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Verständliche Eingabeführung statt unübersichtlicher Formulare

Weitaus nutzerfreundlicher sind Steuerprogramme, die die Nutzer in einem gut verständlichen Eingabedialog durch die Steuererklärung führen. Statt unübersichtlicher Formulare bekommen Sie hier klar strukturierte Aufstellungen und Zusammenfassungen zu Gesicht – damit geht das Erstellen der Steuererklärung nicht nur schneller vonstatten, sondern birgt auch weniger Fehlerquellen.

Bei der Nutzung von Steuerprogrammen gibt es zwei Varianten: Entweder Sie installieren die Software auf Ihrer Hardware – also PC, Tablet oder Smartphone –, oder sie läuft im Internetbrowser. Beides hat jeweils Vor- und Nachteile:

Bei der Installation auf der eigenen Hardware bleiben die Daten bei Ihnen. Allerdings müssen Sie dann immer dasselbe Gerät nutzen, um an Ihrer Steuererklärung zu arbeiten.

Bei der Nutzung über den Browser werden die Steuerdaten auf den Servern des Anbieters gespeichert. Bei manchen hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass auch persönliche Daten gesendet werden, die für das Funktionieren des Programms nicht unbedingt notwendig sind. Vorteil ist jedoch, dass Sie Ihre Steuererklärung an unterschiedlichen Geräten bearbeiten können.

Wiso-Steuerprogramme schneiden gut ab

In den Tests der Stiftung Warentest haben die Steuerprogramme der Wiso-Familie regelmäßig mit die besten Bewertungen erzielt. Neben dem Wiso-Steuer-Sparbuch und der Onlineversion Steuer-Web hat im letzten Test 2019 auch die abgespeckte und dafür preisgünstigere Version Tax die Note „Gut“ erzielt. Den kompletten Test finden Sie unter test.de/thema/steuerprogramm/.


Extras von Chef oder Chefin

Mehr Netto vom Brutto: Mit diversen Extraleistungen lässt sich das Gehalt so gestalten, dass vom Bruttolohn unterm Strich mehr Gegenwert übrig bleibt.

Gehalt und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht alles: Mit der geschickten Nutzung von Extraleistungen können Sie von zusätzlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig Steuern sparen. Manche Sachbezüge oder Vorsorgeleistungen sind nämlich entweder steuerfrei oder werden pauschal versteuert. Alternativ dazu können wie beim vermögenswirksamen Sparen auch staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage winken, sofern Ihr Gehalt die dazugehörigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Ob und in welchem Umfang Ihre Chefin oder Ihr Chef bei solchen Mini-Steuersparmodellen mitmacht, können sie oder er weitgehend frei entscheiden. Lediglich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind Unternehmen seit dem Jahr 2019 gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Gehaltsumwandlung eine Vorsorgemöglichkeit anzubieten und die eingezahlten Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zu bezuschussen.

Darüber hinaus können Extraleistungen wie Arbeitgeberbeteiligungen bei den vermögenswirksamen Leistungen in Tarifverträgen vereinbart sein. Ansonsten läuft es nach dem Motto: Eine Pflicht gibt es für Arbeitgeber nicht, aber es lohnt immer, nach Extraleistungen zu fragen.

VL: Der Staat spart mit

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) helfen im Idealfall Arbeitgeber und Staat beim Sparen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) – der Begriff klingt ziemlich angestaubt. In der Tat wurde dieses Modell schon im Jahr 1961 erfunden, als das erste Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in Kraft trat. Dass das VL-Sparen auch heute noch beliebt ist, liegt daran, dass die alte Idee gar nicht so altbacken ist: Arbeitnehmer zweigen etwas Geld von ihrem Gehalt auf einen Sparplan ab, die Arbeitgeber legen noch was drauf, und am Ende gibt es noch Zulagen vom Staat – und nach sieben Jahren dürfen sich die Sparer über ein schönes Guthaben freuen.

Beim VL-Sparen gibt es ein paar Grundregeln, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen:

Erlaubt sind nur Sparprodukte, die für das VL-Sparen zugelassen sind. Dabei handelt es sich vorrangig um Aktienfonds, Bausparverträge, Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen.

Sie können Ihren VL-Sparplan frei wählen und melden diesen dann bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers an.

Die Sparraten zieht die Firma vom Nettolohn ab und überweist sie auf den Anlagevertrag. Ob sie noch einen Zuschuss gewährt, entscheidet sie selbst.

Sie zahlen sechs Jahre lang ein, danach ruht der Vertrag noch ein weiteres Jahr. Erst dann können Sie über das Guthaben verfügen.

Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht für alle Anlageformen. Nur Aktienfonds und Bausparverträge werden begünstigt. Für Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen gibt es keine staatliche Förderung.

So viel schon vorweg: Das VL-Sparen lohnt sich immer dann, wenn entweder Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht oder Arbeitgeber sich an den Sparraten beteiligen. Ist beides der Fall, profitieren Sie sogar doppelt.

Wie die Arbeitnehmersparzulage funktioniert

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparplan oder Bausparvertrag einzahlen, können Sie vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Förderkriterien.

Beim Bausparen gilt: Die Zulage beträgt 9 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 470 Euro. Verdienen dürfen Sie maximal 17 900 Euro pro Jahr, wenn Sie ledig sind. Verheiratete dürfen 35 800 Euro verdienen.

Beim Aktiensparen gilt: Die Zulage beträgt 20 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 400 Euro. Die Höchstgrenze beim Einkommen beträgt 20 000 Euro pro Jahr für Ledige und 40 000 Euro für Verheiratete.

Zunächst einmal erscheinen die Einkommensgrenzen extrem niedrig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Maßstab das zu versteuernde Einkommen dient – und das ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Bei Angestellten ohne weitere Einkünfte und Werbungskosten wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr abgezogen. Auch ein Teil der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen.

Somit können Ledige davon ausgehen, dass sie rund 5 000 Euro jährlich mehr verdienen dürfen, um noch in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen. Wer Kinder hat, kann die Freibeträge dafür zusätzlich geltend machen, was den Einkommensspielraum noch erweitert.

Wenn Sie eine Ausbildung als Azubi beginnen, sollten Sie auf jeden Fall einen geförderten VL-Sparvertrag abschließen. In den allermeisten Fällen liegt die Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildungszeit unterhalb der Einkommensgrenzen, sodass Sie mehrere Jahre lang von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Ob der Arbeitgeber einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen übernimmt, hängt ganz davon ab, in welchem Betrieb Sie arbeiten. Wenn die Firma in einem Branchenverband organisiert ist und der mit der Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag eine VL-Beteiligung vorsieht, wird sie sich im Regelfall daran halten. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Branche ab: So sieht der Tarifvertrag für Bankangestellte einen Arbeitgeberanteil von 40 Euro pro Monat vor, im Kfz-Gewerbe in Westdeutschland gibt es 26,59 Euro und in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes 6,65 Euro. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt einen anteilig gekürzten Zuschuss.

Doppelte Förderung ist beim VL-Sparen möglich, wenn Sie sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag parallel besparen. Als Single zahlen Sie dann pro Jahr 470 Euro in den Bausparvertrag und 400 Euro in den Fondssparplan ein, um in Summe die maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr mitzunehmen – vorausgesetzt, Sie halten die Einkommensgrenzen ein.

Welcher VL-Sparplan passt zu mir?

Die Tabelle gibt einen Kurzüberblick über die Anlageformen, in die man prinzipiell vermögenswirksame Leistungen stecken kann. Sie zeigt, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen und für wen sie geeignet sind. Detaillierte Erläuterungen zu den Anlageprodukten finden Sie im Kapitel „Sparen und anlegen“ ab S. 117.

 

Anlageform Vor- und Nachteile Empfehlung
Aktienfonds Vorteile: Hohe Sparzulage von 20 %, gute Renditechancen. Nachteile: Nebenkosten bei Kauf und für die Depotführung, Wertschwankungsrisiko. Geeignet vor allem für jüngere Sparer, die das Geld auch länger liegen lassen können. Pluspunkt: Die Zulage federt in schlechten Börsenphasen die Verluste ab.
Bausparvertrag Vorteile: Sparzulage von 9 %, kein Verlustrisiko, freie Verwendung des Geldes auch beim Bezug von Wohnungsbauprämie bei Vertragsabschluss bis 25 Jahre. Nachteile: Nebenkosten beim Abschluss, Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen nur für Investitionen ins Eigenheim. Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer bis 25 mit Anspruch auf die Zulagen. Mit Arbeitnehmersparzulage plus Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen wird die Rendite attraktiv.
Banksparvertrag Vorteile: Keine Nebenkosten, kein Verlustrisiko. Nachteile: Geringe Rendite, keine Sparzulage. Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt und kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Kapitalbildende Lebensversicherung Vorteile: Keine Nachteile: Keine Sparzulage, geringe Transparenz, niedrige Rendite, mangelnde Flexibilität. Nicht geeignet für VL-Sparer

Darüber hinaus können die Modalitäten beim VL-Sparen auch per Betriebsvereinbarung oder ganz individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden. Übernimmt das Unternehmen nicht die komplette mögliche Sparrate, steht es Ihnen frei, die Einzahlungen aus eigener Tasche aufzustocken.

Bei einem Jobwechsel bereiten die vermögenswirksamen Leistungen keine Probleme. Auch nach der Kündigung beim alten Arbeitgeber gehört das Geld Ihnen – unabhängig davon, ob er sich an den Sparraten beteiligt hat oder nicht. Im neuen Job können Sie dann den Vertrag weiterführen, je nach Angebot des Arbeitgebers mit dessen Unterstützung oder auf eigene Rechnung.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Rente ist noch ewig weit weg. Dennoch kann es sinnvoll sein, schon in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Wer gerade erst frisch nach dem Studium oder als Azubi in das Berufsleben eingestiegen ist, befasst sich naturgemäß eher weniger mit der Betriebsrente. Doch einiges spricht dafür, das Thema schon in jungen Jahren auf den Schirm zu holen:

Je früher Sie mit Einzahlungen in einen betrieblichen Vorsorgesparplan beginnen, umso höher sind später einmal die Ansprüche.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie in der Einzahlungsphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Seit 2019 sind Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen dazu verpflichtet, die Einzahlungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die betriebliche Altersvorsorge zu bezuschussen.

Zugegeben: Das Thema ist etwas kompliziert, und die betriebliche Altersvorsorge kann Ihr Arbeitgeber in verschiedenen Varianten gestalten, von denen jede wiederum ihre Besonderheiten hat. Daher gilt es zunächst einmal herauszufinden, welches Modell Ihre Firma anbietet. Wenn Ihnen dazu die wichtigsten Fakten vorliegen, können Sie fundiert entscheiden, ob Sie gleich mit dem Berufseinstieg in das betriebliche Vorsorgesparen einsteigen. Die erste wichtige Frage ist, ob die Einzahlungen vom Unternehmen finanziert werden oder ob Sie selbst in Form der Gehaltsumwandlung Sparbeiträge leisten.

Betriebsrente: Die Anlageformen im Überblick


Wenn das Unternehmen die Betriebsrente finanziert

Wenn Ihr Arbeitgeber für seine Angestellten eine Betriebsrente finanziert, können Sie sich glücklich schätzen. Dann müssen Sie nichts machen, weil die Finanzierung über das Unternehmen im Hintergrund läuft, und eigene Beiträge werden Ihnen auf Ihrer Gehaltsabrechnung nicht abgezogen.

Ob Firmen eine Betriebsrente für ihre Belegschaft finanzieren, können sie selbst entscheiden.


Allerdings bleiben Ihre Ansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, wenn Sie die Stelle wechseln. Erst wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre besteht, gehört Ihnen das vom Arbeitgeber eingezahlte Kapital endgültig. Das wird im schönsten Beamtendeutsch als „Unverfallbarkeit“ bezeichnet.

Ob Firmen eine Betriebsrente für ihre Belegschaft finanzieren, können sie selbst entscheiden. In der Praxis zeigt sich, dass vor allem größere Unternehmen dies als Extra anbieten.

Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung

Während die unternehmensfinanzierte Vorsorge freiwillig ist, haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil Ihres regulären Gehalts in Einzahlungen für die Altersvorsorge umzuwandeln. Dabei gilt:

Von der Einkommensteuer befreit sind Gehaltsanteile bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die in Beiträge für einen betrieblichen Vorsorgesparplan umgewandelt werden.

Von den Sozialabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit sind umgewandelte Gehaltsanteile bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden, müssen sich Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmer-Sparbeitrags beteiligen.

In Tarifverträgen können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für Betriebe mit Tarifbindung den Satz nach oben oder unten verändern. Im Gegensatz zur rein unternehmensfinanzierten Altersvorsorge können Ansprüche aus Gehaltsumwandlung und Zuschuss nicht verfallen.

Gehaltsumwandlung: Die Auswirkung aufs Nettogehalt

Da Beispiel zeigt: Aufgrund der eingesparten Sozialabgaben sinkt durch den Sparbeitrag von 100 Euro das Nettogehalt nur um 51,63 Euro. Allerdings reduzieren sich wegen der niedrigeren Sozialabgaben auch die Zahlungen der Sozialkassen im Leistungsfall – das betrifft gesetzliche Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld.


Ohne Gehaltsumwandlung Mit Gehaltsumwandlung
Monatsbrutto 4 000 Euro 4 000 Euro
Gehaltsumwandlung 100 Euro
Basis für Steuern und Sozialabgaben 4 000 Euro 3 900 Euro
Abzug Lohnsteuer 676,58 Euro 648,08 Euro
Beitrag Rentenversicherung 372 Euro 362,70 Euro
Beitrag Kranken- und Pflegeversicherung 375 Euro 365,63 Euro
Beitrag Arbeitslosenversicherung 48 Euro 46,80 Euro
Nettogehalt 2 528,42 Euro 2 476,79 Euro
Differenz netto – 51,63 Euro

Wichtig: Bei der Gehaltsumwandlung dürfen die Arbeitgeber das Anlageprodukt und den Anbieter bestimmen. Wenn Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden, müssen Sie also das Anlageprodukt akzeptieren, das Ihnen die Firma vorlegt. Bietet sie von sich aus keine Möglichkeit für die Gehaltsumwandlung an, so dürfen Sie zumindest den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Wie die Gehaltsumwandlung dafür sorgt, dass die Sozialabgaben sinken, sehen Sie im Beispiel in der Tabelle „Gehaltsumwandlung“ oben.

Verlust bei Jobwechsel

Häufige Jobwechsel können für die betriebliche Altersvorsorge ein Renditekiller sein: Das sollten Sie bedenken, bevor Sie sich dafür entscheiden. Grund ist, dass sich bei vielen Verträgen die Abschlusskosten auf die gesamte Spardauer beziehen, aber bereits in den ersten Sparjahren mit den Beitragszahlungen verrechnet werden. Damit ist anfangs das gutgeschriebene Kapital oft deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, erst nach Jahren kommt der Vertrag in den grünen Bereich.

Wenn Sie schon nach zwei oder drei Jahren den Job wechseln, können Sie Ihren Vorsorgevertrag nur dann mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber bereit ist, die Gehaltsumwandlung beim gleichen Anbieter weiterzuführen. Alternativ dazu können Sie das bereits vorhandene Guthaben auf den vom neuen Arbeitgeber ausgewählten Versicherer übertragen. Das kann jedoch Gebühren verursachen und einen ungünstigeren Tarif mit sich bringen. Ohne erneute Abschlusskosten ist das nur möglich, wenn die alte und die neue Versicherung einem Übertragungsabkommen beigetreten sind.

 

Ob die Gehaltsumwandlung lohnenswert ist, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie Ihrem Arbeitgeber auf lange Zeit die Treue halten wollen. Wenn ja, können Sie damit Ihre gesetzliche und private Altersvorsorge ergänzen. Wenn Sie hingegen planen, sich selbstständig zu machen oder öfter die Stelle zu wechseln, sollten Sie lieber verstärkt auf den privaten Vermögensaufbau setzen.

Wie steht es um die Sicherheit?

Abgesehen vom Verlustrisiko durch häufigen Jobwechsel birgt die betriebliche Altersvorsorge nur geringe Risiken. Je nach Produkt greifen unterschiedliche Sicherungssysteme wie der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bis zum Rentenbeginn eventuelle Verluste ausgleichen. Nur beim Sozialpartnermodell gibt es keinen Schutz vor möglichen Verlusten bei der Anlage des Vorsorgekapitals.

Abzüge im Rentenalter: Wer als Ruheständler Betriebsrente bekommt, muss diese in voller Höhe als Einkommen versteuern. Darüber hinaus müssen oberhalb des Freibetrags Krankenkassenbeiträge in voller Höhe entrichtet werden. Der Freibetrag liegt im Jahr 2021 bei monatlich 164,50 Euro. Beiträge für die Pflegeversicherung werden ab dem ersten Euro Betriebsrente fällig.

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