In deutschen und britischen Leuchtfeuerverzeichnissen.
In der Karte 1/INT 1 des BSH.
1. Die BfS werden von den jeweils zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bzw. der Länder veröffentlicht.
2. Sie enthalten alle wichtigen Maßnahmen und Ereignisse auf den Seeschifffahrtsstraßen und der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands.
Die BfS werden an den amtlichen Aushangstellen (z. B. bei Wasser- und Schifffahrtsämtern, Hafenverwaltungen, WSP-Dienststellen, Schleusen, Yachthäfen) für das betreffende Seegebiet, in dem die Aushangstelle liegt, und für die angrenzenden Reviere und Gebiete sowie im Internet unter www.elwis.de zur Kenntnis gebracht.
1. Änderungen an Befeuerung, Betonnung und Landmarken,
2. veränderte Wassertiefen,
3. Wracke, Schifffahrtshindernisse, Rohrleitungen usw.,
4. Bauarbeiten, Baggerarbeiten, militärische Übungen und damit zusammenhängende Sperrungen oder Behinderungen.
Nautische Warnnachrichten (NWN) werden von den Verkehrszentralen für deren Zuständigkeitsbereich und von dem ständig besetzten Seewarndienst Emden für das gesamte deutsche Warngebiet zur Verbreitung über Funk herausgegeben. Der Rundfunksender Deutschlandfunk verbreitet alle über Funk abgegebenen NWN.
Die NWN erhält den Zusatz „vital“, wenn die Warnung auf eine lebensbedrohende Gefahr hinweist.
Vitale nautische Warnnachrichten für die Sportschifffahrt werden während der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zur Verbreitung über ausgewählte private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Die NfS werden vom BSH in Heftform und im Internet herausgegeben und erscheinen einmal wöchentlich.
Die britischen Notices to Mariners.
1. P-Nachrichten sind solche, die eine bevorstehende (preliminary) Maßnahme ankündigen.
2. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von P-Nachrichten vom BSH bzw. von amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt.
Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen P-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.
1. T-Nachrichten sind solche, die über einen zeitweiligen (temporary) Zustand unterrichten.
2. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von T-Nachrichten vom BSH bzw. amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen T-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.
Seekarten mit größtmöglichem Maßstab verwenden.
Nur in diesen Karten sind alle Schifffahrtszeichen und weitere für die Navigation wichtigen Informationen eingetragen.
Die für ein bestimmtes Jahr angegebene Missweisung muss mittels der in der Seekarte angegebenen jährlichen Änderung für das aktuelle Jahr berichtigt werden.
Sie werden nach dem Druck weder vom BSH noch von den Seekartenvertriebsstellen berichtigt.
Sie müssen also vom Nutzer nach dem Kauf vor Benutzung über die NfS auf den aktuellen Stand berichtigt werden.
„Doppelt so viele Knoten (kn) wie m/s“ oder „m/s multipliziert mit 2 = kn“.
Die üblichen Logmethoden liefern ausschließlich die „Fahrt durchs Wasser (FdW)“. Um die „Fahrt über Grund (FüG)“ zu ermitteln, müssen Stromrichtung und Stromgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Die Fahrt über Grund (FüG).
Den Kurs über Grund (KüG).
Um Abweichungen von der Kurslinie frühzeitig und sicher zu erkennen und um ggf. den Kurs zu berichtigen.
Richtung (rw) und Entfernung (in sm) vom Koppelort (Ok) zum beobachteten Ort (Ob), bezogen auf den gleichen Zeitpunkt.
Die BV kann folgende Ursachen haben:
1. ungenaues Steuern und Koppeln,
2. Kursfehler (z. B. ungenaue Steuertafel) und
3. fehlende oder unvollständige Berücksichtigung von Strom und Wind.
Damit der gefundene Standort eine ausreichend sichere Positionsbestimmung ergibt.
Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Kompasses und der Werte in der Ablenkungstabelle.
Durch Stärke, Dauer und Richtung des Windes oder „Zurückschwappen“ aufgestauter Wassermassen (z. B. Ostsee).
1. Kurse und Kursänderungspunkte möglichst vorausbestimmen,
2. Untiefen und Hindernisse in der Karte besonders kennzeichnen,
3. in der Seekarte markieren, welche Leuchtfeuer wann und wo in der Kimm erscheinen und
4. Wegstrecke nach unbefeuerten Tonnen absuchen.
1. Kreuzpeilung,
2. Peilung und Abstand (Feuer in der Kimm, Radarabstand),
3. Peilung und Lotung.
1. Peilung und Abstand (Feuer in der Kimm, Radarabstand),
2. Peilung und Lotung.
1. rwN: rechtweisend Nord ist die Richtung eines Meridians zum geographischen Nordpol.
2. mwN: missweisend Nord ist die Richtung des erdmagnetischen Feldes zum magnetischen Nordpol, abhängig von Schiffsort und Datum (Jahr). In diese Richtung stellt sich eine ungestörte Magnet-(Kompass-)nadel ein.
3. MgN: ist die Richtung zu Magnetkompass-Nord. In diese Richtung zeigt die durch das schiffsmagnetische Feld beeinflusste Kompassnadel an Bord.
1. Mw: Missweisung ist der Winkel von rwN nach mwN.
2. Abl: Ablenkung (Abl) oder Deviation (Dev) ist der Winkel von mwN nach MgN.
Der Winkel von rwN nach MgN ist die Fehlweisung (Fw; Abl + Mw = Fw).
1. Die Missweisung findet sich in der Seekarte eingedruckt für ein bestimmtes Jahr.
2. Dieser Wert muss mit der ebenfalls in der Seekarte angegebenen jährlichen Änderung auf das Jahr der Benutzung berichtigt werden.
1. Die Abl wird einer Ablenkungstabelle entnommen.
2. Die Abl ist abhängig vom anliegenden Kurs.
Die Ablenkungstabelle kann auf jedem Schiff andere Werte haben.
Abl für den anliegenden MgK (Magnetkompasskurs) aus der Steuertafel (Ablenkungstabelle) entnehmen; an den so erhaltenen mwK (missweisenden Kurs) die für das laufende Jahr der Seekarte entnommene Mw anbringen.
Der Meeresgrund muss ausreichend regelmäßig und ausreichend steil ansteigen/abfallen.
Sonderzeichen zur Bezeichnung von Sperrgebieten und Kardinalzeichen für allgemeine Gefahrenstellen.
Aus den Seekarten, Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) und Nautischen Warnnachrichten (NWN).
Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen.
Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band. Beschriftung auf Fasstonne oder Leuchttonne mit schwarzen Buchstaben: „Sperrgebiet“ oder „Sperr-G.“
Farbe gelb.
Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder auf wegen Badebetrieb gesperrten Wasserflächen.
Bei Springzeit befinden sich Mond und Sonne in einer Ebene mit der Erde, bei Nippzeit stehen die Verbindungslinien Erde/Sonne und Erde/Mond im rechten Winkel zueinander.
Das Alter der Gezeit gibt an, in welcher Phase (Nippzeit, Mittzeit, Springzeit) sich das aktuelle Tidengeschehen befindet.
Die Umlaufzeit des Mondes um die Erde dauert im Mittel 24 h 50 min (Mondtag) gegenüber dem Sonnentag (= 24 h). Deshalb „rutscht“ das letzte HW oder NW zeitweise in den nächsten Tag.
Durch Wind und/oder durch sehr hohen bzw. sehr niedrigen Luftdruck können erhebliche Wasserstandsänderungen entstehen. HWH bzw. NWH können höher oder niedriger sein als angegeben, die Hoch- und Niedrigwasserzeit kann früher oder später eintreten als angegeben.
Auf Kartennull (KN).
Kartennull (KN) ist die Bezugsfläche für die Tiefenangaben in einer Seekarte.
In der Ostsee entspricht KN dem mittleren Wasserstand. In der Nordsee und im Englischen Kanal entspricht KN dem niedrigstmöglichen Gezeitenwasserstand (LAT = Lowest Astronomical Tide). In der jeweiligen Seekarte ist die Kartennullebene beschrieben.
Beim folgenden Niedrigwasser wird die Wassertiefe geringer sein als zum Zeitpunkt der Lotung.
Die Kartentiefe (KT) ist die auf Kartennull bezogene Wassertiefe. Kartentiefe ist Wassertiefe abzüglich Höhe der Gezeit.
Mit der Kartentiefe.
Zur Springzeit sind besonders hohe Hochwasser und besonders niedrige Niedrigwasser zu erwarten.
Zur Nippzeit sind besonders niedrige Hochwasser und besonders hohe Niedrigwasser zu erwarten.