theuer zu stehen.

Ich ging in das väterliche Haus zurück. Meine gute Mutter sah ich nicht wieder! Meine Liebe für Literatur und die Wissenschaften hatte indessen nie geschlummert, und ihr, dieser Liebe, danke ich es gewiß, daß ich auf den vielen Reisen und bei dem steten Herumschwärmen nicht moralisch untergegangen war. Je mehr ich aber immer las, je mehr fühlte ich auch die Lücken in meinem Wissen, da nirgends ein solider Grund gelegt war. Der erste Schulunterricht war nach damaliger Zeit sehr schlecht gewesen, und ich hatte keine Zeit gefunden, ihn nachzuholen. Ich fühlte aber, daß ich mehr wissen müsse, um meinem aufstrebenden Geiste Genüge zu leisten und höhern Aufgaben des Lebens entsprechen zu können. So ungewöhnlich es daher auch war, so bewog ich meinen Vater doch dahin, daß er mir erlaubte, ein Jahr eine Akademie zu beziehen, und ich ging nun nach Leipzig, wo ich au 5me in der Petersstraße bei einem Perrückenmacher anderthalb ganz glückliche Jahre zubrachte und, ich darf es sagen, musterhaft lebte und musterhaft fleißig war. Ich erwarb mir insbesondere die neuern Sprachen und erlangte darin eine ziemliche Vollkommenheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck; außerdem saß ich stets zu Platner's und Hindenburg's und Eschenbach's Füßen, trieb Philosophie, Physik und Chemie, was aber aus Mangel an gründlicher Elementarbildung, die sich später nie ersetzen läßt, nicht tiefe Wurzeln gefaßt hat.

Nach Verlauf dieser glücklichen anderthalb Jahre engagirte ich mich bei einem englischen Hause in Manchester und war bestimmt, die Geschäfte desselben in Italien zu leiten. Wir gaben uns in Leipzig das Rendez-vous in Amsterdam, und ich reiste ab, um die Erlaubniß meines Vaters einzuholen und von ihm Abschied zu nehmen. Dieser, ein Mann im alten Stil, sah diesen Plan nicht gerne. Ich war zu einem Manne herangereift und galt für einen schönen Mann, ich hatte und zeigte mehr Talent und Geist und Bildung, als in meiner Vaterstadt an der Tagesordnung war — was war natürlicher, als daß der gute Vater auf mich Pläne baute und mich um sich zu behalten suchte? Bonaparte unterstützte ihn und trat mir hier zuerst in meinen Weg. Er war eben zum Heerführer der Armee ernannt, die gegen Italien focht. Seine Siege führten ihn schnell über die Alpen und ganz Italien wurde von ihm überzogen. Mein Haus in Manchester hob seine Commandite in Livorno, wohin ich gehen sollte, auf, meldete mir dies und bot mir en attendant mieux eine Stelle auf seinem Comptoire an. Die mochte ich nicht, und ich folgte nun williger den Wünschen des Vaters und um so leichter, da ich in unserm Städtchen eine Art Phänomen war und meine Eitelkeit täglich Triumphe feierte.

Es dauerte nicht lange, als sich Gelegenheit zu einer Handelsverbindung zeigte. Diese wurde auch geschlossen mit einem wackern Freunde, Namens Mallinckrodt, und des Kapitals wegen, da die unserigen nicht zuzureichen schienen, mit einem Dritten, Namens Hiltrop, einem sehr reichen Menschen, den wir für dumm hielten und glaubten auf diese Weise benutzen zu dürfen. Dies war ein großes Unglück, dem ich unsägliche Leiden verdanke, denn dieser Mensch war freilich dumm, aber zugleich ein verworrener Phantast und von dem allerschlechtesten Charakter. Unser Geschäft bestand in englischen Manufacturwaaren im Großen, insbesondere in groben Wollartikeln, die in jenen Gegenden stark gebraucht wurden. Ich besorgte die Comptoirgeschäfte, Mallinckrodt die Reisen und das Waarengeschäft. Unsere Handlung hatte den glänzendsten Fortgang. Wir glaubten Hiltrop (den dritten Compagnon) entbehren zu können; wir separirten uns also von ihm und fanden ihn ab. Alles in der höchsten Ordnung und Rechtlichkeit.

Wir heiratheten nun. Ich meine Sophie, er (Mallinckrodt) eine Freundin von ihr. Sophie war 19, ich eben 24 Jahre alt.9 Sie war aus der angesehensten Familie meiner Vaterstadt, ehemaligen Patriciern. Sie war liebenswürdig, selbst schön, nicht geistreich, aber verständig und von einem edlen und festen Charakter, der sich in den schwierigsten Lebensverhältnissen erprobt hat. Dabei brachte sie mir ein für dortige Gegenden sehr bedeutendes Vermögen zu. Wir waren die glücklichsten Menschen unter der Sonne. Ach, wenn ich dieser Rosenzeit meines Lebens, die drei volle Jahre dauerte, gedenke, so rollen, wie auch jetzt, die hellen Thränen aus meinen Augen, denn in ihnen genoß ich des höchsten menschlichen Glückes. In diesen Zeitraum fällt die Geburt von Auguste und von Fritz.

 

Aber nicht länger sollte unser Glück dauern. Unser Geschäft hatte einen höchst genialen Charakter angenommen, etwa oder ganz in der Art, wie ihn jetzt mein Buchhandel hat. Wir machten unerhörte Geschäfte, hatten einen grenzenlosen Credit und gewannen große Summen. Unser Geschäft hatte sich vorzüglich nach Holland gezogen; wir etablirten ein Haus in Arnheim, und mein Associé zog dahin. In dieser Epoche fielen die ungeheuern Bankrotte in Hamburg vor, von denen Sie wol mal werden gehört haben. Wir wurden zwar nicht direct, aber in einer indirecten Weise darin verflochten, die unserm Schicksal eine ganz andere Richtung gab. Jener unser erster Associé Hiltrop hatte nach seiner Trennung von uns ein ähnliches Geschäft, als es das unserige war, begonnen, aber freilich nicht mit unserer adresse und unserm Geiste; er hatte sich also bald verfitzt, und als vollends sein Bankier in London, ein Vetter der Bethmann in Frankfurt, die ihn aber ruhig fallen ließen, Bankrott machte und er an diesem 15000 Thaler zu verlieren befürchten mußte, kam er in Verzweiflung, und nicht fähig, sich selbst zu retten, warf er sich uns in die Arme. Wir retteten ihn, übernahmen seine Sachen, auch mit einem Verlust von nur einem Drittel seine Forderung an den falliten Bethmann, da wir mit diesem auch in Verbindung waren und uns schmeichelten, die Rechnungen compensiren zu können. Wir arrangirten sein Creditwesen und handelten in jeder Hinsicht mit der höchsten Großmuth und Liberalität, ohne jedoch das kaufmännische Princip dabei aus den Augen zu lassen.

Dieses accomodement für und mit Hiltrop sollte für uns die Ursache unübersehbarer Verdrießlichkeiten und Unglücks werden. Dortmund war damals noch eine Reichsstadt, und das Unwesen in den Gerichtsformen und bei Processen war bei der absoluten Unabhängigkeit der Reichsstädte in den ersten Instanzen dort grenzenlos. Unsere Handlung hatte einen Schwung genommen, von dem man sich in der altväterischen Stadt nie eine Idee gemacht hatte, und ob wir gleich, ich darf das sagen, unser Glück nicht durch Uebermuth geltend machten, im Gegentheil allenthalben helfend mit der höchsten Uneigennützigkeit eingriffen, so führte doch unsere Existenz und unser Geschäft einen train de vie mit sich, der dort neu war, großes Aufsehen machte und uns die heftigsten Neider und daraus Verleumder zuzog. Man hetzte jenen Phantasten Hiltrop, den wir vom Elend und Versinken allein und mit der vollkommensten Rechtlichkeit gerettet hatten, gegen uns auf, und dieser klagte nun gegen uns über jene stattgefundene Cession seiner Forderung an uns, und daß wir ihn dabei verletzt hätten. Der Proceß darüber nahm seinen Anfang, und da der Bürgermeister, die Seele von Allem, was in dem Städtchen geschah, mein erbitterter und entschiedener Feind war, so erwuchsen aus der Führung dieses unglücklichen Processes für mich (denn mein Associé war in Arnheim) namenlose Verdrießlichkeiten, und ich entschloß mich endlich, Dortmund ganz zu verlassen und nach Holland zu ziehen. Aber kaum verlautbarte dieser Entschluß, als mir erstlich eine ganz übertriebene Cautionsleistung für den obschwebenden Proceß abgefordert wurde und man sofort mit der Forderung von 10 Procent von unserm Vermögen auftrat. Beide Forderungen wurden mit einer Art von fanatischer Wuth bei unsern Widersprüchen verfolgt. An Hülfe war gar nicht zu denken, denn der Magistrat hatte und erkannte keine andere Behörde über sich als das Reichskammergericht in Wetzlar oder den Reichshofrath in Wien. Ich mußte Kränkungen über Kränkungen erleiden. Erst wurde unser ganzes Waarenlager mit Arrest belegt, meine Handlungsbücher wurden uns fortgenommen und untersucht, ich selbst am Ende persönlich arretirt. Ich mußte mich beugen und wenigstens die Caution für die 10 Procent Vermögenssteuer leisten. Der andern (Maßregel?) entging ich zu meinem Glücke durch Consequenz und Klugheit.

So verließen wir unsere Vaterstadt und kamen fast wie Geächtete in Arnheim an. Die Geschichte hatte das ungeheuerste Aufsehen gemacht, der Haufen der Menschen war, wie ganz in der Regel, gegen uns, die man hochfahrige, überklugseinwollende, vorwitzige Personen nannte, denen hier Recht geschehen sei; unser Credit litt dadurch außerordentlich, und im Auslande, wo man sich solchen Unsinn, als der dortmunder Magistrat begangen, gar nicht denken konnte, mußte man ganz irre werden, als wir anzeigen mußten, wir wohnen nicht mehr in Dortmund, sondern jetzt in Arnheim. Dazu kamen nun die reellen äußern Zerstörungen, die mit dieser gewaltsamen Geschäftsverpflanzung verbunden sein mußten, und der Umstand, daß Alles allerdings auf die Spitze getrieben war, indem wir das Geschäft aus dem Gesichtspunkt betrieben hatten: man muß das Eisen schmieden, solange es glühend ist; — kurz, unsere Lage wurde bei diesen Umständen höchst kritisch. Mein Associé, der blos das Waarengeschäft geleitet und von der einen Seite die großen geernteten Vortheile kannte, nicht aber alle die Fäden, die ich angesponnen, um das Geschäft in dieser Höhe zu erhalten, war nun höchst befremdet über die Stockungen in unserm Creditsystem. Er war unbillig genug gegen mich, der so unendlich gelitten und Alles allein hatte erdulden müssen, mir Vorwürfe zu machen, und ich war schwach genug, darüber so erbittert zu werden, daß ich ihm die Compagnieschaft aufsagte. Wir separirten uns also. Ich zahlte ihm ein Abfindungsquantum von baaren 60000 Gulden und übernahm das ganze Geschäft und zog nach Amsterdam. Dies war im Winter 1801 auf 1802.

88 Diese Angabe ist ein seltsamer Irrthum, da Brockhaus nach dem dortmunder Kirchenbuche am 4. Mai 1772, nicht 1774, geboren ist. An dieser Selbsttäuschung scheint er auch später festgehalten zu haben, wie aus gelegentlichen Aeußerungen in seinen Briefen hervorgeht, und daraus erklärt sich auch, daß auf seinem Leichensteine ebenfalls diese falsche Jahreszahl angegeben war.
99 Auch diese Angabe ist eine irrthümliche und beruht auf der Annahme, daß er 1774 statt 1772 geboren sei; er war damals (30. September 1798) 26, seine Frau 20 Jahre alt.