Gute Nachricht Bibel - Leseausgabe

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Das Land als Eigentum Gottes und der Menschen

23›Besitz an Grund und Boden darf nicht endgültig verkauft werden, weil das Land nicht euer, sondern mein Eigentum ist. Ihr lebt bei mir wie Fremde oder Gäste, denen das Land nur zur Nutzung überlassen ist. 24Bei jedem Landkauf müsst ihr ein Rückkaufsrecht einräumen.

25Wenn dein Bruder, ein anderer Israelit, verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkaufen muss, soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. 26Angenommen, es findet sich niemand, der dazu in der Lage ist, aber er selbst bringt später genug auf, um seinen Besitz zurückzukaufen, 27dann muss er so viel dafür bezahlen, wie der Zeitspanne entspricht, die noch bis zum nächsten Erlassjahr verbleibt. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, so bleibt sein Besitz bis zum Erlassjahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn, den ursprünglichen Besitzer, zurück.

29Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer befestigten Stadt, so wird ihm das Rückkaufsrecht nur für ein Jahr eingeräumt. 30Wenn es innerhalb dieser Frist nicht zurückgekauft wird, geht es unwiderruflich an den Käufer und seine Erben über und fällt auch im Erlassjahr nicht an den früheren Besitzer zurück.

31Anders ist es, wenn das Haus zu einem Dorf ohne Schutzmauer gehört. Es wird dann genauso behandelt wie das freie Feld: Es kann unbefristet zurückgekauft werden und im Erlassjahr fällt es an den ursprünglichen Besitzer zurück.

32Auch für die Häuser der Leviten in ihren Städten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht, 33und wenn sie nicht vorher zurückgekauft wurden, fallen sie im Erlassjahr an ihren ersten Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten, 34genauso wie das Weideland, das zu ihren Städten gehört. Das Weideland der Leviten darf jedoch überhaupt nicht verkauft werden; es ist ihr unveräußerlicher Besitz.‹

Ein Israelit darf nicht versklavt werden

35›Wenn dein Bruder, ein anderer Israelit neben dir, verarmt ist und seinen ganzen Besitz verloren hat, dann hilf ihm! Sorge dafür, dass er wie ein Fremder oder ein Fremdarbeiter unter euch sein Leben fristen kann. 36-37Fordere keine Zinsen von ihm, wenn du ihm Geld leihst, und verlange die Nahrungsmittel, mit denen du ihm aushilfst, nicht mit einem Aufschlag zurück.

Nehmt meine Weisungen ernst und sorgt dafür, dass euer Bruder neben euch leben kann. 38Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

39Wenn dein Bruder neben dir so sehr verarmt, dass er sich selbst an dich verkaufen muss, dann behandle ihn nicht wie einen Sklaven, 40sondern wie einen Lohnarbeiter oder Fremdarbeiter. Er muss bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten, 41dann wird er samt seiner Familie wieder frei und kann zu seiner Sippe zurückkehren; auch seinen Erbbesitz erhält er wieder zurück. 42Denn alle Israeliten sind mein Eigentum, weil ich sie aus Ägypten geführt habe. Sie dürfen nicht als Sklaven verkauft werden.

43Nehmt meine Weisungen ernst und zwingt keinen Israeliten zur Sklavenarbeit. 44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch Fremdarbeiter, die bei euch wohnen, könnt ihr als Sklaven erwerben und ebenso ihre Nachkommen, die in eurem Land geboren sind. Ihr könnt sie für immer als euer Eigentum behalten 46und auch euren Söhnen vererben; sie müssen nicht freigelassen werden. Aber eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht zu Sklaven machen.

47Es kann sein, dass ein Fremder, der bei euch lebt, oder ein Fremdarbeiter zu Reichtum kommt, während euer Bruder, ein Israelit, in seiner Nähe verarmt und sich ihm oder seinen Nachkommen als Sklaven verkaufen muss.

48-49Dann besteht für den Israeliten jederzeit das Recht auf Freikauf. Einer seiner leiblichen Brüder oder sein Onkel oder Vetter oder ein anderer naher Verwandter kann als Löser für ihn eintreten und ihn zurückkaufen oder er kann es selbst tun, wenn er die Mittel zusammenbringt. 50Er überschlägt dann mit seinem Herrn, wie viele Jahre er ihm gedient hat und wie viele es noch bis zum nächsten Erlassjahr sind, und berechnet den Jahressatz nach dem Lohn für einen Arbeiter. 51-52Die Summe für den Freikauf entspricht der Zahl der Jahre, die noch bis zum Erlassjahr fehlen.

53Sein Herr soll ihn stets wie einen freien Mann behandeln, der für einen jährlichen Lohn bei ihm arbeitet; ihr dürft nicht zulassen, dass er ihn zum Sklaven macht. 54Wenn ein Freikauf nicht möglich ist, muss er samt seiner Familie im nächsten Erlassjahr freigelassen werden. 55Denn mir gehören alle Israeliten als Sklaven, sie sind mein Eigentum, weil ich sie aus Ägypten geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott!‹«

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SEGEN UND FLUCH. NACHTRÄGE (Kapitel 26–27)
Gehorsam bringt Glück und Segen

Lev 26

Zum Abschluss ließ der HERR den Leuten von Israel sagen:

»Ihr dürft euch keine Götzenbilder anfertigen. Ihr dürft in eurem Land keine solchen Bilder aufstellen und anbeten, gleichgültig, ob es geschnitzte oder gegossene Standbilder oder Steinmale oder Steine mit eingeritzten Bildern sind. Denn ich bin der HERR, euer Gott!

2Haltet meinen Ruhetag, den Sabbat, in Ehren und entweiht nicht mein Heiligtum. Ich bin der HERR!

3Wenn ihr euch nach meinen Anweisungen richtet und meine Gebote befolgt, werde ich euch mit Segen überschütten. 4Ich werde zur rechten Zeit Regen schicken, sodass die Felder reichen Ertrag bringen und die Bäume Früchte tragen. 5Ihr werdet dann so viel ernten, dass die Dreschzeit sich bis zur Weinlese ausdehnt und die Weinlese bis zur nächsten Aussaat. Ihr werdet genügend zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen.

6Ich werde dafür sorgen, dass in eurem Land Frieden herrscht. Wenn ihr euch schlafen legt, braucht ihr nicht zu befürchten, dass euch jemand aufschreckt. Ich werde alle wilden Tiere im Land ausrotten und kein fremdes Heer wird in euer Land einfallen. 7Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen und mit dem Schwert niedermachen. 8Fünf von euch werden hundert vor sich herjagen und hundert von euch zehntausend; eure Feinde werden reihenweise vor euch umsinken.

9Ich werde mich euch zuwenden und dafür sorgen, dass ihr viele Kinder bekommt und immer zahlreicher werdet. Ich werde zu meinem Bund stehen und alles erfüllen, was ich euch zugesagt habe. 10Ihr werdet noch von der alten Ernte zu essen haben, wenn schon die neue da ist; ihr werdet sogar die Reste der alten Ernte wegwerfen müssen, um Platz für die neue zu bekommen.

11Ich werde mitten unter euch wohnen und werde mich nie mehr voll Abscheu von euch abwenden müssen. 12Ich werde bei euch bleiben und euer Gott sein und ihr werdet mein Volk sein. 13Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, wo ihr Sklaven gewesen seid. Ich habe euer Sklavenjoch zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen.«

Ungehorsam bringt Unglück

14»Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und meine Weisungen nicht befolgt, 15wenn ihr meine Gebote missachtet und euch um meine Rechtsordnungen nicht kümmert und damit den Bund, den ich mit euch geschlossen habe, brecht, 16dann werde ich lauter Unglück über euch hereinbrechen lassen. Ich werde euch unheilbare Krankheiten schicken, sodass ihr erblindet und langsam dahinsiecht. Vergeblich werdet ihr aussäen, denn eure Feinde werden die Ernte einbringen. 17Ich selber werde zu eurem Feind und lasse eure Feinde über euch siegen; ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand verfolgt.

18Wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht, werde ich euch siebenmal so hart bestrafen. 19Ich breche euren Starrsinn und lasse es nicht mehr regnen; der Himmel über euch wird wie eine eiserne Glocke sein und der Boden unter euren Füßen hart wie Stein. 20Alle eure Mühe ist dann vergeblich. Auf euren Feldern wächst nichts mehr und die Bäume tragen keine Früchte.

21Wenn ihr mir dann immer noch nicht gehorcht und euch mir weiter widersetzt, werde ich eure Strafe nochmals siebenfach steigern. 22Ich werde Raubtiere auf euch loslassen, die werden eure Kinder und euer Vieh fressen und so viele von euch umbringen, dass die Straßen verlassen daliegen.

23Wenn ihr dann immer noch nicht auf mich hören wollt und euch weiterhin gegen mich stellt, 24dann stelle auch ich mich gegen euch und bestrafe euch noch siebenmal härter. 25Weil ihr meinen Bund gebrochen habt, lasse ich feindliche Heere in euer Land einfallen. Sucht ihr dann hinter euren Mauern Zuflucht, so wird die Pest unter euch ausbrechen. Die Feinde werden einen so dichten Ring um eure Städte legen, 26dass ihr von jeder Zufuhr abgeschnitten seid. Dann brauchen zehn Frauen nur noch einen Backofen und das Brot wird mit der Waage zugeteilt. Und wenn ihr eure Ration aufgegessen habt, seid ihr noch genauso hungrig wie zuvor.

27Wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht und euch weiterhin gegen mich stellt, 28bekommt ihr meinen ganzen Zorn zu spüren und werdet noch siebenmal härter bestraft. 29Vor Hunger werdet ihr das Fleisch eurer eigenen Kinder essen. 30Ich werde die Altäre zerschlagen, auf denen ihr euren Götzen Opfer darbringt, und werde eure Leichen auf die Trümmer eurer Götzenbilder werfen. Ich werde mich voll Abscheu von euch abwenden. 31Eure Opfer werde ich nicht mehr annehmen, eure Städte lege ich in Schutt und Asche und zerstöre eure Heiligtümer. 32Ich selber werde euer Land so verwüsten, dass eure Feinde sich darüber entsetzen, wenn sie es in Besitz nehmen. 33Ich werde euch in alle Welt zerstreuen; mit dem Schwert werde ich euch forttreiben. Eure Felder werden zur Wüste und eure Städte zu Trümmerhaufen.

 

34-35Dann wird euer Land endlich die Ruhe finden, die ihr ihm nicht gegönnt habt. Während es verwüstet daliegt und ihr weit weg bei euren Feinden leben müsst, wird es feiern und die versäumten Sabbatjahre nachholen können.

36-37Die aber von euch, die das alles überleben und in die Länder eurer Feinde verschleppt werden, mache ich so verzagt, dass sie schon vor einem raschelnden Blatt davonlaufen, als sei ein feindliches Heer hinter ihnen her. Sie werden stolpern und hinfallen, einer wird über den andern stürzen, obwohl sie niemand verfolgt. Ihr werdet vor keinem Feind mehr standhalten können 38und in der Fremde zugrunde gehen; das Land eurer Feinde wird euch verschlingen.

39Die Überlebenden und ihre Nachkommen werden in den Ländern ihrer Feinde an den Folgen ihrer Schuld und der Schuld ihrer Vorfahren dahinsiechen. 40Aber dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Vorfahren bekennen, sie werden es bereuen, dass sie mir die Treue gebrochen und sich mir widersetzt haben. 41Ich musste sie dafür bestrafen und sie in das Land ihrer Feinde treiben. Aber wenn ihr trotziges Herz sich beugt und sie genug für ihre Schuld gebüßt haben, 42will ich mich an meinen Bund mit Jakob erinnern und an meinen Bund mit Isaak und mit Abraham und werde an das Land denken, das ich ihnen für ihre Nachkommen versprochen hatte.

43Sie mussten zwar das Land verlassen, damit es die Sabbatjahre nachholen kann, die sie ihm vorenthalten haben; sie müssen ihre Schuld bezahlen, weil sie meine Rechtsordnungen missachtet und sich nicht um meine Gebote gekümmert haben. 44Aber dass sie im Land ihrer Feinde leben müssen, bedeutet nicht, dass ich mich ganz von ihnen abgewandt habe und sie dem Untergang preisgebe.

Ich stehe zu meinen Zusagen; ich bin der HERR, ihr Gott! 45Ich habe mit ihren Vorfahren meinen Bund geschlossen, damals, als ich allen Völkern meine Macht gezeigt und mein Volk aus Ägypten geführt habe, um sein Gott zu sein. Dieser Bund bleibt bestehen; ich bin der HERR!«

46Dies sind die Gesetze, Gebote und Rechtsordnungen, die der HERR für die Beziehung zwischen ihm und seinem Volk erlassen und den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben hat.

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Bestimmungen über die Auslösung von Weihegaben

Lev 27

1-2Der HERR gab Mose für die Israeliten auch noch folgende Anweisungen:

»Wenn jemand durch ein besonderes Gelübde versprochen hat, mir einen bestimmten Menschen zu geben, dann muss er an dessen Stelle den entsprechenden Geldwert entrichten, den du jeweils bestimmst.3-7Du legst den Wert in Silberstücken fest, gewogen nach dem Gewicht des Heiligtums, und zwar:


für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren 50
für eine Frau im selben Alter 30
für eine männliche Person zwischen 5 und 20 Jahren 20
für eine weibliche Person im selben Alter 10
für einen Jungen zwischen 1 Monat und 5 Jahren 5
für ein Mädchen im selben Alter 3
für einen Mann über 60 Jahre 15
für eine Frau im selben Alter 10

8Wenn der Mann, der das Gelübde geleistet hat, zu arm ist, um diesen Preis zu bezahlen, muss er mit der Person, die er dem HERRN versprochen hat, zum Priester gehen. Der Priester setzt einen niedrigeren Preis fest, den der Mann bezahlen kann.

9Wenn jemand dem HERRN ein Tier verspricht, das als Opfer dargebracht werden kann, gilt dieses Tier als Eigentum des HERRN. 10Es darf nicht gegen ein schlechteres oder besseres Tier ausgewechselt werden. Sonst verfallen dem HERRN beide Tiere. 11Wenn aber jemand dem HERRN ein Unreines Tier verspricht, das nicht als Opfer dargebracht werden darf, muss er es zum Priester bringen. 12Der Priester schätzt das Tier und legt seinen Wert fest; seine Entscheidung ist nicht anfechtbar. 13Wenn der Besitzer des Tieres es zurückhaben will, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazuzahlen.

14Wenn jemand dem HERRN durch ein Gelübde sein Haus übereignet, muss der Priester den Wert abschätzen; seine Entscheidung ist nicht anfechtbar. 15Wenn der Betreffende sein Haus zurückkaufen will, muss er zum Schätzwert ein Fünftel dazuzahlen.

16Wenn jemand dem HERRN durch ein Gelübde etwas von seinem erblichen Landbesitz übereignet, sollst du den Wert nach der Größe des Grundstücks festlegen, und zwar für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, 50 Silberstücke. 17Wenn das Feld direkt vom Erlassjahr ab dem HERRN versprochen ist, gilt der volle Schätzwert; 18wenn es später geschieht, ermäßigt der Priester den Preis, je nachdem, wie viele Jahre es noch bis zum nächsten Erlassjahr sind. 19Wenn der Betreffende sein Feld zurückkaufen will, muss er zum Schätzwert ein Fünftel dazuzahlen. 20Wenn er das Feld dem HERRN versprochen hat und es dann an einen anderen verkauft, ohne es vorher vom HERRN zurückzukaufen, verliert er das Rückkaufsrecht für alle Zeiten. 21Wird dann das Feld im Erlassjahr frei, so ist es für immer Eigentum des HERRN und geht in den Besitz der Priester über.

22Wenn jemand dem HERRN durch ein Gelübde ein Feld übereignet, das nicht zu seinem erblichen Landbesitz gehört, sondern durch Kauf erworben ist, 23berechnet der Priester, wie viel von dem Schätzwert, den du festgelegt hast, auf die Zeitspanne bis zum nächsten Erlassjahr entfällt. Der Betrag gehört dem HERRN und muss noch am gleichen Tag an das Heiligtum bezahlt werden. 24Im Erlassjahr fällt das Feld an den ursprünglichen Besitzer zurück, von dem der Betreffende es gekauft hat.

25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen.«

Nachträge zur Frage der Auslösung

26»Ein erstgeborenes Jungtier von Rindern, Schafen oder Ziegen kann dem HERRN nicht durch ein besonderes Gelübde übereignet werden, weil es ihm schon als Erstgeburt zusteht. 27Das gilt auch für die erstgeborenen Jungen von unreinen Tieren; diese können jedoch losgekauft werden, wenn der Besitzer zum Schätzwert ein Fünftel zuzahlt. Wird ein Tier nicht losgekauft, so wird es von den Priestern zum Schätzpreis verkauft.

28Wenn jemand dem HERRN etwas von seinem Besitz an Menschen, Tieren oder Feldern unwiderruflich geweiht hat, kann es nicht wieder freigekauft und darf auch nicht an einen anderen verkauft werden. Es steht unter dem Bann und ist als etwas besonders Heiliges für immer dem HERRN verfallen. 29Auch Menschen, die auf diese Weise dem HERRN zugeeignet werden, dürfen nicht losgekauft, sondern müssen getötet werden.

30Der zehnte Teil von jeder Ernte an Getreide und Früchten gehört als heilige Abgabe dem HERRN. 31Wenn jemand etwas davon loskaufen will, muss er zum Gegenwert in Geld noch ein Fünftel zuzahlen. 32-33Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört jedes zehnte Stück dem HERRN. Die Tiere dürfen nicht nach ihrem größeren oder geringeren Wert ausgesucht werden; jedes zehnte Stück, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, wird ausgesondert und gehört dem HERRN. Es darf nicht mit einem anderen ausgetauscht werden. Sonst fallen beide Tiere dem HERRN zu und können nicht mehr ausgelöst werden.«

34Dies sind die Gebote, die Mose auf dem Berg Sinai vom HERRN erhalten hat, um sie dem Volk Israel weiterzugeben.

[Inhaltsverzeichnis]

DAS VIERTE BUCH MOSE (NUMERI)

Kapitel

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |

Inhaltsübersicht


Vorbereitungen zum Aufbruch Kap 1–10
Erste Volkszählung. Levitenpflichten 1–4
Die Gottgeweihten 6
Priesterlicher Segen 6
Vom Berg Sinai bis zur Grenze des Landes 10–14
Über Priester und Opfer 15–19
Die Rebellion Korachs 16–17
An der Grenze des Landes 20–26
Bileam muss Israel segnen 22–24
Zweite Volkszählung 26
Weitere gesetzliche Regelungen 27–30
Beginn der Landverteilung 31–36
Zweieinhalb Stämme im Ostjordanland 32

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ORDNUNG DER STÄMME UND VORBEREITUNG ZUM AUFBRUCH (1,1–10,10)
Zählung der Stämme Israels

Num 1

Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Aufbruch der Israeliten aus Ägypten vergangen. Noch immer war das Volk in der Wüste Sinai. Da sagte der HERR am 1. Tag des 2. Monats im Heiligen Zelt zu Mose:

2-3»Zähle mit Aaron zusammen die ganze Gemeinde Israel! Erfasst in Listen alle wehrfähigen Männer ab zwanzig Jahren, geordnet nach Sippen und Familien. 4-15Aus jedem Stamm bestimme ich einen Sippenältesten, damit sie euch dabei helfen. Es sind die folgenden Männer:

aus dem Stamm Ruben:

Elizur, der Sohn von Schedëur;

aus dem Stamm Simeon:

Schelumiël, der Sohn von Zurischaddai;

aus dem Stamm Juda:

Nachschon, der Sohn von Amminadab;

aus dem Stamm Issachar:

Netanel, der Sohn von Zuar;

aus dem Stamm Sebulon:

Eliab, der Sohn von Helon;

aus den Josefsstämmen für Efraïm:

Elischama, der Sohn von Ammihud,

und für Manasse:

Gamliël, der Sohn von Pedazur;

aus dem Stamm Benjamin:

Abidan, der Sohn von Gidoni;

aus dem Stamm Dan:

Ahiëser, der Sohn von Ammischaddai;

aus dem Stamm Ascher:

Pagiël, der Sohn von Ochran;

aus dem Stamm Gad:

Eljasaf, der Sohn von Dëuël;

aus dem Stamm Naftali:

Ahira, der Sohn von Enan.«

16Diese zwölf Männer wurden aus der Gemeinde berufen, um als Stammesoberhäupter ihre Stämme zu vertreten.

 

17-18Dann riefen Mose und Aaron die ganze Gemeinde Israel zusammen. Mithilfe der Stammesoberhäupter trugen sie alle Männer, die 20 Jahre und älter waren, in Listen ein, geordnet nach Sippen und Familien. Das geschah am 1. Tag des 2. Monats 19in der Wüste Sinai, wie der HERR es Mose befohlen hatte.

20-46Die Zahl der wehrfähigen Männer eines jeden Stammes ist in der folgenden Liste verzeichnet. An erster Stelle stehen die Nachkommen von Jakobs erstgeborenem Sohn Ruben.


Stamm Anzahl
Ruben 46500
Simeon 59300
Gad 45650
Juda 74600
Issachar 54400
Sebulon 57400
Efraïm 40500
Manasse 32200
Benjamin 35400
Dan 62700
Ascher 41500
Naftali 53400
Gesamtzahl 603550