Gute Nachricht Bibel - Leseausgabe

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Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen

Lev 12

1-2Der HERR befahl Mose, den Leuten von Israel zu sagen:

Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie 7 Tage unrein, genau wie während ihrer monatlichen Blutung. 3Am 8. Tag soll der Sohn beschnitten werden. 4Danach muss die Frau noch 33 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist. In dieser Zeit darf sie nicht zum Heiligtum kommen und auch nichts berühren, was als Opfer oder Abgabe für das Heiligtum bestimmt ist.

5Hat sie eine Tochter zur Welt gebracht, wird sie 14 Tage unrein und muss dann noch 66 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist.

6Sind die 33 oder 66 Tage um, so soll die Frau ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sühneopfer zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen. 7-8Ist sie zu arm, um ein Schaf zu opfern, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sühneopfer. Der Priester bringt ihre Opfergaben dem HERRN dar und nimmt damit ihre Unreinheit weg; dann ist sie wieder rein.

Dies sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen.

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Bestimmungen über die Feststellung von Aussatz

Lev 13

Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:

2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden. 3Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.4Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren. 5Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren. 6Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen. 7Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen. 8Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.

9-10Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch, 11so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig. 12-13Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein. 14-15Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz. 16-17Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.

18Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen. 20Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat. 21Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren. 22Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären. 23Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.

24Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet, 25muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären. 26Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren 27und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären. 28Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.

29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart, 30dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären. 31Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren 32und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut, 33so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage 34und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen. 35Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet, 36muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein. 37Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.

38Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.

40-41Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein. 42-43Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper, 44so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.

Über das Verhalten von Aussätzigen

45Alle, die von Aussatz befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen. 46Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.

Bestimmungen für den Befall von Gebrauchsgegenständen

47-49Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden. 50Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein. 51Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein52und es muss verbrannt werden.

53Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat, 54so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein. 55Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.

56Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab. 57Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden. 58Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.

59Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.

 

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Bestimmungen für die Reinerklärung von Aussätzigen

Lev 14

1-2Der HERR sagte Mose auch, wie zu verfahren ist, damit ein Aussätziger, der geheilt ist, wieder als rein gelten kann.

Der Betreffende wird zum Priester gebracht, 3der dazu vor das Lager hinausgeht. Wenn der Priester feststellt, dass der Kranke von seinem Aussatz geheilt ist, 4ordnet er an, dass zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop gebracht werden. 5Er lässt den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser schlachten. 6Dann wirft er das Zedernholz, die Karmesinfarbe und den Ysop in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den lebenden zweiten Vogel hinein. 7Mit der Mischung besprengt er den Genesenen siebenmal und erklärt ihn für rein; den Vogel lässt er fortfliegen.

8Dann wäscht der Genesene seine Kleider, er lässt sein gesamtes Haar scheren und spült sich mit Wasser ab. Nun ist er rein und er darf ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. 9Am siebten Tag muss er sein Haar nochmals scheren lassen, das Kopf- und Barthaar, die Augenbrauen und die Haare am übrigen Körper, er muss seine Kleider waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er endgültig rein.

10Am achten Tag nimmt der Genesene zwei fehlerfreie junge Schafböcke und ein fehlerfreies einjähriges Schaf sowie als Speiseopfer 3/10 Efa (3,5 Kilo) Weizenmehl mit Olivenöl vermengt und außerdem 1/12 Hin (1/3 Liter) Olivenöl. 11Der Priester führt ihn mit seinen Opfergaben zum Eingang des Heiligen Zeltes und stellt ihn vor den HERRN.

12Der erste Schafbock und das Öl sind für das Wiedergutmachungsopfer bestimmt. Der Priester übereignet diese Opfergaben symbolisch dem HERRN 13und schlachtet dann den Schafbock an geweihter Stätte, dort, wo die Sühne- und Brandopfertiere geschlachtet werden. Genau wie das Sühneopfer fällt das Wiedergutmachungsopfer dem Priester zu; es ist etwas besonders Heiliges.

14Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und betupft damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15Von dem Öl gießt er sich etwas in die hohle linke Hand, 16taucht den rechten Zeigefinger hinein und sprengt damit siebenmal an den Altar. 17Dann betupft er damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe 18und streicht ihm den Rest des Öls in seiner Hand auf den Kopf. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.

19Dann bringt der Priester das Schaf als Sühneopfer dar und befreit so den Genesenen von dem Makel, der ihm wegen seiner Unreinheit anhaftet. Danach schlachtet er den zweiten Schafbock für das Brandopfer20und verbrennt ihn zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. So nimmt der Priester die Unreinheit des Genesenen weg und er ist wieder rein.

21Ist jemand zu arm für diese Opfergaben, so muss er nur den einen Schafbock aufbringen, der als Wiedergutmachungsopfer dient und dem HERRN symbolisch übereignet wird, damit alles ins Reine kommt. Dazu nimmt er als Speiseopfer 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Mehl mit Öl vermengt und 1/12 Hin (1/3 Liter) Öl 22sowie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine für das Sühneopfer, die andere für das Brandopfer.

23Er bringt dies alles am achten Tag zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes und tritt damit vor den HERRN. 24Der Priester nimmt den Schafbock für das Wiedergutmachungsopfer sowie das Öl und übereignet beides symbolisch dem HERRN. 25-31Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird.

32Nach dieser Vorschrift ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um ein größeres Opfer für seine Reinigung aufzubringen.

Bestimmungen für Befall an Häusern

33Weiter sagte der HERR zu Mose und Aaron:

34Wenn ihr in das Land kommt, das der HERR euch zum Eigentum gibt, und der HERR lässt an einem Haus Schwamm auftreten, 35dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: »An meinem Haus ist etwas, das wie Aussatz aussieht.«

36Bevor der Priester in das Haus geht, lässt er es ausräumen. Sonst muss, wenn der Verdacht zutrifft, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.

37Stellt er fest, dass an der Wand gelblich grüne oder rötliche Flecken sind, die tiefer liegen als die übrige Wand, 38so versperrt er das Haus für sieben Tage. 39Stellt er danach fest, dass die Flecken an der Wand sich ausgedehnt haben, 40so lässt er die Steine, die davon befallen sind, herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz werfen. 41Die Innenwände werden ringsum abgekratzt und der Putz wird ebenfalls an einen unreinen Platz vor der Stadt geworfen. 42Dann werden andere Steine anstelle der alten eingesetzt und das Haus wird neu verputzt.

43Kommen die Flecken danach wieder zum Vorschein 44und der Priester stellt fest, dass sie sich ausbreiten, so ist es fressender Schwamm. Das Haus ist unrein; 45es muss niedergerissen werden. Steine, Balken und Putz werden an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft.

46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend. 47Wer dort schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleider waschen.

48Stellt der Priester jedoch fest, dass die Flecken nicht wieder aufgetreten sind, nachdem der Putz erneuert wurde, erklärt er das Haus für rein; der Befall ist völlig beseitigt.

49Um das Haus vollends rein zu machen, nimmt er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop.50Er schlachtet den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser, 51wirft das Zedernholz, den Ysop und die Karmesinfarbe in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den anderen Vogel hinein. Mit der Mischung besprengt er das Haus siebenmal. 52-53Dann lässt er den lebenden Vogel aus der Stadt hinausfliegen. So nimmt er die Unreinheit von dem Haus und es ist wieder rein.

54-57Nach diesen Weisungen soll der Priester Hautausschläge bei Menschen und Flecken an Stoffen und Häusern beurteilen und entscheiden, ob der erkrankte Mensch oder der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.

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Bestimmungen über körperliche Unreinheit

Lev 15

1-2Der HERR befahl Mose und Aaron, den Leuten von Israel zu sagen:

Jeder Mann, der einen krankhaften Ausfluss aus seinem Glied hat, wird dadurch unrein, 3gleichgültig, ob der Ausfluss wässrig oder dickflüssig ist. 4Auch alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5-6Wer dessen Lager berührt oder sich auf etwas setzt, worauf er gesessen hat, muss die Kleider waschen und sich mit Wasser abspülen und bleibt unrein bis zum Abend.

7-11Dasselbe gilt, wenn einer den Kranken selbst berührt, von ihm bespuckt wird, etwas berührt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn er von dem Kranken angefasst wird, ohne dass dieser sich zuvor die Hände gewaschen hat. Auch der Sattel, auf dem der Kranke reitet, wird unrein. 12Ein Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen, ein Holzgefäß muss mit Wasser abgespült werden.

13Wird der Kranke von seinem Ausfluss geheilt, so wartet er noch sieben Tage. Dann wäscht er seine Kleider, spült seinen Körper mit frischem Wasser ab und ist wieder rein. 14Am achten Tag nimmt er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben und tritt damit vor den HERRN am Eingang des Heiligen Zeltes. Die Tauben gibt er dem Priester. 15Der opfert die eine als Sühneopfer, die andere als Brandopfer und bringt so zwischen dem Kranken und dem HERRN alles wieder in Ordnung.

16Hat ein Mann im Schlaf einen Samenerguss, so muss er seinen ganzen Körper mit Wasser abspülen und ist bis zum Abend unrein. 17Jedes Kleidungsstück oder Fell, woran etwas von dem Samen gekommen ist, muss mit Wasser gereinigt werden und ist unrein bis zum Abend. 18Hat er den Samenerguss im Verkehr mit einer Frau, so müssen sich beide mit Wasser abspülen und bleiben bis zum Abend unrein.

19Wenn eine Frau ihre monatliche Blutung hat, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird unrein bis zum Abend. 20Auch alles, worauf sie sich während dieser Zeit legt oder setzt, wird unrein. 21-22Wer ihr Lager oder etwas, worauf sie gesessen hat, berührt, muss seine Kleider waschen, sich selbst mit Wasser abspülen und bleibt bis zum Abend unrein. 23Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird unrein bis zum Abend. 24Hat ein Mann während dieser Zeit mit ihr Geschlechtsverkehr, wird er selbst für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.

25Dauert die monatliche Blutung länger als sieben Tage oder hat eine Frau außerhalb ihrer Periode einen Ausfluss, der längere Zeit anhält, so ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung. 26Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein. 27Wer diese Dinge berührt, wird selbst unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser abspülen und bleibt unrein bis zum Abend.

28Wird sie von dem Ausfluss geheilt, so wartet sie noch sieben Tage und ist dann wieder rein. 29Am achten Tag bringt sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes. 30Der Priester opfert die eine als Sühneopfer, die andere als Brandopfer und bringt so zwischen der Kranken und dem HERRN alles wieder in Ordnung.

31Abschließend sagte der HERR zu Mose und Aaron: »Schärft den Leuten von Israel ein, dass sie diese Reinheitsvorschriften beachten. Denn wenn sie in unreinem Zustand meiner Wohnung, die mitten in ihrem Lager ist, nahe kommen, müssen sie sterben.«

32-33Nach diesen Anordnungen ist zu verfahren, wenn jemand, ob Mann oder Frau, einen Ausfluss aus seinem Geschlechtsteil hat oder wenn ein Mann mit einer Frau schläft, die ihre monatliche Blutung hat.