Kirchliches Leben im Wandel der Zeiten

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4. Erste Würdigung des „ letzten Fürstbischofs“ im Eichsfeld und in Erfurt

Blicken wir auf das Apostolische Vikariat von Fürstbischof Ferdinand von Lüning über das Eichsfeld und Erfurt zurück, so hat es formal vom 15. Dezember 1818 bis zum 13. April 1823 bestanden, also „brutto“ vier Jahre und vier Monate. Zwar hat Fürstbischof Ferdinand von Lüning relativ zügig ab April 1819 die Amtsgeschäfte aufgenommen, aber wegen seiner Erkrankung spätestens ab Ende Oktober 1821 nicht mehr persönlich ausgeübt, wobei er schon in der ersten Jahreshälfte 1821 schwerpunktmäßig wohl mit seiner Einführung im Bistum Münster befasst gewesen war. So ist die Amtstätigkeit von Fürstbischof Lüning in den Erfurter Akten hauptsächlich für die Jahre 1819 und 1820 belegt.

Auch wenn der letzte Fürstbischof im Eichsfeld und in Erfurt nur eine kurze „Netto-Amtszeit“ von 32 Monaten in schwierigen Jahren der politisch-kirchlichen Umstrukturierung hatte, sollte Fürstbischof Ferdinand von Lüning als Apostolischer Vikar nicht vergessen werden. Zwar steht Fürstbischof Lüning im Schatten des bekannteren Fürsterzbischofs Karl Theodor von Dalberg, doch war Fürstbischof Ferdinand von Lüning in den Umbruchsjahren der beginnenden preußischen Verwaltung der letzte Fürstbischof dieser Region mit einer zwar kurzen, aber doch durchaus intensiven pastoralen Tätigkeit.


Fürstbischof Ferdinand von Lüning


Landgraf Viktor Amadeus

1 M. Borisch, Ortsfamilienbuch der Herrlichkeit Gleuel mit Aldenrath, Bell, Berrenrath, Burbach, Horbell, Sielsdorf, Ursfeld und Ziskoven, die Familien bis 1800 (Veröffentlichungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Bd. 277), Köln 2012, 267.

2 D. Burkard, Kirchliche Eliten und Säkularisation. Zu den Auswirkungen eines Systembruchs, in: Decot, R. (Hg.), Kontinuität und Innovation um 1803. Säkularisation als Transformationsprozeß. Kirche – Theologie – Kultur – Staat (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abteilung für abendländische Religionsgeschichte, Beiheft 65), Mainz 2005, 135-170, speziell 159, Anhang 5, wonach im Jahre 1818 insgesamt nur noch vier Ortsbischöfe in der deutschen Reichskirche im Amt waren.

3 R. Haas, Die Besetzung der Bischofsstühle in der Kölner Kirchenprovinz 1821-1840. Wissenschaftliche Hausarbeit für die kirchliche Abschlussprüfung (1973 bzw. Diplomarbeit 1975), 19 Anm. 1; ders., Die erste münsterische Bischofswahl (1825) nach der Neuordnung des Domkapitel und ihre Vorgeschichte, in: Schröer, A. (Hg.), Das Domkapitel zu Münster 1823-1973 (Westfalia Sacra, Bd. 5), Münster 1976, 52-83, hier 62.

4 B. Bastgen, Die Besetzung der Bischofssitze in Preußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, hg. und bearbeitet von R. Haas, München 1978, Register.

5 Zu dem späteren und durch die „Kölner Wirren“ bekannt gewordenen Kölner Erzbischof vgl. M. Hänsel-Hohenhausen, Clemens August Droste zu Vischering. Erzbischof von Köln 1773-1845. Die moderne Kirchenfreiheit im Konflikt mit dem Nationalstaat, 2 Bde., Egelsbach bei Frankfurt 1991.

6 R. Haas, Domkapitel und Bischofsstuhlbesetzungen in Münster 1813-1846 (Westfalia Sacra, Bd. 10), Münster 1991, zur Pensionszahlung 185.

7 R. Haas, Art. Lüninck, NDB 15, Berlin 1987, 469f.

8 Vgl. R. Haas / R. Jüstel (Hg.), Kirche und Frömmigkeit in Westfalen. Gedenkschrift für Alois Schröer (Westfalia Sacra Bd. 12), Münster 2002; R. Haas, Nachruf auf Alois Schröer, in: Westfälische Forschungen 53 (2003), 493-501; R. Jüstel, Nachruf Prof. DDr. Alois Schröer, in: Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte 98 (2003) 23-30; R. Haas, Von Georg Schreiber (†1963) zu Alois Schröer (†2002). Zum Paradigmenwechsel in der religiösen Volkskunde und rheinisch-westfälischen Kirchengeschichte, in: Scheidgen, H. –J. / Prorock, S. / Rönz, H. / Haas, R. (Hg.), Kirche und Gesellschaft im Wandel der Zeiten. Festschrift für Gabriel Adriányi zum 75. Geburtstag, Nordhausen 2012, 279-346.

9 A. Schröer, 63. Ferdinand III. von Lüning (1821-1825), in: Thissen, W. (Hg.), Das Bistum Münster, Bd. 1: Alois Schröer, Die Bischöfe von Münster. Biogramme der Weihbischöfe und Generalvikare, Münster 1993, 251-254.

10 A. Schröer† / R. Haas, Art. Lüning, Ferdinand, BBKL XXI, Nordhausen 2000, 865-870.

11 Dieses bisher kaum bekannte Datum vom 15.12.1818 ist nun belegt durch das päpstliche Ernennungsschreiben (Breve) im Erzbistums-Archiv Paderborn (EAP) XXI, 216, 153-156 (Urkunde und Abschrift) und Urkundensammlung.

12 H. J. Brandt / K. Hengst, Geschichte des Erzbistums Paderborn, Bd. 2: Das Bistum Paderborn von der Reformation bis zur Säkularisation 1532-1802/21, Paderborn 2007, 268, 396; Bd. 3: Das Bistum Pa- derborn im Industriezeitalter 1821-1930, Paderborn 1997, 31, 41f., 128.

13 C. Zehrt, Eichsfeldische Kirchengeschichte des 19. Jahrhunderts, Heiligenstadt 1892, 67; B. Opfermann, Die kirchliche Verwaltung des Eichsfeldes in seiner Vergangenheit. Ein Handbuch mit 5 Karten, Heiligenstadt, 1958, 24.

14 D. Burkard, Staatskirche, Papstkirche, Bischofskirche. Die „Frankfurter Konferenzen“ und die Neuordnung der Kirche in Deutschland nach der Säkularisation (Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, 53. Supplementband), Rom-Freiburg-Wien 2000.

15 D. Burkard, Kirchliche Eliten, nur 159.

16 G. Tiggesbäumker, Ferdinand Reichsfreiherr von Lüninck. Der letzte Bischof von Corvey (1755-1825), in: Jahrbuch Kreis Höxter 2005, 196-206; ders., Vor 180 Jahren starb der letzte Bischof von Corvey, in: Höxter-Corvey. Monatsheft des Heimat- und Verkehrsverein Höxter 53 (3) (2005) 5-10.

17 A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen (1785-1914). Forschungen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Heiligenstadt 2011, 221-229.

18 EAP, XXI Corvey, Kloster und Bistümer, A 216, Blatt 153-176 und A rot 158.

19 Bistumsarchiv Erfurt (BE), Geistliches Gericht, ältere Bestände II. 4 und VI. 1.

20 Bei der in den Quellen und der Literatur schwankenden Schreibweise des Familiennamens Lüninck oder Lüning wurde hier einheitlich Lüning gewählt, weil er selbst in den meisten Briefen so unterschrieben hat.

21 F. Keinemann, Das Domkapitel zu Münster im 18. Jahrhundert. Verfassung / persönliche Zusammensetzung / Parteiverhältnisse (Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung, Bd. 11), Münster 1967, 250, Nr. 205.

22 Vgl. zum Modell der Benediktinerabtei Fulda zum Fürstbistum: W. Kathrein, Die Erhebung der Fürstabtei Fulda zum Bistum 1752/53, in: 250 Jahre Bistum Fulda (Dokumentation zur Stadtgeschichte 22), Fulda 2002, 16-12; ders., Die Kirchliche Verfassung des Hochstifts und Bistums Fulda im Spiegel der Berufungen von Generalvikaren und Weihbischöfen, in: AMKG 62 (2010) 139-154.

23 G. Föllinger, Corvey – Von der Reichsabtei zum Fürstbistum (Paderborner Theologische Studien, Bd. 7), Paderborn 1978, 94-145.

24 H.J. Brandt / K.-Hengst, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Paderborn 1984, Nr. 54, 265-269.

25 Vgl. W. Thissen (Hg.), Handbuch Bistum Münster, Bd. I, A. Schröer, Die Bischöfe von Münster, Nr. 62, 244-250.

26 R. Haas, Art. Droste zu Vischering, Caspar, BBKL XXXIV, Nordhausen 2013 (im Druck).

27 R. Haas, War die erste deutsche Bischofskonferenz im Jahre 1845 in Münster? Hintergründe und Perspektiven des Goldenen Bischofsjubiläums von Bischof Caspar Max Droste zu Vischering, in: Haas, R. (Hg), Ecclesia Monasteriensis. Beiträge zur Kirchengeschichte und religiösen Volkskunde Westfalens. Festschrift für Alois Schröer zum 85. Geburtstag (Geschichte und Kultur, Bd. 7), Münster 1992, 171-260; ders., War das Goldene Bischofsjubiläums von Caspar Max Droste-Vischering in Münster im Jahre 1845 die erste deutsche Bischofskonferenz?, in: AHC 24 (1992) 209-229; ders., Die Adresse des Kempener Dechanten Schönbrod zum Goldenen Priester- und Bischofsjubiläum von Bischof Caspar Max Droste zu Vischering (1845-46), in: Neuheuser, H. P. (Hg.), Quellen und Beiträge aus dem Props- teiarchiv Kempen, Bd. 2, Köln 1998, 77-117.

 

28 G. Föllinger, Corvey, 146-173.

29 Nach H. J. Brand / K. Hengst, Das Bistum Paderborn 2, 396 ließ Fürstbischof Lüning u. a. eine neue Kirche in Amelunxen bauen.

30 In Anschluss an G. Föllinger, Corvey, 154 und 177 ist zu differenzieren, dass Wilhelm V. (†1806) von Oranien-Nassau als Fürst der Entschädigungslande Corvey und Fulda direkt 1802 zugunsten seines Sohnes Erbprinz Wilhelm (I.) Friedrich (†1843) von Oranien-Nassau, der 1813 König der Niederlande und Großherzog von Luxemburg werden sollte, verzichtet hatte, dessen Herrschaft auch nur bis 1806 dauerte.

31 R. Haas, Warum scheiterte 1928 der erste Plan für ein Bistum Essen?, in: Göllner, R. (Hg.), Das Ruhrbistum in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. 50 Jahre Bistum Essen (Theologie im Kontext, Bd. 17), Münster 2010, 27-63, hier 36.

32 M. Asche, Krise und Untergang der alten Reichskirche in den geistlichen Territorien Norddeutschlands. Formen und Verlaufstypen eines Umbruch, in: Historisches Jahrbuch 124 (2004) 179-259; R. Haas, „Dem bösen Willen des Domkapitels die Schuld beimesset …“. Zum Ende der Adelsdominanz in den westfälischen Domkapiteln 1803-1823, in: Frese, W. (Hg.), Zwischen Revolution und Reform. Der westfälische Adel um 1800 (Vereinigte Westfälische Adelsarchive, Veröffentlichungen 16, Westfälische Quellen und Archivpublikationen Bd. 24), Münster 2005, 25-44.

33 W. Lipgens, Ferdinand August Graf Spiegel und das Verhältnis von Kirche und Staat 1789-1835. Die Wende vom Staatskirchentum zur Kirchenfreiheit (Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens XVIII, Westfälische Biographien IV), 2 Bde., Münster 1965.

34 Zu einer vergleichbaren Regelung kam es im linksrheinischen französischen Bistum Aachen J. Torsy, Geschichte des Bistums Aachen während der französischen Zeit (1802-1814), Bonn 1940; R. Haas, Der Generalvikar im Hintergrund: Dr. theol. Michael Klinkenberg als zweiter Generalvikar (1807-1822) des ersten Bistums Aachen, in: Geschichte im Bistum Aachen 6 (2001/2002) 197-229.

35 R. Haas, Domkapitel, 71-82.

36 R. Haas, Domkapitel, 175-196.

37 R. Haas, Domkapitel, 196-207.

38 Vgl. u. a. H. H. Schwedt, Das Römische Urteil über Georg Hermes (1775-1831). Ein Beitrag zur Geschichte der Inquisition im 19. Jahrhundert (Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, Supplementheft 37), Freiburg 1980; T. Fliethmann, Vernünftig glauben. Die Theorie der Theologie bei Georg Hermes, Würzburg 1997.

39 R. Haas, Domkapitel, 208-217.

40 F. Jürgensmeier, Art. J. M. von Haunold, in: Gatz, E. (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648-1803. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1990, 175f.

41 Aus der umfangreichen Literatur über ihn vgl. von H. Bastgen, Dalbergs und Napoleons Kirchenpolitik in Deutschland (Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft, Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft 30), Paderborn 1917 bis K.-B. Springer, Carl von Dalberg (1744-1817) als letzter kurmainzer Stadthalter (1771/72-1802) in Erfurt im Kontext der Erforschung des Reformabsolutismus (Habilitationsschrift Erfurt 2011).

42 K. Hausberger, Geschichte des Bistums Regensburg, Bd. 2: Vom Barock bis zur Gegenwart, Regensburg 1989, 94-104.

43 O. Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage, 3 Teile, Freiburg 1885, II, 12f.

44 H. Ammerich, Das Bayerische Konkordat 1817, Weißenhorn 2000.

45 R. Haas, Domkapitel, 242-257.

46 Zur bisher noch nicht vollständig edierten Denkschrift vgl. R. Haas, Domkapitel, 223-226.

47 R. Haas, Domkapitel, 230.

48 EAP, XXI 216, 152f.

49 BE, Geistliches Gericht, älterer Bestand II. 4.

50 A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen, 221.

51 EAP, XXI 216, 162 und BE, Geistliches Gericht, ältere Abteilung II. 4.

52 EAP, XXI 216, 157f.

53 EAP, XXI 216, 166.

54 EAP, XXI 216, 162f.

55 EAP, XXI 216, 160f.

56 EAP, XXI 216, 158: Aufgabenbeschreibung von Pfarrer Rensing.

57 Schriftliche Auskunft von Archivdirektor Dr. Michael Matscha, 14.04.2011.

58 C. Zehrt, Eichsfeldische Kirchengeschichte, 119; A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen, 225.

59 W. Liese, Necrologium Paderbornense. Totenbuch Paderborner Priester (1822-1930), Paderborn 1934, 366.

60 A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen, 225f. berichtet von einem Konflikt um Kommissar Würschmitt (ab 1815 Assessor, ab 1830 Direktor des Geistlichen Gerichtes, †1863) wegen der Vernachlässigung seiner Predigtpraxis, an dem das Berliner Kultusministerium, die Erfurter Regierung und der Fürstbischof Lüning mitwirkten.

61 A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen, 226-229.

62 Priester-Daten nach: W. Liese, Necrologium Paderbornense; A. Wand, Die Katholische Kirche in Thüringen, 119.

63 Vgl. BE, Geistliches Gericht, älterer Bestand VI. 1.

64 EAP, XXI 216, 178.

65 BE, Geistliches Gericht, älterer Bestand VI. 1.

66 Directorium pro districtu Erfordiensi sive ordo recitandi officium divinum missamque celebrandai juxta breviarium ac missale Romanum et normam proprii sanctorum jussu et authoritate reverendissimi ac celsissimi domini domini Ferdinandi die gratia episcopi et principis Corbejensis, episcopi Monasteriensis, vicarii provincia rum Erfurth et Eichsfeld in spiritualibus apostolici etc. etc. pro anno Christi MDCCCXXI, Aschaffenburgi (1820). Herrn Archivdirektor Dr. Michael Matscha gilt der Dank für den Hinweis auf das Exemplar in der Dienstbibliothek des Bistumsarchivs Erfurt (DV 422 (U) 7).

67 E. R. Huber / W. Huber, Staat und Kirche im 19. Und 20 Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. I: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zur Vorabend der bürgerlichen Revolution, Berlin 1973, 203-222, hier Punkt XXX, 212f. „die von der Diözes Maynz, später Regensburg, abgelösten Orte und Pfarreien, die von dem vormaligen Bischofe von Corvey, jetzt Bischofe von Münster, verwaltet werden, der einstweiligen Leitung eines apostolischen Vikars anvertraut werden.“

68 W. Lipgens, Ferdinand August Graf Spiegel I, 288; R. Haas, Domkapitel, 278.

69 A. Eichhorn, Die Ausführung der Bulle „De salute animarum“ in den einzelnen Diözesen des Preußischen Staates durch den Fürstbischof von Ermland, Prinz Josef von Hohenzollern, in: ZGAE 5 (1870-1874) 1-130; B. Wolf-Dahm, Art. J. W. F. Prinz von Hohenzollern-Hechingen, in: BBKL 3, Herzberg 1992, 679-683.

70 R. Haas, Domkapitel, 281.

71 R. Haas, Domkapitel, 284-290.

72 R. Haas, Domkapitel, 296-304.

73 R. Haas, Domkapitel, 284-294.

74 H. J. Brandt / K. Hengst, Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn, Nr. 56, 269-299.

75 EAP, XXI 216, 159.

76 H. J. Brandt / K. Hengst, Das Bistum Paderborn 3, 41.

Ignaz Heinrich von Wessenbergs reformerisches Wirken und seine Vorschläge für eine gesamtdeutsche Lösung der Kirchenfrage auf dem Wiener Kongress (1814/15)
Manfred Weitlauff
1. Wessenbergs Werdegang und reformerisches Wirken im Bistum Konstanz

Ignaz Heinrich von Wessenberg, Sproß eines alten schwäbischen, 1681 in den Reichsfreiherrenstand erhobenen Ministerialengeschlechts, wurde am 4. November 1774 in Dresden geboren.1 Um ihn in seinem Werdegang und als kirchlichen Reformer einleitend wenigstens kurz vorzustellen: Er war das dritte Kind des damals als Prinzenerzieher und Oberhofmeister am kurfürstlich-königlichen Hof zu Dresden wirkenden Johann Philipp Karl von Wessenberg (1717-1794) und seiner Ehefrau Maria Walburga, geb. Gräfin von Thurn-Valsassina (1741-1779). Doch verbrachte er seine Kindheit und Jugend auf dem Familienstammsitz im breisgauischen Feldkirch (bei Bad Krozingen). Dorthin hatte sich der Vater mit seiner Familie 1776 zurückgezogen, um sich hier ganz der Erziehung seiner Kinder widmen zu können. Johann Philipp Karl, ein tiefreligiöser, aber auch aufgeklärter Adeliger, Verehrer Kaiser Josephs II., vermittelte seinen Kindern persönlich und durch sorgfältig ausgewählte Privatlehrer eine an den aufgeklärten Bildungsidealen orientierte, im damaligen Sinn umfassende weltoffene standesgemäße Erziehung und „moderne“ (übrigens durchaus „ganzheitliche“) Schulung, die – nicht zuletzt dank dem väterlichen Vorbild – ihr Denken und Handeln lebenslang prägten. „Unsere Ehrfurcht und Liebe für den Vater waren unbegrenzt. Wie die leibhaftige Vorsehung stand der Mann vor uns mit seinem ernsten und doch heitern Gleichmuth und einem Wandel, an dem kein Fleck auszuwittern war. Sein bloßer Anblick prägte uns Kindern einen tiefen Respekt für das Gute und Rechte ein, als irgend ein Buch oder Unterricht es je vermocht hätten“2. Wie beim katholischen Reichsadel häufig üblich, wurden er, sein älterer Bruder Johann Philipp (1773-1858) und sein jüngerer Bruder Aloys Anton Ludwig (1776-1830) bereits in jugendlichem Alter in die Domkapitel von Konstanz, Augsburg und Basel aufgenommen, in denen überall Verwandte saßen. Ignaz Heinrich erhielt durch kaiserliche „Primae preces“ Domkanonikate in Konstanz (1791) und in Augsburg (1792). Doch handelte es sich dabei zunächst lediglich um eine mittels verwandtschaftlicher Hilfe eingeleitete väterliche Vorsorgemaßnahme, die den Kandidaten für die Zukunft den – standesgemäßen – Eintritt in eine Domherrnpfründe (Kapitularstelle mit Sitz und Stimme im Kapitel) sichern sollte, aber eine andere persönliche Lebens- und Berufsentscheidung keineswegs ausschloss. Tatsächlich wechselte Johann Philipp 1791 zum Studium der Jurisprudenz an der Universität Freiburg über, verzichtete auf sein Basler Kanonikat und schlug in österreichischen Diensten die politische Laufbahn ein. Ignaz Heinrich und Aloys Anton Ludwig wurden wegen des Zustroms französischer Emigranten und der damit verbundenen Beunruhigungen zum Abschluss ihrer gymnasialen Ausbildung zu den Augsburger Exjesuiten von St. Salvator geschickt, deren antiquierte Lehrmethode sie allerdings in schlechter Erinnerung behielten.3 Seit 1792 studierten die beiden Brüder an den Universitäten in Dillingen, Würzburg und Wien – damals allesamt Stätten aufgeklärten Denkens – Philosophie, Kirchen-, Natur- und Reichsrecht, Reichsgeschichte und schließlich auch Theologie. In Dillingen begegneten sie Johann Michael Sailer (1751-1838), in Würzburg und wieder in Wien Karl Theodor von Dalberg (1744-1817), dem Koadjutor des Mainzer Erzbischofs und Kurfürsten Friedrich Karl von Erthal (1775-1802). Für Ignaz Heinrich waren es zwei für sein Leben entscheidende Begegnungen. Sailer, mit dem er lebenslang freundschaftlich verbunden blieb, verdankte er seine Vertrautheit mit der Bibel und der älteren Frömmigkeitstradition.4 Dalberg, seit 1800 Fürstbischof von Konstanz, lud ihn im folgenden Jahr 1801 ein, in seine Dienste einzutreten, und Wessenberg folgte entschlossen diesem Ruf – als eben im Frieden von Lunéville (9. Februar 1801) das Schicksal der Reichskirche besiegelt worden war.

 

Dalberg sandte den jungen Domherrn zunächst als seinen Bevollmächtigten nach Bern zu den Verfassungsberatungen der Helvetischen Republik, um dort die bischöflichen Rechte in der konstanzischen Schweizer Quart zu vertreten und vor allem den Fortbestand der dortigen Stifte und Klöster zu sichern. Wessenbergs Mission verlief so erfolgreich, dass ihn sogar der Papst dafür belobigen ließ.5 Im Frühjahr 1802 übertrug Dalberg dem gerade Siebenundzwanzigjährigen, der zwar inzwischen Subdiakon (1799), aber noch nicht Priester war, das Amt des Präsidenten der Geistlichen Regierung und des Generalvikars im Bistum Konstanz (Amtsantritt am 20. April 1802).

Man mag sich fragen, welche Motive Wessenberg, einen hochgebildeten, weltoffenen und energiegeladenen jungen Adeligen, der in seiner Jugend unter ganz anderen Voraussetzungen, auch aus Gründen einer seinem gesellschaftlichen Rang angemessenen künftigen Versorgung, als Domherr aufgeschworen worden war, veranlasst haben, das bereits sinkende Schiff „Reichskirche“ noch zu besteigen, statt sich mit Hilfe seiner hochkarätigen verwandtschaftlichen Beziehungen auf ein glänzenderes Berufsziel, etwa im staatlichen Bereich, umzuorientieren, zumal er noch keine höhere Weihe empfangen und gerade eben seine diplomatischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt hatte. Wessenberg gab rückblickend selbst die Antwort: „Für politische Geschäfte hatte ich wenig Geschmack und Neigung, und weltlicher Glanz hat nie einen Reiz für mich gehabt. Meinen Lebensberuf hatte ich damals schon fest ergriffen. Eine wahre Verbesserung der kirchlichen Zustände war die höchste Idee, für deren Verwirklichung ich mir Sinn und Kraft zutraute“6. Jedoch bekräftigte er auch: „Beim ersten Eintritt ins öffentliche Leben habe ich es mir zur wesentlichen Aufgabe gemacht, die Unabhängigkeit meines Geistes von den obwaltenden Tagesmeinungen und vor allen Parteiungen unversehrt zu bewahren. Dies hielt ich zur Behauptung eines selbständigen Charakters für durchaus nothwendig, und diese Selbständigkeit des Charakters für erforderlich, um jederzeit seinem Gewissen und seiner Überzeugung treu zu bleiben. Dem Beschluß mich durch Nichts von Beobachtung dieser obersten Lebensvorschrift abwendig machen zu lassen verdank‘ ich es, in wichtigen Dingen nie schwankend geworden zu sein“7.

Schon wenige Monate nach Wessenbergs Amtsantritt, am 4. Juli 1802, trat der Mainzer Kurfürst Friedrich Karl von Erthal resigniert seine Ämter und Würden an Dalberg, seinen Koadjutor und designierten Nachfolger, ab; kurz darauf, am 25. Juli 1802, starb er. Doch die Stadt Mainz war seit 1797 fest in französischer Hand. Im Diktatfrieden von Lunéville hatte Napoleon, der Sieger im Zweiten Koalitionskrieg gegen die revolutionäre Französische Republik und deren Erster Konsul, die linksrheinischen Reichsgebiete mitsamt der Stadt Mainz definitiv Frankreich einverleibt8 und auf der Grundlage seines im selben Jahr mit dem Papst geschlossenen Konkordats (15. Juli 1801)9 ein französisches Bistum Mainz errichtet. Unmittelbar nach Kurfürst Erthals Resignation, am 6. Juli 1802, setzte er in Mainz eigenmächtig einen Bischof (Joseph Ludwig Colmar) ein.10 Im Frühjahr 1803 brach über die Reichskirche definitiv die Säkularisation herein. Als erster Kurfürst des Reiches und Reichserzkanzler wurde Dalberg zwar als einziger geistlicher Reichsfürst von der Säkularisation (vorläufig) ausgenommen. Allerdings wurde der „Stuhl zu Mainz“ auf die „Domkirche zu Regensburg“ übertragen und mit ihm „die Würden eines Kurfürsten, Reichs-Erzkanzlers, Metropolitan-Erzbischofs und Primas von Deutschland … auf ewige Zeiten damit vereiniget“ – wie es in § 25 des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 heißt.11 Mit der Stadt und dem Hochstift Regensburg sowie mit Aschaffenburg und der Grafschaft Wetzlar schuf man für Dalberg zugleich ein neues Fürstentum. Angesichts des faktischen Zusammenbruchs der überkommenen kirchlichen Organisation auf dem Boden des Reiches infolge der Besitzenteignung der Bischofsstühle und der Domkapitel kamen auf Dalberg kraft seines Amtes als „Metropolitan-Erzbischof und Primas von Deutschland“ Verpflichtungen und Belastungen zu, die ihn zwangen, Wessenberg die Leitung seines Konstanzer Sprengels ganz zu überantworten.

Doch der junge Konstanzer Generalvikar wollte nicht nur kirchlicher Verwaltungsmann, sondern vor allem auch geistlicher Lehrer und Erzieher des Volkes und des Klerus sein, um das von den Revolutionskriegen erschütterte Bistum Konstanz angesichts äußerer Gefährdung einer religiös-kirchlichen Erneuerung im Sinne der Reformanliegen einer katholischen Aufklärung zuzuführen, wie sie bereits einige bischöfliche Hirtenbriefe in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts programmatisch gefordert hatten12; denn er war überzeugt, dass nur eine innerlich geläuterte, ihrer Verantwortung für die Menschen bewusste Kirche gegenüber den Anforderungen des mit Gewalt heraufziehenden neuen Zeitalters werde bestehen können. Und es ist faszinierend, anhand seiner stets eigenhändigen amtlichen Korrespondenzen13 zu verfolgen, mit welch überlegener und zugleich gewinnender Souveränität er von Anfang an seines Amtes waltete und was er als kirchlicher Reformer trotz schwierigster äußerer Verhältnisse, vor allem in finanzieller und personeller Hinsicht, zuwege brachte. Natürlich nahm er dabei Reformanliegen auf, die in den genannten Hirtenbriefen, in den pastoral- und moraltheologischen Schriften Johann Michael Sailers und anderer „aufgeklärter“ Theologen artikuliert worden waren. Aber während ringsum infolge der widrigen Zeitumstände Stagnation eintrat, setzte er diese Anliegen in „seinem“ Bistum konsequent und beispielhaft in die Tat um.

Um nur ein paar seiner – damals als sehr progressiv empfundenen – Reformmaßnahmen zu nennen: Um die Gläubigen zu aktivem Mitfeiern der Liturgie und zu deren vertieftem Verständnis heranzuführen – eines seiner seelsorgerlichen Hauptanliegen – , sorgte er für die Übersetzung liturgischer Texte in die Volkssprache (für Taufe, Krankenölung, Beerdigung, Erstkommunionfeier), allerdings sehr bewusst – um keine Anfeindungen zu provozieren – mit Ausnahme des lateinischen Messordinariums und vor allem des Kanons des Messe; statt dessen ließ er Messandachten für die Gläubigen erarbeiten. 1812 erschien das unter seiner Leitung bearbeitete, an Heiliger Schrift und liturgischer Tradition orientierte „Christkatholische Gesang- und Andachtsbuch“, das – gewiss aufgeklärt getönt – bis 1870 immerhin 32 Auflagen erlebte.14 Und noch 1831, als man ihn längst in Pension geschickt hatte, legte er, seine liturgischen Reformbemühungen zusammenfassend, ein volkssprachliches Ritual im Druck vor, das 1833 in zweiter Auflage erschien (und 1835 im Zuge des Verbots privater Ritualien für das Erzbistum Freiburg suspendiert wurde).15 Er verpflichtete die Pfarrer zu regelmäßigen, an den Evangelien orientierten Sonntagspredigten, und zwar nach dem Evangelium, innerhalb der Messe, die die Gläubigen mitfeiern sollten (statt in ihr, wie zumeist üblich, Rosenkranz zu beten und nur beim Glockenzeichen zur Wandlung damit kurz innezuhalten). Ein wichtiges Anliegen war ihm des weiteren eine sorgfältige Verwaltung des Bußsakraments, insbesondere auch im Sinne einer vertieften Gewissensbildung, weshalb er die Anforderungen für die Beichtapprobation verschärfte und die Verleihung von Pfarreien, auch gegen den Widerstand weltlicher Patronatsherren, vom Bestehen eines Pfarrkonkurses abhängig machte.16 Es ging ihm bei allen diesen Maßnahmen konkret um „die Grundlegung einer bessern kirchlichen Ordnung im Bisthum“, um eine „durchgreifende Reform“ von Gottesdienst und christlicher Unterweisung, um die Ersetzung eines oft „sinn- und gehaltlosen Kultus“ durch „bessere Form und Gestaltung“, um eine Verlebendigung von Predigt und Katechese, aus denen er „jede Spur von theologischer Schulweisheit“ [gemeint waren barockscholastische Spitzfindigkeiten] sowie „tändelnden und empfindelnden Mysticismus“ verbannt wissen wollte, um die Schaffung kurzer und einfacher Gesänge und Gebete, die „mit lichter Wärme den Geist des Evangeliums aussprechen“, letztendlich um eine tiefere Begründung des Christensinnens „in allen Klassen des Volkes“, wofür „die alten Kirchenväter kein kräftigeres Mittel“ gekannt hätten „als das Dringen auf Befreundung mit der Bibel“17. Das hieß aber doch: in Rückbesinnung auf den Ursprung als das „Grundmaß“ jeder kirchlichen Reformbemühung.

Die Wirksamkeit dieser und anderer Reformen setzte natürlich die Bereitschaft des Klerus, sie mitzutragen, und dessen entsprechende Schulung voraus. Wessenberg legte deshalb bei den Priesterkandidaten größten Wert auf den Nachweis einer soliden, und zwar biblisch und historisch fundierten, akademisch-theologischen Ausbildung (an einer Universität oder Hochschule freier Wahl, wie damals üblich). Im Anschluss an ihr Studium verpflichtete er sie zu einem zehnmonatigen praktisch-pastoralen Kurs im Priesterseminar zu Meersburg18 (die Schweizer Diözesanen im Luzerner Priesterseminar), an dessen Ende er sie persönlich prüfte, ehe er sie zum Weiheempfang zuließ.19 Am Abend vor dem Weiheempfang pflegte er den Priesterkandidaten im Meersburger Seminar auch – übrigens recht einfühlsam und mit religiöser Innerlichkeit – zu predigen, darum bemüht, ihnen das (von Johann Michael Sailer so nachdrücklich herausgestellte) Idealbild des „Geistlich-Geistlichen“ nahezubringen.20

Darüber hinaus verlangte er von seinem Bistumsklerus, sich um theologische Fortbildung zu bemühen. Zu diesem Zweck führte er in den einzelnen Landdekanaten – zur berufsbegleitenden Weiterbildung – die jährlich viermalige Abhaltung von Pastoralkonferenzen ein (eine Einrichtung, die bereits vom Konzil von Trient gefordert, aber kaum irgendwo realisiert worden war).21 Zu deren Vorbereitung aber mussten die einzelnen Priester anhand eines von ihm konzipierten umfänglichen Themenkatalogs Referate schriftlich ausarbeiten und bei ihm einreichen. Er forderte von ihnen somit aktive Mitarbeit und Teilnahme (was vermutlich nicht gar allen „schmeckte“); denn so seine Überzeugung: „Lieber gar keine Geistlichen als geistesträge Ignoranten, von denen Einer mehr verdirbt, als ein Halbduzend brave Männer gut machen können“22. Die besten Beiträge publizierte er, auch als Anreiz zur Mitarbeit, in der von ihm bereits 1802, bei Amtsantritt, ins Leben gerufenen „Geistlichen Monatsschrift“, die 1804 in „Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Constanz“ umbenannt wurde. Von ihm redigiert, erschien das „Archiv“ in regelmäßiger Folge bis zum Ende seiner offiziellen Amtstätigkeit 1827, im Ganzen 48 Bände.23

Mit allen diesen Reformen suchte er – um es nochmals zu sagen: unter äußerst schwierigen Zeitumständen – zu gutem Teil in die Wege zu leiten bzw. nahm er im Bistum Konstanz vorweg, was hundert Jahre später die (maßgeblich von Romano Guardini [1885-1968] inspirierte) liturgische Bewegung als dringendes Anliegen sich zu eigen machte und eher geduldet in kleinen Zirkeln praktizierte (ohne sich freilich des damals kirchlich diffamierten „Vorläufers“ Wessenberg zu erinnern) und was erst eineinhalb Jahrhunderte später das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) in seinen einschlägigen Konstitutionen und Dekreten lehrte bzw. als überfällige Forderungen und Desiderate anmahnte, beispielsweise bezüglich der Heranführung der Gläubigen „zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, ‚das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk’ (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist“ (ad plenam illam, consciam atque actuosam liturgicarum celebrationum participationem …, quae ad ipsius Liturgiae naturam postulatur et ad quam populus christianus, ‚genus electum, regale sacerdotium, gens sancta, populus adquisitionis’ … vi Baptismatis ius habet et officium)24. Von genau derselben Intention waren die liturgischen Reformen Wessenbergs geleitet, in denen es ihm um die Weckung der rechten christlichen, biblisch begründeten, d.h. christologisch vertieften25 Gottesverehrung ging. Und Ähnliches gilt vom Konzept seiner Priestererziehung und -fortbildung. Zu seiner Zeit aber brachte Wessenberg mit seinen „Neuerungen“ den in Luzern residierenden Schweizer Nuntius Fabrizio Sceberras Testaferrata (1758-1843, Nuntius in Luzern 1803-1816) gegen sich auf, der ihn deshalb jahrelang systematisch als Zerstörer des Glaubens und der kirchlichen Ordnung verleumdete und schließlich durch sein unaufhörliches „Ceterum censeo“ 1814 Wessenbergs päpstliche Verurteilung und Absetzung als Generalvikar durchzusetzen wusste26, mit der Konsequenz völliger Diskreditierung des Wirkens und Andenkens Wessenbergs und Dalbergs bis an die Schwelle zum Zweiten Vatikanum.27