Da staunt der Chef - Teil 2

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Da staunt der Chef - Teil 2
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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Arbeitsrecht: Muss ich wirklich an allen Feiertagen im Jahr arbeiten? Der Mitarbeiter hat an Ostern gearbeitet und soll nun auch an Weihnachten und Silvester ran. Darf der Chef ihm das zumuten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen? Ein Kunde schenkt dem Mitarbeiter etwas zu Weihnachten. Ist die Gefälligkeit schon Bestechung, und darf der Chef das verbieten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Sonderzahlungen: Faule Mitarbeiter bekommen keinen Bonus Der Chef möchte nur besonders fleißigen Mitarbeitern einen Bonus zahlen. Verstößt das gegen das Gleichbehandlungsgesetz? Die Antwort gibt es in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Ich möchte weniger arbeiten – geht das? Ein Mitarbeiter möchte seine Stundenanzahl reduzieren. Aber geht das einfach so, nur weil er grad möchte? Die Antwort verrät Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Wann eine Dienstfahrt zur Arbeitszeit gehört Muss der Chef seinem Mitarbeiter im Außendienst auch die Reisezeit oder nur die reine Arbeitszeit bezahlen? Die Antwort verrät Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber pleite ist Ein Betrieb muss Insolvenz anmelden. Sind die Mitarbeiter jetzt arbeitslos? Nein, sie werden zunächst weiter beschäftigt, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Absagen: Wenn der Bewerber abblitzt Eine geeignete Bewerberin wird abgelehnt. Hat die Frau ein Recht zu erfahren, warum sie den Job nicht bekommen hat? Die Antwort gibt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Was beim Streik zu beachten ist Die Mitarbeiter sind unzufrieden. Aber können sie so einfach in den Streik treten? Nein, ein Streik muss rechtmäßig sein, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitgeber: Wofür der Chef zu haften hat Ein Arbeitgeber trägt eine hohe Verantwortung und hat in vielen Fällen zu haften. Welche das sind, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Wer zahlt für die Vertragsprüfung? Die Mitarbeiterin lässt den angebotenen Aufhebungsvertrag arbeitsrechtlich prüfen. Trägt ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Tariffähigkeit: Warum Pseudo-Gewerkschaften nicht verboten werden können Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht erneut über die Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft. Arbeitsrechtler Ulf Weigelt erklärt, was es damit auf sich hat. VON ULF WEIGELT

Aufhebungsvertrag: Verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einer Abfindung? Der Arbeitgeber will seine Mitarbeiterin loswerden und bietet ihr eine Abfindung an. Was sie zu beachten hat, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Gibt es eine Pflegezeit im Job? Die Schwiegermutter ist krank und braucht Pflege. Kann sich die Mitarbeiterin eine Pflegeauszeit nehmen, was muss sie beachten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne VON ULF WEIGELT

Kündigung: Wie man cholerische Mitarbeiter los wird Ein Mitarbeiter rastet immer wieder aus und wird zum Risiko. Der Chef muss handeln. Was er bei der fristlosen Kündigung zu beachten hat, erklärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Sorry Chef, diese Aufgabe verbietet mein Gott Darf ein Mitarbeiter eine Arbeitsanweisung ignorieren, weil sie gegen seine Religion verstößt? Es hängt vom Einzelfall ab, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Wenn der Mitarbeiter in ein Krisengebiet reist Ein Angestellter möchte Urlaub im Jemen machen. Der Chef fürchtet eine Entführung. Ob er seinem Mitarbeiter die Reise verbieten darf, klärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Bis wann der Dienstplan feststehen muss Der Chef legt die Dienstzeiten immer so spät fest, dass die Mitarbeiter ihr Wochenende unterbrechen müssen. Das ist nicht korrekt, erklärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Burn-out: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist Wer nach einem Burn-out wieder arbeiten will, kann am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen. Das ist nicht ganz ohne Tücke, erklärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Schnüffeln verboten Ein Mitarbeiter liest heimlich die Mails vom Chef. Kann er ihn deshalb fristlos kündigen? Nein, vorher muss abgemahnt werden, sagt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Der Mitarbeiter darf seinen Urlaub frei wählen Der Angestellte will lieber im Winter Skiurlaub machen. Doch im Sommer ist die Auftragsflaute. Darf der Chef den Urlaub anweisen? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Mindestens zwei Wochen Urlaub müssen sein! Die Mitarbeiterin ist unentbehrlich und muss ihren Jahresurlaub darum stückeln? Das ist verboten, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. 12 Tage sind Pflicht. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Den Urlaub genehmigt immer noch der Chef Darf ein Mitarbeiter, der Single ist, in den Sommerferien Urlaub nehmen, wenn alle anderen Kollegen Familie haben? Die Antwort verrät Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Kein Recht auf Abkühlung im Büro Auch wenn es im Büro über 30 Grad warm ist: Nur Schwangere und stillende Mütter haben ein Recht auf einen kühleren Arbeitsplatz, erklärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Nebenjobs: Wenn Junior jobben will Die Sommerferienzeit beginnt. Was Eltern zu beachten haben, wenn die Kinder das erste Mal einen Ferienjob machen, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsvertrag: Wenn das Vertragsende naht Der befristete Vertrag läuft bald aus. Hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, vorher zu erfahren, ob der Vertrag verlängert wird? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne VON ULF WEIGELT

WM: Fußball gucken streng verboten Der Chef ist ein WM-Muffel. Muss er tolerieren, dass seine Mitarbeiter die Spielübertragungen angucken? Besser ist das, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Gehalt: Über Geld spricht man Dürfen Kollegen untereinander über ihr Gehalt sprechen, auch wenn sie sich zu Verschwiegenheit verpflichtet haben? Ja, sagt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

"Emmely"-Urteil: Bagatellkündigungen sind rechtmäßig Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue sind strafbare Handlungen, auch wenn es um Kleinigkeiten geht. Bagatellen können Arbeitnehmer auch künftig zurecht den Job kosten, kommentiert Ulf Weigelt VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Überstunden für die Raucher Raucher unterbrechen ihre Arbeit häufiger, die Nichtraucher arbeiten mehr. Darf der Chef Überstunden von den Rauchern verlangen? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Aufgaben wider Willen Die Kollegin hat gekündigt, nun wird die Arbeit neu verteilt. Muss ein Mitarbeiter jede Aufgabe ausfüllen, die der Chef verlangt? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne VON ULF WEIGELT

Headhunter: Wie man dezent mit einem anderen anbandelt Ein Mitarbeiter erhält ein Abwerbeangebot. Was bei den Verhandlungen zu beachten ist, ohne dass der Chef davon erfährt, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

 

Arbeitsrecht: Wie sag ich es meinem Mitarbeiter? Mitarbeiter sind zum Personalgespräch verpflichtet, auch wenn es ohne Vorwarnung erfolgt. Was der Chef zu beachten hat, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Diskriminierung: Der Chef soll keinen "Ossi" nennen Auch wenn es ein Scherz ist: Ein Vorgesetzter hat Vorbildfunktion und sollte seine Mitarbeiter nicht beleidigen, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Was zu tun ist, wenn Ziele nicht erreichbar sind Wenn sich die Arbeit so verändert, dass Zielvereinbarungen nicht mehr realistisch sind, hilft eine Anpassung. Was zu beachten ist, erklärt die Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Bei höherer Gewalt haftet der Chef Kann ein Arbeitgeber Überstunden verlangen, weil der Betrieb wegen höherer Gewalt lahmgelegt war? Nur mit Ausnahme, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Folgen der Aschewolke: Zwangspause wegen Vulkanausbruch kostet das Gehalt Hunderttausende mussten wegen der Aschewolke länger im Ausland bleiben. Anspruch auf Vergütung haben sie dann aber nicht, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. VON ULF WEIGELT

Internetverbot: Schluss mit Quatschen und Surfen! Wenn Mitarbeiter privat telefonieren und surfen, kostet das. Muss der Chef das bezahlen? Nein, er darf es sogar verbieten, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht. VON ULF WEIGELT

Arbeiten am Feiertag: Anweisen oder Ausdiskutieren? Ob an einem Feiertag gearbeitet wird, entscheidet der Tarif- und Arbeitsvertrag. Wann ein Arbeitgeber den Dienst anweisen darf, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht von Ulf Weigelt VON ULF WEIGELT

Mitarbeitergespräch: Wann darf der Betriebsrat dabei sein? Ein Mitarbeiter hat ein Personalgespräch. Nur in wenigen Fragen darf er den Betriebsrat dazu holen, schreibt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht VON ULF WEIGELT

Kündigung: Aus Wut nicht zu arbeiten, ist nicht erlaubt Eine Mitarbeiterin streitet sich mit ihrem Chef. Sie bleibt der Arbeit fern und meldet sich krank. Ob nun eine Kündigung rechtens ist, klärt die Kolumne zum Arbeitsrecht. VON ULF WEIGELT

Arbeitsrecht: Wer erschöpft ist, darf nicht feiern Eine Mitarbeiterin hat Burnout und ist krank geschrieben. Darf sie den Geburtstag ihrer Mutter feiern? Besser nicht, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht VON ULF WEIGELT

Abmahnung: Krank gewesen, rausgegangen, Job verloren? Eine Arbeitnehmerin ist krank geschrieben, aber nicht bettlägerig. Sie geht aus und trifft den Chef. Droht jetzt eine Abmahnung? Die Antwort in der Kolumne zum Arbeitsrecht VON ULF WEIGELT

Da staunt der Chef: Arbeitskleidung anziehen – Teil der Arbeitszeit? Wenn Mitarbeiter Dienstkleidung tragen müssen, gehört auch das Ankleiden zur Arbeitszeit, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht. VON ULF WEIGELT

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Impressum

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[Inhaltsverzeichnis]

Einleitung

Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Kolumne "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Gemeinsam mit Sabine Hockling schrieb er das Buch Ratgeber Arbeitsrecht. In diesem eBook finden Sie 43 ausgewählte Antworten auf Nutzerfragen aus den Jahren 2010 und 2011.

Bitte beachten Sie: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Antworten und Informationen sowie der Rechtsprechung. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt, Choriner Straße 63, 10435 Berlin. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Autors bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt

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Arbeitsrecht
Muss ich wirklich an allen Feiertagen im Jahr arbeiten?
Der Mitarbeiter hat an Ostern gearbeitet und soll nun auch an Weihnachten und Silvester ran. Darf der Chef ihm das zumuten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne
VON ULF WEIGELT

"Ich arbeite in der Service-Abteilung eines Softwareunternehmens. Wir haben an Feiertagen stets eine Notbesetzung: Wir Mitarbeiter wechseln uns regelmäßig mit den Einsätzen ab. Nun habe ich in den vergangenen Jahren entweder an Weihnachten oder Silvester gearbeitet. Dieses Jahr habe ich zudem an Ostern gearbeitet. Jetzt wurde ich erneut für einen Feiertagsdienst an Weihnachten eingeteilt. Gibt es eine bestimmte Anzahl von Feiertagen im Jahr, die frei sein müssen?", fragt Ronny Zielke

Sehr geehrter Herr Zielke,

es herrscht der weitverbreitete Irrtum, dass Mitarbeiter am Heiligabend und an Silvester nicht arbeiten müssen. Heiligabend und Silvester sind jedoch KEINE gesetzlichen Feiertage. Existieren also keine speziellen betrieblichen Besonderheiten, muss gearbeitet werden. Der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr gelten allerdings als gesetzliche Feiertage.

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Sie an gesetzlichen Feiertagen nicht zwischen 00.00 und 24.00 Uhr arbeiten. In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht können der Beginn und das Ende der 24-stündigen Betriebsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden.

Das Arbeitszeitgesetz regelt allerdings auch etliche Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Branchen, wo Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen tätig werden dürfen. Ihr Arbeitgeber muss selbst prüfen, ob die von ihm verlangten Tätigkeiten unter die Ausnahmen fallen, denn er trägt das Risiko einer Sanktion bei Missbrauch.

Als Ausnahmen gelten alle Arbeiten, die an Sonn- und Feiertagen nicht ruhen können, ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu erzeugen . Dazu gehören beispielsweise Arbeiten mit vergänglichen Gütern wie Lebensmittel. Aber auch die Reinigung und Instandhaltung von Einrichtungen fallen darunter, wenn sie den Fortgang des Betriebes bedingen. Auch Produktionsarbeiten, bei deren zeitlicher Unterbrechung weit mehr Arbeitnehmer für die Arbeiten beschäftigt werden müssten, sind akzeptierte Ausnahmen.

Für ganze Branchen gibt es außerdem Ausnahmen: Dazu gehören Energie- und Versorgungsbetriebe, das Abfall- und Entsorgungsgewerbe, die Tages- und Sportpresse, Rundfunk und Fernsehen, Bewachungsunternehmen, Not- und Rettungsdienste sowie Feuerwehr, Musik- und Freizeiteinrichtungen, Messen, Märkte und Volksfeste – um nur einige zu nennen. Für bestimmte Bereiche gibt es zudem Sonderverordnungen, beispielsweise für Verkaufsstellen nach dem Ladenschutzgesetz oder die Eisen- und Stahlindustrie.

Zu Ihrer Frage:Gesetzlich stehen Arbeitnehmern mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr zu. Davon kann aber durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auch abgewichen werden. So ist es leider in der Tat denkbar, dass ein Mitarbeiter sowohl an Ostern als auch an den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr arbeiten muss – solange er 15 andere freie Sonntage hat oder eine entsprechende Ausnahmeregelung existiert. Außerdem haben Arbeitnehmer kraft Gesetzes keinen Anspruch auf einen Sonn- und Feiertagszuschlag. Jedoch sind auch hier abweichende tarifliche Regelungen möglich.

Ihr Ulf Weigelt

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Arbeitsrecht
Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?
Ein Kunde schenkt dem Mitarbeiter etwas zu Weihnachten. Ist die Gefälligkeit schon Bestechung, und darf der Chef das verbieten? Die Antwort in der Arbeitsrechtskolumne.
VON ULF WEIGELT

Dürfen meine Außendienstmitarbeiter (Weihnachts-)Präsente von unseren Kunden annehmen? Mir als Chef behagt dieser Gedanke gar nicht, und ich möchte dies auch gern verbieten, fragt Werner Voss.

Sehr geehrter Herr Voss,

das sollten Sie dringend arbeitsvertraglich regeln. Mit einer Klausel wie dieser sind Sie gut beraten: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit Provisionen, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen von Dritten anzunehmen." Sofern ein solcher Passus nicht vereinbart wurde, können Sie dies über einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag regeln.

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken durch Kunden allgemein versagen, können Sie auch eine sogenannte Ethik-Richtlinie festschreiben. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers macht es Ihnen möglich, solche Ethikklauseln bereits bestehende Arbeitsverträge hinzuzufügen oder zu detaillieren. Typischerweise enthalten solche Ethikrichtlinien Regelungen zu den sogenannten arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Das sind beispielsweise Fragen wie die, ob Ihre Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen oder nicht.

Solche Richtlinien sind insbesondere bei Unternehmen zu finden, bei denen es besonders auf die gegenüber dem Kunden garantierte persönliche Integrität der Mitarbeiter ankommt. Eine solche Klausel könnte wie folgt aussehen: "Mitarbeiter sollen von Kunden oder anderen Geschäftspartnern keine Gefälligkeiten oder Wertgegenstände, Geschenke oder sonstige Zuwendungen annehmen, welche den Nominalwert oder den Umfang der üblichen Gefälligkeiten in der gegebenen Situation übersteigen."

Oder noch etwas strenger: "Mitarbeiter dürfen weder Einladungen zu Essen oder Veranstaltungen noch Geschenke oder andere Zuwendungen, persönliche Dienste oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern fordern. Einladungen dürfen Mitarbeiter nur annehmen, wenn die Einladung freiwillig erfolgt, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dient und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit stattfindet."

In der Richtlinie sollten Sie entsprechend der vorgenannten Beispiele deutlich formulieren, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und Zuwendungen durch mögliche Kunden und Lieferanten nicht gestattet. Regeln Sie auch, dass Ihre Mitarbeiter Geschenke und Zuwendungen, die sie nicht zurückgeben können, dem Unternehmen übergeben müssen. Das Unternehmen könnte dann im Rahmen der Weihnachtsfeier diese Präsente zu einem günstigen Preis verlosen und diese Einnahmen anschließend einem wohltätigen Zweck spenden.

Einige Arbeitgeber unterscheiden bei Geschenken und Zuwendungen nach der Wertigkeit: Kleine Präsente wie Feuerzeuge, Kalender oder ähnliches dürfen die Mitarbeitern behalten. Dieses Vorgehen birgt jedoch immer die Gefahr, dass Mitarbeiter alle Geschenke und Zuwendungen mit dem Argument der niedrigeren Wertigkeit behalten.

 

Entscheiden Sie sich für eine solche Richtlinie, sollten Sie diese von allen Mitarbeitern unterschreiben lassen. So sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Auch können Ihre Mitarbeiter bei dieser Gelegenheit eventuelle Fragen klären.

Ihr Ulf Weigelt