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Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Neunter Band: enthaltend Kapitel 17 und 18.

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Debatten über die Gehalte und Gebühren der Beamten

Man dankte ihm mit herzlichen Worten, die Streitmacht, die er verlangte, wurde bewilligt und bedeutende Summen ohne erhebliche Schwierigkeit zugestanden. Als aber die Mittel und Wege zur Sprache kamen, begannen sich Symptome von Unzufriedenheit zu zeigen. Achtzehn Monate früher, als die Gemeinen sich mit der Feststellung der Civilliste beschäftigten, hatten viele Mitglieder eine sehr natürliche Geneigtheit, sich über den Betrag der Gehalte und Gebühren der Beamten zu beklagen, an den Tag gelegt. Heftige Reden waren gehalten, und, was bei weitem ungewöhnlicher war, gedruckt worden; außerhalb der Parlamentsräume hatte große Aufregung geherrscht, aber es war nichts geschehen. Der Gegenstand wurde jetzt wieder aufgenommen. Ein Bericht der Commission, welche im vorhergehenden Jahre zur Prüfung der öffentlichen Rechnungen ernannt worden war, hatte einige Facta, welche Unwillen, und andere, welche ernsten Verdacht erweckten, enthüllt. Das Haus schien fest entschlossen, eine umfassende Reform vorzunehmen, und nur die Thorheit und Heftigkeit der Reformers hatte eine solche Reform verhindern können. Es ist allerdings nicht zu verwundern, daß sie aufgebracht waren. Die directen und indirecten hohen Einkünfte der Staatsdiener mehrten sich in ununterbrochener Progression, während der Verdienst jedes Andren sich verringerte. Die Renten fielen, der Handel stockte, Jeder, der von dem Nachlasse seiner Vorfahren oder von den Früchten seines Fleißes lebte, mußte sich einschränken. Nur der Beamte wurde inmitten der allgemeinen Noth wohlhabend. „Man sehe blos den Zollcontroleur,” riefen die entrüsteten Squires. „Vor zehn Jahren ging er zu Fuß und wir fuhren. Unser Einkommen hat sich verringert, sein Gehalt ist verdoppelt worden, wir haben unsere Pferde verkauft, er hat sie gekauft, und jetzt gehen wir zu Fuß und werden von dem Kothe seines Sechsgespanns bespritzt.” Lowther versuchte es umsonst, sich gegen den Sturm zu erheben. Die Landgentlemen, die ihn vor nicht langer Zeit noch als einen ihrer Führer betrachtet hatten, liehen ihm eben kein geneigtes Ohr. Er hatte sie verlassen und war ein Höfling geworden; er bekleidete zwei einträgliche Stellen, eine im Schatzamt, die andre im Hofstaat, und hatte erst kürzlich von des Königs eigner Hand ein Geschenk von zweitausend Guineen erhalten.146 Es schien ganz natürlich, daß er Mißbräuche vertheidigte, von denen er Nutzen hatte. Die Schmähungen und Vorwürfe, mit denen er überhäuft wurde, waren seinem reizbaren Character unerträglich. Er verlor den Kopf, fiel fast ohnmächtig auf den Fußboden des Parlamentshauses nieder und sprach davon, sich an einem andren Orte Recht zu verschaffen.147 Leider erhob sich bei dieser Gelegenheit kein Mitglied, um darauf anzutragen, daß die bürgerlichen Anstalten des Königreichs sorgfältig revidirt, daß Sinekuren abgeschafft, daß exorbitante Diensteinkommen vermindert und daß es keinem Staatsdiener unter irgend einem Vorwande gestattet sein solle, außer seiner bekannten und gesetzlichen Renumeration etwas zu verlangen. Auf diesem Wege würde es möglich gewesen sein, die öffentlichen Lasten zu vermindern und zu gleicher Zeit die ersprießliche Thätigkeit in jedem Zweige der Staatsverwaltung zu erhöhen. Unglücklicherweise aber ermangelten gerade Diejenigen, die sich am lautesten über die herrschenden Mißbräuche beklagten, gänzlich der zur Durchführung der Reform nöthigen Eigenschaften. Am 12. December beantragte ein Thor, dessen Name nicht auf uns gekommen ist, daß kein bei irgend einem Civilamte Angestellter, den Sprecher, die Richter und die Gesandten ausgenommen, mehr als fünfhundert Pfund Sterling jährlich erhalten solle, und dieser Antrag ging nicht nur durch, sondern er wurde sogar ohne eine einzige opponirende Stimme angenommen.148 Diejenigen welche das meiste Interesse hatten, sich demselben zu widersetzen, sahen ohne Zweifel ein, daß Opposition in diesem Augenblicke die Majorität nur reizen würde, und sparten sie daher für einen günstigeren Zeitpunkt auf. Dieser günstigere Zeitpunkt kam auch bald. Kein verständiger Mann konnte, nachdem sein Blut abgekühlt war, ohne Beschämung daran zurückdenken, daß er für einen Beschluß gestimmt hatte, der keinen Unterschied machte zwischen Inhabern von Sinekuren und fleißigen Staatsdienern, zwischen Schreibern, welche nur Briefe copirten, und Ministern, von deren Einsicht und Rechtschaffenheit das Geschick der Nation abhängen konnte. Der Gehalt des Portiers beim Accisamte war durch einen skandalösen Schacher bis auf fünfhundert Pfund jährlich getrieben worden. Er hätte auf funfzig Pfund herabgesetzt werden müssen. Die Dienste eines Staatssekretärs dagegen, der seinen Posten gut ausfüllte, würden mit fünftausend Pfund wohlfeil bezahlt gewesen sein. Wäre der Beschluß der Gemeinen zur Ausführung gekommen, so würde sowohl der Gehalt, der nicht funfzig Pfund hätte übersteigen sollen, wie der, welcher nicht unangemessen fünftausend Pfund hätte betragen können, auf fünfhundert Pfund normirt worden sein. Ein solcher Unsinn mußte auch dem rohesten und einfältigsten Fuchsjäger im Parlamente empören. Es trat eine Reaction ein, und als nach einem Zeitraum von wenigen Wochen vorgeschlagen wurde, in eine Steuerbewilligungsbill eine mit dem Beschlusse vom 12. December übereinstimmende Klausel aufzunehmen, waren die verneinenden Stimmen sehr laut; der Sprecher war der Meinung, daß sie überwiegend seien, die bejahenden Stimmen wagten es nicht, seine Ansicht zu bestreiten, der unsinnige Plan, der ohne Abstimmung gutgeheißen worden war, wurde ohne Abstimmung verworfen und der Gegenstand kam nicht wieder zur Sprache. So wurde der Fortbestand eines Mißbrauchs, der so skandalös war, daß selbst keiner von Denen, welche Vortheil von demselben hatten, ihn zu vertheidigen wagte, lediglich durch die Verkehrtheit und Maßlosigkeit Derer, die ihn angriffen, gesichert.149

Acte zur Ausschließung der Papisten vom Staatsdienste in Irland

Nicht lange nach Eröffnung der Session wurde der Vertrag von Limerick Gegenstand einer ernsten Berathung. Die Gemeinen schickten in Ausübung der höchsten Gewalt, welche die Legislatur über alle Pertinenzien England’s ausübte, den Lords eine Bill zu, welche bestimmte, daß Niemand im irischen Parlament sitzen, in Irland ein bürgerliches, militärisches oder geistliches Amt bekleiden oder juristische oder ärztliche Praxis ausüben solle, bevor er nicht den Huldigungs- und den Suprematseid geleistet und die Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschrieben habe. Die Lords waren eben so wenig geneigt wie die Gemeinen, die Irländer zu begünstigen. Kein Peer hatte Lust, römischen Katholiken politische Gewalt zu übertragen. Es scheint sogar, als ob kein Peer gegen das Prinzip der albernen und grausamen Verordnung, welche die Katholiken von den freien Künsten ausschloß, etwas einzuwenden gehabt hätte. Man glaubte aber daß diese Vorschrift, wenn auch im Prinzip unverwerflich, ein Bruch eines positiven Uebereinkommens sein würde, wenn man sie ohne Ausnahmen anwendete. Ihre Lordschaften ließen den Vertrag von Limerick kommen, ließen ihn sich vorlesen und erwogen dann, ob das von dem Unterhause entworfene Gesetz sich mit den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen vertrug. Ein Mißklang wurde bemerkt. Es war durch den zweiten Civilartikel festgesetzt, daß es Jedem, der gegenwärtig in einer von einer irischen Garnison besetzten Festung wohnte, wenn er den Huldigungseid leistete, gestattet sein solle, dem Berufe wieder nachzugehen, den er vor der Revolution ausgeübt hatte. Es würde nun ohne alle Widerrede eine Verletzung dieses Uebereinkommens gewesen sein, hätte man von einem Advokaten oder Arzt, der während der Belagerung innerhalb der Mauern von Limerick gewohnt, verlangen wollen, daß er den Suprematseid leiste und die Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschreibe, bevor er Gebühren annehmen dürfe. Holt wurde zu Rathe gezogen und mit der Abfassung von Klauseln beauftragt, welche den Bestimmungen der Kapitulation entsprachen.

 

Die solchergestalt von Holt abgeänderte Bill wurde den Gemeinen wieder zugesandt. Sie verwarfen zuerst das Amendement und verlangten eine Conferenz, die ihnen bewilligt wurde. Rochester überreichte im gemalten Zimmer den Führern des Unterhauses eine Abschrift des Vertrags von Limerick und stellte ihnen mit ernsten Worten vor, wie wichtig es sei, das öffentliche Vertrauen ungeschmälert zu erhalten. Dies war eine Aufforderung, gegen die kein rechtschaffener Mann, mochte er auch von nationalem und religiösem Hasse erfüllt sein, sich auflehnen konnte. Die Gemeinen zogen den Gegenstand nochmals in Erwägung und nachdem sie die Verlesung des Vertrags angehört, traten sie den Vorschlägen der Lords mit einigen unbedeutenden Modificationen bei.150

Die Bill wurde zum Gesetz erhoben. Sie erregte damals nur wenig Aufmerksamkeit; nach Verlauf mehrerer Menschenalter aber wurde sie der Gegenstand einer sehr heftigen Polemik. Viele von uns können sich noch sehr gut erinnern, wie stark die öffentliche Meinung in den Tagen Georg’s III. und Georg’s IV. durch die Frage aufgeregt wurde, ob Katholiken ein Sitz im Parlament gestattet sein solle. Es darf bezweifelt werden, ob irgend ein andrer Streit ärgere Verdrehungen der Geschichte veranlaßt hat. Die ganze Vergangenheit wurde um der Gegenwart willen falsch dargestellt. Alle großen Ereignisse dreier Jahrhunderte erschienen uns lange entstellt und entfärbt durch einen aus unseren eigenen Theorien und unseren eigenen Leidenschaften entsprungenen Nebel. Einige Freunde der Religionsfreiheit, nicht zufrieden mit dem Vortheile, den sie im ehrlichen Kampfe mit den Waffen der Vernunft besaßen, schwächten ihre Sache, indem sie behaupteten, daß das Gesetz, welches die irischen Katholiken vom Parlamente ausschloß, mit dem Civilvertrag von Limerick in Widerspruch stehe. Der erste Artikel dieses Vertrags, sagte man, garantire dem irischen Katholiken diejenigen Privilegien in der Ausübung seiner Religion, die er zur Zeit Karl’s II. genossen hatte. Zur Zeit Karl’s II. schloß kein Test die Katholiken vom irischen Parlamente aus. Ein solcher Test, argumentirte man, könne daher nicht ohne einen öffentlichen Wortbruch vorgeschrieben werden. Besonders im Jahre 1828 wurde dieses Argument im Hause der Gemeinen geltend gemacht, als ob es die Hauptstütze einer Sache gewesen wäre, die keiner solchen Stütze bedurfte. Die Vorkämpfer des protestantischen Uebergewichts sahen mit Vergnügen, daß die Debatte von einer politischen Frage, in der sie Unrecht hatten, auf eine historische Frage überging, in der sie Recht hatten. Es wurde ihnen nicht schwer zu beweisen, daß der erste Artikel, wie ihn alle contrahirenden Theile verstanden, nur bedeutete, daß der katholische Gottesdienst wie in früherer Zeit geduldet werden solle. Dieser Artikel war von Ginkell entworfen und unmittelbar vorher, ehe er ihn entwarf, hatte er erklärt, er werde lieber das Glück der Waffen versuchen als seine Einwilligung dazu geben, daß irische Papisten fähig sein sollten, Civil- und Militärämter zu bekleiden, die freien Künste auszuüben und Mitglieder von Municipalkörpern zu werden. Wie kann man glauben, daß er aus eigenem Antriebe versprochen haben würde, das Haus der Lords und der Gemeinen solle Männern offen stehen, denen er keine Kürschner- über Corduanmacherinnung öffnen wollte? Wie kann man ferner glauben, daß die englischen Peers, während sie die gewissenhafteste Achtung vor dem öffentlichen Worte erklärten, während sie den Gemeinen die Pflicht einschärften, das öffentliche Wort zu halten, während sie sich mit den gelehrtesten und rechtschaffensten Juristen des Jahrhunderts über die beste Art und Weise der Aufrechthaltung des öffentlichen Worts beriethen, eine offenbare Verletzung des öffentlichen Worts begangen haben und kein einziger Lord so ehrlich oder so factiös gewesen sein sollte, gegen einen durch Heuchelei noch verschlimmerten Act monströser Perfidie zu protestiren? Oder wenn wir dies glauben könnten, wie können wir glauben, daß sich in keinem Theile der Welt eine Stimme gegen solche Schändlichkeit erhoben, daß der Hof von Saint-Germains und der Hof von Versailles dazu geschwiegen haben, daß kein irischer Verbannter, kein englischer Mißvergnügter darüber gemurrt haben sollte, daß sich in dem ganzen Bereich der jakobitischen Literatur kein schmähendes oder spöttelndes Wort über einen so lockenden Gegenstand gefunden und daß es den Politikern des 19. Jahrhunderts vorbehalten gewesen sein sollte, dahinter zu kommen, daß ein im 17. Jahrhundert geschlossener Vertrag wenige Wochen nach seiner Unterzeichnung im Angesicht von ganz Europa in frecher Weise verletzt worden war?151

Debatten über den ostindischen Handel

An dem nämlichen Tage, an welchem die Gemeinen zum ersten Male die Bill verlasen, welche Irland der unumschränkten Herrschaft der protestantischen Minorität unterwarf, zogen sie einen andren hochwichtigen Gegenstand in Erwägung. Im ganzen Lande, besonders aber in der Hauptstadt, in den Seehäfen und in den Fabrikstädten waren die Gemüther in gewaltiger Aufregung wegen des Handels mit Ostindien, ein heftiger Federkrieg wüthete seit einiger Zeit, und es waren mehrere constitutionelle und commercielle Fragen angeregt worden, welche die Legislatur allein entscheiden konnte.

Es ist oft wiederholt worden und darf nie vergessen werden, daß unsre Staatsverfassung weit verschieden ist von denjenigen Staatsverfassungen, welche während der letzten achtzig Jahre methodisch construirt, in Artikel abgetheilt und durch constituirende Versammlungen bestätigt worden sind. Sie entstand in einem rohen Zeitalter und ist in kein formelles Instrument vollständig zusammengefaßt. Auf der ganzen Linie, welche die Functionen des Fürsten von denen des Gesetzgebers scheidet, fand sich lange ein streitiges Gebiet. Es wurden fortwährend Uebergriffe begangen, und wenn sie nicht zu frech waren, wurden sie oft geduldet. Einen Eingriff, als solchen, ließ man gewöhnlich ungeahndet hingehen. Nur wenn ein solcher Eingriff einen positiven Nachtheil verursachte, machte der beeinträchtigte Theil sein Recht geltend und verlangte, daß die Grenze genau bezeichnet und die Grenzmarken fortan streng respectirt werden sollten.

Viele von den Punkten, welche zwischen unseren Souverainen und ihren Parlamenten die heftigsten Zwiespalte veranlaßt hatten, waren durch die Rechtsbill endlich festgestellt worden. Eine Frage aber, die kaum minder wichtig war als irgend eine von denen, welche für immer geordnet worden, war noch unentschieden. Diese Frage war in der That, soweit es sich jetzt noch ermitteln läßt, in der Convention nie auch nur erwähnt worden. Der König besaß nach den alten Gesetzen des Reichs unbestreitbar ausgedehnte Befugnisse zur Regulirung des Handels; allein es würde auch dem geschicktesten Richter schwer geworden sein, die genaue Grenze dieser Befugnisse zu bestimmen. Es war allgemein anerkannt, daß der König das Recht hatte, Gewichte und Maße vorzuschreiben und Geld zu schlagen, daß keine Messe und kein Jahrmarkt ohne seine Erlaubniß gehalten werden durfte, daß kein Schiff in einer Bucht oder Flußmündung, die er nicht für einen Hafen erklärt hatte, gelöscht werden konnte. Außer diesem unbestrittenen Rechte, gewissen Plätzen specielle Handelsvorrechte zu gewähren, beanspruchte er lange auch das Recht besonderen Gesellschaften und besonderen Individuen specielle Handelsvorrechte zu bewilligen, und unsere Vorfahren hielten es, wie gewöhnlich, nicht der

Mühe werth, dieses Recht zu bestreiten, bis es ernste Nachtheile herbeiführte. Endlich, unter der Regierung Elisabeth’s, begann die Befugniß, Monopole zu creiren, gröblich gemißbraucht zu werden, und sobald sie gemißbraucht zu werden begann, fing sie auch an, in Zweifel gezogen zu werden. Die Königin vermied es wohlweislich, sich mit einem Hause der Gemeinen zu überwerfen, das die ganze Nation zur Stütze hatte. Sie gestand offen zu, daß Grund zur Klage sei, cassirte die Patente, welche den öffentlichen Unwillen erregt hatten, und ihr Volk, erfreut über dieses Zugeständniß und über die Bereitwilligkeit, mit der es gemacht wurde, verlangte von ihr keine ausdrückliche Verzichtleistung auf die bestrittene Prärogative.

Die durch ihre Weisheit beschwichtigte Unzufriedenheit wurde durch die unehrliche und kleinmüthige Politik, die ihr Nachfolger Regierungskunst nannte, wieder hervorgerufen. Er gewährte bereitwillig drückende Monopole, und wenn er des Beistandes seines Parlaments bedurfte, annullirte er sie eben so bereitwillig. Sobald das Parlament seine Session geschlossen hatte, wurde das große Siegel noch gehässigeren Dokumenten angehängt als die, welche er kurz zuvor cassirt hatte. Endlich beschloß das vortreffliche Haus der Gemeinen, welches im Jahre 1623 zusammentrat, ein kräftiges Heilmittel gegen das Uebel anzuwenden. Der König mußte ein Gesetz genehmigen, welches die durch königliche Autorität geschaffenen Monopole für null und nichtig erklärte. Es wurden indessen einige Ausnahmen gemacht, die aber leider nicht genau genug bezeichnet waren. Es war insbesondere bestimmt, daß jede Gesellschaft von Kaufleuten, die sich zu dem Zwecke constituirt hatte, irgend einen Handel zu betreiben, alle ihre legalen Privilegien behalten sollte.152 Die Frage, ob ein einer solchen Gesellschaft von der Krone ertheiltes Monopol ein legales Privilegium sei oder nicht, war unentschieden gelassen und beschäftigte noch viele Jahre lang den Scharfsinn der Juristen.153 Die Nation jedoch, welche mit einem Male von einer Menge Auflagen und Plackereien befreit war, die in jeder Familie täglich hart empfunden worden, war nicht in der Stimmung, die Gültigkeit der Patente zu bestreiten, kraft deren einige Gesellschaften in London mit entfernten Welttheilen Handel trieben.

 

Die bei weitem wichtigste von diesen Compagnien war diejenige, die am letzten Tage des 16. Jahrhunderts von der Königin Elisabeth unter dem Namen Governor and Company of Merchants of London trading to the East Indies incorporirt worden war. Als diese berühmte Gesellschaft ihre Thätigkeit begann, stand die Macht und der Ruhm der Mogulmonarchie im Zenith. Akbar, der talentvollste und beste aller Fürsten des Hauses Tamerlan, war so eben hoch an Jahren und reich an Ehren in ein Mausoleum getragen worden, welches an Pracht jedes andre übertraf, das Europa aufzuweisen hatte. Er hatte seinen Nachfolgern ein Reich hinterlassen, welches mehr als zwanzigmal soviel Einwohner zählte und mehr als zwanzigmal soviel Revenuen abwarf als das England, das unter unsrer großen Königin eine der ersten Stellen unter den europäischen Mächten einnahm. Es ist merkwürdig und interessant, wie wenig die beiden Länder, welche dazu bestimmt waren, dereinst so eng mit einander verbunden zu werden, damals von einander wußten. Die gebildetsten Engländer betrachteten Ostindien mit unwissender Bewunderung, und die gebildetsten Eingebornen Ostindien’s wußten kaum, daß England existirte. Unsere Vorfahren hatten nur eine dunkle Ahnung von unermeßlichen Bazars, die von Verkäufern und Käufern wimmelten und von Goldstoffen, bunten Seidengeweben und Edelsteinen glänzten; von Schatzkammern, in denen Haufen von Diamanten und Berge von Zechinen aufgeschichtet lagen; von Palästen, im Vergleich zu denen Whitehall und Hampton Court bloße Hütten waren; von Armeen, zehnmal so groß wie die, welche sie bei Tilbury versammelt gesehen hatten, um die Armada zurückzuschlagen. Auf der andren Seite wußte wahrscheinlich keiner der Staatsmänner im Durbar von Agra, daß es nahe bei der untergehenden Sonne eine große Stadt von Ungläubigen, Namens London gab, wo eine Frau regierte, und daß diese Frau einer Gesellschaft fränkischer Kaufleute das ausschließliche Privilegium ertheilt hatte, Schiffe aus ihren Landen nach den indischen Gewässern zu befrachten. Daß diese Gesellschaft dereinst ganz Indien vom Ocean bis zur Region des ewigen Schnees beherrschen, große Provinzen, die sich niemals der Autorität Akbar’s unterworfen, zum unbedingten Gehorsam zwingen, Gouverneurs absenden, um in seiner Hauptstadt zu präsidiren, und seinem Erben ein Monatsgeld aussetzen würde: das würde damals auch der klügste europäische wie orientalische Staatsmann für eben so unmöglich gehalten haben, als daß Bewohner unsres Erdballs auf der Venus oder dem Jupiter ein Reich gründen könnten.

Drei Generationen gingen vorüber, und noch ließ nichts vermuthen, daß die Ostindische Compagnie jemals ein großer asiatischer Potentat werden würde. Obgleich das mongolische Reich durch innere Ursachen des Verfalls unterminirt war und seinem Sturze entgegenwankte, bot es entfernten Nationen noch immer den Anschein unverminderten Gedeihens und ungeschwächter Kraft dar. Aurengzeb, der sich in dem nämlichen Monate, in welchem Oliver Cromwell starb, den stolzen Titel Eroberer der Welt beilegte, fuhr fort zu regieren, bis Anna schon längst auf dem englischen Throne saß. Er beherrschte ein größeres Gebiet, als irgend einem seiner Vorgänger unterthan gewesen war. Sein Name stand selbst in den fernsten Gegenden des Westens in hohem Ansehen. Bei uns in England hatte Dryden ihn zum Helden eines Trauerspiels gemacht, das allein schon hinreichen würde zu beweisen, wie wenig die Engländer jener Zeit von dem großen Reiche wußten, das ihre Enkel erobern und regieren sollten. Die muselmännischen Prinzen des Dichters erklären ihre Liebe im Style Amadis’, predigen über Sokrates’ Tod und schmücken ihre Reden mit Anspielungen auf die mythologischen Geschichten Ovid’s aus. Die Braminische Seelenwanderung wird als ein Artikel des muselmännischen Glaubens dargestellt, und die muselmännischen Sultaninnen verbrennen sich mit ihren Gatten nach braminischer Sitte. Dieses Drama, dem einst gedrängt volle Häuser rauschenden Beifall zollten und das elegante Herren und Damen auswendig konnten, ist jetzt vergessen. Nur eine Stelle lebt noch und wird von Tausenden wiederholt, die nicht wissen, woher sie rührt.154

Obgleich noch nichts die hohe politische Bestimmung der Ostindischen Compagnie andeutete, genoß sie doch schon eines großen Ansehens in der City von London. Die Comptoirs, welche nur einen sehr kleinen Theil des Raumes einnahmen, den die gegenwärtigen Lokalitäten bedecken, waren den Verheerungen des Feuers entgangen. Das damalige India House war ein mit dem kunstvollen Schnitz- und Gitterwerk des Zeitalters der Königin Elisabeth reich verziertes Gebäude von Holz und Mörtel. Ueber den Fenstern war ein Gemälde angebracht, welches eine sich auf den Wogen schaukelnde Flotte von Kauffahrern darstellte. Ueber das ganze Gebäude ragte ein colossaler hölzerner Seemann empor, der zwischen zwei Delphinen auf das Menschengewühl von Leadenhall Street herabsah.155 In diesem Hause, zwar eng und bescheiden im Vergleich zu dem weiten Labyrinth von Gängen und Zimmern, das jetzt denselben Namen trägt, erfreute sich die Gesellschaft während des größeren Theils der Regierung Karl’s II. eines Gedeihens, für welches die Geschichte des Handels kaum eine Parallele darbietet und das die Bewunderung, die Habsucht und den neidischen Haß der ganzen Hauptstadt erregte. Wohlstand und Luxus waren damals im raschen Wachsthum begriffen. Die Gewürze, Gewebe und Juwelen des Orients kamen mit jedem Tage mehr und mehr in Aufnahme. Der Thee, der zu der Zeit als Monk die schottische Armee nach London brachte, als eine große Rarität aus China angestaunt und nur mit den Lippen berührt wurde, war acht Jahre später ein regelmäßiger Einfuhrartikel und wurde bald in solchen Massen consumirt, daß die Finanzmänner ihn als einen zur Besteuerung geeigneten Gegenstand betrachteten. Die Fortschritte in der Kriegskunst hatten eine beispiellose Nachfrage nach den Ingredienzen erzeugt, aus denen das Schießpulver bereitet wird. Man berechnete, daß ganz Europa in einem Jahre kaum soviel Salpeter erzeugen würde, als die Belagerung einer nach Vauban’s Grundsätzen erbauten Festung erforderte.156 Ohne die Einfuhr aus Ostindien, sagte man, würde die englische Regierung nicht im Stande sein, eine Flotte auszurüsten, wenn sie nicht die Keller London’s aufgraben wollte, um die Salpetertheilchen von den Wänden zu sammeln.157 Vor der Restauration hatte kaum ein Schiff aus der Themse je das Delta des Ganges besucht. Während der ersten dreiundzwanzig Jahre nach der Restauration stieg der Werth der Einfuhr aus diesem reichen und dichtbevölkerten Landstriche von achttausend auf dreimalhunderttausend Pfund.

Der Gewinn der Gesellschaft, die sich im ausschließlichen Besitz dieses rasch emporblühenden Handels befand, war fast unglaublich. Das wirklich eingezahlte Kapital überstieg nicht dreihundertsiebzigtausend Pfund; aber die Compagnie erhielt ohne Schwierigkeit Geld zu sechs Procent geliehen und dieses geliehene Geld trug, im Handel angelegt, angeblich dreißig Procent. Der Gewinn war so groß, daß im Jahre 1676 jeder Actieninhaber als Dividende eine gleiche Anzahl Actien erhielt als er bereits besaß. Das so verdoppelte Kapital warf in den nächsten fünf Jahren eine jährliche Dividende von durchschnittlich zwanzig Procent ab. Es hatte eine Zeit gegeben, wo man hundert Pfund des Actienkapitals für sechzig Pfund kaufen konnte, und noch im Jahre 1664 war der Marktpreis nur siebzig Pfund. Aber schon im Jahre 1677 war der Cours auf zweihundertfünfundvierzig gestiegen, im Jahre 1681 betrug er dreihundert; später stieg er auf dreihundertsechzig und es sollen Verkäufe zu fünfhundert abgeschlossen worden sein.158

Der enorme Ertrag des ostindischen Handels würde vielleicht wenig Murren erregt haben, wenn er sich auf zahlreiche Actionäre vertheilt hätte. Aber während der Werth der Actien fortdauernd stieg, verminderte sich die Zahl der Actieninhaber. Zu der Zeit, wo die Compagnie in der höchsten Blüthe stand, war die Leitung derselben gänzlich in den Händen einiger weniger Kaufleute von enormem Reichthum. Ein Actionär hatte damals für jede fünfhundert Pfund Actien, die auf seinen Namen lauteten, eine Stimme. In damaligen Flugschriften wird behauptet, daß fünf Personen ein Sechstel und vierzehn Personen ein Drittel der Stimmen besaßen.159 Von mehr als einem glücklichen Spekulanten sagte man, daß er ein jährliches Einkommen von zehntausend Pfund aus dem Monopol beziehe, und einen reichen Mann kannte man an der Börse, der sich durch umsichtige oder glückliche Actienkäufe in nicht langer Zeit ein Vermögen von zwanzigtausend Pfund jährlicher Einkünfte erworben haben sollte. Dieser Handelsfürst, der es in Reichthum und in dem Einflusse, den der Reichthum giebt, mit den reichsten Edelleuten seiner Zeit aufnahm, war Sir Josias Child. Es gab Leute, die ihn als Lehrling gekannt hatten, wie er ein Comptoir der City fegte. Aber seine Talente hatten ihn aus einer bescheidenen Stellung bald zu Wohlstand, Macht und Ruhm emporgehoben. Zur Zeit der Restauration genoß er in der Handelswelt eines hohen Ansehens. Bald nach diesem Ereignisse veröffentlichte er seine Ideen über die Philosophie des Handels. Seine Ansichten waren nicht immer richtig, aber sie waren die eines scharfsinnigen und denkenden Mannes. In welche Irrthümer er aber als Theoretiker auch hier und da verfallen sein mag, soviel ist gewiß, daß er als praktischer Geschäftsmann wenige seines Gleichen hatte. Fast unmittelbar nachdem er Mitglied des Comites geworden war, das die Angelegenheiten der Compagnie leitete, machte sich sein Einfluß fühlbar. Bald waren viele der wichtigsten Posten in Leadenhall Street wie in den Factoreien von Bombay und Bengalen mit seinen Verwandten und Creaturen besetzt. Sein Reichthum vermehrte sich fort und fort, obgleich er ihn mit prunkender Verschwendung ausgab. Er erhielt den Baronetstitel, kaufte sich einen prächtigen Landsitz in Wanstead und verwendete dort ungeheure Summen auf die Anlage von Fischteichen und auf die Bepflanzung ganzer Quadratmeilen unbebauten Landes mit Wallnußbäumen. Er verheirathete seine Tochter an den ältesten Sohn des Herzogs von Beaufort und gab ihr funfzigtausend Pfund als Mitgift.160

Dieses wunderbare Glück blieb jedoch nicht ungestört. Gegen das Ende der Regierung Karl’s II. begann die Compagnie von außen heftig angegriffen und gleichzeitig durch innere Spaltungen zerrissen zu werden. Der Gewinn des Handels mit Ostindien war so verführerisch, daß Privatspekulanten schon öfters, dem königlichen Monopole trotzend, Schiffe für die östlichen Meere ausgerüstet hatten. Doch erst im Jahre 1680 wurde die Concurrenz dieser Unberufenen wirklich gefährlich. Die Nation war damals durch den Streit über die Ausschließungsbill heftig aufgeregt. Aengstliche Gemüther sahen einen neuen Bürgerkrieg im Anzuge. Die beiden großen Parteien, seit kurzem Whigs und Tories genannt, bekämpften sich heftig in jeder englischen Stadt und Grafschaft, und die Fehde verbreitete sich bald in jeden Winkel der civilisirten Welt, wo Engländer zu finden waren.

Die Compagnie galt allgemein für eine whiggistische Körperschaft. Unter den Mitgliedern des Directorialausschusses befanden sich einige der heftigsten Exclusionisten der City. Zwei davon, Sir Samuel Barnardistone und Thomas Papillon, zogen sich sogar durch ihren Eifer gegen Papismus und Willkürherrschaft eine strenge gerichtliche Verfolgung zu.161 Child war ursprünglich durch diese beiden Männer in das Directorium gebracht worden, er hatte lange im Einklange mit ihnen gehandelt und man glaubte, daß er ihre politischen Ansichten theile. Seit vielen Jahren stand er bei den Oberhäuptern der politischen Opposition in hoher Achtung und hatte besonders dem Herzoge von York geschadet.162 Die ostindischen Schleichhändler beschlossen daher, den Character loyaler Unterthanen zu affectiren, die sich vorgenommen, dem Throne gegen die übermüthigen Tribunen der City beizustehen. Sie verbreiteten in allen Factoreien des Orients das Gerücht, daß in England große Verwirrung herrsche, daß es zum Kampfe gekommen sei oder ehestens dazu kommen werde und daß die Compagnie mit dem Beispiele der Auflehnung gegen die Krone vorangehe. Diese im Grunde nicht unwahrscheinlichen Gerüchte fanden leicht Glauben bei Leuten, welche durch eine damals noch zwölfmonatliche Reise von London getrennt waren. Einige Diener der Compagnie, die mit ihren Vorgesetzten nicht zufrieden waren, und andere, welche eifrige Royalisten waren, schlossen sich den Privathändlern an. In Bombay erklärten die Besatzung und die große Masse der englischen Einwohner, daß sie fernerhin Niemandem gehorchen würden, der nicht dem Könige gehorchte, sie warfen den Gouverneur ins Gefängniß und kündigten an, daß sie die Insel im Namen der Krone behaupteten. In St. Helena gab es einen Aufstand. Die Insurgenten nannten sich die Leute des Königs und entfalteten das königliche Banner. Sie wurden nicht ohne Mühe niedergeworfen und einige von ihnen kriegsrechtlich hingerichtet.163

146Dies geht aus einem Briefe von Lowther hervor, den er an seinen Sohn schrieb, nachdem er Lord Lonsdale geworden war. Eine Copie dieses Briefes befindet sich unter den Mackintosh-Manuscripten.
147Siehe Commons’ Journals, Dec. 3. 1691, und Grey’s Debates. Es ist zu bedauern, daß der Bericht der Rechnungscommissare der Nachwelt nicht aufbewahrt worden ist. Lowther erwähnt in dem Briefe an seinen Sohn die Debatten dieses Tages mit großer Bitterkeit. „Welcher Mensch,” fragte er, „der sein Brot hat, kann, nachdem er mit allem Fleiß und aller Sorgfalt gedient, deren der Mensch fähig ist, nachdem er sich die Zufriedenheit des Königs erworben, von dem alle Staatsbeamten ihre Autorität empfangen, nachdem er gegen Jedermann rechtschaffen gehandelt, es ruhig ertragen, von Leuten gehaßt zu werden, die jeden über ihnen Stehenden hassen?”
148Commons’ Journals, Dec. 12. 1690/91.
149Commons’ Journals, Feb. 15. 1690/91; Baden an die Generalstaaten, 26. Jan. (5. Febr.).
150Stat. 3. W. & M. c. 2.; Lords’ Journals, Nov. 16. 1691; Commons’ Journals, Dec. 1., 9., 5.
151Die irländischen Katholiken beschwerten sich, und mit nur zu gutem Grunde, daß der Vertrag von Limerick späterhin verletzt worden sei, aber gerade diese Beschwerden sind ein Zugeständniß, daß das Statut 3 W. u. M., C. 2. keine Verletzung des Vertrags war. So sagt der Verfasser von A Light to the Blind in Bezug auf den ersten Artikel: „Dieser Artikel wurde sieben Jahre später von einem durch den Prinzen von Oranien einberufenen irischen Parlament gebrochen, das ein Gesetz erließ, welches die katholischen Bischöfe, Würdenträger und Ordensgeistlichen verbannte.” Er würde gewiß nicht so geschrieben haben, wenn der Artikel wirklich schon zwei Monate nach seiner Unterzeichnung von dem englischen Parlamente verletzt worden wäre. Auch der Abbé Mac Geoghegan beschwert sich, daß der Tractat einige Jahre nach seinem Abschluß verletzt worden sei. Aber er behauptet nicht, daß er durch das Statut 3 W. u. M., C. 2. verletzt wurde.
152Stat. 21. Jac. I. C. 3.
153Siehe besonders Two Letters by a Barrister concerning the East India Company, 1676, und eine in dem nämlichen Jahre erschienene Antwort darauf. Siehe ferner The Judgement of Lord Jeffreys concerning the Great Case of Monopolies. Dieses „Urtheil” erschien 1689 nach Jeffreys’ Sturze. Man hielt es für nöthig sich in der Vorrede zu rechtfertigen, daß man etwas durch den Druck veröffentlichte, was einen so verhaßten Namen an der Spitze trug. „Ich will es nicht unternehmen,” sagt der Herausgeber, „diese Beweisführung zu empfehlen, des Verfassers wegen. Aber ich darf wenigstens sagen was man mir gesagt hat: daß sie werth ist, von jedem Gebildeten gelesen zu werden.” Jeffreys’ Sprache ist höchst beleidigend, bald gemein, bald niedrig schmeichelnd; aber sein Raisonnement bezüglich des reinen Rechtspunktes ist sicherlich gewandt, wenn auch noch nicht erschöpfend.
154Addison’s Clarinda las in der Woche, über die sie ein Tagebuch hielt, weiter nichts als Aurengzeb: Spectator 323. Sie träumte Mr. Froth liege ihr zu Füßen und nenne sie Indamora. Ihre Freundin, Miß Kitty, citirte ohne Buch die acht besten Strophen des Stücks, wahrscheinlich die, welche so anfangen: „Trust on and think to-morrow will repay.” Acht schönere Strophen hat Lucretius nicht aufzuweisen.
155Eine interessante Abbildung des Hauses der Ostindischen Compagnie im 17. Jahrhunderte befindet sich im Gentleman’s Magazine für December 1784.
156Siehe Davenant’s Brief an Mulgrave.
157Answer to Two Letters concerning the East India Company, 1676.
158Anderson’s Dictionary; G. White’s Account of the Trade to the East Indies, 1691; Treatise on the East India Trade, by Philopatris, 1691.
159Reasons for constituting a New East India Company in London, 1681; Some Remarks upon the Present State of the East India Company’s Affairs, 1690.
160Evelyn, 16. März 1682/83.
161Siehe die State Trials.
162Pepys’s Diary, April 2., May 10, 1669.
163Tench’s Modest and Just Apology for the East Indian Company, 1690.