Die verbotenen Bücher

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Während die bundesdeutsche Gesellschaft immer mehr vereinsamt und als Single lebt, (50 % der bundesdeutschen Bevölkerung sind Single, also alleinlebende Haushalte), wagt es diese Kanzlerin dann auch noch, einen Familiennachzug zu forcieren, der bald in den Großstädten zu unhaltbaren Zuständen des nachbarschaftlichen Zusammenlebens führen wird.





Nun weiß man, dass über 70 % der Flüchtlinge in Deutschland selbst nach den durchwässerten Bestimmungen des Aufenthaltsrechts keinen Anspruch auf Asyl haben. Dennoch dauern die Verfahren meist so lange, dass in der Zwischenzeit oftmals schon Kinder auf deutschem Boden geboren werden, die die Sachlage dann wieder ändern. Oder der Flüchtling klagt und kann dann wieder bleiben.



Dann redet man von Rückführungen und niemand sagt, dass solche Rückführungen oft sinnlos sind, da der Betreffende dann eben woanders einen Asylantrag erneut stellen wird, und dass solche Rückführungen auch extrem teuer sind. Niemand redet also über die immensen Kosten, die durch den fehlgeleiteten Asylparagraphen in der jetzigen Form verursacht werden.





Wir brauchen unbedingt eine Novellierung des Asylparagraphen. Er stammt aus einer gänzlich anderen Zeit und unter anderen Voraussetzungen. Niemand will das Recht aushebeln, das Verfolgten Schutz gewährt. Dies kann aber im Umkehrschluss nicht heißen, dass man das eigene Land damit zu einer neuen und anderen Republik mit vornehmlich muslimischen Wurzeln formt. Das kann nicht der Zeck und Sinn des Asylrechtes sein.



Zusammenfassend muss man wohl leider davon ausgehen, dass die nächste Wahl wieder eine Frau Merkel in das Amt hebt. Die vielleicht 10 Prozent für die AfD werden daran weder was ändern, noch werden die anderen Einheitsparteien daran etwas ändern.



DDR reloaded.



Als einzige Hoffnung verbleibt, dass sogar eine DDR einmal endete. Und dies just an ihrem Jahrestag zum 40. Bestehen. Vielleicht müssen wir aber erst 40 Jahre Merkel durchstehen, bis eine solche Hoffnung sich bewahrheitet.





300 Millionen Skandal



Man kann schreiben, was man will. Man kann sagen, was man will. Es dauert dann selbst bei absolut nachvollziehbaren und einsehbaren Fakten fast 2 Jahre, bis irgendein Verantwortlicher so etwas einmal nachprüft. So geschehen, in meinem Buch „Der Asyl-Wahnsinn“. Unter der Kapitelüberschrift „Der Millionendeal“ hatte ich schon im Oktober 2015 alle Fakten geliefert, die man nun bestätigt und völlig erstaunt kommentiert. So, als hätte das niemand gewusst. Ich gehe aber davon aus, dass ich nicht der Einzige bin, der das schon vor fast 2 Jahren wusste. Anstatt aber im Vorfeld zu reagieren, passiert natürlich erst dann etwas, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.



Ich schrieb damals:







„Im Schnellbeschluss wurde von der Bundesregierung das sogenannte Asylbewerberbeschleunigungsgesetz in hastigem Eilverfahren beschlossen. Sie machen sich keinen Begriff davon, welche Geldvermehrung damit angestoßen wurde.







Im Zuge dieser Nivellierung sind auch die Eingliederungskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive entstanden. Hier wurden Begehrlichkeiten der Asyl-Industrie geweckt, die ohne Namen sind.







Ich erkläre Ihnen gerne, worum es hier geht.







Nehmen wir einmal an, Sie sind ein Träger …, der in der Lage ist, ein paar Studenten zu beschäftigen. Jetzt nehmen wir noch einmal an, Sie wären auch in der Lage etwas Papier und ein paar Lehrbücher vorzufinanzieren. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie in zwei Monaten Millionär werden. Das glauben Sie nicht? Ich sage Ihnen wie das geht.







Die Bundesagentur hat mit den Eingliederungskursen ein Instrument der Geldvermehrung geschaffen, das jeden Menschen sofort zu einem reichen Mann oder einer reichen Frau machen kann.







Diese Kurse sind nicht nur mit heißer Nadel gestrickt, es sind eigentlich gar keine Kurse. Es gibt keine Anforderungen an sie. Man muss nicht als Träger zertifiziert sein, man muss nicht qualifiziertes Personal einstellen, man muss nicht Lehrmaterialien zwingend benutzen, man kann Räume anmieten - oder – was die Asyl-Industrie meist tut - die Räume in den Flüchtlingsheimen unentgeltlich nutzen.







Dann sucht man sich 25 Namen von Menschen, die entweder registriert sind oder nicht, die aus Syrien, Eritrea, dem Iran oder Irak stammen und schult diese so lang, bis 320 Stunden erfüllt sind.







Das ist bei sechs Stunden Schulung am Tag nach ca. zweieinhalb Monaten der Fall. Und jetzt reden wir über das Geld. Es gibt einen geheimen Stundensatz, den ich zufällig kenne und jetzt mal in die Welt posaune. Es gibt für jede Stunde pro Kopf geschulten Flüchtling für den Träger zwischen 4 € und 5 €. (Fragen Sie mich bitte nicht, woher ich diese Zahl habe - aber sie stimmt)







Jetzt rechnen wir: Nehmen wir die Mitte, also 4,50 € pro Stunde. Dann ergibt sich:







Pro Maßnahme á 25 Teilnehmer: 320 Stunden x 4,50 € x 25 Teilnehmer= 36 000 €.







Wohlgemerkt für eine Maßnahme. Jetzt rechnen wir die Kosten, die dem als Träger entgegenstehen. Zahlen Sie einem unqualifizierten Dozenten, der Englisch und Deutsch spricht, zahlen Sie dieser Honorarkraft großzügig 35 € die Stunde.







Dann ergibt sich: 35 € pro Stunde mal 320 Stunden = 11200 €.







Da sie keine Miete bezahlen, müssen Sie jetzt nur noch ein paar Schreibblöcke finanzieren und zwei Sprachbücher anschaffen. Sind wir bei ca. 500 € pro Maßnahme.







Sie haben bei der Durchführung 11700 € Fixkosten.







Ergibt einen Gewinn vor Steuern von 24300 €. Da muss eine Oma lang für stricken. Und nun bedenken Sie, dass jeder Träger nicht eine, sondern viele Maßnahmen durchführt. Wenn er bundesweit aufgestellt ist, dann vielleicht sogar hunderte. Es gibt keine Begrenzung für die Träger. Es gibt nicht einmal eine Bewilligung der Arbeitsagentur. Sie müssen einfach die Namen der Teilnehmer auf eine Liste schreiben und die Maßnahme kann beginnen. Es sind nicht die rudimentärsten Qualitätsstandards an diese Maßnahmen formuliert. Man spricht hier schwammig von Orientierungshilfen für das Leben in Deutschland. Das kann alles sein.







Das glauben Sie nicht? Dann lesen Sie diese Webseite und vergessen Sie bitte nicht, auch die Faqs, die frequently asked Questions, zu studieren. (Als PDF auf der Seite herunterladbar.)







Leider kann man solche Maßnahmen nur durchführen, wenn man dafür mit der Wohlfahrtsindustrie auf sehr gutem Fuß steht.







Nur die haben die Namen der Teilnehmer, die sie als Normalsterblicher nie erfahren werden. Da man die Teilnehmer den Trägern nicht offiziell benennt, sondern die Träger selbst „akquirieren“ lässt, heißt das im Klartext, dass man kungeln muss, das sich die Balken biegen. Sie können auch ein Büro eröffnen und dann darauf hoffen, dass die Teilnehmer selbst zu Ihnen kommen, weil sie zufällig die Webseite der Arbeitsagentur gelesen haben - was wenig wahrscheinlich ist.







Ich wäre gerne Millionär und bitte deshalb die Träger von Flüchtlingsunterkünften, mir solche Listen zu schicken. Ich werde dann auch Eingliederungskurse durchführen und ich kenne viele Bekannte, die da mitmachen. Wir werden so um die 40 Kurse einrichten. Das wäre dann: 40 x 36 000 € = 1,4 Millionen Euro, vor Steuern.







Wer bei dem Geschäft mitmachen will und sich für Flüchtlinge engagieren möchte, der kann sich gerne bei mir melden. Wir teilen redlich. Ich zahle gerne eine großzügige Vermittlungsprovision für die Leiter der Flüchtlingseinrichtungen. Man kann mit mir auch über eine Pro-Kopf-Pauschale reden. Für jeden Namen eine Provision. Ich werde hochwertige Kurse anbieten, das verspreche ich.







Es gibt keine Zahlen darüber, wie viele Millionen hier verbrannt werden. Wenn Sie den Begriff „Eingliederungskurse für Flüchtlinge“ googeln, werden Sie schnell sehen, welche üblichen Verdächtigen da ganz vorn am Ball sind.







Leider gibt es dieses Schnäppchen nur bis zum 31.12.2015. Sie müssen sich schon beeilen, um die Millionen noch schnell zu ergattern.







Der absolute Oberskandal ist, dass die gleichen Träger, die sich hier millionenschwer am Steuergeld bedienen, tatsächlich noch die Bevölkerung zum Spenden animieren. Das ist wirklich geniale Geldbeschaffung. Eigentlich nicht zu glauben, aber wahr. Die gut meinenden Menschen wissen meist nicht, dass die Organisationen der Wohlfahrtspflege am Asyl-Komplex genesen, wie kaum jemals zuvor. Die ehrenamtlichen Helfer tun dann ihr Übriges dazu, dass man auch die Personalkosten einspart. Deutschland, Deutschland, was ist mit dir geschehen und denke ich an dich in der Nacht, da bin ich um den Schlaf gebracht. Sagte schon der gute Heine.“







Eigentlich ist damit alles gesagt, aber beschäftigen wir uns, fast zwei Jahre danach, mit den neuerlichen Erkenntnissen.




Der Bundesrechnungshof hat im März 2017 einmal nachgeschaut. Man hat sich mit der Effizienz der Kurse und vor allem mit den Kosten beschäftigt.



Sie werden lachen, aber die entsprechende Seite der Arbeitsagentur existiert immer noch. Ich habe sie heute gegoogelt und tatsächlich steht dieses Konzept immer noch als offenes Angebot im Netz. (Stand. 29.03.2017)





https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI782320



 





Vielleicht besteht aber auch noch Erklärungsbedarf für diejenigen, die sich nun fragen, wo und bei wem die Millionen denn nun versandet sind. Ich hatte damals mit der anschaulichen Rechnung eigentlich klar gemacht, wie viel Geld man mit solchen Kursen in der „Goldgräberzeit“ der Flüchtlingskrise verdienen konnte. Ich glaube, dass aber viele Menschen das nicht ganz geglaubt haben. Einfach deshalb, weil man sich vielleicht nicht vorstellen kann, dass man mit einer Agentur zusammenarbeitet, die quasi anonyme Ausschreibungen startet, die einer Art Tombola gleichkommen. Im Unterschied zu einer Tombola konnte der Besitzer eines Loses aber nur gewinnen. So etwas kann man sich schon gar nicht vorstellen. Es ist aber in diesem Fall wahr. Und nicht nur in diesem.





Die Eingliederungskurse, so erfährt man jetzt stückchen- und häppchenweise, waren für die Träger der Asyl- und Wohlfahrtsindustrie ein gefundenes Fressen. Tatsächlich stürzten sich damals auch fast alle üblichen Verdächtigen auf das neue Futter, das aus dem Geld der Steuerzahler floss.





Die meisten dieser Träger firmieren als gemeinnützig und zahlen weder Umsatz- noch Körperschafts- noch sonst irgendeine Steuer. Für sie handelt es sich bei den Einnahmen um echte Zuschüsse, die sie in ihrer Gutmütigkeit alle wieder in neue erfolgsversprechende Projekte investieren. Meistens sind sogar die Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohlfahrtsengel ohne jedes Einkommen. Die weit verstreuten Holdings und gGmbHs, (das ist kein Schreibfehler, gGmbHs sind gemeinnützige GmbHs), leben steuerlich gesehen ausschließlich von Luft und Liebe. Dennoch wachsen ihre Imperien stündlich. Die Flüchtlingskrise hat den Wohlfahrtsengeln bisher Milliarden Euros in die Taschen gewirtschaftet. Man kann sicher verstehen, dass die Marketing- und Presseabteilungen dieser Großkonzerne deshalb auch den Migrationsströmen positiv gegenüber stehen und eine mehr als wohlwollende Agenda an die Politik weitergeben. Auch lassen sie die Ergebnisse ihrer Arbeit immer sehr positiv dastehen. Es liegt im absoluten Interesse dieser Träger, stündlich neue Arbeitsplätze zu verkünden, im Minutentakt Menschen zu qualifizieren und zu bilden und sekündlich neue Chancen für sozial Benachteiligte zu entwickeln.





Als im Herbst 2015 Hunderttausende Flüchtlinge an die Türen der Republik klopften und euphorischen Einlass fanden, wurde schnell der Ruf der Wirtschaft und der Politik laut, dass man diese Menschen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen sollte. Man dachte sich, dass es nicht schadet, wenn die Flüchtlinge, die aus den entferntesten Regionen der Kriegsschauplätze der Welt stammen, als Grundlage dieser Teilhabe die deutsche Sprache lernen sollten.





Dann wurde Herr Weise, der eigentlich überhaupt nicht weise ist, von der Kanzlerin mit Arbeit überfrachtet. Der Beamte wurde nämlich kurzerhand mit einer Mammutaufgabe gleich doppelt belastet. Er sollte nicht nur die Geschäfte der Arbeitsagentur sondern auch die Aufgabe eines Flüchtlingskoordinators gleichzeitig stemmen. Das ging der Mann auch mit viel Elan an. Eines der Ergebnisse dieser Mammutaufgabe war die hastige Bereitstellung von Sprachkursen für Millionen Menschen. So eine Aufgabe hatte Modellcharakter. Es gibt nämlich kaum empirisches Material darüber, ob irgendein Land, irgendeine Regierung, oder irgendjemand sonst, ein solches Wahnsinnsprojekt jemals zuvor in Angriff genommen hat. Zwar haben einige Länder Erfahrungen mit einer Alphabetisierung der Bevölkerung, aber in einer solchen Eile hat man so etwas noch nie durchgeführt. Jedenfalls müssen sich dann hochgeheime Kreise Gedanken gemacht und eine Idee ausgebrütet haben, die alle Insignien einer völligen Desaster-Maßnahme in sich trug.





Die Arbeitsagentur arbeitet normalerweise mit gewissen Standards. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit geprüften Trägern, Anwesenheitslisten, genaue Nachprüfbarkeit von Ergebnissen und manchmal sogar Vermittlungsquoten und ein Qualitätsmanagement.



Für diejenigen, die sich in dieser Branche auskennen, übertreibt das die Agentur sogar manchmal und deshalb versinkt die Belegschaft der Arbeitsagentur oft in einem Berg von Formalitäten.



Bei dieser Maßnahme sollte aber alles anders sein.





Es wurde eilig eine Webseite eingerichtet, die alle Träger zur Aktion rief.





Man sagte sich, dass man diese Mammutaufgabe nur mit einer Bündelung aller verfügbaren Kräfte leisten kann. Deshalb ersann man eine Maßnahme, die eigentlich keine ist. Ohne sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, wie man Hundertausende verschiedensprachige Menschen betreuen, schulen und qualifizieren kann, stellte man viel Geld bereit. Man dachte sich wohl, dass das Geld es schon richten würde. Nach dem Motto: Wenn wir bezahlen, werden die Träger sich schon alle Mühe geben. Da hat die Arbeitsagentur aber die Rechnung ein wenig ohne die gierigen Wirte gemacht. Es war nämlich in der Goldgräberzeit in gewogenen Kreisen sehr schnell bekannt, dass man nun sehr viele neue Sackkarren brauchen würde. Für das viele Geld, was man sich quasi umsonst bei der Agentur abholen konnte. Ich kann Ihnen versichern, dass es sehr viele solche Schildbürgerstreiche bei der Agentur und den Jobcentern gibt. Dennoch sind die Eingliederungskurse schon eine sehr extreme Form der Geldverschwendung.





Für die nicht brancheninternen Laien sei gesagt, dass man in Deutschland die Politik von der Wohlfahrtsindustrie kaum trennen kann. Die Wohlfahrtsindustrie gehört zu den absoluten Aufsteigern der Wirtschaftsgiganten. So beschäftigt die Caritas mehr Angestellte als Opel und Mercedes zusammen. Die Wohlfahrtsindustrie treibt enge Lobbyarbeit bei der Politik und man weiß deshalb manchmal nicht, wer eigentlich für die Auswüchse, die dann manchmal bekannt werden, wirklich verantwortlich ist. Die Wohlfahrtsengel sind derart eng mit der Politik vernetzt und verwoben, dass man deshalb bei beiden Protagonisten durchaus achtsam sein sollte. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter sind die Auftraggeber der Wohlfahrtsengel. Sie arbeiten quasi als Mittler zwischen Politik und den Engeln. Sie verwalten die Milliarden Steuergelder und sind deshalb noch mächtiger als die Engel.





Bei dem nun halbherzig bekannt werdenden erneuten Skandal, der von vielen nicht erwähnten Skandalen noch ein geringer ist, wurde mit dem Gießkannenprinzip Geld an alle verteilt, die gerne das Geld haben wollten. Kein Normalverdiener wird mir hier folgen. Wahrscheinlich werden Sie auch heute noch sagen, dass ich übertreibe. Das tue ich aber mitnichten.



Um Ihnen das Procedere transparent zu machen, erkläre ich Ihnen, wie normalerweise Maßnahmen vergeben werden. Ein Träger, der eine Maßnahme durchführen will, bewirbt sich auf eine Ausschreibung der Agentur, auch Los genannt. Der Träger muss in seiner Bewerbung auf das Los Angaben über seine Maßnahmekonzeption, seine Kalkulation, seine Befähigung, seine räumliche und personelle Ausstattung und über vieles mehr Auskunft geben. Die eingereichten Unterlagen der Träger werden daraufhin auf ihre Qualität und ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Zuständig sind die regionalen Einkaufszentren der Agenturen.





Bei den Eingliederungskursen hat man aber auf solche Prüfungen verzichtet.



Man hat aber auf noch sehr viel mehr keine Rücksicht genommen. Ganz davon abgesehen, dass die meisten Träger den Agenturen bekannt sind und vor Beginn einer Maßnahme sich mit der Agentur ins Benehmen setzen müssen, hat man bei den Eingliederungskursen eine Art anonyme Ausschreibung betrieben. Die Träger mussten sich nicht auf die Kurse bewerben, sie mussten die Kurse nur anmelden. Von so etwas habe ich bisher noch nicht gehört. Ich will damit nicht sagen, dass alles immer koscher und integer bei den klassischen Ausschreibungen ist, was man leider nicht sagen kann, aber es ist hier schon ein Präzedenzfall.





Die Träger mussten weder ihre personelle Eignung, nicht ihre räumliche Ausstattung, nicht ihre Konzeption und nicht ihre Zertifizierung nachweisen. Es reichte bei dieser Maßnahme, wenn man eine einzige Seite mit 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an die Agentur sandte. Auf dieser Liste waren die Namen verzeichnet und der Beginn der Maßnahme. Das war alles. Es gab nun keine Prüfung und einen Anruf bei dem Träger, dass er mit der Maßnahme beginnen kann. So ein Procedere ist wirklich einmalig. Da ich mich mit dem Thema intensiv beschäftigt habe, kann ich Ihnen bestätigen, dass die Träger mit der Maßnahme einfach beginnen konnten, und dies just in dem Moment, als sie die Listen an die für sie zuständigen Stellen versandten. Die zuständigen Stellen waren nach dem Arbeitsagenturbezirk geschlüsselt und es gab eine neu eingerichtete Koordinationsstelle in jedem Bezirk. Eigentlich war dies aber eine Abrechnungsstelle. Also die Bank.





Die Bank sah die Listen und vermerkte das. Der Träger konnte nun die Maßnahme beginnen und nach Ablauf der 320 Unterrichtsstunden, was ungefähr 3 Monaten entspricht, eine formlose Rechnung stellen. Sie haben richtig verstanden. Formlos. Dies bedeutet, dass man weder Anwesenheitslisten sehen wollte, noch fragte und hakte man nach, ob ein Teilnehmer seine Stundenzahl wirklich erfüllt hat oder ob ein Teilnehmer vielleicht nur einen Tag anwesend war. Sie werden es nicht glauben, aber Sie können in dem PDF der knappen Durchführungsbestimmung nachlesen, das tatsächlich eine einzige Stunde oder ein einziger Tag den Träger zur Abrechnung von 320 Stunden autorisierte. Sie fühlen sich wie Alice im Wunderland? Da haben Sie recht, denn eine solche Geldumverteilungsmaßnahme ohne erkennbaren Gegenwert hat man in einer Marktwirtschaft noch nicht erlebt.





Das Ergebnis, das jetzt ganz langsam und zäh durchsickert, ist das zu Erwartende. Die Träger haben sich möglicherweise darum bemüht, die 320 Stunden durchzuführen. Es war aber leider bald klar, dass die Motivation zum Besuch der Maßnahme bei den Flüchtlingen nicht sehr hoch war. Das lag vielleicht auch daran, dass die Kurse nach keinem Konzept durchgeführt wurden, da bisher für ein solches Unterfangen kein Konzept existiert. Wenn Sie im Internet nach Konzepten zur Sprachförderung von Flüchtlingen googeln, werden Sie bald sehen, dass es dort ganz wenige Konzepte gibt. Es gibt eine kleine Unterrichtshilfe, die man kostenpflichtig erwerben kann, die aber lange vor der Flüchtlingskrise entstanden ist und sich „Thannhauser Modell“ nennt.



Wahrscheinlich haben 99 % der Träger nach diesem Modell geschult, wenn sie überhaupt nach einem Konzept geschult haben. Dazu verpflichtet waren sie jedenfalls nicht. Da man vonseiten der Arbeitsagentur nicht den mindesten Qualitätsanspruch zur Durchführung der Maßnahme stellte,





Ich werde Ihnen nun einige Fragen(Faqs) und Antworten zitieren, die sich in dem beigefügten PDF auf der oben angeführten Seite befinden: (Kursiv ist das PDF). Das PDF sollte den Trägern Hilfestellung bei der Durchführung der Maßnahmen geben:









Frage: Welche Personen aus welchen Herkunftsländern gehören zum förderfähigen Personenkreis?











Antwort: Nur Personen aus den Herkunftsstaaten: Syrien, Iran, Irak, Eritrea, die eine Aufenthaltsgestattung oder BüMA besitzen.











Frage:







W







i







e stellt der Träger sicher, dass er nur förderbare Teilnehmende in die Maßnahme aufnimmt?











Antwort: Dies muss anhand der Aufenthaltsgestattung bzw. der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) vom Träger festgestellt werden.









Eine Aufenthaltsgestattung hatten alle Menschen, die 2015 über die Grenze aus den entsprechenden Ländern kamen. Es handelte sich dabei anfangs um einen Zettel, der manchmal ein Bild hatte und manchmal auch nicht. Wie sich heute herausgestellt hat, wurden viele Flüchtlinge nicht registriert oder doppelt registriert. Eine BüMa haben auch heute noch viele Flüchtlinge nicht. Es ging auch eher um die Bleibeperspektive, also das Herkunftsland.









Frage: Müssen die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein?











Antwort:







E







s gibt keine Vorgaben zum Alter der Teilnehmenden.









Mit dieser Vorgabe hat die Agentur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es wird jetzt ruchbar, dass sogar Babys angemeldet und abgerechnet wurden.

 







Frage:



W



elche Teilnahmevoraussetzungen müssen die Teilnehmenden erfüllen?







Antwort:



Die Teilnahme an der Maßnahme muss für die Eingliederung







notwendig sein, d. h. die Person darf über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Ein Eingangssprachtest ist nicht erforderlich.












Stellen Sie sich das einmal vor. Der Träger kann nach Gutdünken ohne einen Sprachtest verfügen, ob ein Teilnehmer Deutsch kann oder nicht. Grenzenlose Eingangsvoraussetzung mit absolut schwammigen Kriterien.









„Gibt es ein Risiko für den Träger, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben auf der BüMA nicht der Wahrheit entsprechen, da sie ggf. nur aufgrund der Angaben der/des Asylsuchenden eingetragen wurden?











Nein, der Träger kann sich auf die Staatsangehörigkeit, die auf der Aufenthaltsgestattung bzw. BüMA vermerkt ist, berufen.“









Das ist harter Tobak. Die Träger werden also ausdrücklich von einer Verantwortung für die genaue Prüfung der Dokumente ausgenommen. Ein Freifahrtsschein für die Träger und kaum rechtliche Handhabe für Rückforderungen.









„Gibt es bei den Maßnahmen Prioritäten bezüglich bestimmter Zielgruppen?











Nein. Es gibt keine Vorgaben zum Alter der Teilnehmenden. Die Gruppenzusammenstellung obliegt dem Träger.“


















Also auch die Zusammenstellung der Gruppen wird dem Träger überlassen.









„Können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eigentlich berufsschulpflichtig wären, jedoch keinen Platz mehr in den bestehenden Klassenkontingenten gefunden haben, ebenfalls in die Maßnahmen aufgenommen werden?











Wirkt sich dies ggf. auf die Finanzierung aus?






















Grundlage für die Abrechnung ist die Zahl der Teilnehmenden zum jeweiligen Kursbeginn (1. Tag der Maßnahme), die mit der Eintrittsmeldung an den OS AMDL der Agentur für Arbeit gemeldet wurden. Die mit der Eintrittsmeldung gemeldeten Teilnehmenden stellen die maximal förderbare Teilnehmerzahl dar.“









Hier können Sie also noch einmal ausdrücklich und amtlich nachlesen, dass ein Tag Anwesenheit für eine Abrechnung ausreicht. Wenn das keine Einladung für Hasardeure und Geschäftemacher ist. Es ist zumindest extrem fahrlässig. Interessant auch, dass es absolut offen bleibt, wie viele Teilnehmer ein Träger anmeldet. Pro Kurs nur 25, aber wie viele Kurse?









„Wie viele Unterrichtseinheiten am Tag kann man bei Einstiegskursen anbieten?











Antwort: Wie die UE verteilt werden, bleibt dem Träger überlassen. Die Förderdauer von acht Wochen als Volumengröße (320 UE) darf jedoch nicht überschritten werden.“









Auch bei der Ausgestaltung der Stunden hat der Träger volle Gestaltungsfreiheit. Aber es kommt noch viel besser.









„Gibt es eine Höchstgrenze bei der Anzahl der Kurse für ein bestimmtes Einzugsgebiet oder können beliebig viele Kurse angeboten werden?











Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“











„Werden alle mit der Eintrittsmeldung angezeigten Kurse gefördert?











Ja.“









Sie sehen also, dass die Anzahl der Kurse sogar in einer Region keiner Beschränkung unterliegt. Das ist eine Lizenz zum Gelddrucken.









„Kann ein Kurs auch weniger als 320 Stunden haben?











Ja.“









Das ist die Krux. Es war vollkommen egal, wie viele Stunden ein Teilnehmer tatsächlich geschult wurde. Entscheidend ist nur die Anmeldung und das Geld ist im Sack. Das motiviert Lehrkräfte und Träger nur wenig dazu, immer in jedem Punkt das Beste zu geben.









„Soll mit der Maßnahme ein spezifisches Sprachlevel erreicht werden, z. B. A2?











Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“









Damit wurden den Trägern Tür und Tor für unqualifiziertes Personal geöffnet, das natürlich billiger ist. Man kann sich also vorstellen, welchen Fachkräften oder auch Laien die Flüchtlinge gegenüber gesessen haben.















Ist eine Abschlussprüfung erforderlich? Muss am Ende ein Zertifikat ausgehändigt werden, wenn ja, wie soll dies aussehen?






















Hierzu werden keine Vorgaben gemacht.“









Noch nicht einmal eine Leistungsüberprüfung wird angemahnt und auch kein Abschlusszertifikat. Der Flüchtling wird also nichts in Händen halten, wenn er den Kurs absolviert hat. Eine Unverschämtheit.









„Aus unseren bisherigen Erfahrungen wissen wir, dass Ausländer ihnen unterbreitete Sprachkursangebote nur sehr unregelmäßig wahrnehmen. Eine große Anzahl kommt gar nicht oder selten zum Unterricht. Auf welche Weise wollen Sie erreichen, dass die Asylsuchenden den Deutschunterricht regelmäßig besuchen? Hat die Arbeitsagentur erwogen, ein Anreiz- oder ein Sanktionssystem zu schaffen?






















Hierzu werden keine Vorgaben gemacht. Der Besuch des Sprachkurses ist freiwillig.“









So etwas hat die Welt noch nicht gesehen und gehört. Die Träger werden förmlich dazu genötigt, die Spielräume bis ins Extrem auszuweiten und zu ihrem Vorteil zu nutzen. Man könnte in Anbetracht der 300 verpufften Millionen so eine Vorgehensweise der Agentur fast schon Anstiftung zu einer Straftat nennen.









„Sind zusätzliche Genehmigungen für die Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich?











Nein.“









Das war auch nicht anders zu erwarten und nun sehen Sie die Krönung:









„Reicht eine Zulassung als Bildungsträger aus?






















Ja, ist allerdings nicht Bedingung.“









Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Diese Maßnahmen kann jeder durchführen. Absolut jeder. So etwas kann man sich doch nicht vorstellen. Das sprengt wirklich alles, was bisher an Steuergeldverschwendung die Republik ereilt hat. Aber es kann sich noch steigern.









„Wenn ein Kurs starten kann, wo melde ich das entsprechend an? Gibt es konkrete Ansprechpartner bei den Agenturen für Arbeit?











Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gibt keine konkreten Ansprechpartner in den Agenturen für Arbeit. Die Akquise der Teilnehmenden, die Organisation und die Durchführung der Einstiegskurse liegen in der alleinigen Verantwortung der Träger.“









Sie haben richtig gelesen. Die Kurse mussten nirgendwo angemeldet werden, es gab keine Stelle für das Anmelden. Es gab nur eine Einreichungsstelle für die Barschecks, also die Teilnehmerlisten. Eine Teilnehmerliste war also Garant für ca. 25 000 Euro. Der Skandal ist derart umfassend und erschreckend, dass einem bei dem Dilettantismus angst und bange wird.







„Müssen in diesen Einstiegskursen die vom Bundesamt für







Migration vorgeschriebenen Lehrbücher verwendet werden?














Antwort: Keine Vorgaben.











Welche verbindliche Vorgabe zu den inhaltlichen Modulen gibt es?











Hierzu werden keine Vo